Die rituelle Reinheit im Islam (aṭ-Ṭahāra) - von Abū ʿAbdillāh

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  • Опубліковано 1 сер 2012
  • Der Prophet -- صلى الله عليه وسلم -- sagt: ,,Der Schlüssel zum Gebet ist die Reinheit" und in einer anderen Überlieferung sagt der Prophet -- صلى الله عليه وسلم -: ,,Allah akzeptiert kein Gebet ohne Reinheit" (Sahih Muslim)
    Ein umfangreiches Wissen über die rituelle Reinheit (Taharah) zu erlangen, ist Pflicht für jeden Gläubigen. Dazu gehören ihre Bedingungen und Voraussetzungen, Dinge und Vorgänge, durch die sie ungültig wird, wie sie wiederhergestellt werden kann und noch einiges mehr. Schon allein die Tatsache, dass diese Reinheit Voraussetzung für das Gebet ist, sollte den Muslim dazu veranlassen, sich genauestens damit auseinanderzusetzen.
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КОМЕНТАРІ • 2

  • @fuadmohammedyassin8686
    @fuadmohammedyassin8686 3 роки тому

    Maschlah Bruder

  • @hashmati2183
    @hashmati2183 Рік тому

    Matn Al-Azhar fee Fiqh al-Aemah Al-Athaar
    متن الأزهار في فقه الأئمة الأطهار
    Inhalt der Blumen
    in der Rechtslehre der reinen Imame
    Imam Ahmed Bin Yahja Al-Murtdha, Möge Allah ihn loben.
    geb. 1436, gest. 1473
    übersetzt von Al-Matari,
    Auszug (I)
    Rituelle Reinheit
    Kapital (I): Unreine Objekte "Nadschasah
    Es sind zehn unreine Objekte:
    a) Ekelerregende Objekte, die aus Anus oder Harntrakt der Lebewesen austreten, die Blut haben und gleichzeitig unter Essverbot bestimmt sind.
    b) Geflügel, welche schmutzige Objekte verdaut haben und den Kot noch nicht verabreichen.
    c) Rauschmittel, auch wenn gekocht, außer Cannabis Pflanzen, Hyoscyamus oder Ähnliches.
    d) Hund und Schwein.
    e) Die/der Kafir "Der/Die Ungläubige ".
    f) Tote Körper, außer Fische, blutfreie Tiere oder die anscheinend als unlebendig geltenden Lebewesen, ausgenommen davon tote Objekte, die von sich selbst unrein sind.
    g) Mundvoll-Emesis auf einmal aus dem Magen.
    h) Milch der islamisch zum Essverbot geltenden Tiere, außer Milch von nicht erkrankten lebenden Vieh.
    i) Blut und blut-quasie Objekte wie Serum oder Eiter, außer Blut von Käfer, Floh, Blutgerinnsel um die Wunde. Das Blut, welches noch in den Adern der geschlachteten nicht tabuisierten Tieren ist rein. Blut der noch in den Anus-und Harntraktkanäle der nicht zu essenden Tiere verblieben ist, ist unrein. Das Blut, das sich im Wasser der Kauterisation befindet oder die frische Wunde sind umstritten.
    j) Der Urin von den zum Essen unbeliebten (Makruh) Tieren, ist auch eher unbeliebt (Makruh), wie zB. Kaninchen-Urin, also weder rein noch unrein.
    Absatz:
    Verunreinigte Objekte unterscheiden sich zwischen a) waschbaren, b) nicht waschbaren oder c) schwer waschbaren:
    a) Das Waschbare, falls unsichtbar , soll man mit sauberem Wasser drei Mal reinigen, auch wenn mit Abreiben. Wenn es aber sichtbar ist, soll man dann den Schmutz mit Wasser so reinigen, dass der Schmutz entfernt worden ist. Danach wird das Objekt auch noch mit Wasser zwei Mal gereinigt werden. Das gilt auch, wenn man schleifendes Mittel oder ähnliche Reinigungsmittel benutzt.
    b) Das nicht waschbare Objekt ist definitiv ein unreiner Greuel "Riggs".
    c) Die schwer waschbaren Objekten wie Vieh und ähnliche Tiere oder Kinder lassen sich durch Trocknen des Ekelerregenden als rein gelten. Der Schmutz soll dann weitgehend nicht mehr erkennbar sein.
    Der Mundraum wird dann in eine reine Wandlung durch Speichel in der ganzen Nacht übertragen. Die tiefen Höhlen eines Objekts sollen bis dahin gereinigt werden,so dass die Reinigung unmöglich wird.
