Ist ja echt unglaublich, dass die Interessensvertretungen von Sportschützenverbänden und Jägern ein strenger es Waffengesetz forciert haben. Einschränkungen kommen doch von allein. Für mich geht es nicht nur um den präziesen Schuss, sondern auch um die technische und historische Komponente, die bei jeder Waffe mit anhängen.
Und genau das ist es, was mich dann auch besonders interessiert an irgend einer speziellen Waffe. So was ist doch viel mehr wert wie die x-te Waffe zu der man keinen Bezug hat.
wieso unglaublich? das ist doch völlig normal und sichert mitglieder und die eigene existenz. ich würde mal vermuten da war auch eine menge "wir sind für die generelle WBK pflicht wenn wir im gegenzug die bedürfnisse bescheinigen" dabei.
@@kber6288 Genau so ist es, es werden von den DSB und DJV Fürsten widerliche Deals auf Kosten der anderen Waffenbesitzer eingegangen. Genau so, wie sie erst vor einigen Monaten Schreckschusswaffen erlaubnispflichtig machen wollten. Nichts hat sich in den letzten 70 Jahren geändert und Schuld an der Salami-Taktik der permamenten und größtenteils sinnlosen waffenrechtsverschärfungen sind unsere eigenen Vertreter. Ekelhaft...
Mir als Reenactor geht es sogar ausschließlich um die historische Komponente. Die Technik finde ich interessant, und auf dem Stand zu schießen macht, egal mit welcher Waffe, Spaß, aber ich würde mir nie eine Waffe kaufen, die nicht historisch interessant (z.B als Ordonannzwaffe oder bei bestimmten Ereignissen eingesetzt) ist. Dafür muss ich jetzt einen Jagdschein machen, weil ich so unbegrenzt Langwaffen kaufen darf und dann von da aus meine Rote WBK einfacher bekomme. In Österreich bekäme ich drei Viertel der Waffen die mich interessieren frei ab 18.
Ich bin zwar kein Sportschütze, Jäger oder Waffensammler, habe aber dennoch Interesse an Waffen und deren Geschichte, auch an Geschichte allgemein.. Ich fand Deine Ausführungen in diesem zweiteiligen Video deshalb sehr interessant und aufschlußreich.
Das freut mich. Und hoffentlich komme ich bald dazu Dir meine neue Survivalangel zu zeigen. Ich hab es leider noch nicht geschafft das Video dazu zu drehen. Dann freue ich mich schon auf professionelle Kritik von Dir.
@@tactical-dad Lass' dir Dir Zeit, es muß sowieso noch wärmer werden, so das die Fische zuverlässiger beißen, jedenfalls hier bei uns im Norden. Im Moment iss'es echt ziemlich mau.
Hallo, dieses Werkzeug lag dem während meiner NVA-Zeit 86 - 88 dienstseitig ausgegebenen Waffenreinigungsgerät bei. Soweit ich mich erinnern kann, nicht bei allen, aber doch 80%. Die ausgegebenen Sets waren diese schwarzen Blechdosen und überwiegend bereits benutzt. Die Waffe war die AK in 7,62. Diese war zu diesem Zeitpunkt schon recht lange die Standardbewaffnung der NVA, so, dass es plausibel erscheint, dass es zu dieser zugehörig ist.
Das Werkzeug gehört tatsächlich zum rg 57 der nva es wurde entfernt in späteren Varianten weil damit der verschluss mit dem schlagbolzen zum reinigen geöffnet werden konnte. Das war den Soldaten jedoch nicht erlaubt. Beim normalen waffenreinigen wurde es nicht zerlegt
@@tactical-dad Das wäre toll. Ein Video zur Beretta 71 mit ihrer Geschichte (sayeret matkal / Sabena Flug 571, München 72, Marianne Bachmeier) wäre auch gern gesehen.. ;-)
@@rolfamfluss2739 Ja, das würde ich auch gerne sehen 😀 Ne, Spaß beiseite. So ein Video gibt es schon von 9 hole Reviews. Und ich selber müsste dafür erst umfangreich recherchieren, was bei dem Thema ja, naturgemäß, sehr schwierig ist.
