Sachenrecht Folge 11: Mobiliarpfandrechte

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  • Опубліковано 22 гру 2024

КОМЕНТАРІ • 65

  • @bluebelle743
    @bluebelle743 3 роки тому +62

    Vielen Dank für die unglaublich guten Vorlesungen. Endlich werden mir Zusammenhänge klar, die ich im Studium nie verstanden habe. Ich nutze Ihre VL für die Examensvorbereitung!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +5

      Herzlichen Dank, das freut mich! Viel Erfolg auf den letzten Metern vorm Examen!

    • @lilobarbelrosch9022
      @lilobarbelrosch9022 2 роки тому +1

      Same!

  • @vanessa4890
    @vanessa4890 3 роки тому +51

    Vielen Dank für diese sehr gute und verständliche Vorlesung. Das ist absolut nicht selbstverständlich und ich und bestimmt ganz viele andere Studenten wissen Ihre Mühe sehr zu schätzen:)

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +1

      Das freut mich, herzlichen Dank!

  • @arsvivendi9059
    @arsvivendi9059 3 роки тому +16

    Ich nutze Ihre Vorlesungen ebenfalls zur Examensvorbereitung (Hessen). Ich fühle mich durch Ihre Begeisterung für den hochkomplexen Stoff mitgerissen, es macht richtig Spaß Ihren Ausführungen zu folgen. Auch der subtile Humor ist klasse. Ich hätte nie gedacht, das mir stundenlange Vorträge über Pfandrechte, Hypotheken u. Grundschuld Freude bereiten könnte. Schade, dass es Ihr Format nicht auch im Baurecht gibt. Die Vorbereitung dort gestaltet sich so spannend, wie die Lektüre des Telefonbuchs.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +2

      Vielen Dank für das nette Feedback!

  • @daisy7249
    @daisy7249 3 роки тому +19

    Hallo Herr Prof. Fries,
    vielen herzlichen Dank, dass Sie ihre Vorlesungen zur Verfügung stellen. Das ist sicher mit immensem Aufwand verbunden. Sie helfen damit aber Studierenden aus ganz Deutschland, und Sie erklären wirklich gut. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +2

      Herzlichen Dank, das freut mich!

  • @kellysuelankowski2101
    @kellysuelankowski2101 Рік тому +5

    Ich möchte kurz würdigen, wie konsequent und natürlich Sie das generische Femininum verwenden. Wirklich toll! Außerdem erklären Sie auch sachlich alles sehr anschaulich und zugänglich. Vielen Dank!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  Рік тому

      Danke für die nette Rückmeldung!

  • @lukischmidt97
    @lukischmidt97 3 роки тому +18

    Auch von mir ein großes Dankeschön für die ganzen Vorlesungen! Sie erklären unglaublich gut und verständlich und man merkt wie viel Leidenschaft hinter dem ganzen steckt.
    Sie erleichtern auch mir die Examensvorbereitung ungemein!! :)

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +2

      Ganz herzlichen Dank, das freut mich sehr!

  • @luciaz.4416
    @luciaz.4416 3 роки тому +7

    Ich habe nie geglaubt dass ich das einmal sage, aber durch Ihre Vorlesung habe ich nach Jahren des Studiums endlich einen Zugang zum Sachenrecht gefunden. Vielen Dank und weiter so, Ihre positive Art ist mitreißend!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +1

      Das freut mich sehr, herzlichen Dank für das nette Feedback!

  • @zeynepoezel9664
    @zeynepoezel9664 9 місяців тому +2

    Danke. Ich muss Nachhilfe in Sachenrecht geben und Ihre Vorlesungen sind mir eine große Hilfe.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  9 місяців тому +1

      Das freut mich, vielen Dank!

  • @pokemartin9678
    @pokemartin9678 2 роки тому +6

    Super, v.a., dass hier gleich die Verknüpfung zu ZPO II erfolgt. Die Examensvorbereitung erleichtert diese Vorlesung sehr 🙂👍

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому +1

      Das freut mich, vielen Dank!

  • @robe1628
    @robe1628 Місяць тому +1

    Gestern ne Probe-Examensklausur über Pfandrechte geschrieben ohne mir das Thema jemals genauer angeschaut zu haben.
    Dachte mir dann: Ahh ich schau mal ein Video dazu um reinzukommen und natürlich werd ich hier fündig 🙈

  • @iurastudygraam1999
    @iurastudygraam1999 2 роки тому +3

    Wow, super erklärt Herr Fries!!!
    Einer der besten Privatdozenten von LMU. Endlich mal das Pfandrecht verstanden - eigentlich gar nicht so schlimm wie alle das immer behaupten.

