Interessant - "besonders schwerer Diebstahl" für die unberechtigte Entnahme von Briefen! Mein Gott. Was ist da noch die Steigerung der Tat-Art, wenn schon so ein "Schnulli" dazu zählt?
Briefgeheimnis 2.400Euro Bussgeld und vorbestraft!Zuhaelterei und uneidliche Falschaussage 1Jahr auf Bewaerung!Super!Ich hoffe,dass so etwas nicht in wircklichen Gerichten passiert!
13:18 "da stehen mindestens drei Monate Freiheitsstrafe drauf, und ich betone: mindestens" -- Saleschs Tonfall ist manchmal einfach unübertrefflich. Aber, ui, das Urteil: Geldstrafe ja, aber doch in einer Höhe, dass das im Vorstrafenregister steht. Da würde ich doch eine kleine Gefängnisstrafe auf Bewährung bevorzugen, steht auch drin, aber kostnix.
@@peterschutzek325 Ich weiß nicht, ob das im "kleinen" Führungszeugnis so drinsteht, aber vermutlich tut es das, und somit hast du recht. P.S.: Da man für die meisten Jobs kein Führungszeugnis braucht, das wäre für mich ein Fall, wo man im Lebenslauf lügen darf.
Vorbestraft ist völlig in Ordnung. Mir war die Angeklagte viel zu selbstgefällig. Da war ein Schuss vor den Bug nötig. Sie hatte Glück, dass sie Recht hatte mit ihrem Verdacht. Aber die Tochter sagte aus, dass die Kontrolle bereits vor dem neuen Freund begann...
@@Cantor176 Ja, aber: Kein Richter wird eine Bewährungsauflage erteilen, die nicht erfüllbar ist, denn dann könnte man sich die Bewährung gleich sparen. Schmerzensgeldforderungen sind 'ne andere Hausnummer, die müssen vorm Zivilgericht geltend gemacht werden, und falls stattgegeben wird verjährt der Anspruch, soweit ich weiß, erst nach 30 Jahren. Da finde ich es gut, dass Straf- und Zivilgerichtsbarkeit getrennt sind, denn so kann man als Geschädigter vielleicht doch irgendwann mal ein wenig Geld als Ausgleich erhalten, auch wenn der Täter* gerade nichts hat. *: Warum liegt das ä neben dem ö auf der Tastatur? Das wäre beinahe schiefgegangen, gerade eben.
Und ich bitte Sie und noch mal bitte ich brauche nicht die jemanden an mich welche Arbeit klemmen wenn ich irgendwas anderes besseres bekommen kann für mich und die Menschheit und noch mal bitte
Noch mal bitte dass Sie mich zurück antworten sie lesen Akte von Milliarden Menschen am Tag sagen Sie nicht dass Sie meine Kommentare nicht gelesen haben
Eine schöne Anwältin. 😍😘👍
Interessant - "besonders schwerer Diebstahl" für die unberechtigte Entnahme von Briefen! Mein Gott. Was ist da noch die Steigerung der Tat-Art, wenn schon so ein "Schnulli" dazu zählt?
Auweia, die Meise hat einen Triller unterm Ponny 😢
Briefgeheimnis 2.400Euro Bussgeld und vorbestraft!Zuhaelterei und uneidliche Falschaussage 1Jahr auf Bewaerung!Super!Ich hoffe,dass so etwas nicht in wircklichen Gerichten passiert!
13:18 "da stehen mindestens drei Monate Freiheitsstrafe drauf, und ich betone: mindestens" -- Saleschs Tonfall ist manchmal einfach unübertrefflich.
Aber, ui, das Urteil: Geldstrafe ja, aber doch in einer Höhe, dass das im Vorstrafenregister steht. Da würde ich doch eine kleine Gefängnisstrafe auf Bewährung bevorzugen, steht auch drin, aber kostnix.
Wenn du dich bewerben müsstest, dann ist eine Geldstrafe schon schlimm genug. Eine Gefängnisstrafe, auch auf Bewährung, ist dann noch peinlicher.
@@peterschutzek325 Ich weiß nicht, ob das im "kleinen" Führungszeugnis so drinsteht, aber vermutlich tut es das, und somit hast du recht.
P.S.: Da man für die meisten Jobs kein Führungszeugnis braucht, das wäre für mich ein Fall, wo man im Lebenslauf lügen darf.
Vorbestraft ist völlig in Ordnung.
Mir war die Angeklagte viel zu selbstgefällig. Da war ein Schuss vor den Bug nötig. Sie hatte Glück, dass sie Recht hatte mit ihrem Verdacht. Aber die Tochter sagte aus, dass die Kontrolle bereits vor dem neuen Freund begann...
Das kommt aber auf die Bewährungsauflagen an. Wenn als Bewährungsauflage eine Geldbuße von mehreren tausend euro angesetzt wird tut das auch weh.
@@Cantor176 Ja, aber: Kein Richter wird eine Bewährungsauflage erteilen, die nicht erfüllbar ist, denn dann könnte man sich die Bewährung gleich sparen. Schmerzensgeldforderungen sind 'ne andere Hausnummer, die müssen vorm Zivilgericht geltend gemacht werden, und falls stattgegeben wird verjährt der Anspruch, soweit ich weiß, erst nach 30 Jahren. Da finde ich es gut, dass Straf- und Zivilgerichtsbarkeit getrennt sind, denn so kann man als Geschädigter vielleicht doch irgendwann mal ein wenig Geld als Ausgleich erhalten, auch wenn der Täter* gerade nichts hat.
*: Warum liegt das ä neben dem ö auf der Tastatur? Das wäre beinahe schiefgegangen, gerade eben.
Guten Tag meine Damen und Herren ich bitte Sie dass Sie richtige Entscheidung treffen und mich und meine Land schonen weil sie sind die A&O
Inveszment punk ist eine andere Bzeichnung für "Kleinr Gauner"
Und ich bitte Sie und noch mal bitte ich brauche nicht die jemanden an mich welche Arbeit klemmen wenn ich irgendwas anderes besseres bekommen kann für mich und die Menschheit und noch mal bitte
Noch mal bitte dass Sie mich zurück antworten sie lesen Akte von Milliarden Menschen am Tag sagen Sie nicht dass Sie meine Kommentare nicht gelesen haben
Römer😤🤮😤🤮😤🤮😤😤😤🤮