Vielen Dank für dieses neue sehr informative Video, ich fand auch das mehr als 2-stündige Video zuvor wirklich beeindruckend! 🙂In diesem hattest du nur leider die Situation für Freiberufler ausgeklammert (vollkommen nachvollziehbar, ist ja so schon lang genug geworden). Deshalb wollte ich aber einmal anregen, dass du dieses Thema in einem zukünftigen Video behandelst, da es ja eine ganze Reihe von freien Berufen gibt, die sich komplett digital ausüben lassen.
Bei dem Thema Steuern in Deutschland denke ich immer an die Metapher "Boiling the Frog". Die Gesetze werden immer schärfer, die Steuern schrittweise höher, der Reallohn immer niedriger und auch das Auswandern immer schwieriger. Das passiert so langsam, dass man sich daran gewöhnt.
Die Abgeordneten haben die euros aber genauso stehen lassen wie die D-Mark stand... bei u s habe die das geld halbiert , eher nur die Hälfte was es an mark gab... vieleicht ist es mir als einzigen damals aufgefallen
kurze Verständnisfrage, Tim: Der Betrag € 16.500 in der Norm 2 I letzter Satz AstG stellt eine Freigrenze dar (Steuerpflicht setzt ein, wenn ich beschränkt steuerpflichtige Einkünfte größer € 16.500 im VZ erziele) und keinen (Grund-)Freibetrag (FB mindert immer die Steuerbemessungsgrundlage), oder nicht? ich frage nach, weil der Kanal: "Perspektive Ausland" - "Steuerwahnsinn: Wie Inflation den Auswanderer-Freibetrag auffrisst" es anders promotet...?! cheers.
Korrekt, es handelt sich um eine Freigrenze. § 2 AStG findet überhaupt nur Anwendung, wenn die insgesamt (normal und erweitert) beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte im betreffenden Veranlagungszeitraum mehr als 16.500 Euro betragen. Es wird also zunächst geprüft, welche Einkünfte bei hypothetischer Anwendung des § 2 AStG steuerpflichtig wären. Kommt man dabei aber nicht über 16.500 Euro, bleibt § 2 AStG ohne Wirkung.
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Vielen Dank für dieses neue sehr informative Video, ich fand auch das mehr als 2-stündige Video zuvor wirklich beeindruckend! 🙂In diesem hattest du nur leider die Situation für Freiberufler ausgeklammert (vollkommen nachvollziehbar, ist ja so schon lang genug geworden). Deshalb wollte ich aber einmal anregen, dass du dieses Thema in einem zukünftigen Video behandelst, da es ja eine ganze Reihe von freien Berufen gibt, die sich komplett digital ausüben lassen.
Bei dem Thema Steuern in Deutschland denke ich immer an die Metapher "Boiling the Frog". Die Gesetze werden immer schärfer, die Steuern schrittweise höher, der Reallohn immer niedriger und auch das Auswandern immer schwieriger. Das passiert so langsam, dass man sich daran gewöhnt.
Sehr genial…Vielen Dank dafür!!!!
Für Träume, die man finanzieren muss, braucht man Geld und das holt man sich durch Steuern und Abgaben.
Es sind keine Träume, sondern eine Agenda die umgesetzt wird!
... vor allem grüne Träume und Luftschlösser 😅
Abhauen, koste es was es wolle.
Fragt sich nur, wohin-wenns ein Legalaufenthalt sein soll u. man nicht ein Vermögen nur für den Aufenthalt hinlegen will.
Paraguay ist erste Wahl
@@sotecluxan4221 Chile, Uruguay, Südafrika, Australien, Neuseeland. Südhalbkugel.
@@paulgraf4379 Ohne Zugang zum Meer keinesfalls erste Wahl.
@strandteufel Wieso? Ich brauche kein Meer...
Aber Lage ist alles!
Sehr interessant und hochaktuell! Vielen Dank dafür!
Wir finden alle Vorträge sehr interessant und gut verständlich erklärt...
Inflation ist eine der härtesten Steuern. Es gibt viele Staaten, die Freibeträge automatisch an die jährliche Inflation anpassen.
Sehr interessantes aktuelles Thema.
Wenn die das hätten machen wollen, hätten die das schon längst gemacht
Die Abgeordneten haben die euros aber genauso stehen lassen wie die D-Mark stand... bei u s habe die das geld halbiert , eher nur die Hälfte was es an mark gab... vieleicht ist es mir als einzigen damals aufgefallen
kurze Verständnisfrage, Tim: Der Betrag € 16.500 in der Norm 2 I letzter Satz AstG stellt eine Freigrenze dar (Steuerpflicht setzt ein, wenn ich beschränkt steuerpflichtige Einkünfte größer € 16.500 im VZ erziele) und keinen (Grund-)Freibetrag (FB mindert immer die Steuerbemessungsgrundlage), oder nicht? ich frage nach, weil der Kanal: "Perspektive Ausland" - "Steuerwahnsinn: Wie Inflation den Auswanderer-Freibetrag auffrisst" es anders promotet...?! cheers.
Korrekt, es handelt sich um eine Freigrenze. § 2 AStG findet überhaupt nur Anwendung, wenn die insgesamt (normal und erweitert) beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte im betreffenden Veranlagungszeitraum mehr als 16.500 Euro betragen. Es wird also zunächst geprüft, welche Einkünfte bei hypothetischer Anwendung des § 2 AStG steuerpflichtig wären. Kommt man dabei aber nicht über 16.500 Euro, bleibt § 2 AStG ohne Wirkung.