Bin selber Lippstädter und hab direkt mitgeholfen beim aufräumen. Von Seiten der Feuerwehr war es zum großen Teil sehr unorganisiert, ich hoffe dass das in Zukunft besser läuft. Aber trotzdem vielen Dank an alle Einsatzkräfte.
Also, ich bin in der Feuerwehr. Man sollte mit solchen Äußerungen immer vorsichtig sein. Keine war auf die Lage irgendwie vorbereitet. Keiner wusste es. Wie soll man von vornherein strukturiert arbeiten. Zu dem wurden erstmal die wichtigsten Straßen und Passagen abgefahren. Lg😊
Schön das bei 5:11 der Radfahrer winkt, sonst würde das Feuerwehr Auto heute noch an der Kreuzung mit Blaulicht stehen. Früher gab es Mal ein Sonder und Wege-Recht, heute ist es nicht mehr so und die Feuerwehr soll genau wie wir alle warten bis es Grün ist denkt man da
Ohne Horn ist hier für Verkehrsteilnehmende nicht wirklich zu erkennen, dass sie die Fahrzeuge auf tatsächlicher Einsatzfahrt befinden. Tun sie anscheinend ja auch nicht, dann hätten sie es ein wenig eiliger.
TL;DR: Das Feuerwehrfahrzeug hat richtig gehandelt und der Radfahrer hat eventuell aus Unwissenheit oder Unsicherheit gehandelt. Auch wenn dein Kommentar schon etwas älter ist, helfe ich doch gerne bei der Einordnung deiner Annahme: Das von dir beschriebene "Sonder und Wege-Recht" gibt es nicht und gab es auch nie. Was es gibt sind §35 - Sonderrechte und §38 - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht in der StVO. Das Fahrzeug der Feuerwehr steht dort mit eingeschaltetem blauen Blinklicht. Beschrieben ist dies in §38 Abs. 2 StVO: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden." Hier steht also nichts davon, dass das Fahrzeug über rote Ampeln fahren und die Vorfahrt missachten darf. Vereinfacht gesagt ist NUR blaues Blinklicht (ohne das Einsatzhorn) ein "erweitertes Warnblinklicht", welches bei einigen zusätzlichen Situationen ebenfalls genutzt wird. Was im Volksmund als "Wegerecht" bezeichnet wird, steht im §38 Abs. 1 StVO: "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"." Für unseren Fall bedeutet das ganz einfach: Hätte das Feuerwehrfahrzeug zusätzlich zu dem blauen Blinklicht auch noch das Einsatzhorn eingeschaltet, müssten andere Verkehrsteilnehmer unverzüglich Platz machen. Aber auch hier steht nichts von der Erlaubnis, rote Ampeln zu überfahren oder die Vorfahrt zu missachten. Also müsste ein Feuerwehrfahrzeug streng genommen auch mit eingeschaltetem blauen Blinklicht UND Einsatzhorn an roten Ampeln halten. Warum tun sie es dann nicht? Ganz einfach: Bei solchen Einsatzfahrten werden auch Sonderrechte nach §35 Abs. 1 StVO in Anspruch genommen: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Solange hier also die Dringlichkeit geboten ist, dürfen die Einsatzfahrzeuge die Regelungen der StVO missachten und auch über rote Ampeln fahren. Dies ist erstaunlicherweise auch ohne blaues Blinklicht und auch ohne Einsatzhorn erlaubt. Daher dürfen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel auch schneller fahren, wenn sie sich in ihrem privaten PKW auf dem Weg zum Gerätehaus befinden, um dann in den Einsatz zu fahren. Trotzdem muss man natürlich noch Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen. Siehe hierzu auch §35 Abs. 8 StVO: "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden." Aber was bedeutet das ganze denn jetzt für unseren Fall konkret? Naja, der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs hat in diesem Fall alles richtig gemacht. Da wir nicht sagen können, ob er zu diesem Zeitpunkt noch Sonderrechte in Anspruch nehmen durfte, weil ggf. die Dringlichkeit nicht mehr geboten war, können wir auch nicht sagen ob er die öffentliche Sicherheit und Ordnung berücksichtigt hat oder ob er dem Radfahrer einfach die Vorfahrt gewähren wollte. Was der Radfahrer gemacht hat, war dennoch nicht verkehrt. Er hat auf seine Vorfahrt verzichtet, wozu er nicht verpflichtet war (s. §38 Abs. 1 StVO). Ob er dies nun aus Unwissenheit, Unsicherheit oder warum auch immer getan hat, wissen wir einfach nicht. Ich hoffe, dass ich mit diesem Text zumindest etwas aufklären konnte.
