Melde dich zum Newsletter an auf next-guneratio... ! Für ein völlig neues Waffenrecht! #waffengesetz #NextGuneration #waffen #schießen #ipsc #airsoft #jagen
Als Techniker hatte ich vor Jahren immer ein Schweizer Einhandmesser in der Hosentasche. War super praktisch wenn ich im Rechenzentrum oder anders wo etwas schneiden mußte und nur eine Hand frei hatte. Dann habe ich mich über das verdrehte deutsche WG informiert. Seit dem trage ich ein 42a konformes feststehendes Messer am Gürtel. Das WG muß komplett neu geschrieben werden. Es dient nur noch dazu normalen Bürgern das Leben schwer zu machen. #NextGuneration
Sehr wichtig und richtig, egal ob auf der Baustelle oder Privat ein Einhandmesser wird ständig benötigt (und wenn es nur der Leatherman am Gürtel ist) warum also ein nützliches Werkzeug Kriminalisieren.
Ich bin früher selber RettDienst gefahren, habe wegen der schwammigen Rechtslage aber nun seit Jahren kein ordentliches Rettungsmesser mehr bei mir. Sorge um meine Zuverlässigkeit! Heute muss ein kombinierter Nothammer/Gurtschneider reichen, der diesen Zweck sicher erfüllt, mit dem ich aber bspw. keine Kleidung aufschneiden oder Seile/Netze durchtrennen kann!
Zum Thema Einhandmesser finde ich es auch putzig das ich als ITler eigentlich recht häufig ein Messer brauch aber ja, hab keins dabei ^^ Zweihand ist mir zu dumm und Feststehendes unpraktisch. Immer hat man irgend ein Kabelbinder, Schnur, Paket, Kabel oder sonst was wo man mal abschneiden muss aber nö. Muss dann Schlüssel oder der gleichen nutzen :D Und dann halt ich mich brav ans Gesetz weil ich weiß ja es ist Verboten und will meine Waffen nicht verlieren und der Arbeitskollege nebendran spielt mit seinem Karambit Messer unabhängig das ich schon paar mal drauf hingewiesen haben das es einem Führverbot unterliegt .... Find ich nice. Dann wird das einkassiert und landet in der Statistik. Hab ehrlich kein bock mehr mich an die Gesetz zu halten wenn jeder machen kann was er will und ich es ausbaden muss.
Seit dem Einhandmesser-"Verbot" hab ich so gut wie immer ein Messer mit feststehender Klinge (11 cm) am Gürtel. Hat etwas gedauert, bis ich mich dran gewöhnt hab aber mittlerweile geht's und wenn ich's mal zu Hause vergesse, such ich ständig danach, denn Rollogurte kürzen, irgendwas hebeln oder spalten muss ich als Tischler ziemlich oft. Der Witz an der Sache ist, daß ich das viel schneller Einsatzbereit hab, als ein Einhandmesser, weil's immer "aufgeklappt" ist. ;-) Die Blicke des ein oder anderen Polizisten bei ner Kontolle sind übrigens auch Gold wert. Trotzdem wäre die Abschaffung - oder zumindest die Änderung mit einigen Streichungen - des 42a ein richtiger Schritt. Hoffe, ihr habt damit Erfolg!
Auch interessant: Man nehme 2 baugleiche Messer. Beide erfüllen die Vorgaben zum Führen laut §42a WaffG. Das eine Messer wird allerdings vom Hersteller als "Kampfmesser" beworben, dass andere als "Bushcraft-Messer". Obwohl beide Messer identisch sind, kann ein Richter einem wegen des Ausdrucks Kampfmesser an den Karren fahren. Auch scheint die Klingenlänge manchmal irrelevant zu sein, wenn ein Richter feststellt oder feststellen lässt, dass die "Eindringtiefe" mehr beträgt als 12 cm. Obwohl das alles, meines Erachtens, so im WaffG NICHT zu lesen ist, kann der Richter einem ganz schön Probleme bereiten.
