Geblitzt worden | Was nun? Lohnt ein Einspruch? | Bundesweite Hilfe vom Bußgeldanwalt

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  • Опубліковано 16 вер 2024
  • In diesem Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Dr. Jochen Flegl, Inhaber von Flegl Rechtsanwälte, wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie geblitzt worden sind und Post von der Bußgeldstelle erhalten haben.
    Nähere Infos zum Thema "Geblitzt worden": www.flegl-rech...
    Bußgeldcheck (kostenlos und unverbindlich): bussgeldcheck....
    "Wenn Sie geblitzt worden sind, dann sind Sie in aller Regel zu schnell, mit zu geringem Abstand oder über eine rote Ampel gefahren. Möglicherweise haben Sie sogar schon einen Zeugenfragebogen, einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen.
    .....
    Hallo, mein Name ist Jochen Flegl, ich bin Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Flegl Rechtsanwälte.
    Ich möchte an dieser Stelle noch kurz auf unseren Bußgeldcheck hinweisen. Den Link finden Sie in der Videobeschreibung. Sie können damit kostenlos und unverbindlich bei uns anfragen, ob sich ein Vorgehen gegen das Schreiben, das Sie von der Bußgeldstelle erhalten haben, lohnt.
    Jetzt gehen wir aber zunächst mal davon aus, dass Sie noch kein Schreiben von der Behörde bekommen haben. Für diesen Fall empfehle ich Ihnen unbedingt, nichts zu machen. Melden Sie sich keinesfalls bei der Bußgeldstelle. Es ist nicht Ihre Aufgabe, das Verfahren gegen Sie zu fördern.
    Im Gegenteil, wenn Sie sich dort melden würden, bestünde zum Beispiel die Gefahr, dass Ihnen die Behörde den Verstoß nachweisen oder die Strafe wegen vorsätzlicher Begehungsweise verschärfen könnte. Warten Sie also einfach ab.
    Wenn Sie vom Halter des Fahrzeugs, klassischerweise Ihrem Arbeitgeber oder Ehepartner, einen Zeugenfragebogen bekommen haben, ist die Frage, wie Sie darauf am besten reagieren können, schon schwieriger zu beantworten.
    Klar, Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, müssten sich also nicht selbst belasten, wenn Sie aber davon Gebrauch machen würden, bestünde die Gefahr, dass die Polizei bei Ihnen oder beim Halter auftaucht. Außerdem würde dem Halter dann eine Fahrtenbuchpflicht drohen.
    Und, weil mir die Frage so oft gestellt wird, geben Sie keinesfalls eine dritte Person als Fahrer an, die zum Tatzeitpunkt nicht gefahren ist. Andernfalls würden Sie sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen.
    Also, zum Zeugenfragebogen kann ich Ihnen keine pauschale Empfehlung geben. Die Vorgehensweise hängt stark von Ihrem speziellen Einzelfall ab. Nutzen Sie einfach unseren eingangs genannten Bußgeldcheck, dann kann ich Sie näher beraten.
    Sollten Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, müssten Sie sich darin zum Tatvorwurf nicht äußern. Auch hier gilt, Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wissen müssen Sie aber, dass ein Anhörungsbogen den Beginn eines Bußgeldverfahrens gegen Sie darstellt. Und wenn Sie am Ende dieses Verfahrens vermeiden möchten, dass Sie eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot bekommen, dann sollten Sie jetzt anfangen, sich zu wehren.
    Ich kann an dieser Stelle Einsicht in die Bußgeldstelle für Sie beantragen, weil die Informationen, die sich aus der Akte ergeben, sehr wichtig sind, um das Bußgeldverfahren, insbesondere den Messvorgang, angreifen zu können. Erst nach Kenntnis des Akteninhalts kann ich zudem empfehlen, ob und wenn ja, wie Sie sich zur Sache äußern sollten.
    Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und Sie sich gegen diesen verteidigen wollen, dürfen Sie auf gar keinen Fall untätig bleiben. Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen - gerechnet ab Zustellung - schriftlich - Einspruch bei der zuständigen Bußgeldstelle eingelegt werden. Wenn das nicht geschehen sollte, würde der Bescheid rechtskräftig werden. Und, abgesehen von seltenen Ausnahmen, wäre dann nichts mehr zu machen.
    Häufig beauftragen mich die Mandanten damit, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ich begründe diesen Einspruch dann im weiteren Verlauf, indem ich die Unzulänglichkeiten des Mess- und Bußgeldverfahrens aufzeige. Damit strebe ich an, dass Sie überhaupt nicht oder zumindest milder bestraft werden. Es ist ja völlig klar, dass Sie keine Geldbuße, keine Punkte in Flensburg und schon gar kein Fahrverbot wollen.
    Apropos Flensburg, die Auskunft aus dem Fahreignungsregister hole ich grundsätzlich für Sie ein. Denn dann haben Sie Klarheit und ich die Möglichkeit, an dessen Inhalt etwas zu verbessern.
    Also, das war unser Video zum Thema "Geblitzt worden".
    ....."
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    Flegl Rechtsanwälte, Böblinger Str. 29, 71229 Leonberg
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