Ich finde diese Tafeln, die einem die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen viel symphatischer. Wer gerade nur vor sich hinträumt wird freundlich an seine Geschwindigkeit erinnert ohne gleich Punkte zu sammeln. Diejenigen, die vorsätzlich das Tempolimit überschreiten, geben sowieso hinter der Blitze wieder Gas.
Nur muss man zu jeder Zeit 100% aufmerksam sein, weil wir eine Tonnen schwere Maschine durch die Gegend bewegen, wodurch ganz einfach getötet und verletzt werden kann.
2:50 warum hat der Fahrer Glück gehabt? Er hat nichts falsch gemacht. Er wurde zu unrecht vor Gericht gezerrt und hatte sicher einige schlaflose Nächte wegen eines eingeschnappten Beamten.
Vor einiger Zeit kam gehäuft mittelscharfer Senf, der auf die Optik einiger Geschwindigkeitsmessgeräte (ich hoffe, dieser Terminus ist korrekt; ich will mich ja nicht strafbar machen) aufgetragen wurde, zum Einsatz. Ein herrlich komplizierter Satz...
Das mit dem Zuparken ist etwas unlogisch. Dadurch dass man den Blitzer zuparkt, ist er natürlich während des Zuparkens "unbrauchbar". Aber gut zu wissen, dass dies straffrei ist. Oft stehen die Panzerblitzer auf Parkstreifen und man traut sich dann nicht in dem Bereich davor zu parken - obwohl der Bereich ja frei ist und sonst nicht irgendwie kenntlich gemacht wurde.
Das stimmt: man traut sich immer weniger, da man stets davon ausgehen muss, einen Regelverstoß zu begehen. Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, die immer ängstlicher und egoistischer wird.
@@AlexGeha So isses! Wenn die Aufsteller Parkraum wegnehmen, sollten sie auch ein entsprechendes Verbotsschild hinstellen. Sonst ist ja auch alles bis ins Detail geregelt.
Ich habe einmal in meine Lieblingssendung gesehen da hat ein fahranfänger ein Blitzer abmontiert und ihn sein Kofferraum rein gemacht bis die Polizei in aufgehalten hat nur weil sein Kumpel geblitzt wurde und er hat Probleme mit dem Gesetz bekommen
In Potsdam steht vor der Augen-Laser-Klinik, direkt an der Straße, neben einem Blitzer, ein großes Schild... ACHTUNG, HIER WIRD GELASERT!, stimmt zwar fachlich nicht, ist aber ein guter Hinweis.😅
War da nicht mal ein Gerichtsverfahren, weil jemand Warnschilder vor Blitzern aufgestellt hatte? Wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Schildaufsteller freigesprochen mit der Begründung, dass die Beschilderung ja nur die Geldeinnahmen durch den Blitzer stören würde, Einnehmen von Geld aber nicht der Zweck eines Blitzers sei. Meines Erachtens wäre dieses Urteil auch auf Blitzerwarner im Auto anwendbar, Blitzerwarner verhindern ja nur und ausschließlich Geld einnehmen
Hallo SeppyTW, das Warnen vor Blitzern vom eigenen Grundstück aus dürfte zulässig sein, sofern der Verkehr nicht zu stark abgelenkt wird. VG Evi/Social Team
@@ADAC Ich bezweifele, daß es strafbar wäre, vor einer Geschwindigkeitskontrolle zu warnen. Immerhin würde man genau den Effekt erreichen, warum die Blitzer angeblich aufgestellt werden. Die Leute fahren dann nicht zu schnell.
