Führerschein und Probezeit: Was du wissen solltest! | ON MPU | 2023

Поділитися
Вставка
  • Опубліковано 14 жов 2024

КОМЕНТАРІ • 4

  • @mtk2800
    @mtk2800 Рік тому

    Sehr gutes Video! 👌🏻
    Habe dazu eine Frage.
    Man erwirbt im Jahr 2008 den Führerschein, Ende 2020 wird dieser entzogen. So gesehen, hat man 12 Jahre Fahrpraxis Erfahrung. Gehen wir mal davon aus, man muss eine MPU ablegen, in Deutschland und macht jedoch im Jahr 2025 im EU-Ausland, den Führerschein legal.
    2008 den D-FS erworben.
    2020 den D-FS entzogen.
    2025 den EU-FS erworben.
    Somit hatte man 5 Jahre keinen FS gehabt, dennoch bleiben 7 Jahre Fahrpraxis Erfahrung übrig. Wie verhält sich das dann, mit der Probezeit?
    1. Variante:
    D-EU-Führerschein
    entzogen/keine MPU = erloschen!
    Probezeit:
    Durch Neuerwerb im EU-Ausland,
    erhält man die 2 jährige Probezeit.
    oder
    2. Variante:
    Man erwirbt den EU-FS, man hat noch 7 Jahre Fahrpraxis Erfahrung übrig und somit entfällt die 2 jährige Probezeit. Da im FAER-Register der Erwerb des D-FS im Jahr 2008 dokumentiert wurde, müsste man deswegen keine Probezeit mehr haben oder was sagen Sie dazu?
    Das fehlt leider im Video, aber ansonsten ist alles in Sachen Probezeit drin. 👌🏻
    Vielen lieben Dank, für Ihre Zeit. 🙏

    • @ONMPU
      @ONMPU  Рік тому +1

      Vielen Dank für dein Feedback, MTK!
      M.E. wurde in diesem Fall die Probezeit einmal regelkonform durchlaufen von 2008 bis 2010, wodurch nachfolgende Fahrerlaubniserteilungen keine erneute Probezeit zur Folge haben. Die Probezeit wirkt nach §2a Abs. 1 Satz 1 StVG ja nur auf die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis und nicht auf (Wieder-)Erteilungen nach vorherigem Entzug. Ob die in Deutschland abgeleistete Probezeit jedoch auch im anderen EU-Mitgliedsstaat, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde, angerechnet werden kann, hängt von den Gesetzen in diesem Land ab. Also könnte es sein, dass man z.B. in Polen dann noch Probezeit hat, da Polen die Ersterteilung und durchlaufene Probezeit in Deutschland möglicherweise nicht berücksichtigt.
      Liebe Grüße
      Dein ON-MPU.de Team

  • @yonashagos9762
    @yonashagos9762 Рік тому

    Hallo, ist die probezeit noch 2 Jahre oder 3 Jahre?

    • @ONMPU
      @ONMPU  Рік тому

      Die Probezeit beträgt für Fahranfänger mit der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw-Führerschein) in der Regel zwei Jahre. In einigen Fällen, wie bei begleitetem Fahren ab 17 Jahren oder wenn der Führerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch entzogen wurde, kann die Probezeit auf drei Jahre verlängert werden.
      Liebe Grüße
      Dein ON-MPU.de Team