Klasse Video. Wie ist es wenn man bereits eine nebenberufliche Selbstständigkeit während eines Arbeitsverhältnisses hat? Falls der GZ klappt, gibt es Einnahme Grenzen aus bisherigen Erwerb?
Der Durchschnitt der letzten 12 Monate der Nebeneinkünfte kann die Hinzuverdienstgrenze anheben... mehr Infos gerne über www.x-group.de oder 030 683 282 600 im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs
Leider müssen 150 Tage vorliegen... aber es gibt eine andere Förderoption, um zumindest Ihr Vorhaben auf die besten Beine zu stellen.... vereinbaren Sie hierzu gerne ein kostenfreies Erstgespräch über www.x-group.de
Ich habe eine Frage zum zeitlichen Ablauf. Die Situation ist folgende: Seit dem 01.01.24 bekomme ich ALG I (bewilligt bis zum 31.12.24). Ich würde gerne zum 01.02.24 in die Selbstständigkeit starten. Am Businessplan und Finanzplan bin ich dran. (80% fertig) Bis zum 15.01.24 werden die Pläne fertig sein. Kann ich den Antrag auf Gründerzuschuss schon jetzt abholen, damit ich diesen zeitnah einreichen kann, sobald ich die Tragfähigkeitsbescheinigung habe? Und wann melde ich das Einzelunternehmen an? Nach dem Tag der Antragstellung (also wenn ich dan Antrag abhole)? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Ja.. aber besser KEIN Datum nennen, da sonst gleich zu diesem Tag das ALG abgemeldet wird... besser vage antworten...Zeit wäre ja ca. Bis Juli... Ansonsten gerne auch einen AVGS beantragen, der Beratungskostem bis zu 5 T€ zu 100 % übernimmt... auch für Produktion & Check Businessplan als auch die erforderliche Fachkundige Stellungnahme... mehr Infos gerne über unser kostenloses Erstgespräch...buchbar hierüber: www.x-group.de
Du hast in deinem Video ja gesagt, man soll warten bis man den ALG1 Bescheid hat und dann 2 Monate quasi mitspielen und sich bewerben und ab Monat 3 dann den Antrag anfordern, darf man denn in der Zeit davor sich schon Weiterbilden und schon das ein oder andere Zertifikat machen oder ist dass dann problematisch ?
Weiterbildungen sind gerne gesehen... werden aber selten dirékt von der BA in Kombination dem Gründungszuschuss gefördert. Aber auf eigene Kosten ist kein Problem :-)
Ja wenn die Scheinselbständigkeit ausgeschlossen werden kann...dafür haben wir Diversifikationskonzepte...mehr gerne über www.x-group.de (kostenloses Erstgespräch)
Super Video, wie läuft es denn, wenn der Antrag genehmigt wird? Bekommt einen Kredit, den man mit Zinsen zurückzahlen muss? Finanzieren sie eine Umschulung? Bekommt man weiter ALG 1?
Das ALG I wird weiter bezahlt zzgl. von 6-15 Monaten Sozialversicherungsbeiträgen. Optional gibt es noch AVGS (Gutschein für ein Coaching für Gründung und Antragstellung) Mehr Infos gerne hier: www.x-group.de
Hallo meine Frage wäre, zu ihren Beispiel von 1800€ monatlich. Wie könnte Mann da sicher selbständig machen? Diese Summe reicht für den privaten Miete, Sozialversicherung/Krankversicherung, Dan ist das Geld alle. Erklärt sie mir bitte, bekommt Mann evtl eine Kredit Genehmig ? Sich selbständig zu machen fördert mehr Investition oder sehe ich falsch? Danke für ihren Antwort
Der Gründungszuschuss für ALG I Bezieher ist auch ausschließlich NUR für die private Lebenshaltungskosten gedacht.... Investitionen werden entweder von Eigen- oder Fremdkapital getragen... für Fremdkapital helfen wir gerne weiter unter: www.x-group.de Dort klären wir im kostenfreien Erstgespräch die Möglichkeiten und helfen bei der Beantragung....
Hallo Herr Schäfer, wenn die Unterlagen (Bplan, Fiplan, FAKU, etc.) komplett sind, muss ich Sie dann vor der Arbeitsagentur präsentieren? So wie ich das analog bei einer Bankfinanzierung bei der Bank machen muss?
Kann man vor dem AVGS-Antrag, ein Gewerbe / Nebengewerbe als Einzelunternehmer anmelden bzw. wäre das eventuell ein Ablehnungsgrund für den AVGS? Danke im Voraus für die Anwort
Bezüglich Alg2 ist es. Ein vorerst Nebengewerbe möchte ich anmelden, damit eine Ust-ID da ist. Die Lieferanten verlangen die Ust-ID. für Preise/Angebote
@@daniel_schaefer_x-group Habe mich zu umständlich ausgedrückt :) Und zwar: Kann man bevor man den Vermittler nach dem AVGS-Gutschein fragt, das Gewerbe anmelden ? Oder kann die Vermittlerin dann den AVGS Gutschein nicht mehr herausgeben, weil man das Gwerbe erst danach hätte anmelden sollen?