Wieder ein Super Video geworden 👍👌 Zum Thema " verstifften" : Muss ehrlich zugeben das ich das auch als verboten gesehen habe.Vielen dank für die Aufklärung.Wird sicherlich wieder Gesprächsbedarf in unserer Runde geben 😉. Liebe Grüße und gehab Dich wohl 🥨🍖🍻
Ich danke Dir. Das mit dem "Gesprächsbedarf" sehe ich auch so, da wird mein Video einige Gespräche verursachen. Aber deswegen versuche ich die Rechtslage immer nachvollziehbar und nachprüfbar darzulegen. Ich hätte es selber auch nicht gedact, aber ich hab es eben nicht nur anhand der Gesetze geprüft, sondern auch mit relevanten Behörden. Es läuft bei derartigen Waffen darauf raus, dass man den Lauf schnell abnehmen darf, den Hinterschaft aber nicht.
Die tückische Feder beim Magazinlösehebel erinnert mich stark an die Feder in der Seitenplatte eines Röhm RG89, die den Finger zum weiterschieben der Trommel nach vorne drückt. Die ist mir auch schon fliegen gegangen. Ich habe das Gefühl, dass solche unpraktischen Designentscheidungen bei günstigeren "Zinkbasiswaffen" öfter vorkommen.🤔
Sehr interessantes Video. Danke dafür. Ich hätte eine Verständisfrage. Da der Aspekt "Randfeuer" bzgl der verbotenen zusammenklappbaren Waffen gestrichen wurde und in der Verwaltungsvorschrift steht "erlaubt wenn im zerlegten Zustand nicht schußfähig".. Ist dann nach aktuellem Recht die zerlegbare Browning / FN Sa-22 sozusagen wieder erlaubt? Trotz eines BKA Bescheids zum Norinco Nachbau der Waffe, der besagt sie sei verboten? Gruß und Dank.
Danke für die Frage, den Feststellungsbescheid hatte ich zu dieser Fragestellung gar nicht im Kopf und der ist sehr interessant in dem Zusammenhang. Ein BKA Feststellungsbescheid hat sozusagen Gesetzeskraft und der gilt. Er wurde auch erst nach den entsprechenden, von mir genannten, Gesetzesänderungen erlassen. Das von Dir genannte Gewehr kann aber mit zwei Handgriffen zerlegt werden und das ist der große Unterschied zum zerlegbaren Landmann Gewehr. Beim Landmann muss man ja eine Überwurfmutter mit vielleicht sogar 15 Handgriffen entfernen. Aber der Kern Deiner Frage ist ja die schussfähigkeit in zerlegtem Zustand. Und da gebe ich Dir Recht, die Verwaltungsverordnung und der BKA Bescheid widersprechen sich. Es kommt immer wieder vor, dass im Waffenrecht etwas unschlüssig oder unlogisch ist, der §42a ist der beste Beweis. Eigentlich ist es ja unmöglich, dass der 42a Küchenmesser reglementiert, weil sie keine Waffen sind und dem §1 gar nicht unterliegen. Aber unterm Strich ist es halt so, dass der BKA Bescheid "in Stein gemeißelt" ist.
@@tactical-dad Danke für die versierte Antwort. Ja, vermute dieses in "zwei Handgriffen" ist wohl das Problem. Deswegen wohl auch kein Ruger 10/22 Take Down oder S&W FPC in Deutschland. Gruß aus dem Norden
Den Stift an der Laufmanschette hätte ein Büchsenmacher vielleicht schöner entfernen können. Würde ich auf jeden Fall machen, wenn ich einen Landmann hätte. Die Teile sind für mich der Fiat Mutipla unter den KK-Selbstladern.
Warum sind dann z.B. Ruger 10/22 Takedown und Kel-Tec Sub 2000 in DE nicht erhältlich bzw. anscheinend verboten? Die können ja im gekürzten Zustand auch nicht geschossen werden.
