Hallo Herr hoffmann, wie sieht es denn mit den Zahlungen aus, wenn man in die Immobilie erst in über einem Jahr einziehen kann, weil die Verkäufer selbst am bauen sind? Gruß Vanessa
Hallo Frau Sasch, das sollte im Kaufvertrag entsprechend geregelt sein. Entweder man bezahlt den Kaufpreis direkt und erhält dann von den Verkäufern einen Mietzins für die Zeit, in der sie das Haus noch bewohnen oder man setzt die Kaufpreiszahlung auf den späteren Übergabetermin wie in Ihrem Beispiel 12 Monate später. Viele Grüße
Hallo und sehr gutes Video. Vielen Dank dafür! Nur dass ich das richtig verstanden habe: vom Notar kommt „Vollzug Urkunde / Grundschuldbestellung“ mit 1,5% vom Kaufpreis + 0,5% der Finanzierungssumme. Und später vom Grundbuchamt noch für die Auflassungsvormerkung 1% vom Kaufpreis + 0,5% der Finanzierungssumme ?
Hallo Herr Hoffmann, das sind wirklich sehr informative, sehr gute Videos! Ich wollte nur noch mal nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe. Mit Kaufpreiszahlung ist man Besitzer und mit Eintragung ins Grundbuch wird man dann Eigentümer? Viele Grüße Lonki
Hallo, ja das haben Sie richtig verstanden. Ab Besitzübergang gehen alle Rechte und Pflichten auf Sie über aber der rechtmäßige Eigentümer ist man bei Grundstücksverkäufen letzten Endes erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist und das dauert leider immer etwas länger. Liegt einfach an dem Verwaltungsapparat, der dahinter steckt und Bürokratie ist in Deutschland ja nach wie vor ein zähes Thema ;-) Viele Grüße
Vielen Dank, Herr Hoffmann.
Gerne 🙂
Sehr gut erklärt und kur wichtige Fakten. Top
Vielen Dank
Hallo Herr hoffmann, wie sieht es denn mit den Zahlungen aus, wenn man in die Immobilie erst in über einem Jahr einziehen kann, weil die Verkäufer selbst am bauen sind? Gruß Vanessa
Hallo Frau Sasch,
das sollte im Kaufvertrag entsprechend geregelt sein. Entweder man bezahlt den Kaufpreis direkt und erhält dann von den Verkäufern einen Mietzins für die Zeit, in der sie das Haus noch bewohnen oder man setzt die Kaufpreiszahlung auf den späteren Übergabetermin wie in Ihrem Beispiel 12 Monate später.
Viele Grüße
Hallo und sehr gutes Video. Vielen Dank dafür! Nur dass ich das richtig verstanden habe: vom Notar kommt „Vollzug Urkunde / Grundschuldbestellung“ mit 1,5% vom Kaufpreis + 0,5% der Finanzierungssumme.
Und später vom Grundbuchamt noch für die Auflassungsvormerkung 1% vom Kaufpreis + 0,5% der Finanzierungssumme ?
Absolut richtig
Hallo Herr Hoffmann, das sind wirklich sehr informative, sehr gute Videos!
Ich wollte nur noch mal nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe. Mit Kaufpreiszahlung ist man Besitzer und mit Eintragung ins Grundbuch wird man dann Eigentümer? Viele Grüße Lonki
Hallo,
ja das haben Sie richtig verstanden. Ab Besitzübergang gehen alle Rechte und Pflichten auf Sie über aber der rechtmäßige Eigentümer ist man bei Grundstücksverkäufen letzten Endes erst, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist und das dauert leider immer etwas länger. Liegt einfach an dem Verwaltungsapparat, der dahinter steckt und Bürokratie ist in Deutschland ja nach wie vor ein zähes Thema ;-)
Viele Grüße
Vielen Dank