Die CC Lizenz bedingt die Namensnennung in jedem Fall, wird dieser nicht genannt, liegt auch eine Urheberrechtsverletzung vor. Der Nachweis der Urheberschaft ist auch bei digitalen Bildern möglich, wenn man einige Bedingungen erfüllt. In Einsteiger DSLR-Kameras kann man über einen Kommentar, der in den Menus der Kamera verfügbar ist, einen Copyright Vermerk einfügen. Bei professionellen Kameras kann man dies differenzierter machen in dem man sich als Autor einträgt. Vorteilhaft ist wenn man nur in RAW fotografiert. Beide Möglichkeiten sind dann nur darüber sichtbar, wenn man die Bildeigenschaften anschaut. Diese Vermerke können jedoch auch mit Software wie Gimp entfernt werden, dieses entfernen von Copyright Vermerke stellt jedoch auch eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Ich bin kein Anwalt aber nach meinem Rechtsempfinden Ja. Denn Du schreibst ja selber "muss man den Namen auch angeben" Die Lizenz fordert es und wenn Du es nicht machst hast Du keine Lizenz. Interessant wäre nun ob dann nur die Nichtnennung des Namens oder auch die Verletzung des Urheberrechts vor Gericht berücksichtigt wird.
Im Zweifelsfall frage den Autor. Bei den CC-Lizenzen besteht explizit die Möglichkeit, dass der Urheber auf die Namensnennung verzichtet. Wenn der Urheber hiervon nicht gebraucht macht, begehst du einen Lizenzverstoß.
Wenn es BY und SA ist, und entweder BY oder SA bei der Weiterverwendung durch das besagte Restaurant nicht eingehalten wurden, hast du natürlich das Recht auf deiner Seite, und kannst das Restaurant entsprechend Verklagen.
Gillt ein geschütztes Bild, welches ich aus dem Internet auf den PC Herunterladen, als geklaut wie beispielsweise eine Raubkopie eines Filmes oder kann ich nur dafür belangt werden, wenn ich es verbotener weise veröffentliche?
Hätte da mal eine Rechtsfrage:Darf ich Fotos(Fremde)so bearbeiten das es ein eindeutiger unterschied zum originalen gibt im Internet freigeben als wenn es mein eigendes ist was ich selbst geschossen hätte?
Frage an Herrn Rau: Gibt es Erfahrungen damit, ob das Vorhandensein einer RAW-Datei auf Seiten des Klägers als Nachweis für die Urheberschaft gewertet wird?
Wie ist das mit Bildern die ich unter CC Recht kostenlos anbiete? Eigentlich mache ich damit ja keine Einnahemen, das heisst doch das mein Schaden 0 ist!
Die CC Lizenz bedingt die Namensnennung in jedem Fall, wird dieser nicht genannt, liegt auch eine Urheberrechtsverletzung vor.
Der Nachweis der Urheberschaft ist auch bei digitalen Bildern möglich, wenn man einige Bedingungen erfüllt. In Einsteiger DSLR-Kameras kann man über einen Kommentar, der in den Menus der Kamera verfügbar ist, einen Copyright Vermerk einfügen. Bei professionellen Kameras kann man dies differenzierter machen in dem man sich als Autor einträgt. Vorteilhaft ist wenn man nur in RAW fotografiert. Beide Möglichkeiten sind dann nur darüber sichtbar, wenn man die Bildeigenschaften anschaut. Diese Vermerke können jedoch auch mit Software wie Gimp entfernt werden, dieses entfernen von Copyright Vermerke stellt jedoch auch eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Ich bin kein Anwalt aber nach meinem Rechtsempfinden Ja. Denn Du schreibst ja selber "muss man den Namen auch angeben" Die Lizenz fordert es und wenn Du es nicht machst hast Du keine Lizenz. Interessant wäre nun ob dann nur die Nichtnennung des Namens oder auch die Verletzung des Urheberrechts vor Gericht berücksichtigt wird.
Im Zweifelsfall frage den Autor. Bei den CC-Lizenzen besteht explizit die Möglichkeit, dass der Urheber auf die Namensnennung verzichtet. Wenn der Urheber hiervon nicht gebraucht macht, begehst du einen Lizenzverstoß.
Wenn es BY und SA ist, und entweder BY oder SA bei der Weiterverwendung durch das besagte Restaurant nicht eingehalten wurden, hast du natürlich das Recht auf deiner Seite, und kannst das Restaurant entsprechend Verklagen.
Wie sieht es denn aus mit RAW-Daten incl. Metatags etc.pp. als Beweißmittel?
Gillt ein geschütztes Bild, welches ich aus dem Internet auf den PC Herunterladen, als geklaut wie beispielsweise eine Raubkopie eines Filmes oder kann ich nur dafür belangt werden, wenn ich es verbotener weise veröffentliche?
Wie ist das mit creative commons Bildern? Da muss man den Namen auch angeben! Ist das auch ein Rechts verstoss wenn ich den Namen nicht angebe?
Hätte da mal eine Rechtsfrage:Darf ich Fotos(Fremde)so bearbeiten das es ein eindeutiger unterschied zum originalen gibt im Internet freigeben als wenn es mein eigendes ist was ich selbst geschossen hätte?
Frage an Herrn Rau: Gibt es Erfahrungen damit, ob das Vorhandensein einer RAW-Datei auf Seiten des Klägers als Nachweis für die Urheberschaft gewertet wird?
Wie ist das mit Bildern die ich unter CC Recht kostenlos anbiete? Eigentlich mache ich damit ja keine Einnahemen, das heisst doch das mein Schaden 0 ist!