Arbeitgeberwechsel mit Nebengewerbe

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  • Опубліковано 8 лют 2025

КОМЕНТАРІ •

  • @LauraFruehauf
    @LauraFruehauf  5 місяців тому +1

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  • @FahrradmeisterLukas
    @FahrradmeisterLukas 28 днів тому

    Das ist ein Wertvoller Kanal. Danke habe gerade als Zweiradmechanikermeister ein Kleingewerbe angemeldet. Holy Sh.. was man alles beachten muss.

  • @BahamaVision
    @BahamaVision 5 місяців тому +3

    Man sollte immer in seinen Arbeitsvertrag schauen, Genehmigung nicht, aber Info über Nebentätigkeit kann dort drin stehen. Dann fragt der AG ggf nach dem Zeitaufwand für die Nebentätigkeit, auch wegen der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes. So hab ich’s gemacht 😉
    Interessant, dass du über deine Nebentätigkeit einen neuen Hauptjob gefunden hast 😊 Alles Gute!

    • @lutzvormann
      @lutzvormann 5 місяців тому +1

      Die Grenzen im Arbeitszeitgesetz gelten nur für einen Nebenjob als Angestellter, nicht für eine gewerbliche (Neben)tätigkeit. Hier gibt es keine Höchstarbeitszeiten.

    • @BahamaVision
      @BahamaVision 5 місяців тому

      ⁠@@lutzvormannich glaube die max 48h Wochenarbeitszeit gilt in Summe, egal in welchem Verhältnis.

    • @lutzvormann
      @lutzvormann 5 місяців тому +1

      @@BahamaVision
      Nein. Die 48 Stunden gelten nur bei Arbeitsverhältnissen. Bist du selbstständig, darfst du soviel nebenher arbeiten, wie du willst, da bei Selbstständigen das Arbeitszeitgesetz nicht gilt.

    • @LauraFruehauf
      @LauraFruehauf  5 місяців тому +1

      Hey, vielen lieben Dank für deinen Kommentar! Ich wusste gar nicht, dass der Arbeitgeber dann mitunter nach dem geplanten Zeitaufwand fragt; aber macht ja eigentlich Sinn, gerade wenn der Arbeitgeber ausschließen möchte, ob das Nebengewerbe vielleicht im Konflikt zum Hauptberuf stehen könnte.

    • @LauraFruehauf
      @LauraFruehauf  5 місяців тому +2

      Lutz, es ist doch aber trotzdem so, dass ich meine Zeiten im Nebengewerbe im Blick haben muss, um sicherzustellen, dass auch die Krankenkasse, das Nebengewerbe als Nebengewerbe einstuft...?

  • @D3RMA5T3R
    @D3RMA5T3R 5 місяців тому +1

    Cooles video - ich würde eher mein nebengewerbe vollzeit machen :D

    • @LauraFruehauf
      @LauraFruehauf  5 місяців тому

      Danke für deinen Kommentar. Hast Du aktuell ein Nebengewerbe?

    • @D3RMA5T3R
      @D3RMA5T3R 5 місяців тому

      @@LauraFruehauf bin nebenberuflich freiberuflich selbstständig. (Was bürokratisch/steuerlich mit SevDesk entspannt ist)

  • @jackydigital
    @jackydigital 5 місяців тому

    Ein Vergleich zu den beiden Teilzeitmodellen und deine Erfahrung dazu wäre klasse! 🤗

    • @LauraFruehauf
      @LauraFruehauf  5 місяців тому +1

      Hi Jacky, vielen lieben Dank für deinen Kommentar. Dann nehme ich das in meine Video-Ideen-Liste mal mit auf 🙂

  • @lutzvormann
    @lutzvormann 5 місяців тому +2

    Eine gesetzliche Grundlage, dass die Nebentätigkeit dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss, gibt es nicht.
    ABER: Im Arbeitsvertrag kann eine entsprechende Regelung vereinbart sein, diese ist dann auch zu beachten.

    • @LauraFruehauf
      @LauraFruehauf  5 місяців тому

      Hallo Lutz, vielen Dank für den Hinweis. Tatsächlich hatte ich das im Video und habe den Teil dann doch rausgeschnitten, aber ja: im Arbeitsvertrag kann eine entsprechende "Klausel" diesbezüglich stehen. Das war bei meinem vorherigen Arbeitgeber und bei meinem jetzigen Arbeitgeber ebenfalls so. Ich hatte es nur so verstanden, dass selbst, wenn dieser Hinweis im Arbeitsvertrag steht, Du trotzdem nicht dazu verpflichtet bist, dass Nebengewerbe gegenüber deinem Arbeitgeber anzuzeigen. Weißt Du da mehr?

    • @lutzvormann
      @lutzvormann 5 місяців тому

      ​@@LauraFruehauf
      Steht das im Arbeitsvertrag, muss auch ein Nebengewerbe gemeldet werden (so z. B. IHK oder auchJura-Forum), die die Meldepflicht beim Nebengwerbe alle bejahen. Auch hier gilt aber: Nur Melden, der Arbeitgeber kann es im Normalfall nicht untersagen, oder, wenn im Arbeitsvertrag noch die Zustimmung vereinbart ist, diese nicht verweigern.
      (Außer bei den bekannten Gründen Konkurrenz, Auswirkungen auf die Arbeitsleistung, allerdings beim Nebengewerbe nicht wegen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz).
      Für Beamte, Soldaten und Richter ist die Genehmigung durch den Dienstherrn (die haben ja keine Arbeitgeber 😂) gesetzlich vorgeschrieben, in diesen Berufen braucht es tatsächlich die Genehmigung.

  • @nelluxday
    @nelluxday 2 місяці тому

    Habe mich sehr darüber gefreut dein Kanal gefunden zu haben, da du schrecklich komplizierte und undurchschaubar verfasste Formulierungen klarer+verständlicher darstellst.
    Es hat mich aber sehr geärgert, was dir trotz der gründlichen Vorbereitung passiert ist! Das tut mir wirklich sehr leid!
    Irgendwie entsteht der Eindruck, als ob es in diesem Land nicht erwünscht sei Menschen, die durch Arbeit Geld verdienen wollen, zu unterstützen 😟 und die arbeitende Bevölkerung beim Aufstieg zu begleiten ☹! Auch ich habe überlegt einen Nebenjob/Kleingewerbe etc. zu machen... davon bin ich erstmal geheilt 😱...
    lg Nel

  • @Seratico
    @Seratico 4 місяці тому

    Wenn die Beamten oder Mitarbeiter beim Finanzamt und Krankenkassen mal so sorgfältig wären

  • @Seratico
    @Seratico 4 місяці тому

    Wie ist es denn, wenn du nebenbei sagen wir im Schnitt 2000 Euro monatlich durchs Nebengewerbe verdienst, dein Teilzeit Gehalt 1900 Euro beträgt. Dann zahlt erstmal ja dein Arbeitgeber deine Krankenkassen Beiträge - zahlst du dann selbst "die Differenz" nach aus deinem Nebengewerbe?

    • @tix.4029
      @tix.4029 4 місяці тому +1

      soviel ich weiß, zählt das als Hauptgewerbe, wo du mehr Arbeitszeit verwendest UND mehr verdienst. Sobald du im Nebengewerbe mehr verdienst, musst du dich selbstständig versichern. Da gibt es keine Differenz. Das gilt übrigens auch, wenn du im Angestelltenjob mehr Stunden hast. Es zählt zum Schluss immer der Wirtschaftliche Gewinn, also wieviel du verdienst.