Ökologische Gegenleistungen: Pflicht, wenn Beihilfen beansprucht werden sollen! Das ist zu beachten

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  • Опубліковано 1 сер 2024
  • In diesem Video beschäftigen wir uns mit dem sehr aktuellen Thema der ökologischen Gegenleistungen im Zusammenhang mit Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen.
    In der Vergangenheit war es bisher so, dass Beihilfen, wie Entlastungen und Rückerstattungen, die im Rahmen energiewirtschaftlicher Privilegien erhalten haben, z.B. durch die Besondere Ausgleichsregelung oder durch Steuerentlastungen, zur freien Verfügung hatten.
    Dies hat sich nun geändert! Erhaltene Beihilfen müssen in bestimmte Maßnahmen reinvestiert werden und sind an #ökologischegegenleistungen gekoppelt, was bedeutet: Unternehmen müssen sich bereits bei der Antragstellung von dazu verpflichten, diese in Effizienzprojekte zu investieren.
    Was ist also unter einer "ökologischen Gegenleistung" zu verstehen, woher kommen diese überhaupt und was müssen Sie als Unternehmen diesbezüglich nun genau umsetzten
    - das erläutert unsere Expertin Frau Julia Guimaraes-Zimmer in diesem cp energie spotlight.
    Für ein Beratungsgespräch nutzen Sie gerne folgenden Link:
    outlook.office365.com/owa/cal...
    Oder melden Sie sich jederzeit unter team@cp-energie.de bzw. Tel: 0421-699 090-0.

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