Danke für die Beteiligung an der gemeinsamen Sache. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Sachbearbeiter der Waffenbehörden dann denken aktiv werden zu müssen. Obwohl man sich fragen sollte, ob bei kleinen Waffenscheinen überhaupt die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Im Waffenrecht wird aber langsam jedes Maß und Ziel verloren.
Auch unter diesem Video finden sich wieder jede Menge Menschen, die wohl nicht verstehen, dass der Entwurf für die neuen Verschärfungen gemeint ist. Diesen sollte man sich mal durchlesen, dann sieht man was da gefordert wird. Ich musste mehr als einmal schlucken, wie weit die Rechte aller eingeschränkt werden sollen. Danke für den Versuch der Aufklärung.
@@wolframschulz844Nichtstun gegen Einschränkungen der Grundrechte hat in der Vergangenheit gut geklappt: aber immer nur für die Politiker die die Freiheit eingeschränkt haben!! Wer nicht kämpft ist Teil des Problems und kann auch nicht gewinnen!!!
Das ist leider falsch, der Paragraph 36 des Waffengesetz spricht von Erlaubnispflichtigen Schusswaffen, nicht von freien Waffen, wie es Schreckschuss Waffen sind. Dies muss unterschieden werden von der Formulierung im aktuellen Gesetzentwurf, der die Durchsuchung bei Inhabern von Waffenrechtlichen Erlebnissen zulässt. Hier steckt der Teufel im Detail.
@@Schorsch-t1m Ich war mir sicher, das bei meinen Recherchen zum Thema gelesen zu haben, auch dass man regelmäßig dafür zahlen muss. Deswegen hatte ich mich dagegen entschieden. Wo es stand, weiß ich natürlich nicht mehr.
Die Waffenaufbewahrungskontrolle hat aber nichts mit der jetzt im Raum stehenden Hausdurchsuchung auf Geheiß von Lieschen Müller vom Ordnungsamt zu tun. Bei ersterer wird nicht um 6 Uhr Morgens deine Unterwäscheschublade von bewaffneten Schergen durchwühlt.
@@MaxieSchoenvon den unangekündigten Aufbewahrungskontrollen sind bislang nur Besitzer scharfer Schusswaffen betroffen. Und ja, je nach Regelung auf Kreis, Landkreis oder Stadt-Ebene, muss man für diese Kontrolle auch bezahlen.
So ist es bis jetzt, aber genau das soll nun geändert werden. Wir müssen uns alle dagegen wehren, nicht weil wir etwas zu verbergen haben, sondern weil es Willkür und Gängelung der Bürger ist und praktisch keinerlei Auswirkung auf Straftaten hat.
@@Schorsch-t1m Das verstößt gegen Artikel 14 GG. Also Verfassungsklage gegen dieses Gesetz !I ch würde auch den Zutritt verweigern, wenn kein Durchsuchungsbefehl vorliegt. Erstmal abwarten, ob Polizei zugezogen wird und das Risiko eines gewaltsamen Eindringens eingehen will. Den diese Maßnahme ist ziemlich sicher rechtswidrig und somit selbst eine Straftat! Konkret kommen Amtsmißbrauch, bewaffneter Hausfriedensbruch, versuchte Nötigung in Frage. Und falls Waffen beschlagnahmt werden, die durch Waffenschein gedeckt sind, dann auch noch bewaffneter Diebstahl. Alle genannten Tatbestände sind tateinheitlich verwirklicht. Den Polizisten möchte ich sehen, der das ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Gefahr im Verzug veranstaltet!
