An die Inhaber eines kleinen Waffenschein. Hausdurchsuchungen drohen!
Вставка
- Опубліковано 4 лют 2025
- @vdbverband @BZL1997#sicherheitspaket #messerverbot #solingen #waffenträger #selbstverteidigung
Folgender Absatz 6 wird angefügt:
(6)„ Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnis
nach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen,
kann die zuständige Behörde für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisur-
kunden sowie Waffen oder Munition sofort vorläufig sicherstellen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeu-
tender Rechtsgüter droht. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt,
die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder
Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch
durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben
keine aufschiebende Wirkung.“
Danke für die Beteiligung an der gemeinsamen Sache. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Sachbearbeiter der Waffenbehörden dann denken aktiv werden zu müssen. Obwohl man sich fragen sollte, ob bei kleinen Waffenscheinen überhaupt die Verhältnismäßigkeit gegeben ist. Im Waffenrecht wird aber langsam jedes Maß und Ziel verloren.
So ist es.
Und was ist die Quintessenz? Dass zukünftig eben kein kleiner Schein mehr beantragt wird.
@@Freydis-1Wozu auch, es rennen nur wenige Kreaturen mit den Spielzeugwaffen rum.😊
Auch unter diesem Video finden sich wieder jede Menge Menschen, die wohl nicht verstehen, dass der Entwurf für die neuen Verschärfungen gemeint ist. Diesen sollte man sich mal durchlesen, dann sieht man was da gefordert wird. Ich musste mehr als einmal schlucken, wie weit die Rechte aller eingeschränkt werden sollen. Danke für den Versuch der Aufklärung.
@@kaifeucht7948 Vielen Dank. Jeder ist momentan gefordert, das Möglichste zu tun. Ich hoffe ich kann meinen Teil beitragen, auch wenn er klein ist.
es kommt auf jede einzelne Stimme an, ich hab auch alles mir möglich unternommen, geteilt, geliked, unterzeichnet und Briefe generiert.@@Schorsch-t1m
Puh, es wird immer schlimmer...
Auch wenn ich jetzt noch nicht betroffen wäre - solche Dinge können schleichend ausgeweitet werden
Jeder, auch wenn jetzt noch nicht betroffen, sollte sich dran beteiligen
@@Klugschieterin Sehr richtig, bitte unterstütze die Petition des BZL und mach beim Briefgenerator des VDB mit. Teile die Infos bitte auch im Freundeskreis. Vielen Dank
Nicht betroffen? Bist du nicht mal in der Stadt unterwegs und hast ein Taschenmesser dabei, egal wie klein? Oder benutzt man die Öffis zum Beispiel im Urlaub, und hast da ein Taschenmesser dabei?
@@erebostd tatsächlich bin ich sehr viel zu Fuß mit Hund in der Stadt und den Stadtwäldern unterwegs - ohne Taschenmesser, ohne Telefon und ohne Wasserflasche, Uhr und Geld
Ich habe es nie vermisst und brauchen können.
Wenn ich im Umland oder Ausland unterwegs bin, sieht das natürlich anders aus, kommt aber selten vor.
Im Alltag bin ich also tatsächlich nicht betroffen
@@Schorsch-t1m klar, verteile es auch im Privaten
bei Gefahr im Verzug kann jederzeit ohne richterliche Durchsuchungsanordnung die Wohnung betreten werden, allerdings nicht durch irgendwelche Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der kleine Waffenschein berechtigt nur das das Führen freier Waffen, daraus Gefahr im Verzug zu konstruieren ist vermutlich vor Gericht nicht bestandsfähig
Bitte lese den Gesetzentwurf Seite 15 Paragraph 45, dann siehst Du schwarz auf weiß, was ich hier sage
Ich habe heute schon 40 Briefe generiert!
Sehr gut 👍 Ich mache morgen auch weiter.
Danke für dein Engagement! Wir haben schon 50 Briefe versendet! 10 über den VDB und den Rest per Post!
@@manfredhausdorfer688 Super, vielen Dank für die Unterstützung.
Danke für Deinen Support. Ich hoffe Du erreichst noch genügend Menschen um sie zu motivieren die Petition des BZL zu zeichnen und dann den Briefgenerator zum glühen zu bringen.
@@marcoengelbracht4141 Hier kann jeder helfen, seine Freunde und Bekannten informieren, Flyer verteilen, selbst Videos machen etc.
