Matthias Van Doorn Mal schlau machen, auszug aus demm RettDGesetzt § 3 (Fn 6) Rettungsmittel (1) Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für die Notfallrettung oder den Krankentransport besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind (Notarztwagen, Rettungswagen, Krankentransportwagen). (2) Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind Personenkraftwagen zur Beförderung der Notärztinnen und Notärzte. Sie dienen der Notfallrettung. Notarzt-Einsatzfahrzeuge können mit Krankenkraftwagen eine organisatorische Einheit bilden, wenn die Notärztin beziehungsweise der Notarzt in Krankenkraftwagen tätig ist und das Notarztfahrzeug den Krankenkraftwagen begleitet.
Sollte abzusehen sein das Material aus dem NEF benötigt wird aufgrund einer erwarteten Zustandsverschlechterung des Patienten wird begleitet feddich :D
Lt. KFZ-Kennzeichen ist das NEF das NEF 2 der FW Schwelm!
Ja richtig, machen die trotzdem öfters
Ein NEF mit Sonderrechten
Beim Patiententransport.
Eigendlich im Ennepe-Ruhr-Kreis untersagt
Matthias Van Doorn Mal schlau machen, auszug aus demm RettDGesetzt
§ 3 (Fn 6)
Rettungsmittel
(1) Krankenkraftwagen sind Fahrzeuge, die für die Notfallrettung oder den
Krankentransport besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als
Krankenkraftwagen anerkannt sind (Notarztwagen, Rettungswagen,
Krankentransportwagen).
(2) Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind Personenkraftwagen zur Beförderung der
Notärztinnen und Notärzte. Sie dienen der Notfallrettung.
Notarzt-Einsatzfahrzeuge können mit Krankenkraftwagen eine organisatorische
Einheit bilden, wenn die Notärztin beziehungsweise der Notarzt in
Krankenkraftwagen tätig ist und das Notarztfahrzeug den Krankenkraftwagen begleitet.
Sollte abzusehen sein das Material aus dem NEF benötigt wird aufgrund einer erwarteten Zustandsverschlechterung des Patienten wird begleitet feddich :D