@@Stefan_cel_MareDanke für die Richtigstellung, leider werden hier nur heiße Luftblasen angezeigt. Der Gesetzentwurf mit der inhaltlichen Albernheit kommt so nie auf den Tisch. Eine Verwaltungsangestellte aus dem Ordnungsamt hat und wird nie derartige Schildbürgerstreiche durchführen können. 😅
Puh, es wird immer schlimmer... Auch wenn ich jetzt noch nicht betroffen wäre - solche Dinge können schleichend ausgeweitet werden Jeder, auch wenn jetzt noch nicht betroffen, sollte sich dran beteiligen
@@Klugschieterin Sehr richtig, bitte unterstütze die Petition des BZL und mach beim Briefgenerator des VDB mit. Teile die Infos bitte auch im Freundeskreis. Vielen Dank
Nicht betroffen? Bist du nicht mal in der Stadt unterwegs und hast ein Taschenmesser dabei, egal wie klein? Oder benutzt man die Öffis zum Beispiel im Urlaub, und hast da ein Taschenmesser dabei?
@@erebostd tatsächlich bin ich sehr viel zu Fuß mit Hund in der Stadt und den Stadtwäldern unterwegs - ohne Taschenmesser, ohne Telefon und ohne Wasserflasche, Uhr und Geld Ich habe es nie vermisst und brauchen können. Wenn ich im Umland oder Ausland unterwegs bin, sieht das natürlich anders aus, kommt aber selten vor. Im Alltag bin ich also tatsächlich nicht betroffen
Mit kleinem Waffenschein wäre man berechtigt, sonst erlaubte Messer auch in Waffenverbotszonen zu führen. Mit den angekündigten Änderungen zu §45 WaffG ist dies nun keine Option mehr. Ich will nicht, dass mir Lieschen Müller vom Ordnungamt die Tür eintritt, wenn sie aus welchen Gründen auch immer vermutet, dass ich unzuverlässig und Gefahr im Verzug sei.
Ganz so weit hergeholt ist die Sache nicht. Sogenanntes "Swatting" gibt es schon hier im Land. Eine Waffenbehörde ist davor nicht gefeit und ist per Gesetz gezwungen zu reagieren. Die Folgen sind neben unnützen Einsätzen, Einschränkungen der Grundrechte und Steuergeldverschwendung, dass sich die Behörde nicht um die wichtigen Aufgaben kümmern kann.
@@ktwgreentk Da darf aber nur die Polizei eine Durchsuchung vornehmen, nicht der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt. Solche Parallel Strukturen gab es mit der Stasi in der DDR und der Gestapo in der NS-Zeit. Dies empfinde ich in einem demokratischen Rechtsstaat extrem fehl am Platz.
Hier geht es um Gefahrenabwehr und nicht um Strafverfolgung, daher ist die Rechtsgrundlage für Eingriffsbefugnisse das jeweilige Landespolizeirecht und nicht das bundesweit gültige Strafprozessrecht. Und da war es schon immer so, dass man zur Abwehr einer Gefahr entsprechende Maßnahmen treffen kann, ohne dass zuvor ein Staatsanwalt oder Richter dies genehmigen muss. Und eine Durchsuchung kann durch Herausgabe des gesuchten Objekts abgewendet werden. Auch bei Strafverfolgung kann man unter bestimmten Bedingungen eine Hausdurchsuchung ohne vorherige justizielle Genehmigung durchführen.
Ja, ihr müsst aber auch konsequent sein… auf der einen Seitr beschwert ihr Euch darüber, dass… keine weitreichenden Kontrollen der Gefährder stattfindet… aber wenn man dann mal Kontrollen machen will, passt Euch das auch wieder nicht. Und was passiert, wenn man eine Wohnung die Sauber ist kontrolliert!? Nix…
@@heikowill7200 Ich prangere hier an, dass eine Parallelstruktur für Hausdurchsuchungen geschaffen wird. Die Polizei darf das schon lange und ist für diese Aufgabe ausgebildet, aber Sachbearbeiter der Waffenbehörden sind nicht immer Polizisten, manchmal noch nicht einmal Beamte. Das ist die eigentliche Sauerei.
Mhm, lass mal überlegen….. die schaffen es jetzt schon nicht Kontrollen zu machen…. dann sollen sie zukünftig dafür Zeit und Personal haben!? Antwort: Nein!
