Wie Auswanderer vom Staat geschröpft werden! (durch die Hintertür)

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 28 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 28

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  10 місяців тому +5

    Sichere dir jetzt deine kostenlose Ersteinschätzung unter www.expats.global/termin!

    • @YouTubeFan123Alias
      @YouTubeFan123Alias 10 місяців тому +1

      Vielen Dank für dieses neue sehr informative Video, ich fand auch das mehr als 2-stündige Video zuvor wirklich beeindruckend! 🙂In diesem hattest du nur leider die Situation für Freiberufler ausgeklammert (vollkommen nachvollziehbar, ist ja so schon lang genug geworden). Deshalb wollte ich aber einmal anregen, dass du dieses Thema in einem zukünftigen Video behandelst, da es ja eine ganze Reihe von freien Berufen gibt, die sich komplett digital ausüben lassen.

  • @BigBellyEd
    @BigBellyEd 10 місяців тому +21

    Bei dem Thema Steuern in Deutschland denke ich immer an die Metapher "Boiling the Frog". Die Gesetze werden immer schärfer, die Steuern schrittweise höher, der Reallohn immer niedriger und auch das Auswandern immer schwieriger. Das passiert so langsam, dass man sich daran gewöhnt.

  • @for3DbyMKL
    @for3DbyMKL 10 місяців тому +9

    Sehr genial…Vielen Dank dafür!!!!

  • @ralphr.2585
    @ralphr.2585 10 місяців тому +14

    Für Träume, die man finanzieren muss, braucht man Geld und das holt man sich durch Steuern und Abgaben.

    • @bri.colaje
      @bri.colaje 10 місяців тому +1

      Es sind keine Träume, sondern eine Agenda die umgesetzt wird!

    • @paulgraf4379
      @paulgraf4379 10 місяців тому +3

      ... vor allem grüne Träume und Luftschlösser 😅

  • @strandteufel
    @strandteufel 10 місяців тому +22

    Abhauen, koste es was es wolle.

    • @sotecluxan4221
      @sotecluxan4221 10 місяців тому +4

      Fragt sich nur, wohin-wenns ein Legalaufenthalt sein soll u. man nicht ein Vermögen nur für den Aufenthalt hinlegen will.

    • @paulgraf4379
      @paulgraf4379 10 місяців тому +2

      Paraguay ist erste Wahl

    • @strandteufel
      @strandteufel 10 місяців тому

      @@sotecluxan4221 Chile, Uruguay, Südafrika, Australien, Neuseeland. Südhalbkugel.

    • @strandteufel
      @strandteufel 10 місяців тому +3

      @@paulgraf4379 Ohne Zugang zum Meer keinesfalls erste Wahl.

    • @entrepreneur5563
      @entrepreneur5563 10 місяців тому

      ​@strandteufel Wieso? Ich brauche kein Meer...
      Aber Lage ist alles!

  • @NewsLetter-sq1eh
    @NewsLetter-sq1eh 10 місяців тому +6

    Sehr interessant und hochaktuell! Vielen Dank dafür!

  • @stephandoit6872
    @stephandoit6872 Місяць тому

    Wir finden alle Vorträge sehr interessant und gut verständlich erklärt...

  • @Schach-Bildung
    @Schach-Bildung 10 місяців тому +8

    Inflation ist eine der härtesten Steuern. Es gibt viele Staaten, die Freibeträge automatisch an die jährliche Inflation anpassen.

  • @w.r.u6800
    @w.r.u6800 9 місяців тому

    Sehr interessantes aktuelles Thema.

  • @wa.r.6366
    @wa.r.6366 10 місяців тому +2

    Wenn die das hätten machen wollen, hätten die das schon längst gemacht

  • @TheTha-ze1hn
    @TheTha-ze1hn 10 місяців тому

    Die Abgeordneten haben die euros aber genauso stehen lassen wie die D-Mark stand... bei u s habe die das geld halbiert , eher nur die Hälfte was es an mark gab... vieleicht ist es mir als einzigen damals aufgefallen

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor 9 місяців тому

    kurze Verständnisfrage, Tim: Der Betrag € 16.500 in der Norm 2 I letzter Satz AstG stellt eine Freigrenze dar (Steuerpflicht setzt ein, wenn ich beschränkt steuerpflichtige Einkünfte größer € 16.500 im VZ erziele) und keinen (Grund-)Freibetrag (FB mindert immer die Steuerbemessungsgrundlage), oder nicht? ich frage nach, weil der Kanal: "Perspektive Ausland" - "Steuerwahnsinn: Wie Inflation den Auswanderer-Freibetrag auffrisst" es anders promotet...?! cheers.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  9 місяців тому +2

      Korrekt, es handelt sich um eine Freigrenze. § 2 AStG findet überhaupt nur Anwendung, wenn die insgesamt (normal und erweitert) beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte im betreffenden Veranlagungszeitraum mehr als 16.500 Euro betragen. Es wird also zunächst geprüft, welche Einkünfte bei hypothetischer Anwendung des § 2 AStG steuerpflichtig wären. Kommt man dabei aber nicht über 16.500 Euro, bleibt § 2 AStG ohne Wirkung.