Danke - auch wenn ich hier nicht ganz übereinstimme! Ich möchte ALLE Blankwaffen besitzen dürfen und - je nach Lust und Laune - auch führen dürfen. Denn nicht das Messer (vgl. auch stumpfe Hiebwaffe, Schusswaffe, Bogen/ Armbrust,... Hund, Auto, usw.) ist das Problem, sondern der Mensch, der es führt! Wir brauchen keine bis ins kleinste durchdeklinierte Messerliste; wir brauchen auch keine schwammigen Definitionen, wann man solch ein Messer führen darf. Die Lösung ist viel einfacher: Fertig!
Naja, das mit dem "bereits vorbestraft" greift m.E. etwas zu kurz. Ein Trage +Führverbot muss auch zwingend für die neudeutschen Kulturbereicherer gelten, wie auch zweifellos schwer zu fassende/definierende Jugendgruppen der araboid/negriden Szene. Weil gerade von diesen eben die erhöhte Messergefährdung ausgeht. Siehe BKA Recherchen etc.
@@wolfgangullrich6598 Das wäre ja ausgrenzend und rassistisch! 😋 Es würde auch heflen, wenn man zum Erwerb und Führen von gefährlichen Gegenständen (das kann auch das Cuttermesser oder der Schraubendreher sein), eine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt. So etwas wie der KWS, aber gerne um die Waffensachkunde - insbesondere das Notwehrrecht - ergänzt. Daran würden einige scheitern, viele es aus Desinteresse (und Geld) sein lassen. Aber wer gewillt ist und waffenrechtlich unbedenklich, könnte dann das Recht nutzen.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Deshalb fordern wir ja in unserer 1sten Forderung die komplette Neufassung des Waffengesetzes: verständlich, sicher und vollziehbar. Hier geht es zum Video der 1sten Forderung, die unser Präsident perfekt erläutert #NextGuneration ua-cam.com/video/fp3pG9UraPQ/v-deo.htmlsi=ISy0J0__UgfSG-W5
@@vdbverband Vielen Dank! Kenne ich natürlich und den Newsletter habe ich ebenso gekennzeichnet, wie auch die ersten Merch-Artikel bestellt. Mich wundert und dauert, dass so wenig Reaktionen auf diese Messerforderung kommen. Ich bin noch lange nicht müde und willens, weiter zu kämpfen!
Als Baumkletterer habe ich immer ein Einhandmesser griff bereit am Klettergurt um im Notfall Seile zu kappen, ein feststehendes Messer ist zu groß und würde sich in meinen andern Sachen am Gurt verheddern und mich behindern, ich habe auch keine zweite Hand frei da ich mich irgendwo Festhalten muss im Notfall, für mich ist es unter Umständen lebendsrettend eines dabei zu haben.
Und vor allem für WBK-Inhaber. Die sind nämlich nicht nur sicherheitsüberprüft sondern mußten auch eine Sachkundeprüfung ablegen in der das Waffenrecht und der Notwehrparagraph einen Hauptteil ausmachen.
Jeder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (vom KWS bis zur WBK) sollte auf Antrag ein Merkmal "W" in seinem Personalausweis erhalten, welches das Mitführen anderer waffenrechtlicher Dokumente - insbesondere den KWS - ersetzt. Bei Personenkontrollen wäre dann sofort klar, dass es sich hier um einen besonders RECHTSTREUEN BÜRGER handelt. Und das Risiko des Verlorengehens einer WBK würde entfallen, wenn eine PTB-Waffe etc. geführt wird!
Das ist ein sehr guter Ansatz. Gefällt mir! Dieses W ist ja angeblich sowieso schon in der Akte beim Einwohnermeldeamt. Aber nicht weil einem der Staat so vertraut, sondern als Warnhinweis.
