Da hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Laut §49a Abs. 4 StVZO ist es nur vorgeschrieben das beide Zusatzscheinwerfer die gleiche Höhe haben, aber NICHT das die auf gleicher Höhe mit den schon vorhandenen Fernscheinwerfern montiert sein müssen. Das wird leider sehr oft falsch verbreitet. Die Referenzahlen [zur Beleuchtungsstärke] muss man auch noch beachten. Ansonsten schönes Video 👍
Man darf auch zusätzliche Fernscheinwerfer (wenn sie denn zugelassen sind) höher oder niedriger als die originalen Fernlichter anbauen. Auf gleicher Höhe müssen die nicht sein. Dass es mittlerweile Ligtbars gibt die als 2 Scheinwerfer gelten hatte ja schon jemand geschrieben.
Du hast die Referenzzahl vergessen, was sehr elementar ist, denn nicht alle zugelassenen Scheinwerfer passen auf Grund selbiger zu jedem Fahrzeug. Grüße
Referenzzahl wurde a schon angemerkt. Es gibt auch Lightbars mit Doppel-Prüfnummer, die einzeln verbaut werden dürfen und Hella schreibt in einem Ratgeber, das bei einem gewissen Abstand der Lichtaustrittsfläche von den Fahrzeugkonturen auch eine einzelne große Lightbar verbaut werden darf. Zweiteres hab ich aber bis jetzt tatsächlich nirgendwo anders gelesen. Da müsste man wahrscheinlich tatsächlich vorher mal beim TÜV o.ä. anfragen.
Hey Florian, danke dir für die Information. 🎉 Ja, die neuen Linear gibt es ja auch mit der Doppel ECE Zulassung. 🤙🏻 Ich wünsche dir ein wunderschönes Wochenende und liebe Grüße Steven 😃🤙🏻
Also mit der Lightbar kann ich dir nicht ganz recht geben. Ich habe die Osram FX-1000CB auf dem Dachträger von meinem G montiert und war beim TÜV Hessen, diese haben mir freigegeben, da sie als zusatz FERN scheinwerfer gilt, sie mit an das Fernlicht anzuklemmen da sie über 2 m Höhe angebaut ist... aber das kommt bestimmt auch an den Anbauort an. Begründung war dann locker flockig "joa beim LKW darfst die ja auch oben dran bauen " :D
Moin 😃🙋♂️ ja da hast du recht. War recht allgemein gehalten in dem Video. Es gibt mittlerweile „einige“ Light Bars mit der Doppel ECE Zulassung welche dann legal als Fernlicht verwendet werden dürfen. 😃🙈 Das war nicht ganz korrekt von mir das so pauschal auszudrücken. Letzten Endes wenn es abgenommen ist dann ist alles gut. 🎉 Hauptsache es macht hell und Laune und ist zusätzlich noch legal. 😃🤙🏻 Wünsche dir einen schön Abend und liebe Grüße Steven 🙋♂️
Hä hab meine 2 light bars auch aufm Dach. Da hat nie jmd was gesagt. Gerade bei fehrnlicht ist es besser sie oben zu haben, weil es besser ausgeleuchtet wird.
erst denken dann schreiben.... ECE gekennzeichnete Lightbars können auch oben montiert sein nur müssen diese beiden auf selber hähe sein, weil sie immer nur paarweise montiert werden dürfen. Das es mittlerweile Lightbars gibt die wie eine aussieht aber 2 getrennte Leuchteinheiten hat konnte man 1974 nicht wissen. Ausserdem gibt es mittlerweile welche mit zulassung und fern sowie Positionslicht das wird mit R gekennzeichnet.
