RÜ-Video 10/21 Keine Zwangsbehandlung bei entgegenstehender Patientenverfügung

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КОМЕНТАРІ • 2

  • @Lou-gm1zt
    @Lou-gm1zt Рік тому

    Wäre eine getrennte Prüfung des APR und der körperlichen Unversehrtheit falsch?

    • @alpmann_schmidt
      @alpmann_schmidt  Рік тому

      Gegen eine getrennte Prüfung von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG und dem APR bestehen keine Bedenken. Das BVerfG hatte auf eine eigenständige Prüfung des APR ganz verzichtet, da dessen Verletzung mit dem Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG identisch ist. Deshalb würde sich eine Prüfung des APR nur auf Wiederholungen beschränken.