Kennzeichnungen von Personengruppen lehnen wir als Verband zunächst grundlegend (aus verständlichen Gründen) ab. Jedoch können z.B. Polizeien heute bereits - auch während einer Kontrolle - in das Nationale Waffenregister (NWR) - schauen. Dort stehen alle Erlaubnisse - auch der Kleine Waffenschein (KWS) - drin. Ach ja, wer Interesse an Zahlen hat: Die Statistik zum NWR kann man hier einsehen: www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/N/Nationales_Waffenregister/Statistiken/Bund/Statistiken_Bund_node.html #NextGuneration
@@vdbverband Es geht mir hierbei nicht um ein verpflichtend in den PA einzutragendes Merkmal "W", sondern um eine auf freiwilliger Basis (auf Antrag) mögliche Erweiterung. Sinn ist insbesondere der Ersatz eines KWS. Hoffentlich erreichen die Aktionen weitgehende Liberalisierungen des WaffG, ein Merkmal "W" könnte hier möglicherweise kleine Vereinfachungen schaffen, wenn bspw. eine WBK gerade auf "Eintragungsreise" ist🙂-
Das ist nicht zwangsläufig gegeben. Ein Karambit-Messer beispielsweise kannst Du zwar mit einer Hand öffnen und die Klinge in Stellung bringen, aber zum Einklappen braucht's dann je nach Modell eine zweihändige Aktion.
Ich könnte draußen legal mit einer Klappmachete herumlaufen, aber nicht mit meinem Einhandmesser mit 6 cm Klingenlänge und Linerlock. Ich kann mit kleinem Ws draußen mit einer Schreckschusswaffe rumlaufen, aber ein Pfefferspray - meinem Verständnis nach - nicht einmal im verschlossenen Behältnis zu einer abendlichen Veranstaltung mitnehmen mit der Intention, es auf dem Heimweg auszupacken um mich im Notfall damit verteidigen zu können. In Essen prügeln sich über 150 Leute auf offener Straße mit Macheten und Knüppeln und keiner wird verhaftet weil es keine eindeutigen Beweise gibt. Das ist Deutschland
Die Forderung kann ich nachvollziehen und finde sie richtig. Eine Einschränkung würde ich dennoch haben. Vorbrstrafte Personen (welche auch keine WBK bekommen würden) sollten ein Besitz-Verbot für Einhandmesser, freie Waffen und Gegenstände die man für Waffen halten könnte. Wie man der Kriminalstatistik entnehmen kann ist bei einer Straftat eine Schuss gäbe durch den Täter selten, damit sind Schreckschusswaffen eine leicht erwerbbare Alternative zur illegalen Schusswaffe.
Guter Einwand! Es gibt bereits die Möglichkeit der Behörden, ein sogenanntes Waffen(besitz)verbot zu verhängen. Derzeit gibt es knapp 34.000 solcher Verbote (Quelle: § 41 WaffG www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__41.html). Leider sind diese fast nutzlos, da z.B. ein Waffenfachhändler beim Verkauf eines Messers/Schreckschusswaffe zwar den Ausweis kontrollieren muss, aber KEINEN Zugriff auf das Nationale Waffenregister (NWR) hat. Begründung des Gesetzgebers: Datensicherheit & Datenschutz. Wie findet Ihr das?
@@vdbverband Die Gesetze sind nicht unbedingt dazu geeignet Straftäter von Waffen fernzuhalten. Selbst mit so einer Kontrolle wäre die Verfügbarkeit durch gebrauchte Ware vorhanden. (vgl. Alkohol für Minderjährige). Es braucht auch eine Ausweitung auf Werkzeuge. Ein Jäger darf auf dem Weg ist nahe gelegenen Revier mit der offenen Waffe auf dem Beifahrersitz kein Umweg über den Büchsenmacher und dem Bäcker hinter dem Revier machen. Aber Jemand darf seine Machete für die Ernte seines Zuckerrohrfeldes auf dem Gartengrundstück gegenüber den Umweg machen um seine Miet- und Lizenzeinnahmen abzuholen und in der Innenstadt noch Eisessen zu gehen, um danach gemütlich wieder nach Hause zu gehen, da er bemerkt hat, dass in seinem Garten gar kein Zuckerrohr wächst. Er hat ja auch keine Waffe transportiert, sondern ein ungefährliches Werkzeug.