Wie ist es bei den Hella leuchten, die haben ein E Prüfzeichen, und eine ECE R10, Hella selber schreibt, dass die nicht in Straßenverkehr erlaubt sind, aber die haben ja die E Nummer, also müsste es doch gehen
Die ECE R10 bezieht sich nur auf die elektromagnetische Verträglichkeit. Jeder LED-Arbeitsscheinwerfer benötigt diese ECE-Zulassung. Das macht ihn noch lange nicht zum Zusatzfernscheinwerfer. Fernscheinwerfer-Funktion unter ECE-R149. :)
Die höhe wird für Fernlicht tatsächlich nicht geregelt und somit kannst die auch an den dachgepäckträger schrauben Ah ich hab noch was schönes gefunden in dem zusammenhang www.ullsteinconcepts.com/ullsteinconcepts/CustomUpload/374O357O340O370O356O369O350O332O352O360O338O371O366O365O356O326O364O353O327O/Anbauvorschriften-und-Hinweise-Zusatzbeleuchtungen_1_1.pdf
Versicherungen lieben Unfallbeteiligte mit nachgerüsteten Arbeitsscheinwerfern😂 Die versuchen euch direkt mit dem Vorwurf der Blendung die Hosen auszuziehen.
Ist das so? Sind ja legal wenn sie eine Zulassung haben und getestet. Dementsprechend kann einem ja keiner was. Sofern man LEGALE Zusatzscheinwerfer kauft und verbaut.
@@Basecamp_Overland leider ist es so , man versucht als erstes immer zu behaupten, dass sie falsch angebracht wurden oder, dass sie ausversehen im falschen Moment benutzt wurden. Zusätzlich wirft man dem Versicherungsnehmer vor das er die Versicherung nicht über die Bautechnische Änderung informiert hat. Ähnliches Prinzip wie die Leistungssteigerung durch Software Tuning. Ich habe vom 2010 bis 2021 in der Schadensregulierung eines großen Versicherers gearbeitet und war für Fahrzeuge der Klasse SUV, Geländewagen und auch Pickup zuständig. Auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Also genau das Metier. Sowas kam oft vor und war gängige Praxis. Ich habe jetzt zum Glück einen besseren Job, konnte das alles nicht mit dem Gewissen vereinbaren. Am Sichersten ist es die Zusatzbeleuchtung nicht als Arbeitsbeleuchtung mit Schalter extra zu verlegen sondern ans Abblendlicht oder Fernlicht. Damit macht man sich weniger angreifbar. Dem Versicherungsnehmer ist es schwieriger vorzuwerfen, dass er nicht mit seinem regulären Lichtschalter zurechtkommt.
@@patrick4391990 danke dir für die Info! Sowas finde ich echt traurig was da abgeht. Wir haben unsere auf dem Fernlicht. Die Lightbar verwenden wir im Straßenverkehr nicht. 🙈 Am besten hat man eine Rechtschutz.
@@patrick4391990 "Am Sichersten ist es die Zusatzbeleuchtung nicht als Arbeitsbeleuchtung mit Schalter extra zu verlegen sondern ans Abblendlicht oder Fernlicht." sorry aber das macht mal null sinn denn arbeitsscheinwerfer dürfen explizit nicht mit den normalen scheinwerfern gekoppelt sein es muss ein extra schalter sein mit kennzeichnung. Desswegen sind meine arbeitsscheinwerfer nur im Kofferraum schaltbar und die Fernlicht lightbar mit zulassung ganz normal über den fernlichtschalter damit die kontrolleuchte die auch gefordert ist auch mit leuchtet. Aber rechtschutz regelt ist richtig, euren verein hätte mein Anwalt zerlegt wenn Ihr mit solchen Hahnebüchenen aussagen um die Ecke kommt. xD Das möcht ich sehen wie die mir vorwerfen mit dem Schalter im Kofferraum die arbeitsbeleuchtung einzuschalten beim Fahren xD
Das stimmt doch alles irgendwie nicht....einzelne fernscheinwerfer...gibt es und sind legal ( osram), auf gleicher höhe muss auch nicht sein....wo hast du deine infos denn her?
