Wer zahlt bzw. muss der Hersteller die entstanden Werkstattkosten erstatten, wenn man vor dem eigentlichen Rückruf bereits Jahre vorher 6x Mal in der Werkstatt war, um genau dieses Problem beheben zu lassen, aber nie wirklich die Ursache gefunden wurde, also ein Serienfehler, wo nicht Mal der Austausch von neuen OEM-Teile half, bis der "kostenlose" Rückruf kam?
Hallo Dr, vorangegangene Reparaturkosten können nur im Wege des Schadenersatzes eingefordert werden. Das ist nur unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von (Produktbeobachtungs-)Pflichten denkbar, weil für solche Ansprüche eben auch ein Verschulden des Herstellers bestehen muss. Das wiederum kann nur in den im Video angesprochenen aufwändigen Verfahren geklärt werden. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC gilt bei der Verletzung von (Produktbeobachtungs-)Pflichten die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren? weil die Reparaturen gingen über mehrere Jahre hinweg, dass fehlerhafte Bauteil wurde mehrfach "unnötig" ausgetauscht, da es bereits bei Produktion fehlerhaft war (Serienfehler).
Hallo Dr, ja, hier gilt die Regelverjährung von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis hatte (§ 199 Absatz 1 BGB). Das wird im Normalfall das Jahr sein, in dem die Reparatur (jeweils) vorgenommen und bezahlt wurde. VG Marion vom ADAC Team
was macht der adac für seine mitglieder, wegen den spitpreisen ??? oder seid ihr unterwandert, frage für einen freund (ca. 70 Prozent steuern je liter)
Hallo Frank, die allgemeine Verärgerung über die momentan sehr hohen Spritpreise können wir sehr gut verstehen. Wir wirken ständig, entsprechend unserer Vereinssatzung, aktiv auf die relevanten politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger ein. Um die Menschen in Deutschland kurzfristig finanziell zu entlasten, fordert unser Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand die Bundesregierung auf, eine befristete Mehrwertsteuersenkung auf Kraftstoffe und Heizöl zu prüfen. Eine vorübergehende Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent würde Benzin und Diesel aktuell um rund 22 Cent je Liter verbilligen. Mehr dazu hier 👉 www.adac.de/news/aktueller-spritpreis/ . Der Steueranteil liegt aktuell übrigens nicht bei 70 Prozent, sondern bei 48 Prozent (Benzin) bzw. 39 Prozent (Diesel). Vielleicht interessiert dich auch dieser Artikel 👉 www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/tipps-zum-tanken/7-fragen-zum-benzinpreis/ VG Marion vom ADAC Team
Wer zahlt bzw. muss der Hersteller die entstanden Werkstattkosten erstatten, wenn man vor dem eigentlichen Rückruf bereits Jahre vorher 6x Mal in der Werkstatt war, um genau dieses Problem beheben zu lassen, aber nie wirklich die Ursache gefunden wurde, also ein Serienfehler, wo nicht Mal der Austausch von neuen OEM-Teile half, bis der "kostenlose" Rückruf kam?
Hallo Dr, vorangegangene Reparaturkosten können nur im Wege des Schadenersatzes eingefordert werden. Das ist nur unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von (Produktbeobachtungs-)Pflichten denkbar, weil für solche Ansprüche eben auch ein Verschulden des Herstellers bestehen muss. Das wiederum kann nur in den im Video angesprochenen aufwändigen Verfahren geklärt werden. VG Marion vom ADAC Team
@@ADAC gilt bei der Verletzung von (Produktbeobachtungs-)Pflichten die übliche Verjährungsfrist von 3 Jahren? weil die Reparaturen gingen über mehrere Jahre hinweg, dass fehlerhafte Bauteil wurde mehrfach "unnötig" ausgetauscht, da es bereits bei Produktion fehlerhaft war (Serienfehler).
Hallo Dr, ja, hier gilt die Regelverjährung von drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis hatte (§ 199 Absatz 1 BGB). Das wird im Normalfall das Jahr sein, in dem die Reparatur (jeweils) vorgenommen und bezahlt wurde. VG Marion vom ADAC Team
was macht der adac für seine mitglieder, wegen den spitpreisen ??? oder seid ihr unterwandert, frage für einen freund (ca. 70 Prozent steuern je liter)
Hallo Frank, die allgemeine Verärgerung über die momentan sehr hohen Spritpreise können wir sehr gut verstehen. Wir wirken ständig, entsprechend unserer Vereinssatzung, aktiv auf die relevanten politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger ein. Um die Menschen in Deutschland kurzfristig finanziell zu entlasten, fordert unser Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand die Bundesregierung auf, eine befristete Mehrwertsteuersenkung auf Kraftstoffe und Heizöl zu prüfen. Eine vorübergehende Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent würde Benzin und Diesel aktuell um rund 22 Cent je Liter verbilligen. Mehr dazu hier 👉 www.adac.de/news/aktueller-spritpreis/ . Der Steueranteil liegt aktuell übrigens nicht bei 70 Prozent, sondern bei 48 Prozent (Benzin) bzw. 39 Prozent (Diesel). Vielleicht interessiert dich auch dieser Artikel 👉 www.adac.de/verkehr/tanken-kraftstoff-antrieb/tipps-zum-tanken/7-fragen-zum-benzinpreis/ VG Marion vom ADAC Team