Vermächtnis - erklärt in einer Minute (Fachanwälte für Erbrecht ROSE & PARTNER)

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  • Опубліковано 17 тра 2023
  • Vererben oder vermachen? Den Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis lernen Sie in diesem Video von Rechtsanwalt Bernfried Rose - mit Praxistipps für Vermächtnisnehmer.
    Ausführliche Informationen zum Nachlesen:
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КОМЕНТАРІ • 11

  • @mariadelmargilgonzalez255
    @mariadelmargilgonzalez255 4 місяці тому

    Ich habe eine wichtige Frage. Ohne Testament, es gilt die gesetzliche Erbfolge. Wir sind 3 Kinder des Erblassers. Jeder bekommt laut Erbschein 1/3 des Nachlasses. Ein Kind hat mit dem Vater zu Lebzeiten ein Vermächtnisvertrag über ein bestimmtes Grundstück geschlossen, mit der Klausel, dass das Grundstück auf sein Erbteil anzurechnen ist. Das Grundstück gehört jetzt zum Nachlass. Darf das Grundbuchamt, dem Kind mit dem Vermächtnisvertrag, das Grundstück übertragen, ohne die Unterschriften der beiden anderen Erben ( Kinder ). Oder sind deren Unterschriften erforderlich ? Und wenn das Grundbuchamt das Grundstück ohne die Unterschriften der beiden Miterben übertragen hat, wie können die beiden Miterben die übertragung rückgängig machen ? Der Erbe mit dem Vermächtnisvertrag, verweigert die weitere Erbauseinandersetzung, möchte sich aber sein Grundstück aus dem Vermächtnisvertrag beim Grundbuchamt übertragen lassen. LG

    • @KanzleiRosePartner
      @KanzleiRosePartner  4 місяці тому

      Einen "Vermächtnisvertrag" gibt es nicht. Lassen Sie diese Vereinbarung dahingehend prüfen, ob es sich um einen letztwillige Verfügung Ihres Vaters zu Ihren Gunsten handelt. Das kann einen Erbeinsetzung oder auch ein (Voraus-)Vermächtnis sein. Bei einem Vermächtnis wird der Vermächtnisnehmer nicht automatisch Erbe/Eigentümer des Grundstücks, sondern hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übereignung des Grundstücks gegenüber der Erbengemeinschaft.

    • @mariadelmargilgonzalez255
      @mariadelmargilgonzalez255 4 місяці тому

      @@KanzleiRosePartnerBei einem Vermächtnis, unter der Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, kann der Vermächtnisnehmer sich das Grundstück, das der Erbengemeinschaft gehört übertragen, ohne die Zustimmung der anderen Erben. Also ein Vermächtnis unter der Befreiung von § 181 BGB hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Testament, sofern der Erblasser den Vermächtnisnehmer bevollmächtigt, sich nach seinem Ableben das Grundstück zu übertragen........Das "Vermächtnis - Schreiben" wurde von einem Notar angefertigt und trägt in der Kopfzeile die "Überschrift" ....Vermächtnisvertrag.....

  • @DontKnow8765
    @DontKnow8765 5 місяців тому

    Vielen Dank für das Video.
    Eine kurze Frage habe ich.
    Ich möchte meinen Eltern die Erdgeschoss Wohnung vermachen, falls der vorherige Tod von mir eintrifft. Ich bin verheiratet.
    Die Wohnung ist ca. 150.000€ Wert.
    Werden meine Eltern eventuell steuerlich belangt?

    • @KanzleiRosePartner
      @KanzleiRosePartner  5 місяців тому

      Eltern haben je 100.000 Euro Freibetrag beim Erben.

    • @DontKnow8765
      @DontKnow8765 5 місяців тому

      @@KanzleiRosePartner vielen Dank

  • @mingn3129
    @mingn3129 10 місяців тому

    Wie lange kann das Vermächtnisses verjähren?

    • @KanzleiRosePartner
      @KanzleiRosePartner  10 місяців тому

      Für den Vermächtnisanspruch gilt die gewöhnliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Sie beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger hiervon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder bei grob fahrlässiger Unkenntnis verjährt der Vermächtnisanspruch in 30 Jahren nach der Entstehung des Anspruchs. Hier gefunden: www.rosepartner.de/vermaechtnis-vermaechtnisnehmer-vermachen.html

  • @annalenaberger8823
    @annalenaberger8823 9 місяців тому

    Können Sie mir sagen, einen Erbscheinsantrag betreffend, wieviel ein purer Entwurf kostet, wenn man den Auftrag für den Notar wieder zurückzieht? In meinem Fall bin ich mit der Kanzelei nicht zufrieden gewesen, weil mir falsche Informationen gegebne wurden, meine Mail nicht richtig gelesen wurde und auch der Entwurf falsch geschrieben wurde. Das "da schon Kosten entstehen", das habe ich aktzeptiert. Können SIE mir sagen, wieviel etwa? Wie gesagt, der Notar hat noch keinen Nachlasswert von mir erhalten, und wenn ich auf die Gebührenordnung der Notare schaue, kann man da als Laie sovieles willkürlich anwenden.....mir war am Logischsten die Sparte mit den "max. 200 Euro". Gibt es dafür Pauschalpreise?

    • @KanzleiRosePartner
      @KanzleiRosePartner  8 місяців тому +1

      Wir sind kein Notariat und können daher leider auch keine Auskunft geben, was ein Notar bei der Beantragung eines Erbscheins im Detail für welche Teilleistung in Rechnung stellt.

    • @annalenaberger8823
      @annalenaberger8823 8 місяців тому

      @@KanzleiRosePartner schade. Aber mir ist inzwischen durch Internet-Recherche klar geworden, dass RAs keine Notare verklagen, aufgrund von überhöhten Kosten aus ihrer Gebührenliste, denn da steigt kein Mensch durch, vieles wird willkürlich angewandt...."steht ja in der Notar-Gebührenliste, und ist daher legitim", so heißt es, und wer sich beschweren will, muss das Landgericht kontaktieren. Was aber auch wieder Kosten verursacht. Also Fazit: "Notare sind unantastbar!" Auch wenn sie sich nicht deutlich ausdrücken, denn genau DAS müssten sie. WEIL, die "Teil-Rechnung" wie ich auch dachte, gibt es nicht, ob Beurkundung oder NUR Entwurf, kostet das Gleiche....den VOLLEN Preis als wenn beurkundet wurde. Wie gesagt, LEIDER "müssen sich Notare dahingehends nicht genau ausdrücken", es reicht wenn sie schreiben, dass "beim Entwurf schon Kosten anfallen".....Niemand würde denken GESAMT-Kosten, auch Sie nicht, wie ich gerade sah aber wie gesagt, Rechtsanwälte verklagen keine Notare, sowas ist dem Landgericht vorbehalten, die eh nur "prüfen", ob die Kostenaufstellung (nach der Gebührenliste) rechtens ist.
      Also, ein Entwurf kostet das Gleiche wie eine Beurkundung. Das nochmal zur allgemeinen Information auch für Andere :).
      Danke trotzdem für die Reaktion :).