Es gibt einzelne, davon musst du dann aber 2, also ein Paar am Fahrzeug anbringen, diese müssen symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht werden und dürfen nur angehen wenn das Fernlicht an geht und müssen mit dem Fernlicht aus aus gehen
Und noch für die Schweizer: Arbeitsleuchten sind gar nicht erlaubt - hilft nur eine Schnellmontageplatte mit Outdoorsteckern und dann Montage ennet der Grenze 🤬 Schweizer… 🙈
WTF 2021 deine interpretationen sind leider falsch auch 2021 gab es schon strandz und Osram lightbars die zugelassen sind. Am dach montierbar waren fernscheinwerfer schon immer, einen auf der motorhaube eine am dach geht natürlich nicht da horizontal symetrisch pflicht ist. Nächstes mal besser die regelung genau lesen. Besser video löschen und neu machen. Kein Hinweis auf die R zahl manometer wo hast du dich informiert? bei Ebay?
Da hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Laut §49a Abs. 4 StVZO ist es nur vorgeschrieben das beide Zusatzscheinwerfer die gleiche Höhe haben, aber NICHT das die auf gleicher Höhe mit den schon vorhandenen Fernscheinwerfern montiert sein müssen. Das wird leider sehr oft falsch verbreitet.
Die Referenzahlen [zur Beleuchtungsstärke] muss man auch noch beachten.
Ansonsten schönes Video 👍
E1 bedeutet, dass in Deutschland geprüft wurde, diese Prüfung (wie auch Prüfungen aus anderen EU Ländern) gilt in der gesamten EU.
Exakt so ist es. 😃🙋♂️🤙🏻 danke dir! Liebe Grüße Steven 🎉
Man darf auch zusätzliche Fernscheinwerfer (wenn sie denn zugelassen sind) höher oder niedriger als die originalen Fernlichter anbauen. Auf gleicher Höhe müssen die nicht sein. Dass es mittlerweile Ligtbars gibt die als 2 Scheinwerfer gelten hatte ja schon jemand geschrieben.
Du hast die Referenzzahl vergessen, was sehr elementar ist, denn nicht alle zugelassenen Scheinwerfer passen auf Grund selbiger zu jedem Fahrzeug.
Grüße
Moin, danke dir! Ja da hast du recht. Hätte man noch mit dazu nehmen sollen. 😊🤙🏻
Liebe Grüße
Steven 🙋♂️
Referenzzahl wurde a schon angemerkt.
Es gibt auch Lightbars mit Doppel-Prüfnummer, die einzeln verbaut werden dürfen und Hella schreibt in einem Ratgeber, das bei einem gewissen Abstand der Lichtaustrittsfläche von den Fahrzeugkonturen auch eine einzelne große Lightbar verbaut werden darf. Zweiteres hab ich aber bis jetzt tatsächlich nirgendwo anders gelesen. Da müsste man wahrscheinlich tatsächlich vorher mal beim TÜV o.ä. anfragen.
Hey Florian, danke dir für die Information. 🎉 Ja, die neuen Linear gibt es ja auch mit der Doppel ECE Zulassung. 🤙🏻
Ich wünsche dir ein wunderschönes Wochenende und liebe Grüße
Steven 😃🤙🏻
Also mit der Lightbar kann ich dir nicht ganz recht geben. Ich habe die Osram FX-1000CB auf dem Dachträger von meinem G montiert und war beim TÜV Hessen, diese haben mir freigegeben, da sie als zusatz FERN scheinwerfer gilt, sie mit an das Fernlicht anzuklemmen da sie über 2 m Höhe angebaut ist... aber das kommt bestimmt auch an den Anbauort an. Begründung war dann locker flockig "joa beim LKW darfst die ja auch oben dran bauen " :D
Moin 😃🙋♂️ ja da hast du recht. War recht allgemein gehalten in dem Video. Es gibt mittlerweile „einige“ Light Bars mit der Doppel ECE Zulassung welche dann legal als Fernlicht verwendet werden dürfen. 😃🙈 Das war nicht ganz korrekt von mir das so pauschal auszudrücken.