Wichtig ist, es einfach durchzuziehen. Auch viel kleine Aktion summieren sich. Denn nur zusammen können wir erfolgreich sein.
Ich muste für denn kleinen waffenschein letztens wieder geld bezahlen wegen regiester kontrolle ist so ein blödsinn was hier läuft in DE
@@mickeblock7013 Mein Rat dazu, unterstütze den VDB mit einer Fördermitgliedschaft, die setzen sich für unsere Belange ein. Und wenn wir nur genug sind, werden wir das deutsche Waffenrecht umkrempeln können.
Mach mit bei der Petition des BZL und beim Briefgenerator des VDB.
Gemeinsam für ein liberales und faires Waffenrecht.
Danke für die Verbreitung dieser Info.
@@martinr.9465 Nicht dafür, dass sehe ich als meine Pflicht an. Du kannst auch etwas tun und die Info in deinem Umfeld verbreiten und alle die Du kennst auffordern die Protestaktionen des VDB und BZL zu unterstützen.
Danke für die Unterstützung.
Danke für die Aufklärung .
Sehr gerne. Du kannst was tun und die Petition des BZL zeichnen und beim Briefgenerator des VDB mitmachen.
Hallo Schorsch, im Dreissigjährigen Krieg gab's auch keine WBK. Also vertraue uns, wir werden uns zu helfen wissen. 🤔🙄😉
Bleiben wir bitte beim demokratischen Protest. Bitte unterstütze die Petition des BZL und mach beim Briefgenerator des VDB mit.
Also das schlägt doch dem berühmten FAss den Boden aus, willst Du denn wirklich mal mit DeinenWaffen spielen? Das liest sich doch wie ein Gewaltaufruf ! Gruselig ! ! !
👍👍👍🔝🔝🔝
Da sich viele Kommentatoren nicht die Mühe gemacht haben den Gesetzesentwurf erst zu lesen, habe ich die relevante Stelle in die Videobeschreibung eingefügt.
Die dürfen den waffenschrank durchsuchen, nicht die Wohnung.
@@domtur Das ist bei der aktuellen gesetzlichen Regelung so. Aber im aktuellen Gesetzentwurf wird in Paragraph 45 ein neuer Absatz hinzugefügt, der zukünftig die Hausdurchsuchungen ermöglichen soll. Auf der Internetseite des Verbandes deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler ist der Gesetzentwurf verlinkt. Lesen Sie es selbst nach.
@@domtur Das ist bei der aktuellen gesetzlichen Regelung so. Aber im aktuellen Gesetzentwurf wird in Paragraph 45 ein neuer Absatz hinzugefügt, der zukünftig die Hausdurchsuchungen ermöglichen soll. Auf der Internetseite des Verbandes deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler ist der Gesetzentwurf verlinkt. Lesen Sie es selbst nach.
Dank TD auf deinen kanal gestoßen 👍💪 abo ist da 👍
@@peterbaeumler5555 Freut mich, dass Dir der Kanal gefällt.
Einfach nicht rerinlassen und abtreten lassen,einfach das Hausrecht durchsetzen!!
Leider kein wirklich zielführender Kommentar.
Find ich schon
@@pestcholera1277 Bitte lese doch erstmal den Gesetzentwurf, bevor Du hier schreibtst.
@@Schorsch-t1m Ich besitze die kl. WBK mehr als 30 Jahre. Ohne irgendwas. „Gefahr im Verzug, oder Ähnliches?“. Die ham beim OA wenig Handhabe. Gesetz hin oder her, die kämen hier nicht rein. Mal abgesehen davon weiß ich das vielerorts absoluter Personalmangel herrscht. Dafür haben die keine Leute und allein traut sich von denen auch keiner raus. Das verläuft sich…
Sollen die erstmal einen Termin machen. Wußtest du, das der Staat (seit langer Zeit) im Kriegsfall auch dein SUV requirieren kann? Ja und, was denkst du, wie schnell der unbrauchbar wäre?
So wäre es dann hier genauso…
Dann kommen sie rein
Genial , da werden aber die Politiker schwer beeindruckt sein😅😅😅
@@gvoluto2816 Damit die Politiker erstmal informiert werden, kannst Du etwas tun und den Briefgenerator des VDB und die Petition des BZL unterstützen.