@@vdbverband Ich finde, dass für Straftäter in Gewalt/Drogen/Raubdelikten usw. ein generelles Waffenverbot mit langen Verjährungsfristen verhängt werden sollte, auch wenn der Vollzug zunächst schwierig erscheint! Denn bei Personenkontrollen wird die Polizei dann einerseits besonders gründlich nachsehen, und es wird sicherlich zumindest bei einem Teil der Täter ein Abschreckungseffekt eintreten, wenn dann ein Verstoss gegen das Waffenverbot drastische strafrechtliche Konsequenzen (Rücknahme Bewährung etc.) hat! Sicherlich nicht in jedem Fall, jedoch in der Tendenz! Und generell vertrete ich die Meinung, dass unsere innere Sicherheit über Datensicherheit/schutz steht und diese dann im Einzelfall (den ein Straftäter selbst zu verantworten hat!) im erforderlichen Maß zurückzustehen hat -
Absolut sinnvoll, danke VDB.
Nicht das Messer ist das Problem, sondern die Hand, welche es führt.
Als Techniker hatte ich vor Jahren immer ein Schweizer Einhandmesser in der Hosentasche. War super praktisch wenn ich im Rechenzentrum oder anders wo etwas schneiden mußte und nur eine Hand frei hatte.
Dann habe ich mich über das verdrehte deutsche WG informiert. Seit dem trage ich ein 42a konformes feststehendes Messer am Gürtel. Das WG muß komplett neu geschrieben werden. Es dient nur noch dazu normalen Bürgern das Leben schwer zu machen. #NextGuneration
Danke VDB, klasse Aktion! Endlich sagts mal jemand!
Danke VDB das ihr für uns da seid✌️
Sehr wichtig und richtig, egal ob auf der Baustelle oder Privat ein Einhandmesser wird ständig benötigt (und wenn es nur der Leatherman am Gürtel ist) warum also ein nützliches Werkzeug Kriminalisieren.
Vielen Dank, ich finde das auch absolut richtig und wichtig!
Wichtig und richtig. Danke für euren Einsatz.
Alleine für den Algorithmus jeden Kommentar wert. Bitte macht weiter und lasst dies erst den Anfang sein
sehr gut ! vielen Dank für das Video.
👍🏻👍🏻👍🏻
Danke VDB, super Aktion 👍🏻
Auch hier wieder eine sehr gute Forderung. Weiter so
Ich bin früher selber RettDienst gefahren, habe wegen der schwammigen Rechtslage aber nun seit Jahren kein ordentliches Rettungsmesser mehr bei mir. Sorge um meine Zuverlässigkeit! Heute muss ein kombinierter Nothammer/Gurtschneider reichen, der diesen Zweck sicher erfüllt, mit dem ich aber bspw. keine Kleidung aufschneiden oder Seile/Netze durchtrennen kann!
Zum Thema Einhandmesser finde ich es auch putzig das ich als ITler eigentlich recht häufig ein Messer brauch aber ja, hab keins dabei ^^ Zweihand ist mir zu dumm und Feststehendes unpraktisch. Immer hat man irgend ein Kabelbinder, Schnur, Paket, Kabel oder sonst was wo man mal abschneiden muss aber nö. Muss dann Schlüssel oder der gleichen nutzen :D
Und dann halt ich mich brav ans Gesetz weil ich weiß ja es ist Verboten und will meine Waffen nicht verlieren und der Arbeitskollege nebendran spielt mit seinem Karambit Messer unabhängig das ich schon paar mal drauf hingewiesen haben das es einem Führverbot unterliegt .... Find ich nice. Dann wird das einkassiert und landet in der Statistik. Hab ehrlich kein bock mehr mich an die Gesetz zu halten wenn jeder machen kann was er will und ich es ausbaden muss.
Sehr gute Forderung!