Letzten Endes wenn es abgenommen ist dann ist alles gut. 🎉 Hauptsache es macht hell und Laune und ist zusätzlich noch legal. 😃🤙🏻
Wünsche dir einen schön Abend und liebe Grüße
Steven 🙋♂️
@@Basecamp_Overland puh ein Glück, ich dachte ich muss mir schon nen komplett neuen Plan ausdenken wie ich das bei mir umsetze ^^
@@Basecamp_Overland supper Sache, also sollte man davor mal das Produkt beim Tüv anfragen?
Die hole ich mir auch ✌🏻
Hä hab meine 2 light bars auch aufm Dach.
Da hat nie jmd was gesagt.
Gerade bei fehrnlicht ist es besser sie oben zu haben, weil es besser ausgeleuchtet wird.
Haben ja die meisten, die Kfz-Versicherung sieht dass bei Unfall sehr gerne. Der perfekte Angriffpunkt für eine Zahlungsverweigerung.
erst denken dann schreiben.... ECE gekennzeichnete Lightbars können auch oben montiert sein nur müssen diese beiden auf selber hähe sein, weil sie immer nur paarweise montiert werden dürfen. Das es mittlerweile Lightbars gibt die wie eine aussieht aber 2 getrennte Leuchteinheiten hat konnte man 1974 nicht wissen. Ausserdem gibt es mittlerweile welche mit zulassung und fern sowie Positionslicht das wird mit R gekennzeichnet.
Es gibt auch gelbe Scheinwerfer mit Zulssung wo darf man die dann hinbauen?
Arbeitsscheinwerfer, müssen diese nicht mit dem Standlicht verbunden und extra einzuschalten sein??
Was kostet eigentlich das ganze Auto mit Aufbau und den ganzen Extras ?? Würde mich interessieren
Wie ist es bei den Hella leuchten, die haben ein E Prüfzeichen, und eine ECE R10, Hella selber schreibt, dass die nicht in Straßenverkehr erlaubt sind, aber die haben ja die E Nummer, also müsste es doch gehen
Die ECE R10 bezieht sich nur auf die elektromagnetische Verträglichkeit. Jeder LED-Arbeitsscheinwerfer benötigt diese ECE-Zulassung. Das macht ihn noch lange nicht zum Zusatzfernscheinwerfer. Fernscheinwerfer-Funktion unter ECE-R149. :)
Was ist mit positions Leuchten?
Gibt auch Light bars mit fernlich zulassung und positionslicht zusätzliche gibts genauso mit E Prüfzeichen
doch du darfst lightbars montieren aber sie müssen ece geprüft sein und als fernlicht zugelassen sein
Warum wird der schwachsinn mit der Höhe der Zusatzscheinwerfer im Video nicht bearbeitet?
Das wurde zu dem Zeitpunkt wohl als unwichtig betrachtet oder schlichtweg und ergreifend vergessen.
Die höhe wird für Fernlicht tatsächlich nicht geregelt und somit kannst die auch an den dachgepäckträger schrauben Ah ich hab noch was schönes gefunden in dem zusammenhang www.ullsteinconcepts.com/ullsteinconcepts/CustomUpload/374O357O340O370O356O369O350O332O352O360O338O371O366O365O356O326O364O353O327O/Anbauvorschriften-und-Hinweise-Zusatzbeleuchtungen_1_1.pdf
Versicherungen lieben Unfallbeteiligte mit nachgerüsteten Arbeitsscheinwerfern😂 Die versuchen euch direkt mit dem Vorwurf der Blendung die Hosen auszuziehen.
Ist das so? Sind ja legal wenn sie eine Zulassung haben und getestet. Dementsprechend kann einem ja keiner was. Sofern man LEGALE Zusatzscheinwerfer kauft und verbaut.
