§ 1906 Abs. 2 BGB Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. Also Unterbringen und direkt einen Antrag elektronisch oder als Nichtanwalt per Fax an das Gericht mit dem Vermerk EILT - Richterlicher Bereitschaftsdienst . Einen Bereitschaftsdienst gibt es auch am Wochenende
1906 ist die betreuungsrechtliche Unterbringung durch einen gerichtlich bestellen Betreuer (also Erwachsene). 1631b ist die Unterbringung Minderjähriger n Ausübung der elterlichen Sorge
Hallo, einer meiner Betreuten, Heimbewohner, sehr dement, muss zeitnah in ein psychiatrisches Krankenhaus, um ihn medikamentös behandeln zu können. Gleichzeitig ist er außerordentlich aggressiv, bin mir bisschen unklar, wie ich den Antrag bei Gericht stellen muss? Ein ärztliches Gutachten wird nächste Woche vorliegen. MfG Frau Schwab.
Sie müssten den Antrag nach $ 1831 BGB stellen. Wenn er dement ist und Weglaufgefahr besteht, wäre diese eine längere Unterbringng. Es gibt auch die Möglichkeit einen Antrag auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung zur Heilbehalndlung zu stellen, wenn eine erheblich Gesundheitsgefahr durch eine Nichtbehandung besteht. www.justiz.sachsen.de/agmab/download/Antrag_Genehmigung_freiheitsentziehende_Unterbringung_.pdf Das ist jetzt ein Formular für eine längere Unterbringung. Wenn Sie in google nach Mustern suchen, finden Sie auch welche, die besser für eine Heilbehandlung passen
Hallo, ich bin 18 Jahre alt, habe einen gesetzlichen Betreuer und habe eine sehr große Angst, dass ich nicht alleine wohnen kann. Diese Angst habe ich, weil ich eine gesetzliche Betreuung mit den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung habe, das einige Diagnose wie z.b Juvenile Dermatomyositis (Rheuma), Arterielle Hypertonie (Bluthochdruck), einige Psychische Erkrankungen wie z.b Posttraumatische Belastungsstörung, Akute Belastungsreaktion, Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten (Lernbehinderung), kombinierte Entwicklungsstörung, Ticssörung, eine emotionale Störung und eine Angsstörung habe. Auch habe ich noch eine sehr große Angst, dass ich nicht alleine wohnen kann, weil ich schon Mal Suizidale Äußerungen äußerte und ich deswegen 4 Monate in der Psychiatrie in Behandlung war. In der Entlassungsbericht wurde geschrieben, dass ich weiterhin suizidgefährdet bin und das bei mir eine Betreute Wohneinrichtung (Wohnheim für Behinderte) gefunden werden muss. Nach der Entlassung wurde von einen amtlichen Psychiater ein psychologisches Gutachten geschrieben, dort stände auch, dass ich weiterhin suizidgefährdet bin und dass bei mir deshalb auch ein Wohnheim für Behinderte gefunden werden muss Ich lebe zur Zeit auch in Heim, und es war in Kinderheim (Hilfe für junge Volljährige)und bin in Paragraph 35 a (Eingliederungsstufe für Seelisch Behinderte), weil ich von meinen Papa misshandelt wurde. Deswegen wurde bei allen Elternteile das Sorgerecht entzogen. Durch einen Psychologischen Gutachten, dass erstellt worden ist, habe ich durch ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bekommen. Nun meine Frage: Kann es sein, dass wenn in den Entlassungsbericht von der Psychiatrie und in den Psychologischen Gutachten drinnen steht, dass ich weiterhin suizidgefährdet bin und dass bei mir deshalb ein Wohnheim gefunden werden soll, kann es sein das wegen so etwas für immer in den Wohnheim leben muss? Oder kann es sein, das ich trotzdem weiterhin eine Chance habe, alleine in einer eigener Wohnung zu leben? Wenn mir der Gesetzlicher Betreuer sagt, dass ich wegen sowas nicht alleine wohnen kann, was soll ich denn dann machen? Was soll ich denn dann tuhen, damit ich alleine wohnen kann? Kann ich dafür sorgen und ruhen, dass ich nicht mehr suizidgefährdet bin und dass es dort auch nicht mehr drinnen steht? Was soll ich denn dann tuhen?