Seit dem Einhandmesser-"Verbot" hab ich so gut wie immer ein Messer mit feststehender Klinge (11 cm) am Gürtel. Hat etwas gedauert, bis ich mich dran gewöhnt hab aber mittlerweile geht's und wenn ich's mal zu Hause vergesse, such ich ständig danach, denn Rollogurte kürzen, irgendwas hebeln oder spalten muss ich als Tischler ziemlich oft. Der Witz an der Sache ist, daß ich das viel schneller Einsatzbereit hab, als ein Einhandmesser, weil's immer "aufgeklappt" ist. ;-)
Die Blicke des ein oder anderen Polizisten bei ner Kontolle sind übrigens auch Gold wert.
Trotzdem wäre die Abschaffung - oder zumindest die Änderung mit einigen Streichungen - des 42a ein richtiger Schritt.
Hoffe, ihr habt damit Erfolg!
Auch interessant:
Man nehme 2 baugleiche Messer. Beide erfüllen die Vorgaben zum Führen laut §42a WaffG. Das eine Messer wird allerdings vom Hersteller als "Kampfmesser" beworben, dass andere als "Bushcraft-Messer". Obwohl beide Messer identisch sind, kann ein Richter einem wegen des Ausdrucks Kampfmesser an den Karren fahren. Auch scheint die Klingenlänge manchmal irrelevant zu sein, wenn ein Richter feststellt oder feststellen lässt, dass die "Eindringtiefe" mehr beträgt als 12 cm. Obwohl das alles, meines Erachtens, so im WaffG NICHT zu lesen ist, kann der Richter einem ganz schön Probleme bereiten.
Mal Aktuelles: Hätte es bei der Lage im südlichen Israel nicht wenigstens ein paar Bewaffnete gegeben, wäre das noch viel schlimmer ausgegangen.
👍
Gutes Video. Allerdings ist mir aufgefallen das die Tonqualität nicht so gut ist 🤔Ist sehr dumpf
Bei mir ist es eher sehr leise im Vergleich mit anderen Videos. Dumpf würde ich es jetzt nicht nennen.
@@Reknein Ja Leise und nicht ganz so klar.
Ich habe als Jäger und Handwerker mein Rettungmesser immer am Gürtel, und ich brauche es ständig. Wir sind hier ja nicht im grünen Kindergarten.
Danke - auch wenn ich hier nicht ganz übereinstimme!
Ich möchte ALLE Blankwaffen besitzen dürfen und - je nach Lust und Laune - auch führen dürfen. Denn nicht das Messer (vgl. auch stumpfe Hiebwaffe, Schusswaffe, Bogen/ Armbrust,... Hund, Auto, usw.) ist das Problem, sondern der Mensch, der es führt!
Wir brauchen keine bis ins kleinste durchdeklinierte Messerliste; wir brauchen auch keine schwammigen Definitionen, wann man solch ein Messer führen darf.
Die Lösung ist viel einfacher: Fertig!
Naja, das mit dem "bereits vorbestraft" greift m.E. etwas zu kurz. Ein Trage +Führverbot muss auch zwingend für die neudeutschen Kulturbereicherer gelten, wie auch zweifellos schwer zu fassende/definierende Jugendgruppen der araboid/negriden Szene. Weil gerade von diesen eben die erhöhte Messergefährdung ausgeht. Siehe BKA Recherchen etc.
@@wolfgangullrich6598 Das wäre ja ausgrenzend und rassistisch! 😋 Es würde auch heflen, wenn man zum Erwerb und Führen von gefährlichen Gegenständen (das kann auch das Cuttermesser oder der Schraubendreher sein), eine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt. So etwas wie der KWS, aber gerne um die Waffensachkunde - insbesondere das Notwehrrecht - ergänzt. Daran würden einige scheitern, viele es aus Desinteresse (und Geld) sein lassen. Aber wer gewillt ist und waffenrechtlich unbedenklich, könnte dann das Recht nutzen.
Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Deshalb fordern wir ja in unserer 1sten Forderung die komplette Neufassung des Waffengesetzes: verständlich, sicher und vollziehbar. Hier geht es zum Video der 1sten Forderung, die unser Präsident perfekt erläutert #NextGuneration ua-cam.com/video/fp3pG9UraPQ/v-deo.htmlsi=ISy0J0__UgfSG-W5
@@vdbverband Vielen Dank! Kenne ich natürlich und den Newsletter habe ich ebenso gekennzeichnet, wie auch die ersten Merch-Artikel bestellt. Mich wundert und dauert, dass so wenig Reaktionen auf diese Messerforderung kommen. Ich bin noch lange nicht müde und willens, weiter zu kämpfen!