... aber das dumme Verhalten mancher Autofahrer war auch nicht besser: hören das Martinshorn, halten sofort an und blockieren die Straße mehr als wenn sie einfach weiterfahren würden, bis sie irgendwo rechts ran könnten...
Schöne pauachalisierung.... bevor sie so etwas schreiben, denke sie nochmals drüber nach. Ich glaube nicht, dass die Feuerwehren -so wie sie es schildern - nur zum gucken gekommen sind. Ja, mag im ersten Augenblick so ausschauen, aber die jeweiligen Fahrzeuge haben ihren Einsatzauftrag und halten nicht willkürlich an den Einsatzstellen an. Sonst kommt ganz schnell, ganz viel Chaos hinein und die ganze Lage wird erst Recht unübersichtlicher, als dass sie es schon ist.
Ein sehr schönes Video
Sehr schönes Video! Der Einsatzanlass war natürlich nicht so schön
Danke! Gott sei Dank kam es zu keinen Verletzten oder toten - zumindest in Lippstadt
Bin selber Lippstädter und hab direkt mitgeholfen beim aufräumen. Von Seiten der Feuerwehr war es zum großen Teil sehr unorganisiert, ich hoffe dass das in Zukunft besser läuft. Aber trotzdem vielen Dank an alle Einsatzkräfte.
Also, ich bin in der Feuerwehr. Man sollte mit solchen Äußerungen immer vorsichtig sein. Keine war auf die Lage irgendwie vorbereitet. Keiner wusste es. Wie soll man von vornherein strukturiert arbeiten. Zu dem wurden erstmal die wichtigsten Straßen und Passagen abgefahren. Lg😊
Sehr starkes Video ! TOP
Ich wohne in Lippstadt und es war sehr heftig
Wo ist das Video der Malteser und des drk
Schon ein Gefühl wenn du in 50% der Autos schon drinn gesessen warst
Ich wohne ihn Lippstadt
Schön das bei 5:11 der Radfahrer winkt, sonst würde das Feuerwehr Auto heute noch an der Kreuzung mit Blaulicht stehen.
Früher gab es Mal ein Sonder und Wege-Recht, heute ist es nicht mehr so und die Feuerwehr soll genau wie wir alle warten bis es Grün ist denkt man da
Ohne Horn ist hier für Verkehrsteilnehmende nicht wirklich zu erkennen, dass sie die Fahrzeuge auf tatsächlicher Einsatzfahrt befinden. Tun sie anscheinend ja auch nicht, dann hätten sie es ein wenig eiliger.
TL;DR: Das Feuerwehrfahrzeug hat richtig gehandelt und der Radfahrer hat eventuell aus Unwissenheit oder Unsicherheit gehandelt.
Auch wenn dein Kommentar schon etwas älter ist, helfe ich doch gerne bei der Einordnung deiner Annahme:
Das von dir beschriebene "Sonder und Wege-Recht" gibt es nicht und gab es auch nie. Was es gibt sind §35 - Sonderrechte und §38 - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht in der StVO.
Das Fahrzeug der Feuerwehr steht dort mit eingeschaltetem blauen Blinklicht. Beschrieben ist dies in §38 Abs. 2 StVO:
"Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
Hier steht also nichts davon, dass das Fahrzeug über rote Ampeln fahren und die Vorfahrt missachten darf. Vereinfacht gesagt ist NUR blaues Blinklicht (ohne das Einsatzhorn) ein "erweitertes Warnblinklicht", welches bei einigen zusätzlichen Situationen ebenfalls genutzt wird.
