Wäre das nicht schon durch die fehlende "Höhengleichheit" erledigt gewesen? Zitat: "Bahnübergänge sind *höhengleiche* Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen."
Hauptbahn und Nebenbahn sind ein ewig altes Eisenbahnkonstrukt. Früher gab es hier nicht nur bauliche, sondern auch betrieblich erhebliche unterschiede. Es ging halt darum eine Nebenbahn günstiger betreiben zu können. Und das hat sich bis heute so fort geführt. Da auf Nebenbahnen in der Regel weniger Verkehr statt findet und langsamer gefahren wird, gelten dort andere Spielregeln in Sachen der Bahnübergänge. Und ob das jetzt ein Bahnübergang oder ein Reisendenübergang ist, ist am ende halt auch leider Betrieblich unterschiedlich zu werten. Ist ein Reisendenübergang z.b. nicht gesichert, in dem Fall die Schranken nicht geschlossen, darf der Lokführer mit 5km/h diesen befahren. Ist es aber ein Bahnübergang, muss der Lokführer bei offenen Schranken davor halten und diesen sichern. Dazu benötigt es ggf. auch einer Hilfseinschalttaste für den Lokführer. Ergo muss die vorhandene Technik hoch gerüstet werden. Und leider hängt da eben das Eisenbahn Bundesamt, als Aufsichtsbehörde im Boot. Weder die Bahn, noch die Stadt, welche die Treppe gebaut hat, können etwas dafür. Und das EBA macht halt die EBO, AEG uvm. Das EBA wird auch gern als Eisenbahn Behinderungsamt bezeichnet ^^"
Herr Solmecke, bitte keine Unwahrheiten verbreiten, die "Deutsche Bundesbahn" gibt es seit dem 01.01.1994 nicht mehr, ebenso wenig wie die Bahngesellschaft der DDR, seither nur noch die Deutschebahn AG. Ansonsten: Ohhhh die EBA? Dass könnte noch eine ganze Weile dauern, eine Faustregel unter Bahnern ist, dass man mit der EBO nicht rumspielt, sonst kommt die EBA (die einzigen die Lokführer*innen nach "Führerschein und Fahrzeugpapieren" fragen dürfen) und die machen einen dann lang, aber so richtig! Übrigens diverse Zulieferer sind schlichtweg zu doof die EBO zu lesen, sonst würden die nicht "irgendwelchen unzulässigen Schrott" liefern, der so nicht verwendet werden darf und wegen dem sich die Bahnunternehmen dann vor Gericht mit dem zuliefernden betrieben streiten, weil auf diesen Kosten will man nicht sitzenbleiben.
Hehe, ich befürchte, der "Outtake", der versehentlich nicht rausgeschnitten wurde, geht gleich wieder offline - sorry;) Aber freut uns, wenn wir gelegentlich auch einfach so zu eurer Erheiterung beitragen können :)
@@wbs_legal @karsanvonarrcross6302 Runterladen und als Reaction wieder hochladen, Solmecke hat sein einverständnis in allgemeiner Form bereits in füheren Videos gegeben, aber beachten was zu tun ist, damit es noch als "Reaction" gelten kann! - Erklärung findest du auch gleich auf dem Kanal ;)
Aus meiner Sicht sind alle Voraussetzungen für einen Bahnübergang erfüllt. Ein Andreaskreuz ist nach EBO §11 Nr. 3, 2. an Fußwegen nicht erforderlich. Zudem ist der Übergang mit Schranken nach EBO §11 Nr. 6, 4. gesichert.
Mir scheint irgendein Sesselfurzer aus den mittleren Etagen fühlt sich *übergangen* und startet die Schikanen. Ich erwöge "Dienstaufsichtsbehörde" wegen offensichtlicher Inkompetenz für den Job.
Insofern völliger Quatsch die Treppe zu sperren. Mit Dienstaufsichtsbehörde drohen um diesen offensichtlichen Querulaten bei der DB das "Handwerk" zu legen?!
"Bahnrecht" ist mein Fachgebiet. Es klingt bekloppt aber so ist es tatsächlich juristisch korrekt (oder man wird zumindest nicht angreifbar). Grund hierfür ist jedoch nicht "Die Bahn" (DB InfraGo AG) sondern das EBA (Eisenbahnbundesamt). Wird ein Reisendenüberweg zu einem BÜ (Bahnübergang) gelten spezielle Vorschriften und Normen wie korrekt dargelegt. Hersteller von BÜ-Anlagen lassen sich daher ihre Systeme vom EBA zertifizieren, um eine sichere Blaupause darlegen zu können (Vorbedingung für eine Massen-/Serienfertigung). Diese Zertifizierung ist aufwändig und teuer. Diese Mittel holt sich der Hersteller beim Vertrieb der Anlagen von der Bahn zurück. Um dies zu umgehen ist man seitens der Bahn bemüht "Resis" (Reisendenüberwege) nur im absoluten Ausnahmefall zu BÜ´s werden zu lassen. Wie so oft ist das Geld hier die treibende Kraft. Hoffe konnte helfen - Tschöledeu
bahnübergang oder reisendenübergang? vielleicht ist die treppe gar kein übergang, sondern eine treppe? übergänge über gleise sind ja eben? da die treppe in die höhe geht, ist eine treppe kein ebener übergang? für eine treppe könnten durchaus andere regeln gelten als für übergänge? wenn die treppe kein übergang ist? sondern eine treppe? die treppe ist nicht höhengleich, weil sie in die höhe geht. also kann die treppe kein höhengleicher übergang sein?
In diesem Fall ist ja offensichtlich dank der DB StuS bzw. heute DB InfraGo versucht worden, eine gute Lösung zu bauen, die "en passant" auch den Leuten, die in dem Ort wohnen, etwas nutzt - wie sich herausstellt "illegalerweise". An anderer Stelle wird wird sich gerne mit Zähnen und Klauen an Regelungen mit m.E. zweifelhaftem Sinn wie jener zur Bahnsteighöhe geradezu festgebissen.
Es wurde doch gesagt, dass es eine Anordnung des EBO war. Aber die Bahn ist als Betreiber der Bahnanlagen für die Umsetzung der Anordnungen verantwortlich.
@@edhoc2 Das ist richtig, aber nicht-desto-trotz beschwert sich Hr. Solmecke über die Bürokratie der Bundesbahn, dabei hat die "Bundesbahn" die EBO nicht geschrieben.
@@renethomas1232 Im Prinzip hat Böhmermann eine Klatsche vom Gericht bekommen. Jetzt hat der Imker noch einen Cancel Culture Honig herausgebracht. Eine Anspielung auf die Böhmermann Sendung in dem er Firmen kritisiert die andere Leute bei Kritik abmahnen und mundtot machen wollen (also genau was er selbst beim Imker probiert hat)
Das mit der nötigen Balance und Verhältnismäßigkeit ist ja recht und gut, aber angenommen einer rennt da schnell runter und haut sich vor lauter Bödheit sein Hirn an die Schranke, geht er zu den Solmeckes dieses Landes und schaut, ob er da nicht Geld rausschinden kann, weil die Schranke vielleicht falsch montiert war. So lange das so läuft, kann ich jeden Beamten irgendwie verstehen, der solche Entscheidungen trifft.
Naja also Deutschland ist meines Wissens eines der Länder mit den meisten Gerichtsverfahren/Einwohner, also gar nicht so unwahrscheinlich. Irgendwo kommt die Regelungswut ja auch her ;)
@@flato178 Wenn an diesem BÜ irgendwas passiert, egal was und vollkommen egal, ob das mit der Sicherung zu tun hat oder die Leute zu blöd sind: Am nächsten Tag fragt die Presse, die ja auch ihre Schlagzeilen braucht, warum der BÜ nicht vorschriftsmäßig gesichert war. Später fragen das auch Rechts- und Staatsanwälte und Richter. Die Staatsanwaltschaft hat mal gegen einen Lokführer der S-Bahn-Hamburg wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Der hatte einen Rentner tot gefahren, der sich am BÜ mit seinem Fahrrad irgendwie durch die geschlossene Schranke gedrückt hatte. Laut Berechnung eines Polizisten, wäre der Rentner schon drüber gewesen, wenn der Lokführer die Gefahrenbremsung 1 s früher eingeleitet hätte.
Es mag eine hier unpassende gesetzliche Regelung sein, aber man kann von den zuständigen Mitarbeitern wohl kaum verlangen, dass die Gesetze ignoriert werden, wenn die Sachlage bekannt ist. Und zu der Regelungswut gehört die Tatsache, dass die Menschen gerne und schnell klagen, wenn es dann ein Problem gibt, an diesem Übergang ein Unfall passiert usw.