🤝🏻💪👍🏻
Genau so ist es.
👍
sehr gut gemacht! DANKE
Als Baumkletterer habe ich immer ein Einhandmesser griff bereit am Klettergurt um im Notfall Seile zu kappen, ein feststehendes Messer ist zu groß und würde sich in meinen andern Sachen am Gurt verheddern und mich behindern, ich habe auch keine zweite Hand frei da ich mich irgendwo Festhalten muss im Notfall, für mich ist es unter Umständen lebendsrettend eines dabei zu haben.
Das wäre schön wenn ihr da etwas regeln könnt.
Genau! Und ich denke für Inhaber des "KWS" wäre das denk- u. umsetzbar! AbendGruß
Und vor allem für WBK-Inhaber. Die sind nämlich nicht nur sicherheitsüberprüft sondern mußten auch eine Sachkundeprüfung ablegen in der das Waffenrecht und der Notwehrparagraph einen Hauptteil ausmachen.
Warum nicht für alle?
Richtig
Das Führverbot für Einhandmesser ist schwachsinnig.
Irrungen und Wirrungen der Gesetzgeber die keine Ahnung haben!
Jeder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis (vom KWS bis zur WBK) sollte auf Antrag ein Merkmal "W" in seinem Personalausweis erhalten, welches das Mitführen anderer waffenrechtlicher Dokumente - insbesondere den KWS - ersetzt. Bei Personenkontrollen wäre dann sofort klar, dass es sich hier um einen besonders RECHTSTREUEN BÜRGER handelt. Und das Risiko des Verlorengehens einer WBK würde entfallen, wenn eine PTB-Waffe etc. geführt wird!
Das ist ein sehr guter Ansatz. Gefällt mir!
Dieses W ist ja angeblich sowieso schon in der Akte beim Einwohnermeldeamt. Aber nicht weil einem der Staat so vertraut, sondern als Warnhinweis.
Kennzeichnungen von Personengruppen lehnen wir als Verband zunächst grundlegend (aus verständlichen Gründen) ab. Jedoch können z.B. Polizeien heute bereits - auch während einer Kontrolle - in das Nationale Waffenregister (NWR) - schauen. Dort stehen alle Erlaubnisse - auch der Kleine Waffenschein (KWS) - drin. Ach ja, wer Interesse an Zahlen hat: Die Statistik zum NWR kann man hier einsehen: www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/N/Nationales_Waffenregister/Statistiken/Bund/Statistiken_Bund_node.html #NextGuneration
@@vdbverband Es geht mir hierbei nicht um ein verpflichtend in den PA einzutragendes Merkmal "W", sondern um eine auf freiwilliger Basis (auf Antrag) mögliche Erweiterung. Sinn ist insbesondere der Ersatz eines KWS. Hoffentlich erreichen die Aktionen weitgehende Liberalisierungen des WaffG, ein Merkmal "W" könnte hier möglicherweise kleine Vereinfachungen schaffen, wenn bspw. eine WBK gerade auf "Eintragungsreise" ist🙂-
Ein Einhandmesser: Mit einer Hand zu schließen! Mit einer Hand wegzustecken! Sicherheit mit einer Hand! Geht es irgendwie besser?
Das ist nicht zwangsläufig gegeben. Ein Karambit-Messer beispielsweise kannst Du zwar mit einer Hand öffnen und die Klinge in Stellung bringen, aber zum Einklappen braucht's dann je nach Modell eine zweihändige Aktion.
Für Menschen mit nur einer funktionstüchtigen Hand eine Sinnvolle Forderung. 👍🏻
Für jeden Menschen eine sinnvolle Forderung!!!
Warum differenzieren???
@@luckyhunter9468
Nur ein Beispiel, keine Differenzierung.