Es gibt einen BKA Feststellungsbescheid, der der allgemeinen Sicht auf dieses Verbot entgegen steht. Der verbietet eine derartige KK Waffe, weil sie mit einem Handgriff zerlegt werden kann. Das ist beim Landmann nicht der Fall. Meiner Einschätzung nach ist dieser Bescheid ganz klar falsch. Wie z.B. auch der BKA Bescheid für den Heatseeker falsch ist. Der Heatseeker ist ein klassisches "dual-use" Gerät, wie z.B. Jagdlampen Sets oder Nachtsichtvorsatzgeräte. Und wenn man sich das Foto im BKA Bescheid anschaut sieht man, dass die nicht mal eine Montage für das Gerät hatten, die war hier nämlich nie im Handel. Der Bescheid hätte bei einem Widerspruch keine Chance vor dem Verwaltungsgericht gehabt. Genau so, wie auch der BKA Bescheid zu den Jagdlampensetz vom Gericht kassiert wurde. Bei den Jagdlampen hat zum Glück jemand dagegen geklagt. Das WaffG ist mittlerweile so kompliziert, dass die meisten Sachbearbeiter beim BKA auch nicht mehr durchsteigen. Ich habe mit denen schon öfter Kontakt gehabt, das ist völlig irre, wie es dort teilweise an Rechtskenntnis mangelt. Da musste ich selber mal einer SBin erklären, was der Unterschied zwischen einem Nachtsichtvorsatzgerät und einem Nachtzielgerät ist. Wie soll sojemand über meine Ausnahmegenehmigung zum Besitz von verbotenen Waffen entscheiden???
Super Video! Das würde bedeuten, dass das Ruger 10/22 "takedown" kein verbotener Gegenstand ist. Auch dort kann man den Lauf einfach abnehmen und die Waffe ist danach nicht mehr schießfähig.
Das kann ich Dir aus dem Kopf nicht genau sagen wie das eingestuft ist, das ist da leider nicht immer so gegeben. Da kommt ein weiterer Faktor dazu, der nirgends im Gesetz oder in Verordnungen zu finden ist. Wenn das Zerlegen mit quasi nur einem Handgriff möglich ist, können sie auch verboten sein ohne schussfähig zu sein. Das findest Du im Feststellungsbescheid zum Norinco JW20 KK Halbautomat.
@@tactical-dad Danke für Deine Antwort. Es gibt Gerüchte in Foren zu offensichtlich ablehnenden Antworten vom BKA schon zur Einfuhr der Ruger 10/22 "Takedown" nach D. Einen BKA-Festellungsbescheid habe ich nicht gefunden. Die Waffe weird in D nicht angeboten, aber in der Schweiz und zeigt eigentlich genau die von Dir beschriebene Möglichkeit eines abnehmbaren Laufes, allerdings ohne Werkzeug, bei festem Schaft. Insofern muss ich meine Ruger Takedown Phantasien wohl begraben, da ich die Sache nicht "durchfechten" möchte, danke Dir aber nochmals ganz herzlich für das tolle Video.
Soweit ich weiß ist es bei der so, dass mit lediglich einem Handgriff zerlegt werden kann. Und genau dafür kommt ein BKA Feststellungsbescheid dazu, zu einer vergleichbaren KK Waffe aus China.
Erneut ein toller Bericht, gerne auch als 2-Teiler! Ist denn nun eigentlich ein AR7 weiterhin verboten? Ist ja bei abgeschraubtem Lauf nicht schussfähig... BKA-Bescheid gibt es natürlich keinen...
Das Problem beim AR7 ist der schnell abnehmbare Schaft, der macht das Gewehr verboten. Wenn man beim Landmann den Schaft mit einem Handgriff abnehmen könnte, wäre der Landmann auch verboten. Und danke, das freut mich wenn Dir das Video gefallen hat.
Ich habe da noch eine andere Theorie. Man wollte damals auch die Gastarbeiter vom Waffenerwerb abhalten. Die waren den meisten Deutschen damals(?) sehr suspekt. Und da hat es sich angeboten, dass man eine Erwerbscheinpflicht einführt. Wäre mal eine interessante historisch soziologische Arbeit. Das Beschneiden von Freiheiten anderer fällt fast immer auf einen selbst zurück.
