RRR-Gespräche 02 - Veranstaltungsreihe zum Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 27 чер 2024
  • Veranstaltungsreihe zur Veröffentlichung des Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art
    2. Veranstaltung vom 26.06.2024 (online)
    Prof. Dr. Matthias Weller, Mag.rer.publ., MAE,
    Begrüßung
    Dr. Anne Dewey
    Gerecht und fair? Die Empfehlungspraxis des österreichischen Kunstrückgabebeirats im Lichte der Washingtoner Prinzipien
    Dr. Hannah Lehmann
    Die schweizerische Restitutionspraxis im Lichte der Washingtoner Prinzipien
    Diskussion
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
    vor fünf Jahren haben in Bonn Grundlagenforschungen zur Erarbeitung eines „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“ (RRR) begonnen. Ca. 1.300 Fälle aus sechs Jurisdiktionen - Deutschland, Österreich, die Niederlande, Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Schweiz - wurden seither erfasst und ihr normativer Gehalt vergleichend auf den Prüfstand gestellt: Welche Wertungspunkte kehren wieder? Wie und warum sind wiederkehrende Wertungspunkte jeweils beantwortet worden? Welche Argumente können im Verhältnis zu anderen systematisch überzeugen („Grammatik der Gründe“), welche weniger. Welche Prinzipien und Grundsätze leiten die Entscheidungsfindung? Welche Verfahrensbausteine aus der vorgefundenen Praxis können nach allgemein-verfahrenstheoretischen Prämissen überzeugen („best practices“), welche weniger. Die fundamentale Erfahrung aus dem Projekt ist eine in den komparativen Rechtswissenschaften schon immer beschriebene und gesuchte: Erst der Vergleich mit dem anderen ermöglicht ein wirkliches Verständnis des eigenen.
    Aus unserer vergleichenden Arbeit ist ein Projekttext von ca. 1.100 Seiten entstanden: Acht Artikel - Art. 1 RRR bis Art. 8 RRR - umreißen die zentralen wiederkehrenden Fragenkreise in ausformulierten Regeln, welche die normative Essenz des Fragenkreises spiegeln soll. Manche Regeln sind eher knapp ausgefallen, andere betreffen einen hoch komplexen Fragenkreis und enthalten deswegen viele Absätze. Nach dem Normtext eines jeden Artikels folgt ein Kommentar, in dem erläutert wird, wie die vorgeschlagene Regel aus der vorgefundenen Praxis generiert wurde, welche Tendenzen in der Praxis die Regel stützen, welche anderen Tendenzen eher gegenläufig erscheinen. Danach analysieren Länderberichte die jeweilige Praxis der einzelnen Jurisdiktionen, dies zunächst immer in einem abstrakten Überblick zum jeweiligen Fragenkreis.

КОМЕНТАРІ •