Das Jugendamt droht mir mit geschlossene wohngruppe obwohl ich nd selbst gefährdet bin in meiner Vergangenheit ist viel passiert aber es ist vorbei und ich Mache diesen sheis nie wieder und mir geht es gut und ich fühle mich sehr wohl zuhause dürfen sie mich trotzdem dahin schicken ich habe große angst das ich da hin muss ohne grund
Bei einer geschlossenen Unterbringung gibt es immer vorher eine gerichtliche Anhörung, einen Verfahrenspfleger der quasi der eigene Rechtsanwalt ist. Wird diese ausgesprochen, wird die Notwendigkeit auch regelmäßig überprüft
Wege nicht abgesichert leben gefährlich Baustelle am Treppenhaus bin ich auch Unterbringung gekommen Wege Baustelle und nicht Wege Krankheit bedienen) Ist das ein not Lösung mit Unterbringung im geschlossen Psychiatrie ?? Wegen Baustelle oder offen Station gelandeten (nicht aus Krankheit bedienen ) der Baustelle ist mehr zwischen Keller und e-stock werk. und nicht abgesichtert. mein Wohnung ist im keller. jeder wenn ich baustelle vorbei läuft, siehst es gefählich weil abgesichter. Muss rechtlich schauen Und Mieter rechte Ich muss klären Wege exMieter zu nach zahlen oder nicht Von Januar - Juli Plus 2 mal Unterbringung Wege nicht abgesichert Baustelle (nicht aus Krankheit bedienen) Jeder wenn die Zeit vor bei mit dem unterbringen (geschlossen psychisch der nicht abgesichert Baustelle ist noch beseitigt oder abgesichert . seit dem ich geschlossen psychisch war habe ich diese diagnos. das ist mehr menschenrecht verletzung was die mache die ärzte. ausführen kann ich mehr sprechen. geschlossen psychisch habe ich wissenschaftlich untersuchung gemacht des reich Gottes mit ärzte. ob 100 % gibt. siehe dem egg und mtg das 100 % heilig geist gibt. die darauf mach es krankheit. obwohl ist krankheit.
Wie soll ,nach einer "Unterbringung",die weitere Zusammenarbeit funktionieren?Und "weshalb" sollten Menschen.Die sich "wirklich" das Leben nehmen möchten.Das jemand zweiten\dritten Anvertrauen\zuteil werden lassen?Den dieses "Anvertrauen\zuteil werden lassen" würde ja kontraproduktiv sein.Und eine "Unterbringung"? Löst ja ansich nicht das Problem.Sonder würde sich ja " nur" hinaus zögern.Kann so etwas wirklich die jenigen erreichen?Die wirklich Hilfe brauchen?Bei mir hinterlässt das nur Fragen.. Ich find es schon auch sehr irretierend.Wie normal dies zu sein scheint.Zumindest wie sie das Thema Ansprechen.Verstehen sie das bitte nicht als Kritik.Sondern eher als Anregung.Den sie Reden davon.Menschen ihre Freiheit,Selbstständigkeit zu nehmen.Als wäre das "alltaglich".Bei mir?Hinterlässt das menschlich einfach viele offene Fragen..
Wenn ich Ihren Kommentar lese, denke ich Sie sollten geschlossene Wohngruppen (nicht geschlossene Krankenhausstationen) sich einmal selbst anschauen bevor Sie urteilen. Geschlossen heißt geschützt und nicht eingesperrt wie im Strafvollzug hinter hohen Mauern. Wer dort raus wollte, käme raus. Es gibt keine hohen Mauern, kein Stacheldraht oder ähnliches wie im Straf- oder Maßregelvollzug. Es gibt Menschen, die benötigen eine solche geschützte Einrichtung und es gibt Betreute die wollen unbedingt dort bleiben, weil dort immer jemand für sie da ist. 24/7
@@Rechtsanwalt-Wiesbaden Ich Denke.Sie verwechseln mich.Mit einen ihrer Klienten.Vertragen sie nicht mal eine Meinung?Schon echt seltsam.Das sie Wissen zu Glauben.Was ich mal tun sollte.Das Zeigt ,mir zumindest, mehr als genug.Und ihres gleichen.Klagen über Überlastungen..Rechtlich?Mag das vermutlich Stimken.Menschlich?Sind sie..Lassen wir das..Sie müssen sich morgens noch.Im Spiegelbetrachten können.
Das war sehr interessant und lehrreich, auch einmal über schwierige Fälle zu hören. Vielen Dank!!
Tolles Video
Herzlichen Dank 👍🏻
Sehr hilfreich, vielen Dank!
Vielen Dank, sehr informativ, wie gehen Sie mit einer nötigen Unterbringung am Wochenende um, wenn kein Gericht erreichbar ist? MfG Frau Schwab
§ 1906 Abs. 2 BGB Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.
Also Unterbringen und direkt einen Antrag elektronisch oder als Nichtanwalt per Fax an das Gericht mit dem Vermerk EILT - Richterlicher Bereitschaftsdienst . Einen Bereitschaftsdienst gibt es auch am Wochenende
@Herr Rechtanwalt
Können sie die neuen Betreuer Gesetz für Jahr 2023 Mal besprechen
Hallo, gilt Paragraph 1906 BGB auch für minderjährige Personen? Wo ist der Unterschied zum Paragraphen 1631b BGB?