Danke für die Beteiligung an der gemeinsamen Sache. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Sachbearbeiter der Waffenbehörden dann denken aktiv werden zu müssen. Obwohl man sich fragen sollte, ob bei kleinen Waffenscheinen überhaupt die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Im Waffenrecht wird aber langsam jedes Maß und Ziel verloren.
So ist es.
Und was ist die Quintessenz? Dass zukünftig eben kein kleiner Schein mehr beantragt wird.
@@Freydis-1Wozu auch, es rennen nur wenige Kreaturen mit den Spielzeugwaffen rum.😊
Auch unter diesem Video finden sich wieder jede Menge Menschen, die wohl nicht verstehen, dass der Entwurf für die neuen Verschärfungen gemeint ist. Diesen sollte man sich mal durchlesen, dann sieht man was da gefordert wird. Ich musste mehr als einmal schlucken, wie weit die Rechte aller eingeschränkt werden sollen. Danke für den Versuch der Aufklärung.
@@kaifeucht7948 Vielen Dank. Jeder ist momentan gefordert, das Möglichste zu tun. Ich hoffe ich kann meinen Teil beitragen, auch wenn er klein ist.
Genial , da werden aber die Politiker schwer beeindruckt sein😅😅😅
@@gvoluto2816 Damit die Politiker erstmal informiert werden, kannst Du etwas tun und den Briefgenerator des VDB und die Petition des BZL unterstützen.
@@Schorsch-t1mNatürlich, hat in Deutschland schon immer geklappt damit den Fraktionszwang bei den Hinterbänklern zu untergraben. 😂
@@wolframschulz844Nichtstun gegen Einschränkungen der Grundrechte hat in der Vergangenheit gut geklappt: aber immer nur für die Politiker die die Freiheit eingeschränkt haben!!
Wer nicht kämpft ist Teil des Problems und kann auch nicht gewinnen!!!
Erledigt. :)
@@Eichhoernchenschreck Vielen Dank für die Unterstützung. Bitte teile die Info mit deinem Bekannten und Freunden.
Ich habe heute schon 40 Briefe generiert!
Sehr gut 👍 Ich mache morgen auch weiter.
Das dürfen sie bei uns (Bayern) jetzt schon. Steht auf dem kleinen Waffenschein, den eine Kollegin letztes Jahr erhalten hat.
Das ist leider falsch, der Paragraph 36 des Waffengesetz spricht von Erlaubnispflichtigen Schusswaffen, nicht von freien Waffen, wie es Schreckschuss Waffen sind.
Dies muss unterschieden werden von der Formulierung im aktuellen Gesetzentwurf, der die Durchsuchung bei Inhabern von Waffenrechtlichen Erlebnissen zulässt.
Hier steckt der Teufel im Detail.
@@Schorsch-t1m Ich war mir sicher, das bei meinen Recherchen zum Thema gelesen zu haben, auch dass man regelmäßig dafür zahlen muss. Deswegen hatte ich mich dagegen entschieden. Wo es stand, weiß ich natürlich nicht mehr.
Die Waffenaufbewahrungskontrolle hat aber nichts mit der jetzt im Raum stehenden Hausdurchsuchung auf Geheiß von Lieschen Müller vom Ordnungsamt zu tun. Bei ersterer wird nicht um 6 Uhr Morgens deine Unterwäscheschublade von bewaffneten Schergen durchwühlt.
@@MaxieSchoenvon den unangekündigten Aufbewahrungskontrollen sind bislang nur Besitzer scharfer Schusswaffen betroffen. Und ja, je nach Regelung auf Kreis, Landkreis oder Stadt-Ebene, muss man für diese Kontrolle auch bezahlen.
Und die mit den Illegalen Waffen werden nicht durchsucht. Das ist so dumm
Danke für Ihre Arbeit.