Nicht mal. Falsche Auslegung der DB Büro-Utras. "Übergänge für *Reisende* gelten nicht als Bahnübergänge." Ich lese da nix von Bahn-Reisenden. Wenn ich das mal Auslegen darf: Leute welche mit der Bahn fahren reisen deswegen lange noch nicht, es sind z.B. Pendler dabei und Leute fahren zur Arbeit. Dagegen reisen die Fußgänger alle in dem anderen Ortsteil 😉 -> Treppe benutzen Legal . . . außer für DB Kunden 🤪
@@hirnsausen So wie ich das verstanden habe ist das nur ein Übergang für Reisende, wenn es keine Verbindung nach "außen" hat, also nur innerhalb des Bahnhofs liegt. Sobald man aber über die Schienen und dann direkt Anschluss an eine Straße hat ist es ein Bahnübergang, mit den entsprechenden Regeln.
@@clausbitten Verstehe ich nicht. Wenn ein Bahnhof keine Verbindung nach außen hat nutzt er nichts. Das da ist der Paragraph: (1) Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen. Übergänge, die nur dem innerdienstlichen Verkehr dienen, und Übergänge für Reisende gelten nicht als Bahnübergänge. "Sobald man aber über die Schienen und dann direkt Anschluss an eine Straße hat ist es ein Bahnübergang" Davon finde ich jedenfalls nichts. Oder hast du ein Paragraph dazu? In dem Fall ist es auch eine Treppe und keine Straße.
@@clausbitten Es ist eben kein Bahnübergang, weil er nur von Fußgängern benutzt werden kann. Kfz fahren normalerweise keine Treppen hoch und runter. Jeder normale Beamte und sonstige Verwaltungsfuzzi hätte das erkennen können.
Das kam unerwartet, komme aus Buchen habe die Treppe nie genutzt, aber 50 Meter vom Bahnhof aus ist ein Bahnübergang welcher kürzer ist als die Treppe zu benutzen. Wie es aktuell aussieht habe ich keine Ahnung bin eher mit dem Bus unterwegs als mit dem Zug. Edit: Ist noch immer Gesperrt.
Ich bin selber Rechtsanwalt, kann aber den Ausführungen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn man die Treppe benutzt, nicht zustimmen. Jedenfalls nicht, wenn dort nur eine Plastikkette gespannt und das im Video sichtbare Schild aufgehängt wurde. Bei dem Schild handelt es sich eindeutig nicht um ein Verkehrszeichen im Sinne der StVO (es hätte z.B. das Zeichen 259 aufgestellt werden können) und es ist auch überhaupt nicht erkennbar welche Behörde die Anordnung erlassen hat, dies wäre aber meines Erachtens mindestens notwendig, um von einem irgendwie gearteten Verstoß, welcher ein Bußgeld nach sich zieht, auszugehen.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als technische Aufsichtsbehörde hat die Sperrung veranlasst, und DB Station & Service (heute DB InfraGO... die hier ja eigentlich eine sehr "menschenfreundliche" Anlage erreichtet haben) musste es dann wohl oder übel exekutieren. Ganz "offiziell" darf so etwas (sinnvolles) ja in D nicht mehr gebaut werden, da ja die Neuanlage von Bahnübergängen rechtlich nicht zulässig ist (oder wenn, dann nur als Ersatzmaßnahme bei einer Zusammenfassung order Verlegung von Bahnübergängen). Da war der Kunstgriff mit der Herstellung einer beidseitigen Zugänglichkeit des Reisendenübergangs schon ein netter Kunstgriff... (übrigens nicht der "Bundesbahn", Herr Ra Solmecke, diese hat nämlich seit gut 30 Jahren aufgehört zu existieren ;)
Ohoh. Rechtsanwalt und im Studium nicht gelernt, dass es OWIs auch in anderen Gesetzen gibt. 😁 Lieber Kollege, bevor du Mandanten hierzu berätst würde ich ein Blick in § 64b EBO riskieren. 😉
@@pizza_eule1382 Ich habe selbstverständlich § 64b EBO gelesen. Einschlägig wäre allenfalls § 64b Abs. 2 Nr. 1 EBO, hierfür müsste es sich bei der Treppe um eine "Bahnanlage" handeln, die nicht dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch dient". Es dürfte schon fraglich sein, ob es sich bei der Treppe überhaupt um eine Bahnanlage handelt in jedem Fall aber dient die Treppe offensichtlich dem allgemeinen Verkehrsgebrauch und dieser allgemeine Verkehrsgebrauch fällt nicht einfach dadurch weg, dass dort ein es Pappschild aufgehängt wird, auf dem steht, dass die Benutzung behördlich untersagt ist. Es ist nicht einmal erkennbar welche Behörde hier tätig geworden ist. Das sonst übliche Hinweisschild "Betreten der Bahnanlage verboten" ist auch nicht vorhanden. In Anbetracht der Gesamtumstände ist jemandem, der die Treppe benutzt, kaum der für diese vermeintliche Ordnungswidrigkeit mindestens erforderliche Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen. Ich würde Mandanten daher genauso beraten, wie ich es bereits geschrieben habe.
Zusätzlich ist ein Verbotsschild mit Text einfach nicht da. Ich kann auch nicht vor meine Baustelle ein Pappschild stellen und ein Flatterband ist ebensowenig eine Absperrung (Ausnahme im Noteinsatz Polizei/Feuerwehr). Das Pappschild können die sich ins Büro hängen. Es gibt Menschen die nicht lesen können, der Sprache nicht mächtig sind, etc. Hierfür gibt es eben Schilder mit allgemeinen Symbolen.
@@Ronald-kz3wo Wenn durch den Bürokratiewahnsinn ein Fehler passiert und deshalb gesperrt werden muss, dessen Absicherung wegen der Bürokratie aber ungültig ist... Willkommen in Deutschland 🤣
Das wäre ein lohnender Anlass für einen Bürokratieabau. Es ist zwar alles da (Schranke, Lichtzeichen), aber nicht vom EBA genehmigt. Und das kann dauern. Wenn schon die Erhöhung eines bestehenden Bahnsteigs z.B. von 30 auf 55 cm über Schienenoberkante vom EBA planfestgestellt werden muss - auch so ein Behördenirrsinn. Die Bahn will den Reisenden das Ein- und Aussteigen erleichtern, und das EBA braucht Jahre für die Planfeststellung. Natürlich sind die Beamten völlig überarbeitet, wenn Sie jeden Fliegenschiss genehmigen müssen. Die gute alte Deutsche Bundesbahn, die immer als Beamtenbahn kolportiert wird, hat das besser hinbekommen, aber das geht ja nicht, dass eine Behörde ihre eigenen Aktionen genehmigen kann, wo bleibt da die Aufsicht?
Die Anordnung der Lichtzeichen an einem Bahnübergang ist anders. Dort stehen diese vor dem Übergang, zudem ist ein Andreaskreuz angebracht. Bei einem Reisendenübergang stehen die Lichtzeichen hinter dem Übergang, analog einer Straßenampel. Da die Funktionsweise der Lichtzeichen technisch überwacht wird, ist es mit einem Umdrehen der vorhanden Lichtzeichen nicht getan.
6:03 wenn denn bei euch auch mal was weiter gehen würde, wäre ich ja echt froh. Ich tue hier seit einem Jahr mit euch rum und der zuständige Anwalt vertröstet mich immer wieder damit, dass die Rechtsschutzversicherung sich nicht äußert und keine Kostendeckungszusage erteilt. Aktuell hängt es angeblich an irgendwelchen Nachfragen seitens der Versicherung, der Anspruch gegenüber Deezer ist also noch nicht einmal gestellt... Habe mir da irgendwie mehr erwartet, dafür, dass hier immer mit "ihr bekommt 1.000 €" geworben wird...
Sehe da kein Irrsinn. Der Schutz der Personen geht vor. Sofern nur 60.000 Euro für eine Schranke und Lichtzeichen investiert wurden, so war das nötig und richtig. Schon eine Person die beim überqueren zu Schaden kommt kostet wesentlich mehr.
Achsoooo! Na dann her mit dem Verbot von Zigaretten und Alkohol. Am besten geht man gar nicht mehr alleine vor die Tür. Sicherheit geht vor. Obwohl nein, die meisten Unfälle passieren zu Hause oder so ähnlich...... Finde ich tatsächlich schwierig, diese Argumentation. Selbstverantwortlichkeit ist auch durchaus voraussetzbar. Und man kann nicht jede Person vor sich selbst und ihrer Umwelt schützen
Zu der Aussage von Herrn Solmecke: Früher haben die Menschen auch überlebt ohne TÜV: Er schaue sich einmal die Statistik der Verkehrsunfalltoten an. Da hatten wir Anfang der 70er Jahre einen Höhepunkt bei ganz erheblich weniger Verkehr als heute. Daran sind nicht nur der bessere Rettungsdienst und die Erfolge in der Medizin beteiligt, sondern auch die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheitsvorschriften. Was natürlich nicht heißt, dass man bei jeder Vorschrift überprüfen kann und muss, ob sie wirklich mehr Sicherheit bringt. Aber selbst, wenn man alle Vorschriften auf den Prüfstand stellt und alle Überflüssigen abschafft, bleibt am Ende eine ganze Menge übrig. Und wenn man die Risiken genau betrachtet, kommen auch noch einige hinzu.