Heißt das, dass Bond's AR7 nur verboten ist, weil man nicht nur den System und Lauf, sondern auch System und Schaft trennen kann? Wie ist das mit der Ruger 10/22 Takedown? Da nimmt man ja "nur" den Lauf ab. Unser Waffenrecht ist echt bescheuert!
Genau, wenn man das AR7 so bauen würde, dass man den Hinterschaft nur noch mit Werkzeug abnahmen kann, wäre das Gewehr ziemlich sicher erlaubt. Bei den normalen takedown Waffen geschieht das Zerlegen im üblichen Umfang und deswegen sind sie nicht verboten. Jedenfalls um es vereinfacht zu sagen.
@@tactical-dad Cool! Dann nix wie Voreintrag für 10/22 Takedown holen und dann ab zum Händler.🤗 Die AR-7 ist für mich als Bondfan zwar schnuckelig, aber wie sangen die Stones: "You can't always get what you want".
Also hat sich am Mindset des DSB von 1968 bis 2023 kaum etwas geändert… so was nenne ich mal Kontinuität.
Was für ein Spießer muss man sein das sowas sich garnicht ändert.
Das ist so traurig....
Traditionspflege, könnte man sagen. 🙄
Ist ja echt unglaublich, dass die Interessensvertretungen von Sportschützenverbänden und Jägern ein strenger es Waffengesetz forciert haben. Einschränkungen kommen doch von allein. Für mich geht es nicht nur um den präziesen Schuss, sondern auch um die technische und historische Komponente, die bei jeder Waffe mit anhängen.
Und genau das ist es, was mich dann auch besonders interessiert an irgend einer speziellen Waffe. So was ist doch viel mehr wert wie die x-te Waffe zu der man keinen Bezug hat.
wieso unglaublich? das ist doch völlig normal und sichert mitglieder und die eigene existenz. ich würde mal vermuten da war auch eine menge "wir sind für die generelle WBK pflicht wenn wir im gegenzug die bedürfnisse bescheinigen" dabei.
@@kber6288 Genau so ist es, es werden von den DSB und DJV Fürsten widerliche Deals auf Kosten der anderen Waffenbesitzer eingegangen. Genau so, wie sie erst vor einigen Monaten Schreckschusswaffen erlaubnispflichtig machen wollten. Nichts hat sich in den letzten 70 Jahren geändert und Schuld an der Salami-Taktik der permamenten und größtenteils sinnlosen waffenrechtsverschärfungen sind unsere eigenen Vertreter. Ekelhaft...
Mir als Reenactor geht es sogar ausschließlich um die historische Komponente. Die Technik finde ich interessant, und auf dem Stand zu schießen macht, egal mit welcher Waffe, Spaß, aber ich würde mir nie eine Waffe kaufen, die nicht historisch interessant (z.B als Ordonannzwaffe oder bei bestimmten Ereignissen eingesetzt) ist. Dafür muss ich jetzt einen Jagdschein machen, weil ich so unbegrenzt Langwaffen kaufen darf und dann von da aus meine Rote WBK einfacher bekomme. In Österreich bekäme ich drei Viertel der Waffen die mich interessieren frei ab 18.
Eine schande da wir sonst ein WaffG hätten wie in Österreich wahrscheinlich sogar noch stabiler. 💯
Ich bin zwar kein Sportschütze, Jäger oder Waffensammler, habe aber dennoch Interesse an Waffen und deren Geschichte, auch an Geschichte allgemein..
Ich fand Deine Ausführungen in diesem zweiteiligen Video deshalb sehr interessant und aufschlußreich.
Das freut mich. Und hoffentlich komme ich bald dazu Dir meine neue Survivalangel zu zeigen. Ich hab es leider noch nicht geschafft das Video dazu zu drehen. Dann freue ich mich schon auf professionelle Kritik von Dir.
@@tactical-dad
Lass' dir Dir Zeit, es muß sowieso noch wärmer werden, so das die Fische zuverlässiger beißen, jedenfalls hier bei uns im Norden.
Im Moment iss'es echt ziemlich mau.
Der Verschluß mit dem Blatt-"Schlagbolzen" erinnert mich an den der Ruger MK4.
