Outdoor-Recht: Wild-Camping in Deutschland - ALLE Bundesländer - freies Übernachten in der Natur

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  • Опубліковано 30 січ 2025

КОМЕНТАРІ • 39

  • @markusrichardt9869
    @markusrichardt9869 2 роки тому +4

    Deine Videos sind sehr Informativ danke für deine Mühe.

  • @kuttererna
    @kuttererna 2 роки тому +4

    Danke für die tolle Zusammenfassung- gut verständlich und kompakt formuliert👍

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому

      Vielen Dank, zumindest auf Bundes- und Länderebene kann man sich einen Überblick machen. Leider gibt's dazu noch ca. 11.000 Gemeinden, die alle ihre eigenen Ordnungen erstellen; und das lässt sich leider in keinem Video darstellen.

  • @_Kronkorken_
    @_Kronkorken_ 2 роки тому

    Brandenburg bei 19:20, Berlin bei 20:25
    Danke für das Video :- )

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому +1

      Gern geschehen! Kurzzeitig hatte ich auch Zeitstempel für 16 Länder im Sinn, aber die lägen bei durchschnittlich eine Minute so dicht beieinander, dass man sie auf der Zeitleiste zumindest auf einem Smartphone nicht mehr hätte anklicken können, was vermutlich eher zu Fehlklicks geführt hätte. Naja, und Beschreibungen lesen erfahrungsgemäß leider nur die wenigsten;-)

  • @oprinz1107
    @oprinz1107 2 роки тому +2

    Super geniales Video... :-))

  • @OutdoorOberhausen
    @OutdoorOberhausen 2 роки тому

    Glück Auf und danke für die Klarstellungen. Gut recherchiert und neben Bens Videos eine gute Grundlage. Liebe Grüße Mitch #Outdooroberhausen 💚

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому +2

      Vielen Dank! Da ich selbst kein UA-cam schaue, wer ist Ben? Beste Grüße in Süden!

    • @OutdoorOberhausen
      @OutdoorOberhausen 2 роки тому +1

      @@backcountryexpeditions Glück Auf , Ben Tüxen findest du auf seinem Kanal "Ein Mann im Wald". Liebe Grüße Mitch💚

  • @Vicusvir
    @Vicusvir 2 роки тому +3

    Vielen Dank für die tolle Aufbereitung des Themas. Schade, dass in Deutschland nicht auch ein Jedermannsrecht wie in den Skandinavischen Ländern gilt. Oder zumindest eine Eine-Nacht-Biwakierungserlaubnis je Örtlichkeit für z.B. Weitwanderer. Im Naturpark Schwarzwald gibt es übrigens elf Trekking-Camps in denen man nach vorheriger Anmeldung (10€) legal mit Zelt übernachten darf.

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому +1

      Gern geschehen! Ja, das ist tatsächlich bedauernswert, dass man an solche Dinge nicht denkt bzw. dies kategorisch ausschließt. Die verantwortlichen Politiker und Beamte haben offensichtlich keinen Draht zur Natur. Allerdings wird auch in Skandinavien, durch örtliche Verbote, und im Zuge des steigendes Tourismus, das Jedermannsrecht immer mehr eingeschränkt. Vor 20 Jahren konnte man beispielsweise auch in Südschweden nahezu überall für einen Tag frei campieren, heute stehen dort zahlreiche Verbotsschilder, und auch die Gemeindesatzungen verbieten konsequent jedes Aufstellen von Zelt und Wohnwagen. Hoffen wir, dass es in Skandinavien dennoch nie so weit kommt, wie allgemein in Deutschland.

    • @NetGhost03
      @NetGhost03 Рік тому +1

      Jedermannsrecht würde in Deutschland auch gar nicht funktionieren. Dafür ist Deutschland zu sehr bevölkert und wir haben auch zu wenig Natur dafür.
      Fände da eher eine Regelung gut, dass man die vorhandenen Schutzhütten vernünftig benutzen darf zum Übernachten oder neben Zelt aufschlagen für 1 Nacht. Aber Schutzhütten werden immer mehr auch so konzipiert, dass die kaum Schutz bieten, weil seitlich offen oder fest verbaute/ einbetonierte Tische und Bänke haben. sodass man da auch nicht schlafen kann.