Bei 7:39 versteh ich nicht, was noch fehlt - es ist doch die unter (4.) erwähnte Schranke vorhanden (was übrigens bei Reisendenüberwegen an anderen Bahnhöfen gar nicht so üblich ist).
3:47 hier ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Keine Ahnung aber dumme Sprüche gegen die "Bundesbahn". Letztere gibt es übrigens seit 30 Jahren nicht mehr.
Wenn diese Treppe lediglich mit einer Kette abgehängt ist, ist diese nicht gesperrt. Regelung zur Sicherung von Arbeitsstätten regelt das. Wie soll ein Blinder mitbekommen, dass er gerade in eine Kette rennt? Wie ist es für Kinder gesichert?
Wäre die Treppe einige Meter weiter VORNE wäre alles kein problem. Oder ein Prüfer kommt und stellt fest. die Treppe ist 3cm zu Breit laut DIN oder zu Kurz oder zu steil oder zu hell oder zu......
Hallo Herr Solmecke, vielleicht sollte man bei der ganzen Sache auch das Eisenbahngesetz (AEG) erwähnen. Da steht in §4 irgendwo (sinngemäß), dass die Bahn ihren Betrieb sicher zu führen hat. Die Frage kommt übrigens bei vielen Prüfungen für "Scheine" bei der Bahn vor. Damit ist eigentlich alles gesagt und jede weitere RiLi unterliegt nur dieser Grundaussage. Das ist das selbe wie bei der BW die Begründung: "Isso weil musso"
Mich wundert es dass die Verantwortlichen Leute die die Treppe gebaut haben nichts davon wussten. Muss man nicht vorher eine Genehmigung usw. vom Statt/Stadt einholen? Weil wenn private Leute an ihrem Haus für jeden kleinsten Kram eine Genehmigung brauchen, dann finde ich ich diesen Fall sehr fragwürdig.
extra3 halte ich nicht mehr für glaubwürdig. Ich habe die mehrfach zu einem Thema angeschrieben, mit dem ich berufliche Berührungspunkte habe und Gründe für die "absurde" Verfahrensweise der Behörde dargelegt. Es gab natürlich keinerlei Reaktion und mit Sicherheit auch keine Richtigstellung. Im Sinne des Bahnüberweges will ich mal den Aufschrei sehen, wenn eine Frau mit zwei Kindern dort vom Zug erfasst wird. Thematisch kann ich das nicht beurteilen aber es gibt sicherlich Pro und Contras zu der Verfahrensweise. Die Kosten halte ich als Laie jedoch für überhöht.
Eben, eine Schulklasse überquert den Übergang und verlangsamt sich an der Treppe. Die Schränke senkt sich und ein Zug kommt. Das sind Sachen, die ich als Eisenbahn Betriebsleiter im Blick haben muss. Wenn ansonsten was passiert, stehe ich dank der Juristen mit einem Bein im Knast und das EIU in der Insolvenz (bei InfraGo allerdings relativ unwahrscheinlich)
Auch eine Frau mit 2 Kindern kann sehen, dass da ein Zug kommt oder abfährt. Und es geht ja auch um den Aufweg vom Gleis...... Herrgott.... Wird ja bald wie in den USA hier ...
Die Schranken und Ampeln gibt es seit über 15 Jahren. Schon vor dem Umbau . Der fand statt weil der Bahnsteig sehr uneben ist und mehrere Menschen dort beim Umsteigen bös gestürzt sind. Ua mein Vater, der sich den Kopf und aufschlug und die Brille in die Schläfe rammte. Da fahren in jeder Richtung nur alle Stunde ein Zug.
Die Treppe ist stand heute 16.02. Noch immer gesperrt, trotz Schranke und Ampel. Wieso wird nicht nachgebessert? Wieso wurde die Treppe überhaupt dort gebaut? Und wieso berichten über Monate ÖRR und Influencer? Das sind auch interessante Fragen..
3:43 da muss man sagen, es heißt Deutsche Bahn und nicht Bundesbahn. Die Bundesbahn gibt es nicht mehr. Allerdings erst seit 30 Jahren. Das ist ja noch nicht so lange. Übrigens, die Bundespost gibt es auch nicht mehr.
Ach wie geil, den "alde schinke" rausgeholt, dass ist ja Unterhaltung auf Weltklasseniveau❤️ Vor allem das dann auch mal in Tiefe zu präsentieren und erklären, find super, dass sollte eigentlich die Politik machen.
Ohne jemandem was zu wollen: Die Themen Bahnanlagen, Bahnübergänge, Reisendenübergänge und das dafür notwendigerweise zu studierende Regelwerk wie EBO, EBKrG, DB - Richtlinien usw. ist sehr komplex. Genauer gesagt ist es zu komplex um es so runterzubrechen. Hier sind so viele Umstände zu berücksichtigen, dass es dem Thema einfach nicht gerecht wird. Übrigens: Aus betrieblicher Sicht, aber auch aus Gründen der Sicherheit werden eigentlich keine neuen Bahnübergänge mehr gebaut. Fehlplanung ist hier bestimmt nicht von der Hand zu weisen. Man sollte aber stets bedenken welche Gefahren von einem Eisenbahnfahrzeug ausgehen. Es werden hohe Geschwindigkeiten gefahren, es ergeben sich unter anderem daraus sehr lange Bremswege und Eisenbahnfahrzeuge sind spurgebunden und können somit nicht ausweichen. Es gibt jedes Jahr viele (auch tötliche) Unfälle an Bahnübergängen. Bevor man also von Bürokratie und Irrsinn spricht sollte man sich wirklich etwas intensiver mit dem Thema auseinandersetzen. Ich würde auch nicht den Elektriker als Sicherheitsfanatiker verunglimpfen weil er den Strom abschaltet bevor er die neue Steckdose montiert…😉
Alles richtig was du sagst. Trotzdem Irrsinn, inklusive der Bahnübergangsphobie des EBA. Hier[tm] wurde ein BÜ *mitten in der Stadt* stillgelegt, als due Strecke zur S-Bahn umgewidtmet wurde, Ersatz ist ein kleiner Tunnel , der aus der Zufahrt zu einer Tiefgarage entstand. Dumm nur, dass den nur PKW nutzen können, selbst RTW sind aussen vor. Danke für nichts, EBA. Ach ja: der BÜ ist an der Ein-/Ausfahrt des Bahnhofes... also eh langsamfahrt....
Soweit mir bekannt ist, dürfen neue Bahnübergänge in der Regel nicht mehr niveaugleich erstellt werden, bzw. sind vorhandene durch nicht niveaugleiche Übergänge zu ersetzen. Grundlage hierfür scheint das EKrG zu sein.
Das Problem hier ist nicht der Überweg, die Sicherung ist so wahrscheinlich korrekt. Viel schwerwiegender ist die Tatsache, dass die Neuerrichtung eines Bahnübergangs schlicht Planfeststellpflichtig ist (Vgl. § 18 AEG) ist. Dies lag hier wohl nicht vor. Weiterhin hat nicht die "Bahn" den Übergang gesperrt, sondern die Aufsichtsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt)...
Ich bin für Funktionalität und nicht für dämliche Wortauslegung, die sinnlos ist... WO ist das gefährlich? Das ist sehr praktisch und dafür sind Wege und Treppen, um "schnell, gezielt und bequem das Ziel zu erreichen".
...oder wie wäre es mit "Überqueren der Gleise nur für bahndienstliche Zwecke und für ankommende und abfahrende Bahnreisende gestattet. Zuwiderhandlungen werden gemäß §XX EBO geahndet." Und dann holt Fritzchen Tante Erna vom Zug ab und die BPol hats gesehen und Fritzchens Eltern bekommen eine OWi aufgebrummt. Das Leben kann so schön absurd sein...
7:13 dann haben sie nur das Falsche Auto.......nen G kommt sicherlich oben an.....und wenn der nicht das Universal Motor Gerät (Unimog) schafft das spielend......
Bitte mehr davon! Es gibt ja genug Folgen zu analysieren! Die drei absolut besten Folgen sind...die Fußgängerbrücke mit Fußbodenheizung, die (von der Rentversicherung) versehentlich für tot erklärte Frau und die Designer-Toilette auf dem Autobahn-Parkplatz.