Hallo, dieses Werkzeug lag dem während meiner NVA-Zeit 86 - 88 dienstseitig ausgegebenen Waffenreinigungsgerät bei. Soweit ich mich erinnern kann, nicht bei allen, aber doch 80%. Die ausgegebenen Sets waren diese schwarzen Blechdosen und überwiegend bereits benutzt. Die Waffe war die AK in 7,62. Diese war zu diesem Zeitpunkt schon recht lange die Standardbewaffnung der NVA, so, dass es plausibel erscheint, dass es zu dieser zugehörig ist.
Das Werkzeug gehört tatsächlich zum rg 57 der nva es wurde entfernt in späteren Varianten weil damit der verschluss mit dem schlagbolzen zum reinigen geöffnet werden konnte. Das war den Soldaten jedoch nicht erlaubt. Beim normalen waffenreinigen wurde es nicht zerlegt
Interessanter Historischer Einblick ins Waffengesetz anhand der Landmänner.
Echt sehr gut.
Wahnsinn was du für einen Wissen schatz hast.
Danke Dir, hoffentlich komme ich bald dazu so ein Video auch übers Erma EGM1 zu machen.
@@tactical-dad Das wäre toll. Ein Video zur Beretta 71 mit ihrer Geschichte (sayeret matkal / Sabena Flug 571, München 72, Marianne Bachmeier) wäre auch gern gesehen.. ;-)
@@rolfamfluss2739 Ja, das würde ich auch gerne sehen 😀 Ne, Spaß beiseite. So ein Video gibt es schon von 9 hole Reviews. Und ich selber müsste dafür erst umfangreich recherchieren, was bei dem Thema ja, naturgemäß, sehr schwierig ist.
Wieder ein Super Video geworden 👍👌
Zum Thema " verstifften" : Muss ehrlich zugeben das ich das auch als verboten gesehen habe.Vielen dank für die Aufklärung.Wird sicherlich wieder Gesprächsbedarf in unserer Runde geben 😉.
Liebe Grüße und gehab Dich wohl 🥨🍖🍻
Ich danke Dir. Das mit dem "Gesprächsbedarf" sehe ich auch so, da wird mein Video einige Gespräche verursachen. Aber deswegen versuche ich die Rechtslage immer nachvollziehbar und nachprüfbar darzulegen. Ich hätte es selber auch nicht gedact, aber ich hab es eben nicht nur anhand der Gesetze geprüft, sondern auch mit relevanten Behörden. Es läuft bei derartigen Waffen darauf raus, dass man den Lauf schnell abnehmen darf, den Hinterschaft aber nicht.
Das hat uns sehr gefallen,wir sind äußerst gefeuert Danke für die Präsentation.
Das freut mich.
Danke, ich hatte vom Landmann nur gehört (RAF), aber bisher nur wenig über die Technik erfahren.
Das Buch ist wirklich spannend, der Herr Landmann war so eine Art Jörg Sprave der 60er/70er Jahre.
Also die ist ein Nachbau der ArmaLite AR-7.
Vom Herrn Landmann gab es auch einen M1 Nachbau, war damals sozusagen die Konkurrenz zum Erma M1
Die tückische Feder beim Magazinlösehebel erinnert mich stark an die Feder in der Seitenplatte eines Röhm RG89, die den Finger zum weiterschieben der Trommel nach vorne drückt. Die ist mir auch schon fliegen gegangen. Ich habe das Gefühl, dass solche unpraktischen Designentscheidungen bei günstigeren "Zinkbasiswaffen" öfter vorkommen.🤔
Sehr interessantes Video. Danke dafür. Ich hätte eine Verständisfrage. Da der Aspekt "Randfeuer" bzgl der verbotenen zusammenklappbaren Waffen gestrichen wurde und in der Verwaltungsvorschrift steht "erlaubt wenn im zerlegten Zustand nicht schußfähig".. Ist dann nach aktuellem Recht die zerlegbare Browning / FN Sa-22 sozusagen wieder erlaubt? Trotz eines BKA Bescheids zum Norinco Nachbau der Waffe, der besagt sie sei verboten? Gruß und Dank.