1906 ist die betreuungsrechtliche Unterbringung durch einen gerichtlich bestellen Betreuer (also Erwachsene). 1631b ist die Unterbringung Minderjähriger n Ausübung der elterlichen Sorge
Hallo, einer meiner Betreuten, Heimbewohner, sehr dement, muss zeitnah in ein psychiatrisches Krankenhaus, um ihn medikamentös behandeln zu können. Gleichzeitig ist er außerordentlich aggressiv, bin mir bisschen unklar, wie ich den Antrag bei Gericht stellen muss? Ein ärztliches Gutachten wird nächste Woche vorliegen. MfG Frau Schwab.
Sie müssten den Antrag nach $ 1831 BGB stellen. Wenn er dement ist und Weglaufgefahr besteht, wäre diese eine längere Unterbringng. Es gibt auch die Möglichkeit einen Antrag auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung zur Heilbehalndlung zu stellen, wenn eine erheblich Gesundheitsgefahr durch eine Nichtbehandung besteht.
www.justiz.sachsen.de/agmab/download/Antrag_Genehmigung_freiheitsentziehende_Unterbringung_.pdf
Das ist jetzt ein Formular für eine längere Unterbringung. Wenn Sie in google nach Mustern suchen, finden Sie auch welche, die besser für eine Heilbehandlung passen
@@Rechtsanwalt-Wiesbaden vielen Dank für die schnelle Antwort, ich war mir nicht sicher, ob 1906 oder 1831, MfG Frau Schwab
Und wenn der Betreuer sich verweigert einen Transportschein in eine Spezialklinik zu beantragen?
Vielen Dank für das Video! Es war in meinem Fall sehr hilfreich.
Sie sind also Heimbetreuer, Herr Salzmann!
Hallo, ich bin 18 Jahre alt, habe einen gesetzlichen Betreuer und habe eine sehr große Angst, dass ich nicht alleine wohnen kann.
Diese Angst habe ich, weil ich eine gesetzliche Betreuung mit den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung habe, das einige Diagnose wie z.b Juvenile Dermatomyositis (Rheuma), Arterielle Hypertonie (Bluthochdruck), einige Psychische Erkrankungen wie z.b Posttraumatische Belastungsstörung, Akute Belastungsreaktion, Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten (Lernbehinderung), kombinierte Entwicklungsstörung, Ticssörung, eine emotionale Störung und eine Angsstörung habe.
Auch habe ich noch eine sehr große Angst, dass ich nicht alleine wohnen kann, weil ich schon Mal Suizidale Äußerungen äußerte und ich deswegen 4 Monate in der Psychiatrie in Behandlung war.
In der Entlassungsbericht wurde geschrieben, dass ich weiterhin suizidgefährdet bin und das bei mir eine Betreute Wohneinrichtung (Wohnheim für Behinderte) gefunden werden muss.
Nach der Entlassung wurde von einen amtlichen Psychiater ein psychologisches Gutachten geschrieben, dort stände auch, dass ich weiterhin suizidgefährdet bin und dass bei mir deshalb auch ein Wohnheim für Behinderte gefunden werden muss
Ich lebe zur Zeit auch in Heim, und es war in Kinderheim (Hilfe für junge Volljährige)und bin in Paragraph 35 a (Eingliederungsstufe für Seelisch Behinderte), weil ich von meinen Papa misshandelt wurde. Deswegen wurde bei allen Elternteile das Sorgerecht entzogen.
Durch einen Psychologischen Gutachten, dass erstellt worden ist, habe ich durch ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bekommen.
Nun meine Frage: Kann es sein, dass wenn in den Entlassungsbericht von der Psychiatrie und in den Psychologischen Gutachten drinnen steht, dass ich weiterhin suizidgefährdet bin und dass bei mir deshalb ein Wohnheim gefunden werden soll, kann es sein das wegen so etwas für immer in den Wohnheim leben muss?
Oder kann es sein, das ich trotzdem weiterhin eine Chance habe, alleine in einer eigener Wohnung zu leben?
Wenn mir der Gesetzlicher Betreuer sagt, dass ich wegen sowas nicht alleine wohnen kann, was soll ich denn dann machen?
Was soll ich denn dann tuhen, damit ich alleine wohnen kann?