Super Video, Meine Frage ist, ich bekomme seit 16.07.2021 ALG 1 und mache eine kaufmännische Umschulung und jetzt habe ich ein Angebot bekommen, dass ich mich als Versicherungsvermittler selbständig machen kann. Meine Umschulung ist nächsten Monat zu Ende und könnte am 1.7.23 mich selbständig machen. Ich habe also nur noch 1 Monat ALG 1 Anspruch, ist es also sinnlos das zu beantragen? Lieben Gruß
Danke für die Frage. Für GZ sind mindestens 5 Monate erforderlich. Aber ein AVGS kann beantragt werden für weitere Beratung zum Konzept und Finanzierung und Fördermitteln... Für weitere Fragen stehen wir auch unter 030 683 282 600 oder über www.x-group.de für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung .... Ihr X-Group Team
Wenn ich als arbeitnehmervon mir aus kündige, habe ich dann auch einen Anspruch auf den GZ? Ich werde ja gesperrt wenn ich kündige für 3 Monate alg1, wenn ich es richtig verstanden habe. Besten Dank
Ja - aber genau wie für ALG I mit Sperrzeit - mehr Infos zur Beantragung und Fachkundigen Stellungnahme (kostenfrei mit AVGS) gerne über www.x-group.de oder 030 683 282 600 ....
Klasse Video. Wie ist es wenn man bereits eine nebenberufliche Selbstständigkeit während eines Arbeitsverhältnisses hat? Falls der GZ klappt, gibt es Einnahme Grenzen aus bisherigen Erwerb?
Das würde mich auch interessieren!
Der Durchschnitt der letzten 12 Monate der Nebeneinkünfte kann die Hinzuverdienstgrenze anheben... mehr Infos gerne über www.x-group.de oder 030 683 282 600 im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs
Habe ich noch die chance für den Antrag, habe noch etwas weniger als 90 Tage?
Leider müssen 150 Tage vorliegen... aber es gibt eine andere Förderoption, um zumindest Ihr Vorhaben auf die besten Beine zu stellen.... vereinbaren Sie hierzu gerne ein kostenfreies Erstgespräch über www.x-group.de
Ich habe eine Frage zum zeitlichen Ablauf. Die Situation ist folgende: Seit dem 01.01.24 bekomme ich ALG I (bewilligt bis zum 31.12.24). Ich würde gerne zum 01.02.24 in die Selbstständigkeit starten. Am Businessplan und Finanzplan bin ich dran. (80% fertig) Bis zum 15.01.24 werden die Pläne fertig sein. Kann ich den Antrag auf Gründerzuschuss schon jetzt abholen, damit ich diesen zeitnah einreichen kann, sobald ich die Tragfähigkeitsbescheinigung habe? Und wann melde ich das Einzelunternehmen an? Nach dem Tag der Antragstellung (also wenn ich dan Antrag abhole)? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Ja.. aber besser KEIN Datum nennen, da sonst gleich zu diesem Tag das ALG abgemeldet wird... besser vage antworten...Zeit wäre ja ca. Bis Juli...
Ansonsten gerne auch einen AVGS beantragen, der Beratungskostem bis zu 5 T€ zu 100 % übernimmt... auch für Produktion & Check Businessplan als auch die erforderliche Fachkundige Stellungnahme... mehr Infos gerne über unser kostenloses Erstgespräch...buchbar hierüber: www.x-group.de
Gutes Video, danke für die ganzen Infos !!
Das machen wir gerne :-)
Du hast in deinem Video ja gesagt, man soll warten bis man den ALG1 Bescheid hat und dann 2 Monate quasi mitspielen und sich bewerben und ab Monat 3 dann den Antrag anfordern, darf man denn in der Zeit davor sich schon Weiterbilden und schon das ein oder andere Zertifikat machen oder ist dass dann problematisch ?
Weiterbildungen sind gerne gesehen... werden aber selten dirékt von der BA in Kombination dem Gründungszuschuss gefördert. Aber auf eigene Kosten ist kein Problem :-)
Wo kann man sie kontaktieren
Gerne über den Link: Www.x-group.de :-) oder 030 683 282 600
Kann man auch als Vertriebspartner einer Versicherungsagentur den Gründungszuschuss beantragen?
Ja wenn die Scheinselbständigkeit ausgeschlossen werden kann...dafür haben wir Diversifikationskonzepte...mehr gerne über www.x-group.de (kostenloses Erstgespräch)
@@daniel_schaefer_x-group danke für die Info.,weil ich gelesen hatte, daß nur Arbeitslose so einen Antrag stellen können
Servus wollte fragen kriegt man das Geld für 6 Monate auf einmal oder werden die monatlich unbewiesen
Monatlich :-).... Mehr Infos oder auch Hilfe mit Fachkundiger Stellungnahme erhalten Sie über ein kostenfreies Erstgespräch über www.x-group.de
Super Video, wie läuft es denn, wenn der Antrag genehmigt wird? Bekommt einen Kredit, den man mit Zinsen zurückzahlen muss? Finanzieren sie eine Umschulung? Bekommt man weiter ALG 1?