  • @Nachtwolke
    @Nachtwolke 2 роки тому +3

    Bitte nicht nur schauen was im Gesetz steht, sondern auch noch in den Verordnungen die es möglicherweise zu der Fläche gibt. Da steht dann üblicherweise schon was von der Unzulässigkeit des Lagerns drin. Das ist natürlich, vielleicht absichtlich, nicht genau definiert. Nachdem was ich erfragt habe kann aber schon das längere aufhalten an einem Ort, spätestens aber Ausbreiten einer Decke auf dem Boden als lagern gewertet werden. Ich habe bei den jeweiligen Behörden mehrfach probiert Erlaubnisse für die Erstellung von Zeitrafferaufnahmen, bzw. die dazu notwendigen Übernachtungen zu bekommen. Gelungen ist mir das nie und das obwohl das Material in einer öffentlichen Einrichtung genutzt wird. Hier in Deutschland geht einfach nichts mehr, es sei denn man hat Beziehungen und viel Geld. Mit Geld und Beziehungen hingegen ist es gar kein Problem Flächen mit Schutzstatus in Gewerbegebiete umzuwandeln, selbst vorhandene Bodendenkmäler sind hier keine Hindernisse, wie hier gerade in unserer Gemeinde durchexerziert wird.
    In Teilen der Schweiz und Osterreichs stellt man sich glücklicherweise nicht so an, aber bitte zuvor genau informieren was geht.

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому +1

      Auszug aus meinem Lesebericht, welcher bei mir immer Bestandteil der Videobeschreibung ist (und was ich im Zusammenhang mit einer möglichen Genehmigung auch erwähnt habe): "Zusätzlich zum Bundes- und Landesgesetz muss man sich aber auch an die jeweilige Gemeindeordnung halten, wo jede für sich ganz unterschiedliche Regelungen zu praktisch allen Regelungen trifft; verständlicherweise bin ich hier nicht auf diese Hunderten von Satzungen eingegangen."
      Für Fotografen ist es, sind sie nicht zufällig im Auftrag der Gemeinde selbst unterwegs, praktisch unmöglich eine Genehmigung zu erhalten; dafür existiert weites gehend kein Verständnis in den Behörden. Zwar habe ich meine naturschutzrechtlichen Studien vor 20 Jahren auch foto-dokumentiert, allein für die Bilder jedoch hätte ich meine Genehmigungen nicht bekommen. Bei der Anzahl heutiger Fotografen ist es schwierig einem etwas zu erlauben, weil dann auch hunderte andere kommen könnten, wenn sich dies herumspricht. Der Grund für behördliche Genehmigungen muss schon extrem relevant sein und nicht selten auch irgendwo optional verankert sein, worauf sich die Behörde dann berufen kann (Beamte gehen keine Risiken ein, Ärger mit anderen zu bekommen). Bei Privatbesitzern hingegen hat man oftmals mehr Erfolg, und für einfache Übernachtungen, worum es in diesem Video geht, sind deren Flächen auch ausreichend.

    • @Nachtwolke
      @Nachtwolke 2 роки тому

      @@backcountryexpeditions Das Fotografieren wäre an den von mir ausgesuchen Punkten nie problematisch gewesen. Als Problem wurde lediglich das nächtliche Verbleiben bei den Kameras angesehen. Um ein Rudel Kameras aber nachts in der Pampa zu lassen fehlt mir aber das Vertrauen, dass die Leute die sich nachts an solchen Orten rumtreiben sie nicht als "Geschenk" einsacken.
      Übrigens zeigt ein einfacher Blick auf YT, dass sich nachts nicht gerade wenige Leute an geschützten Orten wie die Wildsäue aufführen. Schon ein wenig eigenartig, wenn man die Leute ablehnt die sich um offizielle Erlaubnisse bemühen, während man die Vandalen wüten lässt.
      Das Ausweichen auf Privatgrund ist übrigens nicht der Weißheit letzter Schluss, denn je nach Fläche muss man auch noch beim Amt um eine weitere Erlaubnis betteln. Fragt man dann die Flächenbesitzer, was die von solchen Regelungen halten darf man sich einiges anhören ...
      Die Besitzer einer Fläche ausfindig zu machen ist auch nicht immer so ganz einfach, denn es gibt ja den Datenschutz. Nachfragen beim Amt sind in dieser Hinsicht als auch nicht sinnvoll.

  • @cocobeddo
    @cocobeddo 2 роки тому

    Danke für die große Mühe das schwierige Thema mit Paragraphen grob aufgeschlüsselt zu sehen.
    Verwundert hat mich doch der relativ sehr restriktive Norden im Vergleich zum Süden.