@@Schorsch-t1mNatürlich, hat in Deutschland schon immer geklappt damit den Fraktionszwang bei den Hinterbänklern zu untergraben. 😂
@@wolframschulz844Nichtstun gegen Einschränkungen der Grundrechte hat in der Vergangenheit gut geklappt: aber immer nur für die Politiker die die Freiheit eingeschränkt haben!!
Wer nicht kämpft ist Teil des Problems und kann auch nicht gewinnen!!!
JA klar die werden Erzittern
@@ThomasS-xu8bz Der Kampf ist sinnlos,ich sage jetzt schon die Sieger vorraus............
Ich brauch keine waffenbesitzkarte oder Waffenschein , ich hab keine schusswaffen, im Notfall nehm ich das was ich zum holzhacken brauche 😂
Mit kleinem Waffenschein wäre man berechtigt, sonst erlaubte Messer auch in Waffenverbotszonen zu führen. Mit den angekündigten Änderungen zu §45 WaffG ist dies nun keine Option mehr.
Ich will nicht, dass mir Lieschen Müller vom Ordnungamt die Tür eintritt, wenn sie aus welchen Gründen auch immer vermutet, dass ich unzuverlässig und Gefahr im Verzug sei.
In wenigen Wochen interessiert das hier kein Schwein mehr.
@@pestcholera1277 Es würde mich sehr freuen, wenn wir diese Gesetzesverschärfung abwenden können. Dafür braucht es jede Stimme. Bitte mach bei der Petition des BZL und beim Briefgenerator des VDB mit um diese Gesetzesverschärfung zu verhindern.
Unglaublich 😡
@@hk2710 Du kannst etwas dagegen tun. Mach beim Briefgenerator des VDB und der Petition des BZL mit. In meinem Community Meldungen habe ich ein Video verlinkt, wie Du den Briefgenerator sehr effizient nutzen kannst.
Wer sich einen kleinen Waffenschein holt, der wird auch keine einsame Insel verlassen ob wohl ein Boot da ist, einfach nur weil er keinen Bootsfahrschein hat.
@@33482 Es würde mich sehr freuen wenn Du bei den Protestaktionen des VDB und BZL mitmachst um diese Gesetzesverschärfung zu verhindern.
Danke 🙏🏻
Gerne 😊
Wer meine Wohnung betritt ohne mein Einverständnis werte ich als Einbruch und Gefahr im Verzug. Dementprechend handle ich.
Leute, wen juckt es ?
Die bösen Jungs bestimmt nicht, also mich auch nicht!😉
@@JensKater-gk9nz Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.
Ein Sachbearbeiter vom Ordnugsamt, kann keinen Durchsungsbeschluß beantragen, oder durchrühren lassen. Absoluter Quatsch
Bitte lesen Sie den Gesetzentwurf. Seite 15 Paragraph 45.
So ist es bis jetzt, aber genau das soll nun geändert werden. Wir müssen uns alle dagegen wehren, nicht weil wir etwas zu verbergen haben, sondern weil es Willkür und Gängelung der Bürger ist und praktisch keinerlei Auswirkung auf Straftaten hat.
Lass ich ohne Ribeshl. erst gar nicht rein.... soviel dazu .!
@@Schorsch-t1m Das verstößt gegen Artikel 14 GG. Also Verfassungsklage gegen dieses Gesetz !I ch würde auch den Zutritt
verweigern, wenn kein Durchsuchungsbefehl vorliegt. Erstmal abwarten, ob Polizei zugezogen wird und das Risiko eines gewaltsamen
Eindringens eingehen will. Den diese Maßnahme ist ziemlich sicher rechtswidrig und somit selbst eine Straftat!
Konkret kommen Amtsmißbrauch, bewaffneter Hausfriedensbruch, versuchte Nötigung in Frage. Und falls Waffen beschlagnahmt werden, die durch Waffenschein gedeckt sind, dann auch noch bewaffneter Diebstahl. Alle genannten Tatbestände sind tateinheitlich verwirklicht. Den Polizisten möchte ich sehen, der das ohne Durchsuchungsbefehl und ohne Gefahr im Verzug veranstaltet!
