Grundsteuer-Reform: Warum 2024 entscheidend für Grundbesitzer wird!

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  • Опубліковано 10 лют 2024
  • Es ist ruhig geworden um die Grundsteuer-Reform. Aber 2024 wird ein entscheidendes Jahr. Worauf Sie in diesem Jahr achten sollten, erklärt der Kommunalexperte und Vorstand des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen, Jochen Kilp, in diesem Video.
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    Wie geht es aber auf dem Weg zur Einführung der neuen Grundsteuer 2025 weiter? Als Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer wissen Sie mit Ihren Grundsteuermessbeträgen ja immer noch nicht, wieviel Sie ab 2025 zahlen müssen? Mehr oder weniger, gleich viel?! Das hängt vom Hebesatz ab, den jede Stadt oder Gemeinde für 2025 noch beschließen muss. Dabei hat die Politik das Ziel der Aufkommensneutralität ausgegeben. Das heißt nicht etwa, dass alle das gleiche zahlen wie vorher. Sondern nur, dass eine Kommune mit der neuen Grundsteuer genauso viel einnehmen soll wie vorher. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
    Dazu wird das Land Hessen Mitte des Jahres für jede Stadt und Gemeinde den Hebesatz berechnen, mit dem sie auf genauso hohe Grundsteuereinnahmen kommt wie vorher. Diese aufkommensneutralen Hebesätze werden den Kommunen mitgeteilt und auch veröffentlicht. Wie gesagt, Mitte des Jahres. Ab dem Herbst werden die Kommunen dann nach und nach ihre Haushalte für 2025 verabschieden und in diesem Zuge auch die Hebesätze für die Grundsteuer festlegen.
    Dabei sind sie aber nicht an die aufkommensneutralen Hebesätze gebunden. Und da kommen Sie ins Spiel, auf Sie alle wird es daher ankommen, um darauf zu achten, dass die Verantwortlichen in den Kommunen diese aufkommensneutralen Hebesätze beschließen und die Umstellung nicht für eine versteckte Erhöhung nutzen. Also: 2024 heißt es achtsam zu sein, die aufkommensneutralen Hebesätze abzuwarten und die Diskussion in Ihrer Stadt oder Gemeinde aktiv zu verfolgen.
    #grundsteuer #grundsteuerreform #steuerzahler #steuerzahlerbund #hessen

КОМЕНТАРІ • 3

  • @klauskeiner5306
    @klauskeiner5306 4 місяці тому +1

    Hallo. Ist Ihnen noch nicht aufgefallen das mehrere Klagen gegen die vielen Varianten der Grundsteuerwertberechnung. Voher waren es 2 die Verfassungswidrig waren. Jetzt gibt es 6. Das soll verfassunggemäß sein? Warum sagen Sie nicht das über 3 Millionen Einsprüche anhängig sind. Fragen Sie doch einfach mal einen Anwalt für Steurrecht. Danke.

    • @BdStHessen
      @BdStHessen  4 місяці тому +1

      Der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund unterstützen mehrere Eigentümer, die sich gegen die Bewertung ihrer Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform wehren und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wollen. Letzten Herbst wurden beispielsweise in Berlin und Rheinland-Pfalz erste Klagen bei den Finanzgerichten eingereicht. Diese beziehen sich auf die dortigen Grundsteuer-Modelle. Für Hessen, auf dessen Modell wir uns als BdSt Hessen beziehen, sieht die Sache anders aus: Wir haben begrüßt, dass Hessen ein eigenes Grundsteuer-Modell eingeführt hat. Mit dem relativ simplen Flächen-Faktor-Verfahren bleibt den Hessinnen und Hessen das komplizierte und aufwändige Bundesmodell erspart. Auch deshalb sehen wir aktuell keinen Anlass, gegen das hessische Modell zu klagen oder den Grundsteuerpflichtigen zu empfehlen, grundsätzlich gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Mehr zum Thema gibt es hier: ua-cam.com/video/VnV3ejF-1_0/v-deo.html