Hallo, sollte ein erfahrener, an der ETH Zürich studierter Ingenieur, der mit der Begründung "man könne seine Blase trainieren" Arbeitnehmern über Jahre den Toilettengang untersagt, für gesundheitliche Folgen zum Beispiel Nierensteine, Kolliken und Operationen, in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz verantwortlich gemacht werden, auch für daraus resultierenden Stellenverlust? Vor allem dann im Hochsommer zu wenig getrunken wird und über Stunden angehalten wird, damit Toilettengänge während der Arbeitszeit zu vermeiden? Vielen Dank
Fazit, dass in Deutschland überreguliert wird bin ich auch der Meinung. Aber die Begründung, früher haben die Menschen auch überlebt, finde ich schwierig bis Quatsch. Wir haben viele gute Vorschriften, z. B. einen Gurt beim Autofahren anzulegen, die vielen Menschen das Leben gerettet hat.
Deiner ersten These stimme ich teilweise zu. Wenn ich auf der Autobahn fahre, passiert es häufig genug, dass eine Baustelle die nächste Jagd und man zwischendrin für ca 500 m unbegrenzt fahren darf. Das ist einfach unsinnig
Es geht hier in der Regel auch nur darum sich aus der Haftung zu ziehen. Fehlt das Schild bist du halt als Bahn schuld und zahlst... also stellst du das Schild sicherheitshalber auf.
Naja solange haben wir den Gurt ja auch noch nicht und vor allem ist das nicht unsere Erfindung da waren die Schweden von Volvo so cool und haben auf ein Patent verzichtet und es allen Herstellern zur Verfügung gestellt.
Es zeigt eher auf, dass hier keine gescheite Zusammenarbeit stattfindet, aber beide Seiten querfinanziert werden von denjenigen, die jetzt erstmal das Nachsehen haben. Vertrag zu Lasten Dritter.
Es gab halt früher eine Entscheidungskompetenz. Deshalb waren Leute verbeamtet. Sie konnten vor Ort eine Entscheidung treffen, eine Abwägung machen. Das Problem, heute traut es sich niemand mehr Entscheidungen vor Ort auszulegen, weil eben alles bis ins Details ausgeurteilt wird
Herzlich Willkommen in der Überregulierung der Eisenbahn. Wer sich jetzt noch fragt warum die Eisenbahnunternehmen es so schwer haben einen pünktlich Zug zu fahren: Der Betrieb wird teilweise noch stärker und unsinniger Reguliert...
Hab mal in dem Ort gewohnt. Die meisten Leute dort verstehen nicht was Kreisverkehre oder abknickende Vorfahrtsstraßen sind. Ohne Lichtzeichen checkt da keiner das Züge die Gleise auch nutzen.
Das Vorgehen ist korrekt, und da wurde einfach bei der Planung der Treppe (die ja sicherlich auch nicht von Heute auf Morgen entstanden ist) nicht drauf geachtet. Aber Deutschland ist ein großes Land. Und wenn da irgendwo mal sowas passiert, dann ist das nicht überraschend.
Danke für den Beitrag. Vielleicht einfach den Übergang ein paar Meter versetzen? Dann würde die Treppe zu dem Bahnsteig führen und dann wären alle Passanten Reisende - und der Übergang wäre wieder der Reisenden-Übergang?!
Bei der Treppe stellt sich mir die Frage, gehört die der Kommune oder der Bahn? Im letzten Fall ist es eine OW nach § 64b Abs. 2 Satz 1 EBO. In ersten Fall dürfte die EBO hier nicht zutreffen. So mein absolut unjuristisches Verständnis.
Zum Punkt: „Früher haben die Menschen auch überlebt, …“, naja früher gab es auch nicht so viele Anwälte wie heutzutage, die zB. die Bahn verklagen können. (könnte man sagen) Ich nehme an auch in Deutschland macht die Deutsche Bahn nicht die Gesetze und/oder Vorschriften, sondern eine Behörde. Und ich glaube es nicht aus Jux und Tollerei entstanden, sondern weil es Vorfälle gegeben hat.
🤔 Was sagt ihr zu diesem Treppen-Irrsinn?
🔓 Checkt hier, ob ihr vom Deezer-Datenleck betroffen seid: wbs.law/deezer-check
wolltet ihr das Video nicht noch cutten?
Wäre das nicht schon durch die fehlende "Höhengleichheit" erledigt gewesen?
Zitat:
"Bahnübergänge sind *höhengleiche* Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen."
#WBS: 13min die man in 3min zeigen könnte!
Hauptbahn und Nebenbahn sind ein ewig altes Eisenbahnkonstrukt. Früher gab es hier nicht nur bauliche, sondern auch betrieblich erhebliche unterschiede. Es ging halt darum eine Nebenbahn günstiger betreiben zu können. Und das hat sich bis heute so fort geführt. Da auf Nebenbahnen in der Regel weniger Verkehr statt findet und langsamer gefahren wird, gelten dort andere Spielregeln in Sachen der Bahnübergänge.
Und ob das jetzt ein Bahnübergang oder ein Reisendenübergang ist, ist am ende halt auch leider Betrieblich unterschiedlich zu werten. Ist ein Reisendenübergang z.b. nicht gesichert, in dem Fall die Schranken nicht geschlossen, darf der Lokführer mit 5km/h diesen befahren. Ist es aber ein Bahnübergang, muss der Lokführer bei offenen Schranken davor halten und diesen sichern. Dazu benötigt es ggf. auch einer Hilfseinschalttaste für den Lokführer. Ergo muss die vorhandene Technik hoch gerüstet werden.
Und leider hängt da eben das Eisenbahn Bundesamt, als Aufsichtsbehörde im Boot. Weder die Bahn, noch die Stadt, welche die Treppe gebaut hat, können etwas dafür. Und das EBA macht halt die EBO, AEG uvm.
Das EBA wird auch gern als Eisenbahn Behinderungsamt bezeichnet ^^"
Herr Solmecke, bitte keine Unwahrheiten verbreiten, die "Deutsche Bundesbahn" gibt es seit dem 01.01.1994 nicht mehr, ebenso wenig wie die Bahngesellschaft der DDR, seither nur noch die Deutschebahn AG.
Ansonsten: Ohhhh die EBA? Dass könnte noch eine ganze Weile dauern, eine Faustregel unter Bahnern ist, dass man mit der EBO nicht rumspielt, sonst kommt die EBA (die einzigen die Lokführer*innen nach "Führerschein und Fahrzeugpapieren" fragen dürfen) und die machen einen dann lang, aber so richtig!
Übrigens diverse Zulieferer sind schlichtweg zu doof die EBO zu lesen, sonst würden die nicht "irgendwelchen unzulässigen Schrott" liefern, der so nicht verwendet werden darf und wegen dem sich die Bahnunternehmen dann vor Gericht mit dem zuliefernden betrieben streiten, weil auf diesen Kosten will man nicht sitzenbleiben.
Jetzt wo Solmecke "Realer Irrsinn" gefunden hat, öffnet sich eine unendliche Quelle an Videothemen für diesen Kanal.
Und wenn 'Extra 3 - Realer Irrsinn' irgendwann Shurjoka entdeckt...
@@MarcO-hi5ksund wenn shurjoka irgendwann den nächsten Meinungsblogger findet. Ups I did it again...
Was willst du mit dem realen Irrsinn? 90% aller Ergüsse sind falsch oder fehlerhaft recherchiert. Das ist eine Satire Sendung ohne Witz.
Als ich den Titel gelesen habe, war ich sofort sicher, dass das ein richtig geiles Format für diesen Kanal wär.
Da hat er Material für den Rest seines Lebens
Bitte das Video so wie es ist on lassen. Die Outtakes machen es sehr sympathisch. :)
Hehe, ich befürchte, der "Outtake", der versehentlich nicht rausgeschnitten wurde, geht gleich wieder offline - sorry;) Aber freut uns, wenn wir gelegentlich auch einfach so zu eurer Erheiterung beitragen können :)
@@wbs_legal Zu schade, dennoch danke für den ungewollten Spaß.
@@wbs_legal @karsanvonarrcross6302 Runterladen und als Reaction wieder hochladen, Solmecke hat sein einverständnis in allgemeiner Form bereits in füheren Videos gegeben, aber beachten was zu tun ist, damit es noch als "Reaction" gelten kann! - Erklärung findest du auch gleich auf dem Kanal ;)
Outtakes gleich mit im Video!
Finde ich richtig gut, man sieht mal wie gearbeitet wird! Bitte drinnen lassen @WBS LEGAL
Soll die bitte drin bleiben, man sieht wie man Arbeitet.
😂👍
Ist es ein Outtake, wenn es nie rausgeschnitten wurde? Was sagt der Jura Fachmann dazu?
Das ist 1000x professioneller als alles was der Oger je gemacht hat ,etzala.
Solmecke Raw & Uncut
Wichtig ist das dass EBA die Bahn kontrolliert und die Vorschriften macht, die Bahn selber folgt hier nur den Anweisungen ;)
Die EBO wird genau so wie StVO vom Verkehrsministerium gemacht!
Aus meiner Sicht sind alle Voraussetzungen für einen Bahnübergang erfüllt.
