Reaktion auf Realer Irrsinn | Was zum ?

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  • Опубліковано 24 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 2

  • @VX-Sascha
    @VX-Sascha 2 місяці тому +1

    Das mit dem "der Weg muss einen Namen haben..." ist quatsch! Es muss eine offiziell gewidmete Verkehrsfläche sein. Es gibt in Deutschland viele Bahnübergänge, wo Straßen kreuzen, welche zwar gewidmet aber nicht benannt sind.
    Die Existenz des Bahnübergangs zwischen den Grünlandflächen hingegen könnte das durchaus plausibel sein. Ein alter Weg, der wahrscheinlich schon lange vor der Eisenbahn existierte, besteht rechtlich auch heute noch. Als gewidmete Verkehrsfläche. Das ist ein von der physischen Beschaffenheit des Weges unabhängiges Attribut. Der Landwirt käme anders nicht auf sein Gründland. Also ist ein Bahnübergang an diesem rechtlich existenten Weg genehmigungsfähig, weil notwendig (Wegerecht, Grunddienstbarkeit).
    Der "reale Irrsinn" ist hier doch eher, dass die Gemeinde diesen Wanderweg als solchen nicht per Gemeinderatsbeschluss dem öffentlichen Verkehr gewidmet hat. Das dürfte der eigentliche Rechtsmangel sein. Dafür kann aber das Eisenbahnbundesamt als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde nichts. Und die DB InfraGO AG schon gar nicht.

    • @Smocity_Official
      @Smocity_Official  2 місяці тому

      @@VX-Sascha ich bin da ehrlich gesagt nicht wirklich im Bilde, ich kannte es nur unter Straße muss einen Namen haben sonst ist es keine offizielle Straße, aber danke für die Aufklärung!