КОМЕНТАРІ •

  • @metaversemitkopf3161
    @metaversemitkopf3161 2 роки тому +1

    Hallo Ronald,
    vorab vielen Dank für deine tollen Videos!
    Zum Thema Immobilien würde mich interessieren, ob die 6b Rücklage auch für eine private GbR (Anteile 50:50) gilt. Im Paragraphen wird von Betriebsvermögen gesprochen. Sind die Immos einer privaten GbR denn Betriebsvermögen und ist diese Option somit anwendbar und die Rückstellung auf ein neues Objekt möglich?
    Besten Dank und viele Grüße

  • @caroman6761
    @caroman6761 2 роки тому +1

    Ich könnte mir vorstellen, dass Share Deals zukünftig aus einem ganz anderen Gesichtspunkt interessant werden: Habe was leuten hören, dass sich vergangene Woche die Ampelparteien über das Vorkaufsrecht der Kommunen für Imoobilien geeinigt haben. Vorkaufsrecht gibt es ja nur bei der Gesamtübertragung. Wie wenig vorteilhaft dieses Recht der Kommune für den Veräußerer ist, dürfte ja bekannt sein. Ich traue dem Gesetzgeber zu, dass er für ShareDeals eine kleine Lücke gelassen hat.

  • @R41d1
    @R41d1 2 роки тому +1

    Gibt es Erbschaftsteuerliche Vorteile vermögensverwaltende Geselleschaften zu nutzen oder ist das durch das Verwaltungsvermögen nicht möglich?