@@Jochen_der_Schweisser Immer wieder gerne. Wir müssen jetzt alle aktiv werden.
Danke für dein Engagement! Wir haben schon 50 Briefe versendet! 10 über den VDB und den Rest per Post!
@@manfredhausdorfer688 Super, vielen Dank für die Unterstützung.
Ein Sachbearbeiter vom Ordnugsamt, kann keinen Durchsungsbeschluß beantragen, oder durchrühren lassen. Absoluter Quatsch
Bitte lesen Sie den Gesetzentwurf. Seite 15 Paragraph 45.
So ist es bis jetzt, aber genau das soll nun geändert werden. Wir müssen uns alle dagegen wehren, nicht weil wir etwas zu verbergen haben, sondern weil es Willkür und Gängelung der Bürger ist und praktisch keinerlei Auswirkung auf Straftaten hat.
Lass ich ohne Ribeshl. erst gar nicht rein.... soviel dazu .!
@@Schorsch-t1m Das verstößt gegen Artikel 14 GG. Also Verfassungsklage gegen dieses Gesetz !I ch würde auch den Zutritt
verweigern, wenn kein Durchsuchungsbefehl vorliegt. Erstmal abwarten, ob Polizei zugezogen wird und das Risiko eines gewaltsamen
Eindringens eingehen will. Den diese Maßnahme ist ziemlich sicher rechtswidrig und somit selbst eine Straftat!
Konkret kommen Amtsmißbrauch, bewaffneter Hausfriedensbruch, versuchte Nötigung in Frage. Und falls Waffen beschlagnahmt werden, die durch Waffenschein gedeckt sind, dann auch noch bewaffneter Diebstahl. Alle genannten Tatbestände sind tateinheitlich verwirklicht. Den Polizisten möchte ich sehen, der das ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Gefahr im Verzug veranstaltet!
@@Stefan_cel_MareDanke für die Richtigstellung, leider werden hier nur heiße Luftblasen angezeigt. Der Gesetzentwurf mit der inhaltlichen Albernheit kommt so nie auf den Tisch. Eine Verwaltungsangestellte aus dem Ordnungsamt hat und wird nie derartige Schildbürgerstreiche durchführen können. 😅
Puh, es wird immer schlimmer...
Auch wenn ich jetzt noch nicht betroffen wäre - solche Dinge können schleichend ausgeweitet werden
Jeder, auch wenn jetzt noch nicht betroffen, sollte sich dran beteiligen
@@Klugschieterin Sehr richtig, bitte unterstütze die Petition des BZL und mach beim Briefgenerator des VDB mit. Teile die Infos bitte auch im Freundeskreis. Vielen Dank
Nicht betroffen? Bist du nicht mal in der Stadt unterwegs und hast ein Taschenmesser dabei, egal wie klein? Oder benutzt man die Öffis zum Beispiel im Urlaub, und hast da ein Taschenmesser dabei?
@@erebostd tatsächlich bin ich sehr viel zu Fuß mit Hund in der Stadt und den Stadtwäldern unterwegs - ohne Taschenmesser, ohne Telefon und ohne Wasserflasche, Uhr und Geld
Ich habe es nie vermisst und brauchen können.
Wenn ich im Umland oder Ausland unterwegs bin, sieht das natürlich anders aus, kommt aber selten vor.
Im Alltag bin ich also tatsächlich nicht betroffen
@@Schorsch-t1m klar, verteile es auch im Privaten
Ich brauch keine waffenbesitzkarte oder Waffenschein , ich hab keine schusswaffen, im Notfall nehm ich das was ich zum holzhacken brauche 😂
Mit kleinem Waffenschein wäre man berechtigt, sonst erlaubte Messer auch in Waffenverbotszonen zu führen. Mit den angekündigten Änderungen zu §45 WaffG ist dies nun keine Option mehr.
