Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Streit um "Judensau"-Relief in Wittenberg

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  • Опубліковано 13 чер 2022
  • Die als "Judensau" bekannte Schmähplastik an der Wittenberger Stadtkirche darf an ihrem Standort bleiben. Der Bundesgerichtshof wies die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg ab. Der Kläger - ein Mitglied der jüdischen Gemeinde, das sich und das Judentum durch das Relief diffamiert sieht - könne nicht die Entfernung verlangen, weil es an einer "gegenwärtigen Rechtsverletzung" fehle. Das sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters des VI. Zivilsenats zur Begründung.
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