Danke für die Frage, den Feststellungsbescheid hatte ich zu dieser Fragestellung gar nicht im Kopf und der ist sehr interessant in dem Zusammenhang. Ein BKA Feststellungsbescheid hat sozusagen Gesetzeskraft und der gilt. Er wurde auch erst nach den entsprechenden, von mir genannten, Gesetzesänderungen erlassen. Das von Dir genannte Gewehr kann aber mit zwei Handgriffen zerlegt werden und das ist der große Unterschied zum zerlegbaren Landmann Gewehr. Beim Landmann muss man ja eine Überwurfmutter mit vielleicht sogar 15 Handgriffen entfernen. Aber der Kern Deiner Frage ist ja die schussfähigkeit in zerlegtem Zustand. Und da gebe ich Dir Recht, die Verwaltungsverordnung und der BKA Bescheid widersprechen sich. Es kommt immer wieder vor, dass im Waffenrecht etwas unschlüssig oder unlogisch ist, der §42a ist der beste Beweis. Eigentlich ist es ja unmöglich, dass der 42a Küchenmesser reglementiert, weil sie keine Waffen sind und dem §1 gar nicht unterliegen. Aber unterm Strich ist es halt so, dass der BKA Bescheid "in Stein gemeißelt" ist.
@@tactical-dad Danke für die versierte Antwort. Ja, vermute dieses in "zwei Handgriffen" ist wohl das Problem. Deswegen wohl auch kein Ruger 10/22 Take Down oder S&W FPC in Deutschland. Gruß aus dem Norden
Den Stift an der Laufmanschette hätte ein Büchsenmacher vielleicht schöner entfernen können. Würde ich auf jeden Fall machen, wenn ich einen Landmann hätte. Die Teile sind für mich der Fiat Mutipla unter den KK-Selbstladern.
Ab und zu bekommt man auch die Laufmuttern bei egun. Aber ich mag das Geld nicht ausgeben und so ist sie für mich autentischer.
Schade, dass man dir nur einen Daumen nach oben geben kann - daher hier noch ein zweiter 👍
Ich danke Dir sehr für das Lob, das freut mich.
Bei jedem zweiten Video von werde ich neidischer über deine Literatur…. Von der Hardware ganz zu schweigen 😂
Danke, den Neid an meiner Literatur sehe ich als großes Lob an.
Auch mit Geschichte, verstehe ich das Waffengesetz leider in vielen teilen nicht 🤫
Warum sind dann z.B. Ruger 10/22 Takedown und Kel-Tec Sub 2000 in DE nicht erhältlich bzw. anscheinend verboten? Die können ja im gekürzten Zustand auch nicht geschossen werden.
Es gibt einen BKA Feststellungsbescheid, der der allgemeinen Sicht auf dieses Verbot entgegen steht. Der verbietet eine derartige KK Waffe, weil sie mit einem Handgriff zerlegt werden kann. Das ist beim Landmann nicht der Fall. Meiner Einschätzung nach ist dieser Bescheid ganz klar falsch. Wie z.B. auch der BKA Bescheid für den Heatseeker falsch ist. Der Heatseeker ist ein klassisches "dual-use" Gerät, wie z.B. Jagdlampen Sets oder Nachtsichtvorsatzgeräte. Und wenn man sich das Foto im BKA Bescheid anschaut sieht man, dass die nicht mal eine Montage für das Gerät hatten, die war hier nämlich nie im Handel. Der Bescheid hätte bei einem Widerspruch keine Chance vor dem Verwaltungsgericht gehabt. Genau so, wie auch der BKA Bescheid zu den Jagdlampensetz vom Gericht kassiert wurde. Bei den Jagdlampen hat zum Glück jemand dagegen geklagt. Das WaffG ist mittlerweile so kompliziert, dass die meisten Sachbearbeiter beim BKA auch nicht mehr durchsteigen. Ich habe mit denen schon öfter Kontakt gehabt, das ist völlig irre, wie es dort teilweise an Rechtskenntnis mangelt. Da musste ich selber mal einer SBin erklären, was der Unterschied zwischen einem Nachtsichtvorsatzgerät und einem Nachtzielgerät ist. Wie soll sojemand über meine Ausnahmegenehmigung zum Besitz von verbotenen Waffen entscheiden???