@@Stefan_cel_MareDanke für die Richtigstellung, leider werden hier nur heiße Luftblasen angezeigt. Der Gesetzentwurf mit der inhaltlichen Albernheit kommt so nie auf den Tisch. Eine Verwaltungsangestellte aus dem Ordnungsamt hat und wird nie derartige Schildbürgerstreiche durchführen können. 😅
Next Guneration? Mann, was hasst man doch die Deutsche Sprache.
@@holgerhaupt Wenn Du die Gesetzesverschärfung genau so ablehnst wie ich, kannst du an den Protestaktionen des VDB und BZL mitmachen.
Kannst du den Gesetzentwurf vielleicht irgendwo verlinken? Ich hab eine PDF vom Bundestag gefunden, in der auf Seite 15 allerdings gar kein Paragraph 45 existiert. Ich würde mir den entsprechenden Abschnitt aber gerne mal durchlesen.
@@naskuhl9618 Sorry Paragraph 45 ist auf Seite 16.
Glaube das geht nicht im GG steht explizit die unverletzlichkeit der Wohnung nur in Ausnahmen.
Die können nicht durch ein Gesetz das GG außer Kraft setzen.
Ob das Verfassungskonform ist, ist natürlich fraglich. Aber genau das tun Sie, es steht sogar im Paragraph 45.
Folgender Absatz 6 wird angefügt:
(6)„ Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass Personen, denen eine Erlaubnis
nach diesem Gesetz erteilt worden ist, nicht die erforderliche Zuverlässigkeit oder Eignung besitzen,
kann die zuständige Behörde für die Dauer der Prüfung von Rücknahme oder Widerruf Erlaubnisur-
kunden sowie Waffen oder Munition sofort vorläufig sicherstellen, soweit tatsächliche Anhaltspunkte
dafür vorliegen, dass durch den weiteren Umgang mit Waffen oder Munition eine Gefährdung bedeu-
tender Rechtsgüter droht. Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt,
die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder
Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch
durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben
keine aufschiebende Wirkung.“
@@Schorsch-t1m Es wird immer wieder versucht das GG außer Kraft zu setzen so wie 2020 (gehört zwar nicht hierher aber ein Beispiel) da hilft nur ein wir müssen uns wehren.
Beim WBK ok. Aber beim KWS?
@@davidk.9906Hausdurchsuchungen die nicht von der Polizei durchgeführt werden sollen, dies schafft Parallel Strukturen und die gab es in der DDR und der NS-ZEIT. Auf beides kann ich verzichten. Also müssen wir uns wehren und die Protestaktionen nutzen.
@@frankfischer5450Mach beim Briefgenerator des VDB und der Petition des BZL mit. Das ist jetzt wirklich wichtig.
Haben Sachbearbeiter überhaupt Sachkenntnis..?
Schon wieder?
Die waren doch letztens erst da 😅
Ganz so weit hergeholt ist die Sache nicht. Sogenanntes "Swatting" gibt es schon hier im Land. Eine Waffenbehörde ist davor nicht gefeit und ist per Gesetz gezwungen zu reagieren. Die Folgen sind neben unnützen Einsätzen, Einschränkungen der Grundrechte und Steuergeldverschwendung, dass sich die Behörde nicht um die wichtigen Aufgaben kümmern kann.
Danke für Ihre Arbeit.
@@Jochen_der_Schweisser Immer wieder gerne. Wir müssen jetzt alle aktiv werden.
Das dürfen sie bei uns (Bayern) jetzt schon. Steht auf dem kleinen Waffenschein, den eine Kollegin letztes Jahr erhalten hat.
Das ist leider falsch, der Paragraph 36 des Waffengesetz spricht von Erlaubnispflichtigen Schusswaffen, nicht von freien Waffen, wie es Schreckschuss Waffen sind.
Dies muss unterschieden werden von der Formulierung im aktuellen Gesetzentwurf, der die Durchsuchung bei Inhabern von Waffenrechtlichen Erlebnissen zulässt.
Hier steckt der Teufel im Detail.
@@Schorsch-t1m Ich war mir sicher, das bei meinen Recherchen zum Thema gelesen zu haben, auch dass man regelmäßig dafür zahlen muss. Deswegen hatte ich mich dagegen entschieden. Wo es stand, weiß ich natürlich nicht mehr.
Die Waffenaufbewahrungskontrolle hat aber nichts mit der jetzt im Raum stehenden Hausdurchsuchung auf Geheiß von Lieschen Müller vom Ordnungsamt zu tun. Bei ersterer wird nicht um 6 Uhr Morgens deine Unterwäscheschublade von bewaffneten Schergen durchwühlt.
