Die 50% Grenze kann der Versicherer doch selber so auslegen, dass er entweder nur qualitative oder nur quantitative Merkmale einbezieht und man die 50% somit schwer erreicht.
Wird die BU-Rente bei der Grundsicherung voll angerechnet? Wird auch die Grundfähigkeitsrente bei der Grundsicherung ebenso voll angerechnet? Macht es deshalb Sinn, nie unter 1.000 Euro abzuschließen?
@@derLehnen Ich persönlich vermute, das wissen viele nicht. Ich weiß nicht, ob es in deiner praxis oftmals vorkommt, dass Leute eine BU schon abgeschlossen haben, aber zu einer Rente von zB 600 Euro. Es wäre schön, du würdest auch in einem Video darüber aufklären
Mein Antrag wurde damals aus dem Kopf ausgefüllt. Heißt es könnten Sachen vergessen worden oder gar nicht bekannt sein, weil der Arzt was abgerechnet hat was er nicht gemacht hat. Wäre blöd wenn einem das nach 20-30 Jahren auf die Füße fällt. Oder gibt es eine zeitliche Begrenzung ab der Kleinigkeiten nicht mehr relevant sind?
Das stimmt nicht was du sagst, schau dir mal auf UA-cam diese Doku an (Berufsunfähig: Wenn die Versicherung nicht zahlt | WDR Doku 2022) Was sagst du dazu?
Die 50% Grenze kann der Versicherer doch selber so auslegen, dass er entweder nur qualitative oder nur quantitative Merkmale einbezieht und man die 50% somit schwer erreicht.
Wird die BU-Rente bei der Grundsicherung voll angerechnet? Wird auch die Grundfähigkeitsrente bei der Grundsicherung ebenso voll angerechnet? Macht es deshalb Sinn, nie unter 1.000 Euro abzuschließen?
Genau. Hartz IV Vermeidungs-Policen sind unsinnig.
@@derLehnen Ich persönlich vermute, das wissen viele nicht. Ich weiß nicht, ob es in deiner praxis oftmals vorkommt, dass Leute eine BU schon abgeschlossen haben, aber zu einer Rente von zB 600 Euro. Es wäre schön, du würdest auch in einem Video darüber aufklären
Gibt es die Möglichkeit nach Abschluss mit der Versicherung zu klären ob im Bedarfsfall eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichtig droht?
Wenn du herausbekommen hast, dass beim Antrag was ausgelassen wurde, kann man nachmelden. Kann aber Konsequenzen haben.
Mein Antrag wurde damals aus dem Kopf ausgefüllt. Heißt es könnten Sachen vergessen worden oder gar nicht bekannt sein, weil der Arzt was abgerechnet hat was er nicht gemacht hat. Wäre blöd wenn einem das nach 20-30 Jahren auf die Füße fällt. Oder gibt es eine zeitliche Begrenzung ab der Kleinigkeiten nicht mehr relevant sind?
Vor wieviel Jahren war denn der Abschluss?
So aus dem Bauch raus, 2014
Nach fünf Jahren bist du weitestgehend raus.
www.komning.com/verjaehrung-zehn-jahre-sind-genug/
Das stimmt nicht was du sagst, schau dir mal auf UA-cam diese Doku an (Berufsunfähig: Wenn die Versicherung nicht zahlt | WDR Doku 2022)
Was sagst du dazu?
Wer beurteilt denn eigentlich, ob die 50% erreicht werden oder nicht?
Der Versicherer fragt ab, was noch an Tätigkeiten verrichtet werden kann und der Arzt beantwortet. Dann wird geschaut, ob 50% erreicht sind.