Kann ich dafür sorgen und ruhen, dass ich nicht mehr suizidgefährdet bin und dass es dort auch nicht mehr drinnen steht? Was soll ich denn dann tuhen?
fahren wir auf einen kaffee frau edlinger...
war
helfend,
wie
eine
hand
Das Jugendamt droht mir mit geschlossene wohngruppe obwohl ich nd selbst gefährdet bin in meiner Vergangenheit ist viel passiert aber es ist vorbei und ich Mache diesen sheis nie wieder und mir geht es gut und ich fühle mich sehr wohl zuhause dürfen sie mich trotzdem dahin schicken ich habe große angst das ich da hin muss ohne grund
Bei einer geschlossenen Unterbringung gibt es immer vorher eine gerichtliche Anhörung, einen Verfahrenspfleger der quasi der eigene Rechtsanwalt ist. Wird diese ausgesprochen, wird die Notwendigkeit auch regelmäßig überprüft
@@Rechtsanwalt-Wiesbaden Ich danke Ihnen
Interessant sicherlich, die Wortwahl aber etwas "schwierig".
Wege nicht abgesichert leben gefährlich Baustelle am Treppenhaus bin ich auch Unterbringung gekommen Wege Baustelle und nicht Wege Krankheit bedienen)
Ist das ein not Lösung mit Unterbringung im geschlossen Psychiatrie ??
Wegen Baustelle oder offen Station gelandeten (nicht aus Krankheit bedienen )
der Baustelle ist mehr zwischen Keller und e-stock werk. und nicht abgesichtert.
mein Wohnung ist im keller. jeder wenn ich baustelle vorbei läuft, siehst es gefählich
weil abgesichter.
Muss rechtlich schauen
Und Mieter rechte
Ich muss klären Wege exMieter zu nach zahlen oder nicht
Von Januar - Juli
Plus 2 mal Unterbringung Wege nicht abgesichert Baustelle (nicht aus Krankheit bedienen)
Jeder wenn die Zeit vor bei mit dem unterbringen (geschlossen psychisch der nicht abgesichert Baustelle ist noch beseitigt oder abgesichert .
seit dem ich geschlossen psychisch war habe ich diese diagnos.
das ist mehr menschenrecht verletzung was die mache die ärzte.
ausführen kann ich mehr sprechen.
geschlossen psychisch habe ich wissenschaftlich untersuchung gemacht des reich Gottes mit ärzte. ob 100 % gibt. siehe dem egg und mtg das 100 % heilig geist gibt.
die darauf mach es krankheit. obwohl ist krankheit.
Wie soll ,nach einer "Unterbringung",die weitere Zusammenarbeit funktionieren?Und "weshalb" sollten Menschen.Die sich "wirklich" das Leben nehmen möchten.Das jemand zweiten\dritten Anvertrauen\zuteil werden lassen?Den dieses "Anvertrauen\zuteil werden lassen" würde ja kontraproduktiv sein.Und eine "Unterbringung"? Löst ja ansich nicht das Problem.Sonder würde sich ja " nur" hinaus zögern.Kann so etwas wirklich die jenigen erreichen?Die wirklich Hilfe brauchen?Bei mir hinterlässt das nur Fragen..
Ich find es schon auch sehr irretierend.Wie normal dies zu sein scheint.Zumindest wie sie das Thema Ansprechen.Verstehen sie das bitte nicht als Kritik.Sondern eher als Anregung.Den sie Reden davon.Menschen ihre Freiheit,Selbstständigkeit zu nehmen.Als wäre das "alltaglich".Bei mir?Hinterlässt das menschlich einfach viele offene Fragen..
Wenn ich Ihren Kommentar lese, denke ich Sie sollten geschlossene Wohngruppen (nicht geschlossene Krankenhausstationen) sich einmal selbst anschauen bevor Sie urteilen. Geschlossen heißt geschützt und nicht eingesperrt wie im Strafvollzug hinter hohen Mauern. Wer dort raus wollte, käme raus. Es gibt keine hohen Mauern, kein Stacheldraht oder ähnliches wie im Straf- oder Maßregelvollzug.
Es gibt Menschen, die benötigen eine solche geschützte Einrichtung und es gibt Betreute die wollen unbedingt dort bleiben, weil dort immer jemand für sie da ist. 24/7
@@Rechtsanwalt-Wiesbaden Ich Denke.Sie verwechseln mich.Mit einen ihrer Klienten.Vertragen sie nicht mal eine Meinung?Schon echt seltsam.Das sie Wissen zu Glauben.Was ich mal tun sollte.Das Zeigt ,mir zumindest, mehr als genug.Und ihres gleichen.Klagen über Überlastungen..Rechtlich?Mag das vermutlich Stimken.Menschlich?Sind sie..Lassen wir das..Sie müssen sich morgens noch.Im Spiegelbetrachten können.
DEMENT
In russland gibt es dafür eine tasse tee......😮😮
Unsympathisch der Typ
Das ganze System ist unmenschlich und Menschenverachtend
Wegen Bagatelle untergebracht.... nicht nur Freiheitsberaubung sondern es pervertiert mit Zwangsmedikation
@@spikelo. genau der Mensch wird entmündigt und seiner Rechte beraubt
verliebt,
verlobt
verheiratet
dürfte den
zustand darstellen!