Das ALG I wird weiter bezahlt zzgl. von 6-15 Monaten Sozialversicherungsbeiträgen.
Optional gibt es noch AVGS (Gutschein für ein Coaching für Gründung und Antragstellung)
Mehr Infos gerne hier: www.x-group.de
Gilt das ganze auch für den Teilhabe am Arbeitsleben Gründungszuschuss von der Renten/Unfallversicherung ?
Voraussetzung ist ein ALG I-Bescheid mit mehr als 150 Tagen Restanspruch. Mehr Infos gerne über www.x-group.de oder 030 683 282 600
Hallo meine Frage wäre, zu ihren Beispiel von 1800€ monatlich. Wie könnte Mann da sicher selbständig machen? Diese Summe reicht für den privaten Miete, Sozialversicherung/Krankversicherung, Dan ist das Geld alle. Erklärt sie mir bitte, bekommt Mann evtl eine Kredit Genehmig ? Sich selbständig zu machen fördert mehr Investition oder sehe ich falsch? Danke für ihren Antwort
Der Gründungszuschuss für ALG I Bezieher ist auch ausschließlich NUR für die private Lebenshaltungskosten gedacht.... Investitionen werden entweder von Eigen- oder Fremdkapital getragen... für Fremdkapital helfen wir gerne weiter unter: www.x-group.de
Dort klären wir im kostenfreien Erstgespräch die Möglichkeiten und helfen bei der Beantragung....
Herr Schaefer wäre möglich mit ihn persönlich Termin zu kriegen?
Hallo Herr Schäfer, wenn die Unterlagen (Bplan, Fiplan, FAKU, etc.) komplett sind, muss ich Sie dann vor der Arbeitsagentur präsentieren? So wie ich das analog bei einer Bankfinanzierung bei der Bank machen muss?
Nein. In der Regel reicht die Einreichung... aber bitte mit Empfangsbestätigung.... :-)
Wenn der Antrag geprüft und bearbeitet wird ich allerdings schon mit dem Gewerbe gestartet habe, bekomme ich das Geld auch rückwirkend?
Im Nebenerwerb ja. Vollerwerb mit GZ-Antrag muss vor dem Ablauf Restanspruch gestellt sein...
Bekommt man trotzdem ALG1 wenn der Zuschuss abgelehnt wird?
Wenn man nicht mehr im Vollerwerb gemeldet ist, wäre das möglich...
Kann man vor dem AVGS-Antrag, ein Gewerbe / Nebengewerbe als Einzelunternehmer anmelden bzw. wäre das eventuell ein Ablehnungsgrund für den AVGS? Danke im Voraus für die Anwort
Bezüglich Alg2 ist es. Ein vorerst Nebengewerbe möchte ich anmelden, damit eine Ust-ID da ist. Die Lieferanten verlangen die Ust-ID. für Preise/Angebote
Kein Problem. Dann bei m FA nicht Kleinunternehmer nach & 19 UStG. anmelden, sondern normal regelbesteuert (umsatzsteuerpflichtig)... :-)
@@daniel_schaefer_x-group Habe mich zu umständlich ausgedrückt :) Und zwar: Kann man bevor man den Vermittler nach dem AVGS-Gutschein fragt, das Gewerbe anmelden ? Oder kann die Vermittlerin dann den AVGS Gutschein nicht mehr herausgeben, weil man das Gwerbe erst danach hätte anmelden sollen?
kann ich auch als abgehender Schüler den Zuschuss beantragend
Nein. Nur nach mind. 12 Monaten Arbeit mit Arbeitslosenversicherungseinzahlungen :-)
Super Video,
Meine Frage ist, ich bekomme seit 16.07.2021 ALG 1 und mache eine kaufmännische Umschulung und jetzt habe ich ein Angebot bekommen, dass ich mich als Versicherungsvermittler selbständig machen kann. Meine Umschulung ist nächsten Monat zu Ende und könnte am 1.7.23 mich selbständig machen. Ich habe also nur noch 1 Monat ALG 1 Anspruch, ist es also sinnlos das zu beantragen?
Lieben Gruß
Danke für die Frage. Für GZ sind mindestens 5 Monate erforderlich. Aber ein AVGS kann beantragt werden für weitere Beratung zum Konzept und Finanzierung und Fördermitteln...
Für weitere Fragen stehen wir auch unter 030 683 282 600 oder über www.x-group.de für ein kostenfreies Erstgespräch zur Verfügung .... Ihr X-Group Team
Wenn ich als arbeitnehmervon mir aus kündige, habe ich dann auch einen Anspruch auf den GZ? Ich werde ja gesperrt wenn ich kündige für 3 Monate alg1, wenn ich es richtig verstanden habe.
Besten Dank
Ja - aber genau wie für ALG I mit Sperrzeit - mehr Infos zur Beantragung und Fachkundigen Stellungnahme (kostenfrei mit AVGS) gerne über www.x-group.de oder 030 683 282 600 ....