Ein Andreaskreuz ist nach EBO §11 Nr. 3, 2. an Fußwegen nicht erforderlich. Zudem ist der Übergang mit Schranken nach EBO §11 Nr. 6, 4. gesichert.
Mir scheint irgendein Sesselfurzer aus den mittleren Etagen fühlt sich *übergangen* und startet die Schikanen. Ich erwöge "Dienstaufsichtsbehörde" wegen offensichtlicher Inkompetenz für den Job.
Herr Solmecke ich komme aus dem Landkreis und kann Ihnen bestätigen dass die Ampel und die Schranke schon vorher dort waren Herr Solmecke. Hallo
Insofern völliger Quatsch die Treppe zu sperren. Mit Dienstaufsichtsbehörde drohen um diesen offensichtlichen Querulaten bei der DB das "Handwerk" zu legen?!
"Bahnrecht" ist mein Fachgebiet. Es klingt bekloppt aber so ist es tatsächlich juristisch korrekt (oder man wird zumindest nicht angreifbar). Grund hierfür ist jedoch nicht "Die Bahn" (DB InfraGo AG) sondern das EBA (Eisenbahnbundesamt). Wird ein Reisendenüberweg zu einem BÜ (Bahnübergang) gelten spezielle Vorschriften und Normen wie korrekt dargelegt. Hersteller von BÜ-Anlagen lassen sich daher ihre Systeme vom EBA zertifizieren, um eine sichere Blaupause darlegen zu können (Vorbedingung für eine Massen-/Serienfertigung). Diese Zertifizierung ist aufwändig und teuer. Diese Mittel holt sich der Hersteller beim Vertrieb der Anlagen von der Bahn zurück. Um dies zu umgehen ist man seitens der Bahn bemüht "Resis" (Reisendenüberwege) nur im absoluten Ausnahmefall zu BÜ´s werden zu lassen. Wie so oft ist das Geld hier die treibende Kraft. Hoffe konnte helfen - Tschöledeu
bahnübergang oder reisendenübergang? vielleicht ist die treppe gar kein übergang, sondern eine treppe? übergänge über gleise sind ja eben? da die treppe in die höhe geht, ist eine treppe kein ebener übergang? für eine treppe könnten durchaus andere regeln gelten als für übergänge? wenn die treppe kein übergang ist? sondern eine treppe? die treppe ist nicht höhengleich, weil sie in die höhe geht. also kann die treppe kein höhengleicher übergang sein?
das ist nicht der DB aufgefallen, sondern deren Entgegner dem EBA (Eisenbahn bundesamt)
Man könnte so effektiv Arbeiten ohne das EBA 🥲
Allerdings,
In "Fachkundigen" Kreisen sagt mann zum EBA auch "Eisenbahnverhinderungsamt"
Umso schlimmer.
@@dartsfan4001 das wäre ja EVA, EBA ist die Eisenbahnbehinderungsanstalt :D
Die Bahn ist weder für die EBO, noch für das AEG, zuständig... somit kann die Bahn genau was für die 3:50 Bürokratie ?
In diesem Fall ist ja offensichtlich dank der DB StuS bzw. heute DB InfraGo versucht worden, eine gute Lösung zu bauen, die "en passant" auch den Leuten, die in dem Ort wohnen, etwas nutzt - wie sich herausstellt "illegalerweise". An anderer Stelle wird wird sich gerne mit Zähnen und Klauen an Regelungen mit m.E. zweifelhaftem Sinn wie jener zur Bahnsteighöhe geradezu festgebissen.
Es wurde doch gesagt, dass es eine Anordnung des EBO war. Aber die Bahn ist als Betreiber der Bahnanlagen für die Umsetzung der Anordnungen verantwortlich.
@@edhoc2 Das ist richtig, aber nicht-desto-trotz beschwert sich Hr. Solmecke über die Bürokratie der Bundesbahn, dabei hat die "Bundesbahn" die EBO nicht geschrieben.
@@jdclint Herr Solmeke ist eben auch nicht perfekt. Bahnthemen waren bisher nicht so sein Bereich (zumindest habe ich davon nichts mitbekommen).
@@edhoc2 EBA, die Behörde heißt EBA. EBO ist die maßgebliche Rechtsverordnung.
Gesetze und Vorgaben sollen doch für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten und ihnen nicht Steine zwischen die Beine werfen ......
Kommt noch ein Video zu Böhmermann vs. Imker? Seine Niederlage war sehr befriedigend.
Hat er schon, vor etwa 3 Wochen hochgeladen 😊😊
@@renethomas1232 Es gab aber ein (weiteres) Urteil vor einer Wochen.
@@supermanlovers ok, das hab ich nicht mitbekommen
@@renethomas1232 Im Prinzip hat Böhmermann eine Klatsche vom Gericht bekommen. Jetzt hat der Imker noch einen Cancel Culture Honig herausgebracht. Eine Anspielung auf die Böhmermann Sendung in dem er Firmen kritisiert die andere Leute bei Kritik abmahnen und mundtot machen wollen (also genau was er selbst beim Imker probiert hat)
Das mit der nötigen Balance und Verhältnismäßigkeit ist ja recht und gut, aber angenommen einer rennt da schnell runter und haut sich vor lauter Bödheit sein Hirn an die Schranke, geht er zu den Solmeckes dieses Landes und schaut, ob er da nicht Geld rausschinden kann, weil die Schranke vielleicht falsch montiert war. So lange das so läuft, kann ich jeden Beamten irgendwie verstehen, der solche Entscheidungen trifft.
Dann hätten wir schon längst viele solche Vorfällen gehabt, da es vielen solche Schranken für Fußgängern gibt
Naja also Deutschland ist meines Wissens eines der Länder mit den meisten Gerichtsverfahren/Einwohner, also gar nicht so unwahrscheinlich.
Irgendwo kommt die Regelungswut ja auch her ;)
@@flato178 Wenn an diesem BÜ irgendwas passiert, egal was und vollkommen egal, ob das mit der Sicherung zu tun hat oder die Leute zu blöd sind: Am nächsten Tag fragt die Presse, die ja auch ihre Schlagzeilen braucht, warum der BÜ nicht vorschriftsmäßig gesichert war. Später fragen das auch Rechts- und Staatsanwälte und Richter.
Die Staatsanwaltschaft hat mal gegen einen Lokführer der S-Bahn-Hamburg wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Der hatte einen Rentner tot gefahren, der sich am BÜ mit seinem Fahrrad irgendwie durch die geschlossene Schranke gedrückt hatte. Laut Berechnung eines Polizisten, wäre der Rentner schon drüber gewesen, wenn der Lokführer die Gefahrenbremsung 1 s früher eingeleitet hätte.
moin! geile Idee etwas vom realen Irsinn von extra3 zu analysieren, gerne mehr davon und mach weiter so! LG
Da wurde eventuell vergessen zu cutten 3:00 😅
Ansonsten aber ein super Video!
Soll die bitte drin bleiben, man sieht wie man Arbeitet.
Es mag eine hier unpassende gesetzliche Regelung sein, aber man kann von den zuständigen Mitarbeitern wohl kaum verlangen, dass die Gesetze ignoriert werden, wenn die Sachlage bekannt ist.
Und zu der Regelungswut gehört die Tatsache, dass die Menschen gerne und schnell klagen, wenn es dann ein Problem gibt, an diesem Übergang ein Unfall passiert usw.
Nicht mal. Falsche Auslegung der DB Büro-Utras.
"Übergänge für *Reisende* gelten nicht als Bahnübergänge."
Ich lese da nix von Bahn-Reisenden.
Wenn ich das mal Auslegen darf:
Leute welche mit der Bahn fahren reisen deswegen lange noch nicht, es sind z.B. Pendler dabei und Leute fahren zur Arbeit.
Dagegen reisen die Fußgänger alle in dem anderen Ortsteil 😉 -> Treppe benutzen Legal . . . außer für DB Kunden 🤪
@@hirnsausen So wie ich das verstanden habe ist das nur ein Übergang für Reisende, wenn es keine Verbindung nach "außen" hat, also nur innerhalb des Bahnhofs liegt. Sobald man aber über die Schienen und dann direkt Anschluss an eine Straße hat ist es ein Bahnübergang, mit den entsprechenden Regeln.
Gut erkannt. Nennt sich "Vorrang des Gesetzes", Art.20 Abs. 3 GG
@@clausbitten Verstehe ich nicht. Wenn ein Bahnhof keine Verbindung nach außen hat nutzt er nichts.
Das da ist der Paragraph:
(1) Bahnübergänge sind höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen und Plätzen. Übergänge, die nur dem innerdienstlichen Verkehr dienen, und Übergänge für Reisende gelten nicht als Bahnübergänge.
"Sobald man aber über die Schienen und dann direkt Anschluss an eine Straße hat ist es ein Bahnübergang" Davon finde ich jedenfalls nichts. Oder hast du ein Paragraph dazu?
In dem Fall ist es auch eine Treppe und keine Straße.