Was im Volksmund als "Wegerecht" bezeichnet wird, steht im §38 Abs. 1 StVO:
"Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen"."
Für unseren Fall bedeutet das ganz einfach:
Hätte das Feuerwehrfahrzeug zusätzlich zu dem blauen Blinklicht auch noch das Einsatzhorn eingeschaltet, müssten andere Verkehrsteilnehmer unverzüglich Platz machen. Aber auch hier steht nichts von der Erlaubnis, rote Ampeln zu überfahren oder die Vorfahrt zu missachten. Also müsste ein Feuerwehrfahrzeug streng genommen auch mit eingeschaltetem blauen Blinklicht UND Einsatzhorn an roten Ampeln halten.
Warum tun sie es dann nicht? Ganz einfach: Bei solchen Einsatzfahrten werden auch Sonderrechte nach §35 Abs. 1 StVO in Anspruch genommen:
"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."
Solange hier also die Dringlichkeit geboten ist, dürfen die Einsatzfahrzeuge die Regelungen der StVO missachten und auch über rote Ampeln fahren. Dies ist erstaunlicherweise auch ohne blaues Blinklicht und auch ohne Einsatzhorn erlaubt. Daher dürfen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel auch schneller fahren, wenn sie sich in ihrem privaten PKW auf dem Weg zum Gerätehaus befinden, um dann in den Einsatz zu fahren.
Trotzdem muss man natürlich noch Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nehmen. Siehe hierzu auch §35 Abs. 8 StVO:
"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
Aber was bedeutet das ganze denn jetzt für unseren Fall konkret?
Naja, der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs hat in diesem Fall alles richtig gemacht. Da wir nicht sagen können, ob er zu diesem Zeitpunkt noch Sonderrechte in Anspruch nehmen durfte, weil ggf. die Dringlichkeit nicht mehr geboten war, können wir auch nicht sagen ob er die öffentliche Sicherheit und Ordnung berücksichtigt hat oder ob er dem Radfahrer einfach die Vorfahrt gewähren wollte. Was der Radfahrer gemacht hat, war dennoch nicht verkehrt. Er hat auf seine Vorfahrt verzichtet, wozu er nicht verpflichtet war (s. §38 Abs. 1 StVO). Ob er dies nun aus Unwissenheit, Unsicherheit oder warum auch immer getan hat, wissen wir einfach nicht.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Text zumindest etwas aufklären konnte.
@@laplazma367 danke ist mir zu viel Bla Bla der nächste bitte, der einen Uralt Threat ausgraben muss bitte
Ich wohne in Paderborn
😄
Das Video ist Super, das Arrogante verhalten dieser Feuerwehren ist oder war Nicht mit an zu sehen. Kommen Gucken und weg waren Sie.
... aber das dumme Verhalten mancher Autofahrer war auch nicht besser: hören das Martinshorn, halten sofort an und blockieren die Straße mehr als wenn sie einfach weiterfahren würden, bis sie irgendwo rechts ran könnten...
Schöne pauachalisierung.... bevor sie so etwas schreiben, denke sie nochmals drüber nach. Ich glaube nicht, dass die Feuerwehren -so wie sie es schildern - nur zum gucken gekommen sind. Ja, mag im ersten Augenblick so ausschauen, aber die jeweiligen Fahrzeuge haben ihren Einsatzauftrag und halten nicht willkürlich an den Einsatzstellen an. Sonst kommt ganz schnell, ganz viel Chaos hinein und die ganze Lage wird erst Recht unübersichtlicher, als dass sie es schon ist.
Die Feuerwehrleute werden ihre Gründe haben, wenn sie bei mehreren 100 Einsätzen gleichzeitig Ihren nicht sofort abgearbeitet haben...
Sonderrechte "Sollten von den Einsatzfahrern auch richtig angewendet werden" Eine Schulung wäre in Lipstadt notwendig. Siehe Vidio