Ich könnte draußen legal mit einer Klappmachete herumlaufen, aber nicht mit meinem Einhandmesser mit 6 cm Klingenlänge und Linerlock. Ich kann mit kleinem Ws draußen mit einer Schreckschusswaffe rumlaufen, aber ein Pfefferspray - meinem Verständnis nach - nicht einmal im verschlossenen Behältnis zu einer abendlichen Veranstaltung mitnehmen mit der Intention, es auf dem Heimweg auszupacken um mich im Notfall damit verteidigen zu können. In Essen prügeln sich über 150 Leute auf offener Straße mit Macheten und Knüppeln und keiner wird verhaftet weil es keine eindeutigen Beweise gibt. Das ist Deutschland
Die Forderung kann ich nachvollziehen und finde sie richtig.
Eine Einschränkung würde ich dennoch haben. Vorbrstrafte Personen (welche auch keine WBK bekommen würden) sollten ein Besitz-Verbot für Einhandmesser, freie Waffen und Gegenstände die man für Waffen halten könnte.
Wie man der Kriminalstatistik entnehmen kann ist bei einer Straftat eine Schuss gäbe durch den Täter selten, damit sind Schreckschusswaffen eine leicht erwerbbare Alternative zur illegalen Schusswaffe.
Wobei das auf Gewalttaten beschränkt sein sollte. Das würde ich mir generell für LWB wünschen.
Ein Verbot, diese zu führen. Aber sicherlich ein Punkt.
Guter Einwand! Es gibt bereits die Möglichkeit der Behörden, ein sogenanntes Waffen(besitz)verbot zu verhängen. Derzeit gibt es knapp 34.000 solcher Verbote (Quelle: § 41 WaffG www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__41.html). Leider sind diese fast nutzlos, da z.B. ein Waffenfachhändler beim Verkauf eines Messers/Schreckschusswaffe zwar den Ausweis kontrollieren muss, aber KEINEN Zugriff auf das Nationale Waffenregister (NWR) hat. Begründung des Gesetzgebers: Datensicherheit & Datenschutz. Wie findet Ihr das?
@@vdbverband Die Gesetze sind nicht unbedingt dazu geeignet Straftäter von Waffen fernzuhalten. Selbst mit so einer Kontrolle wäre die Verfügbarkeit durch gebrauchte Ware vorhanden. (vgl. Alkohol für Minderjährige). Es braucht auch eine Ausweitung auf Werkzeuge.
Ein Jäger darf auf dem Weg ist nahe gelegenen Revier mit der offenen Waffe auf dem Beifahrersitz kein Umweg über den Büchsenmacher und dem Bäcker hinter dem Revier machen. Aber Jemand darf seine Machete für die Ernte seines Zuckerrohrfeldes auf dem Gartengrundstück gegenüber den Umweg machen um seine Miet- und Lizenzeinnahmen abzuholen und in der Innenstadt noch Eisessen zu gehen, um danach gemütlich wieder nach Hause zu gehen, da er bemerkt hat, dass in seinem Garten gar kein Zuckerrohr wächst. Er hat ja auch keine Waffe transportiert, sondern ein ungefährliches Werkzeug.
@@vdbverband Ich finde, dass für Straftäter in Gewalt/Drogen/Raubdelikten usw. ein generelles Waffenverbot mit langen Verjährungsfristen verhängt werden sollte, auch wenn der Vollzug zunächst schwierig erscheint! Denn bei Personenkontrollen wird die Polizei dann einerseits besonders gründlich nachsehen, und es wird sicherlich zumindest bei einem Teil der Täter ein Abschreckungseffekt eintreten, wenn dann ein Verstoss gegen das Waffenverbot drastische strafrechtliche Konsequenzen (Rücknahme Bewährung etc.) hat! Sicherlich nicht in jedem Fall, jedoch in der Tendenz! Und generell vertrete ich die Meinung, dass unsere innere Sicherheit über Datensicherheit/schutz steht und diese dann im Einzelfall (den ein Straftäter selbst zu verantworten hat!) im erforderlichen Maß zurückzustehen hat -