@@MaxieSchoenvon den unangekündigten Aufbewahrungskontrollen sind bislang nur Besitzer scharfer Schusswaffen betroffen. Und ja, je nach Regelung auf Kreis, Landkreis oder Stadt-Ebene, muss man für diese Kontrolle auch bezahlen.
Und die mit den Illegalen Waffen werden nicht durchsucht. Das ist so dumm
Sorry das betrifft jeden bei Gefahr im Vollzug 😊
@@ktwgreentk Da darf aber nur die Polizei eine Durchsuchung vornehmen, nicht der Sachbearbeiter vom Ordnungsamt. Solche Parallel Strukturen gab es mit der Stasi in der DDR und der Gestapo in der NS-Zeit. Dies empfinde ich in einem demokratischen Rechtsstaat extrem fehl am Platz.
@@Schorsch-t1m demokratischer Rechtsstaat???? 😁😁😆😆🤣🤣🤣🤣🤣🤣
Gefahr im Verzug du Hippie
Verzug 😅😅😅
Hier geht es um Gefahrenabwehr und nicht um Strafverfolgung, daher ist die Rechtsgrundlage für Eingriffsbefugnisse das jeweilige Landespolizeirecht und nicht das bundesweit gültige Strafprozessrecht. Und da war es schon immer so, dass man zur Abwehr einer Gefahr entsprechende Maßnahmen treffen kann, ohne dass zuvor ein Staatsanwalt oder Richter dies genehmigen muss. Und eine Durchsuchung kann durch Herausgabe des gesuchten Objekts abgewendet werden. Auch bei Strafverfolgung kann man unter bestimmten Bedingungen eine Hausdurchsuchung ohne vorherige justizielle Genehmigung durchführen.
Selber schuld wenn man sich nen kleinen Waffenschein für seine Schreckschuss macht lel
Ganz großer Denker bist du
Tue doch etwas Sinnhaftes und unterstütze die Petition des BZL und mach beim Briefgenerator des VDB mit.
Alles auch wieder nur abzocke. Bist du Mitglied der Ampel? Bei mir kommt keiner ins Haus . Im Idealfall hilft mir mein Hund 🐕 🐕
@@rainerwilhelm3014 Statt markiger Sprüche, könntest Du auch was gegen die drohende Verschärfung tun und die Petition und den Briefgenerator nutzen.
@@Schorsch-t1m schön dass auch du dafür bezahlst für den Fake
@@rainerwilhelm3014Du bist Teil des Problems mit der Einstellung.
Ich habe mir damals auch eine SSW gekauft und dafür den kl. Waffenschein beantragt, die SSW habe ich vor 1 Jahr schon verkauft und den Kl. Waffenschein benötige ich garnicht mehr 😄, denoch würden mich die Herrschaften kontrollieren 😄🤦🏼♂️....bist ja auch eine Gefahr als Inhaber eines kl. Waffenscheins was 🙈
Ja, ihr müsst aber auch konsequent sein… auf der einen Seitr beschwert ihr Euch darüber, dass… keine weitreichenden Kontrollen der Gefährder stattfindet… aber wenn man dann mal Kontrollen machen will, passt Euch das auch wieder nicht.
Und was passiert, wenn man eine Wohnung die Sauber ist kontrolliert!? Nix…
@@heikowill7200 Ich prangere hier an, dass eine Parallelstruktur für Hausdurchsuchungen geschaffen wird. Die Polizei darf das schon lange und ist für diese Aufgabe ausgebildet, aber Sachbearbeiter der Waffenbehörden sind nicht immer Polizisten, manchmal noch nicht einmal Beamte. Das ist die eigentliche Sauerei.
Kann es sein das du dumm bist??
Mhm, lass mal überlegen….. die schaffen es jetzt schon nicht Kontrollen zu machen…. dann sollen sie zukünftig dafür Zeit und Personal haben!? Antwort: Nein!
Gegen Verdachts Unabhängige Aufbewahrungskontrollen hat kein LW Besitzer etwas!
Eine Hausdurchsuchung ist etwas ganz Anderes!
Ach so, Du hast deine bösen Sachen also im Haus irgendwo versteckt… gar nicht blöd.