  • @ZimmoC
    @ZimmoC 3 роки тому +4

    Super Folge! Vielen Dank!

  • @lucyleander2594
    @lucyleander2594 Рік тому +1

    Super Vorlesung!

  • @slava9734
    @slava9734 2 роки тому +2

    vielen dank!!

  • @DonBlizzard
    @DonBlizzard 2 роки тому +1

    Hatte Sachenrecht zwar schon komplett gehört, aber diese Vorlesung war nochmal sehr hilfreich im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsrecht (Klage aus § 805 ZPO).

  • @frederikhirsch8566
    @frederikhirsch8566 3 роки тому +3

    endlich :)

  • @warcvlt
    @warcvlt 3 роки тому +5

    Wann kommt denn die nächste Folge raus? :)

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +4

      Spätestens morgen Abend, ich bitte um Nachsicht für die Verzögerung!

    • @warcvlt
      @warcvlt 3 роки тому +5

      @@jurapodcast Danke für die schnelle Antwort. Man freut sich schon auf die Vorlesungen🙂

  • @daryaruban5570
    @daryaruban5570 3 роки тому +2

    Hallo Herr Fries, ein weiteres tolles und verständliches Video von Ihnen! =)
    Könnten Sie bitte sagen, unter welchem Stichwort beim gutgläubigen Erwerb des gesetzlichen Pfandrechts der Streit zu finden ist, ob das schuldrechtliche RzB die Entstehung des EBV hindert?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +1

      Solange der Besitzer ein schuldrechtliches Besitzrecht im Verhältnis zum Eigentümer hat, gibt es kein EBV. Können Sie mir noch einmal etwas konkreter sagen, welchen Streit Sie da meinen?

  • @marcel29_
    @marcel29_ 7 днів тому +1

    Hallo Herr Fries, kurz eine Frage zum gutgläubigen Erwerb: vllt. habe ich auch einen Denkfehler aber wäre ein gutgläubiger Erwerb eines bereits entstandenen Vermieter-/Werkunternehmerpfandrechts möglich? Also der Werkunternehmer hat das Pfandrecht aber ist eigentlich gar nicht berechtigt und jemand erwirbt es. Nein sowas geht eigentlich gar nicht oder :D?
    Beim gutgläubigen Erwerb würde es immer um die Fälle geben, wo jemand gar nicht Eigentümer der Sache ist, oder?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  7 днів тому

      Ich bin mir nicht sicher, wie Sie den Fall meinen: Wenn ein Werkunternehmerpfandrecht bei mir selbst bereits entstanden ist, brauche ich keinen gutgläubigen Erwerb mehr. Wenn ich eine Sache repariert habe und wieder aus der Hand gebe, erlischt das Pfandrecht nach §§ 1257, 1253 Abs. 1 BGB; bei einer weiteren Reparatur durch einen Dritten kann dieser also ein originäres Werkunternehmerpfandrecht erwerben und braucht ebenso keinen gutgläubigen Erwerb. Meinten Sie eine dieser Situationen?

    • @marcel29_
      @marcel29_ 7 днів тому

      @ Nein, ich glaube mein Denken ist auch absolut dumm und falsch :D.
      U1 hat ein vermeintliches Pfandrecht, kann U2 von U1 irgendwie das Pfandrecht gutgläubig erwerben? Gibt es sowas 😂?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  6 днів тому +1

      @@marcel29_ Denken ist nie dumm und falsch! Und die Frage, die Sie stellen, kann man schon mal stellen. Sie wäre aber im Ergebnis zu verneinen, denn das gesetzliche Pfandrecht ist untrennbar verbunden mit der Person des Werkunternehmers bzw. Vermieters. Diskutabel wäre es im Fall eines vertraglichen Pfandrechts nach §§ 1204 ff. BGB.

    • @marcel29_
      @marcel29_ 6 днів тому +1

      @@jurapodcast Vielen lieben Dank!

