Wahlplakate - Alles, was du wissen musst!
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- Опубліковано 4 лют 2025
- Wahlplakate pflastern rund um die anstehende Bundestagswahl wieder unsere Straßen - und sie sind als Thema super spannend.
In Frankfurt dürfen Wahlplakate frühestens sechs Wochen vor einer Wahl angebracht werden und müssen spätestens zwei Wochen danach wieder entfernt sein. Dafür sind die jeweiligen politischen Parteien und ihre Wahlkampfteams verantwortlich.
Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert Geldstrafen. Ärger gibt’s übrigens auch dann, wenn Wahlplakate mutwillig abgerissen oder anderweitig beschädigt werden.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Plakaten: Die „Kleinflächenplakate“, die an Laternenmasten hängen, lokale Botschaften vermitteln und ausschließlich mit Kabelbindern befestigt werden dürfen.
Und dann gibt es die „Großflächenplakate“, die an zentralen Orten platziert werden, um allgemeine Parteibotschaften oder Spitzenkandidaten vorzustellen.
Dafür benötigen die Parteien eine Sondernutzungserlaubnis. Diese wird unter anderem verweigert, wenn die Plakate den Straßenverkehr beeinträchtigen könnten oder verbotene Parteien werben.
Wie effektiv Wahlplakate tatsächlich sind, ist umstritten. Aber eines steht fest: Sie tragen als Baustein dazu bei, die politische Agenda der Parteien zu vermitteln - und im besten Fall, die Wählerinnen und Wähler zur Wahlurne zu bewegen.
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