@@Basecamp_Overland leider ist es so , man versucht als erstes immer zu behaupten, dass sie falsch angebracht wurden oder, dass sie ausversehen im falschen Moment benutzt wurden. Zusätzlich wirft man dem Versicherungsnehmer vor das er die Versicherung nicht über die Bautechnische Änderung informiert hat. Ähnliches Prinzip wie die Leistungssteigerung durch Software Tuning. Ich habe vom 2010 bis 2021 in der Schadensregulierung eines großen Versicherers gearbeitet und war für Fahrzeuge der Klasse SUV, Geländewagen und auch Pickup zuständig. Auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Also genau das Metier. Sowas kam oft vor und war gängige Praxis. Ich habe jetzt zum Glück einen besseren Job, konnte das alles nicht mit dem Gewissen vereinbaren.
Am Sichersten ist es die Zusatzbeleuchtung nicht als Arbeitsbeleuchtung mit Schalter extra zu verlegen sondern ans Abblendlicht oder Fernlicht. Damit macht man sich weniger angreifbar. Dem Versicherungsnehmer ist es schwieriger vorzuwerfen, dass er nicht mit seinem regulären Lichtschalter zurechtkommt.
@@patrick4391990 danke dir für die Info! Sowas finde ich echt traurig was da abgeht. Wir haben unsere auf dem Fernlicht. Die Lightbar verwenden wir im
Straßenverkehr nicht. 🙈 Am besten hat man eine Rechtschutz.
@@patrick4391990 "Am Sichersten ist es die Zusatzbeleuchtung nicht als Arbeitsbeleuchtung mit Schalter extra zu verlegen sondern ans Abblendlicht oder Fernlicht." sorry aber das macht mal null sinn denn arbeitsscheinwerfer dürfen explizit nicht mit den normalen scheinwerfern gekoppelt sein es muss ein extra schalter sein mit kennzeichnung. Desswegen sind meine arbeitsscheinwerfer nur im Kofferraum schaltbar und die Fernlicht lightbar mit zulassung ganz normal über den fernlichtschalter damit die kontrolleuchte die auch gefordert ist auch mit leuchtet. Aber rechtschutz regelt ist richtig, euren verein hätte mein Anwalt zerlegt wenn Ihr mit solchen Hahnebüchenen aussagen um die Ecke kommt. xD Das möcht ich sehen wie die mir vorwerfen mit dem Schalter im Kofferraum die arbeitsbeleuchtung einzuschalten beim Fahren xD
Das stimmt doch alles irgendwie nicht....einzelne fernscheinwerfer...gibt es und sind legal ( osram), auf gleicher höhe muss auch nicht sein....wo hast du deine infos denn her?
Es gibt einzelne, davon musst du dann aber 2, also ein Paar am Fahrzeug anbringen, diese müssen symmetrisch zur Fahrzeugmitte angebracht werden und dürfen nur angehen wenn das Fernlicht an geht und müssen mit dem Fernlicht aus aus gehen
@@nilsh.3285 falsch, schau mal bei osram, da gibt es lightbars, da zählt eine als 2....sind mit SM gekennzeichnet
Und noch für die Schweizer: Arbeitsleuchten sind gar nicht erlaubt - hilft nur eine Schnellmontageplatte mit Outdoorsteckern und dann Montage ennet der Grenze 🤬
Schweizer… 🙈
WTF 2021 deine interpretationen sind leider falsch auch 2021 gab es schon strandz und Osram lightbars die zugelassen sind. Am dach montierbar waren fernscheinwerfer schon immer, einen auf der motorhaube eine am dach geht natürlich nicht da horizontal symetrisch pflicht ist. Nächstes mal besser die regelung genau lesen. Besser video löschen und neu machen. Kein Hinweis auf die R zahl manometer wo hast du dich informiert? bei Ebay?
😂👍🏻