@@clausbitten Es ist eben kein Bahnübergang, weil er nur von Fußgängern benutzt werden kann. Kfz fahren normalerweise keine Treppen hoch und runter. Jeder normale Beamte und sonstige Verwaltungsfuzzi hätte das erkennen können.
Ja das nennt man planerische Totalunfähigkeit. Sollte Schadensersatzpflichtig sein.
Wer hats verbrochen? Juristen wie immer in Gesetze, damit denen die bezahlte Arbeit nie ausgeht.
Das kam unerwartet, komme aus Buchen habe die Treppe nie genutzt, aber 50 Meter vom Bahnhof aus ist ein Bahnübergang welcher kürzer ist als die Treppe zu benutzen. Wie es aktuell aussieht habe ich keine Ahnung bin eher mit dem Bus unterwegs als mit dem Zug.
Edit: Ist noch immer Gesperrt.
Bitte gern weitere Einordnungen von dem Realen Irrsinn. Da kann man eine ganze Reihe draus machen.
Ich bin selber Rechtsanwalt, kann aber den Ausführungen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn man die Treppe benutzt, nicht zustimmen. Jedenfalls nicht, wenn dort nur eine Plastikkette gespannt und das im Video sichtbare Schild aufgehängt wurde. Bei dem Schild handelt es sich eindeutig nicht um ein Verkehrszeichen im Sinne der StVO (es hätte z.B. das Zeichen 259 aufgestellt werden können) und es ist auch überhaupt nicht erkennbar welche Behörde die Anordnung erlassen hat, dies wäre aber meines Erachtens mindestens notwendig, um von einem irgendwie gearteten Verstoß, welcher ein Bußgeld nach sich zieht, auszugehen.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als technische Aufsichtsbehörde hat die Sperrung veranlasst, und DB Station & Service (heute DB InfraGO... die hier ja eigentlich eine sehr "menschenfreundliche" Anlage erreichtet haben) musste es dann wohl oder übel exekutieren. Ganz "offiziell" darf so etwas (sinnvolles) ja in D nicht mehr gebaut werden, da ja die Neuanlage von Bahnübergängen rechtlich nicht zulässig ist (oder wenn, dann nur als Ersatzmaßnahme bei einer Zusammenfassung order Verlegung von Bahnübergängen). Da war der Kunstgriff mit der Herstellung einer beidseitigen Zugänglichkeit des Reisendenübergangs schon ein netter Kunstgriff... (übrigens nicht der "Bundesbahn", Herr Ra Solmecke, diese hat nämlich seit gut 30 Jahren aufgehört zu existieren ;)
Ohoh. Rechtsanwalt und im Studium nicht gelernt, dass es OWIs auch in anderen Gesetzen gibt. 😁 Lieber Kollege, bevor du Mandanten hierzu berätst würde ich ein Blick in § 64b EBO riskieren. 😉
@@pizza_eule1382 Ich habe selbstverständlich § 64b EBO gelesen. Einschlägig wäre allenfalls § 64b Abs. 2 Nr. 1 EBO, hierfür müsste es sich bei der Treppe um eine "Bahnanlage" handeln, die nicht dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch dient". Es dürfte schon fraglich sein, ob es sich bei der Treppe überhaupt um eine Bahnanlage handelt in jedem Fall aber dient die Treppe offensichtlich dem allgemeinen Verkehrsgebrauch und dieser allgemeine Verkehrsgebrauch fällt nicht einfach dadurch weg, dass dort ein es Pappschild aufgehängt wird, auf dem steht, dass die Benutzung behördlich untersagt ist. Es ist nicht einmal erkennbar welche Behörde hier tätig geworden ist. Das sonst übliche Hinweisschild "Betreten der Bahnanlage verboten" ist auch nicht vorhanden. In Anbetracht der Gesamtumstände ist jemandem, der die Treppe benutzt, kaum der für diese vermeintliche Ordnungswidrigkeit mindestens erforderliche Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen. Ich würde Mandanten daher genauso beraten, wie ich es bereits geschrieben habe.
Zusätzlich ist ein Verbotsschild mit Text einfach nicht da. Ich kann auch nicht vor meine Baustelle ein Pappschild stellen und ein Flatterband ist ebensowenig eine Absperrung (Ausnahme im Noteinsatz Polizei/Feuerwehr). Das Pappschild können die sich ins Büro hängen. Es gibt Menschen die nicht lesen können, der Sprache nicht mächtig sind, etc. Hierfür gibt es eben Schilder mit allgemeinen Symbolen.
@@Ronald-kz3wo Wenn durch den Bürokratiewahnsinn ein Fehler passiert und deshalb gesperrt werden muss, dessen Absicherung wegen der Bürokratie aber ungültig ist... Willkommen in Deutschland 🤣
Deutsche Regulierungswut und Wahnsinn, so wird das nix mit Kundenfreudlichkeit...
Das wäre ein lohnender Anlass für einen Bürokratieabau. Es ist zwar alles da (Schranke, Lichtzeichen), aber nicht vom EBA genehmigt. Und das kann dauern. Wenn schon die Erhöhung eines bestehenden Bahnsteigs z.B. von 30 auf 55 cm über Schienenoberkante vom EBA planfestgestellt werden muss - auch so ein Behördenirrsinn. Die Bahn will den Reisenden das Ein- und Aussteigen erleichtern, und das EBA braucht Jahre für die Planfeststellung. Natürlich sind die Beamten völlig überarbeitet, wenn Sie jeden Fliegenschiss genehmigen müssen. Die gute alte Deutsche Bundesbahn, die immer als Beamtenbahn kolportiert wird, hat das besser hinbekommen, aber das geht ja nicht, dass eine Behörde ihre eigenen Aktionen genehmigen kann, wo bleibt da die Aufsicht?
Die Anordnung der Lichtzeichen an einem Bahnübergang ist anders. Dort stehen diese vor dem Übergang, zudem ist ein Andreaskreuz angebracht. Bei einem Reisendenübergang stehen die Lichtzeichen hinter dem Übergang, analog einer Straßenampel.
Da die Funktionsweise der Lichtzeichen technisch überwacht wird, ist es mit einem Umdrehen der vorhanden Lichtzeichen nicht getan.
Oh man wie krank ist das alles . So wird das Leben der Menschen künstlich kompliziert.
Die Vogonen in den Douglas Adams-Büchern, das sind wir. Das sind die Deutschen.
10:12 60.000€ Umbaukosten ist ja ein Schnäppchen im Vergleich zu 1.700.000€ Baukosten (1:16) der Treppe :-)
So nach dem Motto "Deutschland wie schwachsinnig willst du sein" die Antwort unseres Landes war "JA"😂
Es geht hier nicht um die Sicherheit der Passanten. Es geht um Regressansprüche - also um Geld.
Irgendwie wirkt das Video noch nicht richtig bearbeitet
Hier fehlt noch das Eisenbahnkreuzungsgesetz nach dem die Kosten des Bahnübergang verteilt werden.
6:03 wenn denn bei euch auch mal was weiter gehen würde, wäre ich ja echt froh. Ich tue hier seit einem Jahr mit euch rum und der zuständige Anwalt vertröstet mich immer wieder damit, dass die Rechtsschutzversicherung sich nicht äußert und keine Kostendeckungszusage erteilt. Aktuell hängt es angeblich an irgendwelchen Nachfragen seitens der Versicherung, der Anspruch gegenüber Deezer ist also noch nicht einmal gestellt... Habe mir da irgendwie mehr erwartet, dafür, dass hier immer mit "ihr bekommt 1.000 €" geworben wird...
4:04 🙈 Problem gelöst......im Gesetz steht "Höhen gleich".....was eine Treppe nicht sein kann.....
Der Cutter kam nicht schnell genug bei Solmecke an. Der wollte die Bahntreppe nehmen.
Hier bitte kein Bahnbashing, die Bahn ist hier Opfer und nicht Täter!
Sehe da kein Irrsinn. Der Schutz der Personen geht vor. Sofern nur 60.000 Euro für eine Schranke und Lichtzeichen investiert wurden, so war das nötig und richtig. Schon eine Person die beim überqueren zu Schaden kommt kostet wesentlich mehr.
Geht mir auch so, den Irrsinn sehe ich auch nicht.