  • @twistedsons9640
    @twistedsons9640 Рік тому +1

    Lieber Herr Fries, als ich gerade die JAPO gelesen habe, ist mir aufgefallen, dass das Pfandrecht an Rechten vom Prüfungsstoff ausgenommen ist. Wird es dann überhaupt vorher (in Klausuren) abgefragt? Danke & liebe Grüße

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  Рік тому +1

      Gute Frage! Üblicherweise legen die Fakultäten großen Wert darauf, außerhalb des Unireps kein Examenstraining zu machen, sondern Rechtsgebiete in ihrer ganzen Breite und Systematik zu vermitteln. Natürlich hängt das stark von der Lehrperson ab, aber es kann durchaus vorkommen, dass Nicht-Examens-Stoff Gegenstand von Vorlesungen und dann auch von universitären Klausuren ist.

  • @mogli7705
    @mogli7705 28 днів тому +1

    Ein gutes Argument, wieso man § 818 III nicht dem Alt-Eigentümer entgegenhalten können darf ist das teleologische Argument, dass § 951 ein Vindikationsersatzanspruch ist und man dem § 985 ein Kaufpreis auch nicht entgegenhalten kann :)

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  26 днів тому

      Gute Ergänzung, vielen Dank!

  • @davekutzke8821
    @davekutzke8821 3 роки тому +3

    Guten Morgen Herr Prof. Fries. Vielen dank für all den freien und großartigen Content :). Ich hätte mal eine Frage bzgl. der Examensvorbereitung. Meinen Sie, dass Ihre Vorlesung + das Buch Beck'sches Examinatorium von Herrn Neuner in Bezug auf das Sachenrecht ausreichend ist? Ziel sind 7+ Pkt. Vielen Dank im Voraus. Machen Sie weiter so und bleiben Sie gesund!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 роки тому +2

      Ja, das meine ich definitiv! :)

  • @touchdani
    @touchdani 2 роки тому +1

    Hallo Herr Fries, ich hätte mal eine Frage zum Verhältnis vom Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB und dem gesetzlichen Pfandrechten, insbesondere §647 BGB iSd Werkunternehmerpfandrechts. Ich bin mir natürlich über die schuldrechtlichen und dinglichen Implikationen klar. Trotzdem würde ich gerne wissen, warum es die verschiedenen Institute gibt. Meine Vermutung liegt hauptsächlich bei der Verwertbarkeit.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому

      Gute Frage! Also: § 273 BGB sichert die Vertragstreue und damit auch das Vertrauen in geschlossene Verträge. Dabei geht die Norm davon aus, dass eine gleichzeitiger Leistungsaustausch sinnvoll ist. Demgegenüber regelt § 647 BGB eine Situation, in der es typischerweise zur Vorleistung einer Vertragspartei kommt; im Unterschied zu § 273 BGB wird der Gläubiger daher auch nicht durch das Zurückhalten seiner Primärleistung, sondern durch das Zurückhalten einer Sache des Schuldners geschützt.

    • @touchdani
      @touchdani 2 роки тому +1

      Würde das Werkunternehmerpfandrecht nicht bei den typischen "Werkstatt-Fällen" in etwa dasselbe wie 273 gegenüber dem eigentlichen Besteller bewirken, also Zurückbehaltung der Sache? Oder geht man davon aus, dass 273 nicht anwendbar ist, weil die Leistung im eigentlichen Sinne schon erbracht wurde ? Danke für Ihr Engagement.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 роки тому +1

      ​@@touchdani Wie Sie selbst eingangs gesagt haben: § 647 BGB ermöglicht im Unterschied zu § 273 BGB die Verwertung des Werkobjekts. Wenn es nicht um die Verwertung, sondern wirklich nur um das Zurückbehaltungsrecht geht, kann man sich darüber streiten, ob man das in § 647 BGB hineinliest oder doch auch noch § 273 BGB daneben anwendet; da wäre ich aber leidenschaftslos und würde kein großes Fass aufmachen. Sensibel sollte man nur sein, was die sehr streitige Ableitung eines Rechts zum Besitz aus § 647 BGB angeht; aber das wissen Sie vermutlich selbst. :)

    • @touchdani
      @touchdani 2 роки тому +1

      @@jurapodcast Vielen Dank!

  • @headhad2101
    @headhad2101 3 роки тому +5

    "Jungbullenfleischfall" ist irgendwie deutlich eingängiger - ich werde nun nicht mehr so schnell vergessen, worum es ging... :-D

  • @melissae7219
    @melissae7219 3 роки тому +1