Super Video! Das würde bedeuten, dass das Ruger 10/22 "takedown" kein verbotener Gegenstand ist.
Auch dort kann man den Lauf einfach abnehmen und die Waffe ist danach nicht mehr schießfähig.
Das kann ich Dir aus dem Kopf nicht genau sagen wie das eingestuft ist, das ist da leider nicht immer so gegeben. Da kommt ein weiterer Faktor dazu, der nirgends im Gesetz oder in Verordnungen zu finden ist. Wenn das Zerlegen mit quasi nur einem Handgriff möglich ist, können sie auch verboten sein ohne schussfähig zu sein. Das findest Du im Feststellungsbescheid zum Norinco JW20 KK Halbautomat.
@@tactical-dad Danke für Deine Antwort. Es gibt Gerüchte in Foren zu offensichtlich ablehnenden Antworten vom BKA schon zur Einfuhr der Ruger 10/22 "Takedown" nach D. Einen BKA-Festellungsbescheid habe ich nicht gefunden. Die Waffe weird in D nicht angeboten, aber in der Schweiz und zeigt eigentlich genau die von Dir beschriebene Möglichkeit eines abnehmbaren Laufes, allerdings ohne Werkzeug, bei festem Schaft. Insofern muss ich meine Ruger Takedown Phantasien wohl begraben, da ich die Sache nicht "durchfechten" möchte, danke Dir aber nochmals ganz herzlich für das tolle Video.
@@RatzepuhJa klar, gerne.
Wäre dann nicht die Takedown Version vom Ruger 10/22 legal in Deutschland zu erwerben? Die ist doch auch nicht schussbereit im zerlegten Zustand. 🤔
Soweit ich weiß ist es bei der so, dass mit lediglich einem Handgriff zerlegt werden kann. Und genau dafür kommt ein BKA Feststellungsbescheid dazu, zu einer vergleichbaren KK Waffe aus China.
Erneut ein toller Bericht, gerne auch als 2-Teiler! Ist denn nun eigentlich ein AR7 weiterhin verboten? Ist ja bei abgeschraubtem Lauf nicht schussfähig... BKA-Bescheid gibt es natürlich keinen...
Das Problem beim AR7 ist der schnell abnehmbare Schaft, der macht das Gewehr verboten. Wenn man beim Landmann den Schaft mit einem Handgriff abnehmen könnte, wäre der Landmann auch verboten. Und danke, das freut mich wenn Dir das Video gefallen hat.
@@tactical-dad Danke für die rasche Antwort!
Ich habe da noch eine andere Theorie. Man wollte damals auch die Gastarbeiter vom Waffenerwerb abhalten. Die waren den meisten Deutschen damals(?) sehr suspekt. Und da hat es sich angeboten, dass man eine Erwerbscheinpflicht einführt. Wäre mal eine interessante historisch soziologische Arbeit. Das Beschneiden von Freiheiten anderer fällt fast immer auf einen selbst zurück.
Das ist wirklich ein interessanter Gedanke, vielleicht hat das mit rein gespielt.
Heißt das, dass Bond's AR7 nur verboten ist, weil man nicht nur den System und Lauf, sondern auch System und Schaft trennen kann? Wie ist das mit der Ruger 10/22 Takedown? Da nimmt man ja "nur" den Lauf ab. Unser Waffenrecht ist echt bescheuert!
Genau, wenn man das AR7 so bauen würde, dass man den Hinterschaft nur noch mit Werkzeug abnahmen kann, wäre das Gewehr ziemlich sicher erlaubt. Bei den normalen takedown Waffen geschieht das Zerlegen im üblichen Umfang und deswegen sind sie nicht verboten. Jedenfalls um es vereinfacht zu sagen.
@@tactical-dad Cool! Dann nix wie Voreintrag für 10/22 Takedown holen und dann ab zum Händler.🤗
Die AR-7 ist für mich als Bondfan zwar schnuckelig, aber wie sangen die Stones: "You can't always get what you want".