Achsoooo! Na dann her mit dem Verbot von Zigaretten und Alkohol. Am besten geht man gar nicht mehr alleine vor die Tür. Sicherheit geht vor. Obwohl nein, die meisten Unfälle passieren zu Hause oder so ähnlich...... Finde ich tatsächlich schwierig, diese Argumentation. Selbstverantwortlichkeit ist auch durchaus voraussetzbar. Und man kann nicht jede Person vor sich selbst und ihrer Umwelt schützen
Zu der Aussage von Herrn Solmecke: Früher haben die Menschen auch überlebt ohne TÜV: Er schaue sich einmal die Statistik der Verkehrsunfalltoten an. Da hatten wir Anfang der 70er Jahre einen Höhepunkt bei ganz erheblich weniger Verkehr als heute. Daran sind nicht nur der bessere Rettungsdienst und die Erfolge in der Medizin beteiligt, sondern auch die Straßenverkehrsordnung und die Sicherheitsvorschriften. Was natürlich nicht heißt, dass man bei jeder Vorschrift überprüfen kann und muss, ob sie wirklich mehr Sicherheit bringt. Aber selbst, wenn man alle Vorschriften auf den Prüfstand stellt und alle Überflüssigen abschafft, bleibt am Ende eine ganze Menge übrig. Und wenn man die Risiken genau betrachtet, kommen auch noch einige hinzu.
Kein Personal vor Ort, welches abwechseln Treppe und Übergang sperrt? Langweilig.
Gesetze zugemüllt mit Bürokratie und der Amttschimmel wiehert hörbar bis ins Ausland.😃
Warum macht man nicht einfach oben ein Schild hin: "Reisendenübergang bitte nur für Reisende nutzen"
Die Deutsche Bahn sorgt mit dieser Aktion für Gerechtigkeit.
Schließlich sollen sich nicht nur die Züge sondern auch die Fußgänger verspäten.
unsinniger Kommentar!
Bei 7:39 versteh ich nicht, was noch fehlt - es ist doch die unter (4.) erwähnte Schranke vorhanden (was übrigens bei Reisendenüberwegen an anderen Bahnhöfen gar nicht so üblich ist).
14:14 Ich habe auch schon Überwege, (Straßenbrücken für Fußgänger) gesehen wo die statt zu renovieren lieber Treppen sperren !
3:47 hier ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Keine Ahnung aber dumme Sprüche gegen die "Bundesbahn". Letztere gibt es übrigens seit 30 Jahren nicht mehr.
Ja, früher haben die Menschen auch überlebt, aber die waren noch nicht kognitiv dermaßen eingeschränkt.
Buchen ist eine Stadt Hr. Solmecke > über 10.000 Einwohner = Stadt
Cooles Dorf
Und warum gibt es so viele Vorschriften? Weil es viel zu viele Juristen und Versicherungen gibt, die dir sonst versuchen, einen Strick drauszudrehen.
Ich wusste bis jetzt gar nicht, was ein Bahnübergang ist. Jetzt habe ich etwas gelernt.
Klasse, wilkommen im besten Deutschland aller Zeiten !
Wenn diese Treppe lediglich mit einer Kette abgehängt ist, ist diese nicht gesperrt. Regelung zur Sicherung von Arbeitsstätten regelt das. Wie soll ein Blinder mitbekommen, dass er gerade in eine Kette rennt? Wie ist es für Kinder gesichert?
Wäre die Treppe einige Meter weiter VORNE wäre alles kein problem. Oder ein Prüfer kommt und stellt fest. die Treppe ist 3cm zu Breit laut DIN oder zu Kurz oder zu steil oder zu hell oder zu......
Hallo Herr Solmecke, vielleicht sollte man bei der ganzen Sache auch das Eisenbahngesetz (AEG) erwähnen. Da steht in §4 irgendwo (sinngemäß), dass die Bahn ihren Betrieb sicher zu führen hat. Die Frage kommt übrigens bei vielen Prüfungen für "Scheine" bei der Bahn vor. Damit ist eigentlich alles gesagt und jede weitere RiLi unterliegt nur dieser Grundaussage.
Das ist das selbe wie bei der BW die Begründung: "Isso weil musso"
Mich wundert es dass die Verantwortlichen Leute die die Treppe gebaut haben nichts davon wussten. Muss man nicht vorher eine Genehmigung usw. vom Statt/Stadt einholen? Weil wenn private Leute an ihrem Haus für jeden kleinsten Kram eine Genehmigung brauchen, dann finde ich ich diesen Fall sehr fragwürdig.
extra3 halte ich nicht mehr für glaubwürdig. Ich habe die mehrfach zu einem Thema angeschrieben, mit dem ich berufliche Berührungspunkte habe und Gründe für die "absurde" Verfahrensweise der Behörde dargelegt. Es gab natürlich keinerlei Reaktion und mit Sicherheit auch keine Richtigstellung.
Im Sinne des Bahnüberweges will ich mal den Aufschrei sehen, wenn eine Frau mit zwei Kindern dort vom Zug erfasst wird. Thematisch kann ich das nicht beurteilen aber es gibt sicherlich Pro und Contras zu der Verfahrensweise. Die Kosten halte ich als Laie jedoch für überhöht.
Eben, eine Schulklasse überquert den Übergang und verlangsamt sich an der Treppe. Die Schränke senkt sich und ein Zug kommt. Das sind Sachen, die ich als Eisenbahn Betriebsleiter im Blick haben muss. Wenn ansonsten was passiert, stehe ich dank der Juristen mit einem Bein im Knast und das EIU in der Insolvenz (bei InfraGo allerdings relativ unwahrscheinlich)
Auch eine Frau mit 2 Kindern kann sehen, dass da ein Zug kommt oder abfährt. Und es geht ja auch um den Aufweg vom Gleis...... Herrgott.... Wird ja bald wie in den USA hier ...
Die Schranken und Ampeln gibt es seit über 15 Jahren.
Schon vor dem Umbau . Der fand statt weil der Bahnsteig sehr uneben ist und mehrere Menschen dort beim Umsteigen bös gestürzt sind. Ua mein Vater, der sich den Kopf und aufschlug und die Brille in die Schläfe rammte.
Da fahren in jeder Richtung nur alle Stunde ein Zug.
Die Treppe ist stand heute 16.02. Noch immer gesperrt, trotz Schranke und Ampel. Wieso wird nicht nachgebessert? Wieso wurde die Treppe überhaupt dort gebaut? Und wieso berichten über Monate ÖRR und Influencer? Das sind auch interessante Fragen..
5:43 na dann machen die Buchenner eine "Reise" in den anderen Ortsteil🤣🤣🤣🤣
3:43 da muss man sagen, es heißt Deutsche Bahn und nicht Bundesbahn. Die Bundesbahn gibt es nicht mehr. Allerdings erst seit 30 Jahren. Das ist ja noch nicht so lange. Übrigens, die Bundespost gibt es auch nicht mehr.
Verstehe die Bahn. Wenn etwas passiert, ist die Empörung groß.
Ist das Eisenbahn-Bundesamt, nicht die Bahn.
@@PeHaFez und das macht jetzt welchen unterschied?
Ach wie geil, den "alde schinke" rausgeholt, dass ist ja Unterhaltung auf Weltklasseniveau❤️
Vor allem das dann auch mal in Tiefe zu präsentieren und erklären, find super, dass sollte eigentlich die Politik machen.
Ohne jemandem was zu wollen:
Die Themen Bahnanlagen, Bahnübergänge, Reisendenübergänge und das dafür notwendigerweise zu studierende Regelwerk wie EBO, EBKrG, DB - Richtlinien usw. ist sehr komplex. Genauer gesagt ist es zu komplex um es so runterzubrechen.
Hier sind so viele Umstände zu berücksichtigen, dass es dem Thema einfach nicht gerecht wird.
Übrigens:
Aus betrieblicher Sicht, aber auch aus Gründen der Sicherheit werden eigentlich keine neuen Bahnübergänge mehr gebaut.
Fehlplanung ist hier bestimmt nicht von der Hand zu weisen.
Man sollte aber stets bedenken welche Gefahren von einem Eisenbahnfahrzeug ausgehen.
Es werden hohe Geschwindigkeiten gefahren, es ergeben sich unter anderem daraus sehr lange Bremswege und Eisenbahnfahrzeuge sind spurgebunden und können somit nicht ausweichen.
Es gibt jedes Jahr viele (auch tötliche) Unfälle an Bahnübergängen.
Bevor man also von Bürokratie und Irrsinn spricht sollte man sich wirklich etwas intensiver mit dem Thema auseinandersetzen.
Ich würde auch nicht den Elektriker als Sicherheitsfanatiker verunglimpfen weil er den Strom abschaltet bevor er die neue Steckdose montiert…😉
Alles richtig was du sagst. Trotzdem Irrsinn, inklusive der Bahnübergangsphobie des EBA. Hier[tm] wurde ein BÜ *mitten in der Stadt* stillgelegt, als due Strecke zur S-Bahn umgewidtmet wurde, Ersatz ist ein kleiner Tunnel , der aus der Zufahrt zu einer Tiefgarage entstand. Dumm nur, dass den nur PKW nutzen können, selbst RTW sind aussen vor. Danke für nichts, EBA.
Ach ja: der BÜ ist an der Ein-/Ausfahrt des Bahnhofes... also eh langsamfahrt....
Wie viele Gesetze und Verordnungen gibt es eigentlich insgesamt in Deutschland?