    Beschmutzige Brunnen werden entweder durch Versiegen des Wassers oder durch Ablassen großer Menge von Brunnenwasser gereingt, bis die Wsserstörung Geruch, Geschmack oder Farbe beseitigt und das Wasser wieder neutral wie möglich wird. Ansonsten wird das Brunnenwasser schon rein.
    Gibt es zu wenig beschmutziges Brunnenwasser, wird es dann zum reinen gemacht, indem das Wasser bis zum Grundwasserspiegel versiegt.
    Besteht ein Verdacht eines unreinen Wassers, dann soll das Brunnenwasser überwiegend abgelassen werden, so dass die Störung im Bereich der Reichweite des Eimers beseitigt werden und die hintere Fassade des Brunnens wieder eindeutig sichtbar wird. Der Reinigungsprozess einer beschmutzigten, weichen Erde entspricht der o.g. Reinheitgeltung eines unreinen Brunnens.
    -Absatz:
    Die in sich selbt als unreine Objekte oder die als nicht zu bereinigenden Objekte lassen sich jedoch in eine rechtliche Reinheitsform umwandeln. Die unreinen Alkoholgetränke zum Beispiel werden erst dann rein geworden sein, wenn man sie in eine Essigsäure umwandelt. Das wenig beschmutzige Gewässer wird dann auch als rechtlich "rein" vorgesehen, wenn es zusammen mit einem mehrfacen reinen Wasser zusammenkommt, bis die Schmutzstörung (Geruch, Farbe oder Geschmack) best möglich beseitigt wird. Eine andere Sicht besagt, dass der wenig unreine Wasserstrom dann rechlich rein geworden sein wird, wenn er mit einem vierfachen reinen Wasser nebeneinander fließt, bis die Schmutzstörung best mölglich verschwunden ist. Ansonsten ist die erste Mothode am besten. Im Falle eines überflüllten stehenden Gewässers gibt es die zwei Meinungen.
    -Kapital II: Wasser
    -Absatz I
    Wasser, das sich im Bereich des unreinen Objekts befindet und dadurch total verändert wird oder zu ihm ein kleines unreies Objekt so hinkommt, dass die Nutzung des reinen Wassers gestört wird bzw. verwirrend erscheint, ist bestimmt unrein. Auch das jene Wasser, das sich wegen der Nutzung verändert wird, auch wenn ihm danin zu viel Wasser zugefügt wird, ist unrein. Ansonsten gilt Wasser im Allgemeinen als rein.
    Absatz II
    Die rituelle Waschung eines unreinen Objekts kann nur durch ein erlaubtes (Mubah), reines und nicht einmal für ähnliche Rituale verwendetes Wasser vorgenommen werden. Handelt es sich um ein verändertes Wasser, dessen Veränderungsauslöser überwiegend nicht identifizierbar ist, gilt dann die originale Natur des Wassers entscheidend. Dies kann man nur einmal verwenden. Danach ist die Nutzung dieses Wassers nicht mehr gestattet. Eine andere Bedingung für ein reines Wasser, das für rituelle Waschung verwendet wird, gilt es, dass seine Eigenschaften nicht durch einen lösbaren Stoff, durch die Quelle selbst, durch das Platz oder auch durch den Wasserweg verändert werden, ausgenommen davon, wenn die Veränderung , ausgelöst wird entweder durch Sterilisationsstoffe, Fische oder jene Tiere ohne Blut, die sich im Wasser selbst vermehren. In diesem letzten Fall gilt das Wasser als rein für Waschung. Das Ekelerregende"Nagas"soll zweifelsohne aus dem Wasser beseitigt werden, auch wenn dessen Nutzung unerlaubt "Ghasb" ist. Wasser, das durch eine überwiegend nicht identifizierbare Ursache verändert wird, ist rein. Das durch Ekelerregendes verunreinigte oder nicht erlaubte Wasser darf man eher für die rituelle Waschung nicht verwenden. Aber wenn die Aktualität des Wassers überwiegend auf Reinheit verweist, soll dies eindeutig festgestellt werden.