Ich will nicht, dass mir Lieschen Müller vom Ordnungamt die Tür eintritt, wenn sie aus welchen Gründen auch immer vermutet, dass ich unzuverlässig und Gefahr im Verzug sei.
Leute, wen juckt es ?
Die bösen Jungs bestimmt nicht, also mich auch nicht!😉
@@JensKater-gk9nz Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.
Ganz so weit hergeholt ist die Sache nicht. Sogenanntes "Swatting" gibt es schon hier im Land. Eine Waffenbehörde ist davor nicht gefeit und ist per Gesetz gezwungen zu reagieren. Die Folgen sind neben unnützen Einsätzen, Einschränkungen der Grundrechte und Steuergeldverschwendung, dass sich die Behörde nicht um die wichtigen Aufgaben kümmern kann.
VIELEN DANK FÜR DIE SPERREN. MAN KANN ZWAR SEINE KOMMENTARE LESEN, ABER ANDERE NICHT. STAATSFINANZIERT. WEITER SO.
Möchten Sie auch etwas zur Sache beitragen? Oder was hat der Kommentar zu bedeuten?
Kann es sein, dass du … ?
Haben Sachbearbeiter überhaupt Sachkenntnis..?
Sorry das betrifft jeden bei Gefahr im Vollzug 😊
@@ktwgreentk Da darf aber nur die Polizei eine Durchsuchung vornehmen, nicht der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt. Solche Parallel Strukturen gab es mit der Stasi in der DDR und der Gestapo in der NS-Zeit. Dies empfinde ich in einem demokratischen Rechtsstaat extrem fehl am Platz.
@@Schorsch-t1m demokratischer Rechtsstaat???? 😁😁😆😆🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Gefahr im Verzug du Hippie
Verzug 😅😅😅
Hier geht es um Gefahrenabwehr und nicht um Strafverfolgung, daher ist die Rechtsgrundlage für Eingriffsbefugnisse das jeweilige Landespolizeirecht und nicht das bundesweit gültige Strafprozessrecht. Und da war es schon immer so, dass man zur Abwehr einer Gefahr entsprechende Maßnahmen treffen kann, ohne dass zuvor ein Staatsanwalt oder Richter dies genehmigen muss. Und eine Durchsuchung kann durch Herausgabe des gesuchten Objekts abgewendet werden. Auch bei Strafverfolgung kann man unter bestimmten Bedingungen eine Hausdurchsuchung ohne vorherige justizielle Genehmigung durchführen.
Hallo Schorsch, im Dreissigjährigen Krieg gab's auch keine WBK. Also vertraue uns, wir werden uns zu helfen wissen. 🤔🙄😉
Schon wieder?
Die waren doch letztens erst da 😅
Ja, ihr müsst aber auch konsequent sein… auf der einen Seitr beschwert ihr Euch darüber, dass… keine weitreichenden Kontrollen der Gefährder stattfindet… aber wenn man dann mal Kontrollen machen will, passt Euch das auch wieder nicht.
Und was passiert, wenn man eine Wohnung die Sauber ist kontrolliert!? Nix…
@@heikowill7200 Ich prangere hier an, dass eine Parallelstruktur für Hausdurchsuchungen geschaffen wird. Die Polizei darf das schon lange und ist für diese Aufgabe ausgebildet, aber Sachbearbeiter der Waffenbehörden sind nicht immer Polizisten, manchmal noch nicht einmal Beamte. Das ist die eigentliche Sauerei.
Kann es sein das du dumm bist??
Mhm, lass mal überlegen….. die schaffen es jetzt schon nicht Kontrollen zu machen…. dann sollen sie zukünftig dafür Zeit und Personal haben!? Antwort: Nein!
Gegen Verdachts Unabhängige Aufbewahrungskontrollen hat kein LW Besitzer etwas!
Eine Hausdurchsuchung ist etwas ganz Anderes!
Ach so, Du hast deine bösen Sachen also im Haus irgendwo versteckt… gar nicht blöd.