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому +1

      Möglicherweise liegt dies an den Küstenregionen, wo zelten grundsätzlich verboten ist, und auch sehr strikt geahndet wird? Zumindest wird in Strandnähe teilweise sogar nachts patrouilliert, und man selbst ohne jegliche Behausung, also nur mit Schlafsack unter Ordnungsgeld des Platzes verwiesen. Mit dem Verweis auf Schilder mit durchgestrichenen Zelten und Wohnanhängern - in meinen Augen rechtlich mehr als fragwürdig, denn schlafen ist noch lange nicht zelten (egal ob in einem Schutzgebiet oder nicht). Hintergrund ist in meinen Augen dort weniger der Naturschutz, sondern ganz offensichtlich der Tourismus, d.h. man will offensiv mit jeder Übernachtung verdienen...siehe mein anderes kurzes Video dazu aus Schweden;-)

    • @cocobeddo
      @cocobeddo 2 роки тому

      @@backcountryexpeditions Ja, genau das vermute ich auch.
      Eigentlich schlimm genug, dass man sich darüber so Gedanken machen muss, wenn man eigentlich nur eine Nacht im Freien verbringen möchte, und das so unauffällig und leise, so als man nie an dem Ort gewesen wäre.

  • @combatbeard9937
    @combatbeard9937 2 роки тому

    So und bei den ganzen Paragraphen Jungle welches Bundesland ist nun das beste für Bushcraft und pennen im Wald.

  • @Ameno88
    @Ameno88 2 роки тому +2

    Hi , Danke für die ganze Zusammenfassung , Sie haben soo viel Arbeit gemaht!! ich habe eine frage bloß wie kriegt mann von Landesforst der Elaubniss ? ich habe paar mal angerufen ... alle sagen bloß ne es its nich möglich oder darf mann nicht!

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому +1

      Genehmigungen von Behörden ohne eindeutigen Forschungsauftrag bzw. allgemeines Interesse sind praktisch leider unmöglich, zumal eine Diskussion mit Beamten oftmals sinnlos ist.

  • @jonnypander26
    @jonnypander26 2 роки тому

    Danke für das informative Video! Ich dachte bis dato es wäre immer und egal wie verboten

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому +1

      Gern geschehen! Es ist wie nicht selten in deutschen Gesetzen, oftmals sehr uneindeutig, und kann mal so oder so ausgelegt werden. Eine Richterin sagte einmal zu mir in einem anderen Zusammenhang "...da hat sich der Gesetzgeber nicht eindeutig festgelegt..." Und genau das bringt es oftmals auf den Punkt.

  • @tommisdaussannerw9627
    @tommisdaussannerw9627 2 роки тому

    Wie sieht es aus, im Sommer mit der Hängematte? Is ja quasi nicht "überdacht". In den Gesetzen steht nix von Übernachtungsverbot nur von zelten. Und zelten bedeutet nicht gleich übernachten. Beim angeln stell ich auch öfter mal ein Zelt auf aber übernachte dort nicht 🤷‍♂️

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому

      In sehr vielen Gemeinden ist bereits das bloße Übernachten (Campieren) in der Natur verboten, hierzu bitte in die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtordnung schauen. Genau so verhält es sich mit dem Aufstellen von Zelten, das wird beim Angeln meist toleriert, übernachtet man dabei jedoch ohne Erlaubnis des Eigentümers (oder Angelpächters) , ist es wieder verboten.

  • @derbeobachter_246
    @derbeobachter_246 Рік тому

    §21 Begriffsbestimmungen Landeswaldgesetz LSA…. trotzdem gutes Video, danke

  • @Kojak-on-Tour
    @Kojak-on-Tour Рік тому

    Kommt mir vor wie kurz vor meiner Hochzeit als mir mein künftiger Schwiegervater aus der HDV über Ehe und Familie vorlas. HA HA HA !!! wer hat schon einmal Probleme beim Übernachten gehabt. Ich geh weg und keiner kann sehen, dass ich da war. Muss so sein.

  • @MichaelLuiking
    @MichaelLuiking 2 роки тому

    Das war Das Stichwort.... alle bundesländer haben unterschiedliche Auffassungen...

  • @andreasnitsch8119
    @andreasnitsch8119 2 роки тому

    Mit angel schein ist manches leichter .

    • @backcountryexpeditions
      @backcountryexpeditions  2 роки тому +1

      Das stimmt tatsächlich, zumindest wenn man sich berechtigt mit Rute in Gewässernähe aufhält;-)