Das Problem die Risikobeurteilung bleibt meistens beim Hersteller, er weis schon warum. Als SiFa ist die Risikobeurteilung immer von Intresse, natürlich nicht die 500 Seiten.
Mittlerweile verlangt der Endkunde im Maschinenbau häufig die Auslieferung über eine einzelvertragliche Regelung. Das ist dann der Moment, wo viele Hersteller ihre Risikobeurteilung genauer unter die Lupe nehmen. Außer sie können es sich leisten auf den Auftrag zu verzichten.
Hmm ... alles was der Anwender über seine Maschine wissen muss, sollte in der Betriebsanleitung des Herstellers stehen. Einschließlich der bestimmungsgemäßen Verwendung, des vorhersehbaren Fehlgebrauchs und aller Restgefahren. Wenn er die Risikobeurteilung braucht, dann stimmt etwas nicht mit der Betriebsanleitung und/oder mit der Maschine.
@@schorsch4all Hallo zusammen, Genau dieses Thema beschäftigt mich schon seit einiger Zeit. Es ist aus meiner Sicht nur Theorie, dass in der Betriebsanleitung alles Wesentliche steht. Ich bin Techniker in einer Instandhaltungabteilung für Verpackungsanlagen. Uns werden die Risikobeurteilungen auch nur zur Einsicht bereitgestellt. Diese sind dann so komplex, dass es gar nicht möglich ist, das Thema ganzheitlich zu verstehen. Aktuell bin ich in einem Projekt involviert, in dem bei Altanlagen hinterfragt wird, ob die verbauten Sicherheitseinrichtungen noch dem Risiko entsprechen. Diese Frage ist im Prinzip nicht zu beantworten, wenn man die Initiale Risikobeurteilung nicht vorliegen hat. In dem konkreten Fall geht es, um Schutzbereich/Türzuhalte die mech. verriegeln. Im Prinzip, die einfachen mit Schwert. Ich gehe stark davon aus, dass die Gefährdung der Anlage (es ist ein einfacher depalletierer mit 3 Achsen der sehr langsam fährt) nicht sehr hoch ist. Unterschreiben werde ich meine Aussage gewiss nicht, ohne dass ich die entsprechenden Originalunterlagen verglichen habe. Den Anlagenbauer gibt es nicht mehr. Das ist dann das Dilemma. Die Betriebsanleitungen geben auch nicht viel Information her.
@@tobiasmuller1843 Ja, das ist gut zu verstehen aus der Sicht eines Anlagenbetreibers. Das Problem ergibts sich ja auch bei Alt- oder Gebrauchtanlagen, bei weitreichenden Umbauten oder auch bei unvollständigen Maschinen. Aber tatsächlich ist ein Maschinen- und Anlagenbauer nicht verpflichtet, die Risikobeurteilung freizugeben (höchstens für Überwachungsbehörden im Schadenfalls). Wenn man diese Information benötigt, muss man das schon im Vorfeld vertraglich vereinbaren. Aber es stimmt natürlich: das ist alles graue Theorie. Häufig existiert der ursprüngliche Hersteller gar nicht mehr - dann guckt man eh in die Röhre. Man muss sich einfach immer vergegenwärtigen: sobald ich selbst konstruktiv Hand anlege an eine existierende Maschinen oder Anlage, bin ich selber der Maschinenbauer - und dann muss ich halt selber allen Pflichten eines Herstellers nachkommen - auch die Erstellung einer Risikobeurteilung. Dessen muss man sich im Klaren sein.
Das Problem die Risikobeurteilung bleibt meistens beim Hersteller, er weis schon warum. Als SiFa ist die Risikobeurteilung immer von Intresse, natürlich nicht die 500 Seiten.
Mittlerweile verlangt der Endkunde im Maschinenbau häufig die Auslieferung über eine einzelvertragliche Regelung.
Das ist dann der Moment, wo viele Hersteller ihre Risikobeurteilung genauer unter die Lupe nehmen. Außer sie können es sich leisten auf den Auftrag zu verzichten.
Hmm ... alles was der Anwender über seine Maschine wissen muss, sollte in der Betriebsanleitung des Herstellers stehen.
Einschließlich der bestimmungsgemäßen Verwendung, des vorhersehbaren Fehlgebrauchs und aller Restgefahren.
Wenn er die Risikobeurteilung braucht, dann stimmt etwas nicht mit der Betriebsanleitung und/oder mit der Maschine.
@@schorsch4all
Hallo zusammen,
Genau dieses Thema beschäftigt mich schon seit einiger Zeit. Es ist aus meiner Sicht nur Theorie, dass in der Betriebsanleitung alles Wesentliche steht.
Ich bin Techniker in einer Instandhaltungabteilung für Verpackungsanlagen. Uns werden die Risikobeurteilungen auch nur zur Einsicht bereitgestellt. Diese sind dann so komplex, dass es gar nicht möglich ist, das Thema ganzheitlich zu verstehen.
Aktuell bin ich in einem Projekt involviert, in dem bei Altanlagen hinterfragt wird, ob die verbauten Sicherheitseinrichtungen noch dem Risiko entsprechen. Diese Frage ist im Prinzip nicht zu beantworten, wenn man die Initiale Risikobeurteilung nicht vorliegen hat. In dem konkreten Fall geht es, um Schutzbereich/Türzuhalte die mech. verriegeln. Im Prinzip, die einfachen mit Schwert. Ich gehe stark davon aus, dass die Gefährdung der Anlage (es ist ein einfacher depalletierer mit 3 Achsen der sehr langsam fährt) nicht sehr hoch ist. Unterschreiben werde ich meine Aussage gewiss nicht, ohne dass ich die entsprechenden Originalunterlagen verglichen habe.
Den Anlagenbauer gibt es nicht mehr. Das ist dann das Dilemma. Die Betriebsanleitungen geben auch nicht viel Information her.
@@tobiasmuller1843 Ja, das ist gut zu verstehen aus der Sicht eines Anlagenbetreibers. Das Problem ergibts sich ja auch bei Alt- oder Gebrauchtanlagen, bei weitreichenden Umbauten oder auch bei unvollständigen Maschinen. Aber tatsächlich ist ein Maschinen- und Anlagenbauer nicht verpflichtet, die Risikobeurteilung freizugeben (höchstens für Überwachungsbehörden im Schadenfalls). Wenn man diese Information benötigt, muss man das schon im Vorfeld vertraglich vereinbaren. Aber es stimmt natürlich: das ist alles graue Theorie. Häufig existiert der ursprüngliche Hersteller gar nicht mehr - dann guckt man eh in die Röhre. Man muss sich einfach immer vergegenwärtigen: sobald ich selbst konstruktiv Hand anlege an eine existierende Maschinen oder Anlage, bin ich selber der Maschinenbauer - und dann muss ich halt selber allen Pflichten eines Herstellers nachkommen - auch die Erstellung einer Risikobeurteilung. Dessen muss man sich im Klaren sein.