Soweit mir bekannt ist, dürfen neue Bahnübergänge in der Regel nicht mehr niveaugleich erstellt werden, bzw. sind vorhandene durch nicht niveaugleiche Übergänge zu ersetzen. Grundlage hierfür scheint das EKrG zu sein.
Da hat der deutsche "Beamte", der mit Sandalen , Aktentasche, Butterbrot und Thermoskanne zur Arbeit geht, mal wieder zugeschlagen.😂🤣😂
Das Problem hier ist nicht der Überweg, die Sicherung ist so wahrscheinlich korrekt. Viel schwerwiegender ist die Tatsache, dass die Neuerrichtung eines Bahnübergangs schlicht Planfeststellpflichtig ist (Vgl. § 18 AEG) ist. Dies lag hier wohl nicht vor. Weiterhin hat nicht die "Bahn" den Übergang gesperrt, sondern die Aufsichtsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt)...
Ich bin für Funktionalität und nicht für dämliche Wortauslegung, die sinnlos ist...
WO ist das gefährlich? Das ist sehr praktisch und dafür sind Wege und Treppen, um "schnell, gezielt und bequem das Ziel zu erreichen".
Ich benutze auch die Unterführung von Bahnhaltestellen und auch vom Bahnhof, ohne die Bahn zu nutzen. Darf ich das nun auch nicht mehr?
Manchmal frage ich mich, wie viel Langeweile unsere Beamtenfürze eigentlich haben?
Wenn sie die Teppe nicht aufbekommen, dann können die Leute auch 50m weiter gehen :)
Mich erschrecken die 1,7 Millionen mehr als die Sperre.
kann man nicht ein schild aufstellen mit "dies ist kein bahnübergang"?
...oder wie wäre es mit "Überqueren der Gleise nur für bahndienstliche Zwecke und für ankommende und abfahrende Bahnreisende gestattet. Zuwiderhandlungen werden gemäß §XX EBO geahndet." Und dann holt Fritzchen Tante Erna vom Zug ab und die BPol hats gesehen und Fritzchens Eltern bekommen eine OWi aufgebrummt. Das Leben kann so schön absurd sein...
c'est n'est pas une pipe...
da hat wer den schnitt vergessen ^^ viel von herrn winkler gelernt xD
7:13 dann haben sie nur das Falsche Auto.......nen G kommt sicherlich oben an.....und wenn der nicht das Universal Motor Gerät (Unimog) schafft das spielend......
Meine Rede! Amerika hat auch keinen TüV und deren Autos fahren auch!!!!
Tja. Bahnübergänger sind halt mehr zu schützen als reisende Übergänger. Ist doch ganz logisch.
Bitte mehr davon! Es gibt ja genug Folgen zu analysieren!
Die drei absolut besten Folgen sind...die Fußgängerbrücke mit Fußbodenheizung, die (von der Rentversicherung) versehentlich für tot erklärte Frau und die Designer-Toilette auf dem Autobahn-Parkplatz.
Hallo, sollte ein erfahrener, an der ETH Zürich studierter Ingenieur, der mit der Begründung "man könne seine Blase trainieren" Arbeitnehmern über Jahre den Toilettengang untersagt, für gesundheitliche Folgen zum Beispiel Nierensteine, Kolliken und Operationen, in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz verantwortlich gemacht werden, auch für daraus resultierenden Stellenverlust? Vor allem dann im Hochsommer zu wenig getrunken wird und über Stunden angehalten wird, damit Toilettengänge während der Arbeitszeit zu vermeiden? Vielen Dank
Das gibt es nur in Deutschland, sonst nicht in Gottes Universum
Fazit, dass in Deutschland überreguliert wird bin ich auch der Meinung. Aber die Begründung, früher haben die Menschen auch überlebt, finde ich schwierig bis Quatsch. Wir haben viele gute Vorschriften, z. B. einen Gurt beim Autofahren anzulegen, die vielen Menschen das Leben gerettet hat.
Deiner ersten These stimme ich teilweise zu. Wenn ich auf der Autobahn fahre, passiert es häufig genug, dass eine Baustelle die nächste Jagd und man zwischendrin für ca 500 m unbegrenzt fahren darf. Das ist einfach unsinnig
Es geht hier in der Regel auch nur darum sich aus der Haftung zu ziehen. Fehlt das Schild bist du halt als Bahn schuld und zahlst... also stellst du das Schild sicherheitshalber auf.
Naja solange haben wir den Gurt ja auch noch nicht und vor allem ist das nicht unsere Erfindung da waren die Schweden von Volvo so cool und haben auf ein Patent verzichtet und es allen Herstellern zur Verfügung gestellt.
Es zeigt eher auf, dass hier keine gescheite Zusammenarbeit stattfindet, aber beide Seiten querfinanziert werden von denjenigen, die jetzt erstmal das Nachsehen haben. Vertrag zu Lasten Dritter.
Es gab halt früher eine Entscheidungskompetenz. Deshalb waren Leute verbeamtet. Sie konnten vor Ort eine Entscheidung treffen, eine Abwägung machen.
Das Problem, heute traut es sich niemand mehr Entscheidungen vor Ort auszulegen, weil eben alles bis ins Details ausgeurteilt wird
Hatte der Cutter Urlaub?
Das sind immer Onetaker, noch nicht gemerkt?
Welcher Cutter? Hattest Du je den Eindruck, dass WBS Videos nachbearbeitet werden?
@@marekriebmann1495 Vor Jahren waren mal die Videos gecuttet. Hat irgendwann aber einfach aufgehört.
Der kam zu spät zur Arbeit, weil eine Treppe gesperrt war.
Herzlich Willkommen in der Überregulierung der Eisenbahn. Wer sich jetzt noch fragt warum die Eisenbahnunternehmen es so schwer haben einen pünktlich Zug zu fahren: Der Betrieb wird teilweise noch stärker und unsinniger Reguliert...
Da hat aber jemand komplett geschlafen, als er/sie die Genehmigung für den bau der Treppe gegeben hat.
Niemals gedacht, dass Buchen hier erwähnt wird :D
Solange nichts passiert ist ja alles in Ordnung, aber bei einen Unfall wird dann eine Schuldiger gesucht wenn dies nicht "Vorschriftsmäßig" ist.
Für mich wirkt das so, als hätte man ein Gesetz wörtlicher genommen als es das hergeben muss.. Aber inzwischen scheint das Problem gelöst.. :D
Schön auch mal pre-outtakes von Herrn Solmecke zu bekommen 👍🏼
Interessant, dass ein Andreaskreuz nicht borhanden sein muss, aber genau das eines der Argumente war... interessant.
Ob dieses Video so manchen Beamten, der für diese Sache zuständig ist, aus dem Schlaf reißt, wird sich wohl weisen.
Hab mal in dem Ort gewohnt. Die meisten Leute dort verstehen nicht was Kreisverkehre oder abknickende Vorfahrtsstraßen sind. Ohne Lichtzeichen checkt da keiner das Züge die Gleise auch nutzen.
Umlaufsperre geht für Reisendenübergänge aber nicht, da bleibt man mit dem Rollkoffer drin hängen, verlängert die Umsteigezeit.
Wer ein Deutschlandticket hat ist doch immer Reisender?!
Das Vorgehen ist korrekt, und da wurde einfach bei der Planung der Treppe (die ja sicherlich auch nicht von Heute auf Morgen entstanden ist) nicht drauf geachtet. Aber Deutschland ist ein großes Land. Und wenn da irgendwo mal sowas passiert, dann ist das nicht überraschend.
Es ist *formaljuristisch* korrekt. Praktisch ust es Unfug.
Schild hin „Zutritt nur mit gültiger Fahrkarte“…….
Danke für den Beitrag.
Vielleicht einfach den Übergang ein paar Meter versetzen? Dann würde die Treppe zu dem Bahnsteig führen und dann wären alle Passanten Reisende - und der Übergang wäre wieder der Reisenden-Übergang?!
Bei der Treppe stellt sich mir die Frage, gehört die der Kommune oder der Bahn? Im letzten Fall ist es eine OW nach § 64b Abs. 2 Satz 1 EBO. In ersten Fall dürfte die EBO hier nicht zutreffen.
So mein absolut unjuristisches Verständnis.
Ich verstehe nicht, wieso die eine Art von Übergang gefährlicher sein soll als die andere.
Bitte nicht lachen - wenn da ein Kind vom Zug überfahren wird, ist das Geheule gross! Diese Vorschriften haben sehr gute Gründe.
Zum Punkt: „Früher haben die Menschen auch überlebt, …“, naja früher gab es auch nicht so viele Anwälte wie heutzutage, die zB. die Bahn verklagen können. (könnte man sagen)
Ich nehme an auch in Deutschland macht die Deutsche Bahn nicht die Gesetze und/oder Vorschriften, sondern eine Behörde.
Und ich glaube es nicht aus Jux und Tollerei entstanden, sondern weil es Vorfälle gegeben hat.