Was ist, wenn der Apparat selbst im Halteverbot abgestellt wird, weil er dann mehr teure Fotos schießen kann? Was ist, wenn ich auf, neben oder in einer Entfernung z.B. eine Tafel, Fahne oder Warndreieck für die anderen hinstelle? 😊
Hallo @Bor.der.Collie, die Polizei ist von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist (§ 35 StVO). Zu diesen hoheitlichen Aufgaben zählt auch die Verkehrsüberwachung. Sind Maßnahmen der Verkehrsüberwachung auf die Verwaltungsbehörde, also die Gemeinde oder die Stadt, übertragen, so gelten auch für diese Sonderrechte. Allerdings darf nur unter sehr engen Voraussetzungen von dieser Sonderstellung Gebrauch gemacht werden. Dabei müssen die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinreichend berücksichtigt werden. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass andere durch die Sonderrechte nicht mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. So wäre beispielsweise das vollständige Blockieren eines Gehweges durch einen Radarwagen nicht von § 35 StVO gedeckt, wenn dadurch Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssten und gefährdet würden. Der Fahrer des Messfahrzeuges würde in einem solchen Fall also einen Parkverstoß begehen, der wegen der mehr als unvermeidbaren Behinderung anderer nicht von den Sonderrechten gerechtfertigt wäre. Steht das Fahrzeug dagegen nur geringfügig auf dem Gehweg oder wird es - aus messtechnischen Gründen - entgegen der Fahrtrichtung abgestellt, so ist diese Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht zu beanstanden. Warndreieck etc. dürfen nur zur Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge verwendet werden nicht um vor Blitzern zu warnen. VG Marion/ Social Team
Ich finde diese Tafeln, die einem die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen viel symphatischer. Wer gerade nur vor sich hinträumt wird freundlich an seine Geschwindigkeit erinnert ohne gleich Punkte zu sammeln.
Diejenigen, die vorsätzlich das Tempolimit überschreiten, geben sowieso hinter der Blitze wieder Gas.
Nur muss man zu jeder Zeit 100% aufmerksam sein, weil wir eine Tonnen schwere Maschine durch die Gegend bewegen, wodurch ganz einfach getötet und verletzt werden kann.
Ich drücke jeden die Hand das gemacht hat. Es ist nur eine Abzocke mehr nicht
2:50 warum hat der Fahrer Glück gehabt? Er hat nichts falsch gemacht. Er wurde zu unrecht vor Gericht gezerrt und hatte sicher einige schlaflose Nächte wegen eines eingeschnappten Beamten.
Wenn man zu wenig Abstand hält, hat man doch eher Glück gehabt.
Vor einiger Zeit kam gehäuft mittelscharfer Senf, der auf die Optik einiger Geschwindigkeitsmessgeräte (ich hoffe, dieser Terminus ist korrekt; ich will mich ja nicht strafbar machen) aufgetragen wurde, zum Einsatz. Ein herrlich komplizierter Satz...
In nrw hat jemand eine Mülltonne über den Blitzer rein gesteckt das der Blitzer nicht blitzen konnte
Super Idee
Ich habe schon oft gesehen das die Linsen mit Gewalt zertrümmert wurden oder zugesprüht bzw beklebt wurden
Hier wurde nachts so ein Ding entwendet und Tage später im Fluss gefunden.
Vielleicht hatte jemand Angst vor Hochwasser und wollte die Fließgeschwindigkeit kontrolliert wissen. 🤣
Wie wäre es mit „immer ans Tempolimit halten“? 😂
Das mit dem Zuparken ist etwas unlogisch. Dadurch dass man den Blitzer zuparkt, ist er natürlich während des Zuparkens "unbrauchbar". Aber gut zu wissen, dass dies straffrei ist. Oft stehen die Panzerblitzer auf Parkstreifen und man traut sich dann nicht in dem Bereich davor zu parken - obwohl der Bereich ja frei ist und sonst nicht irgendwie kenntlich gemacht wurde.
Das stimmt: man traut sich immer weniger, da man stets davon ausgehen muss, einen Regelverstoß zu begehen. Wir entwickeln uns zu einer Gesellschaft, die immer ängstlicher und egoistischer wird.
DU HAST ES ERKANNT. Das hat System ;-) "Jeder gegen jeden"... das ist das "jü* Gift" @@martinneumann7783
dann sollte man als Beamter den Blitzer nicht dort aufstellen, wo jemand regulär davor parken könnte/dürfte.
@@AlexGeha zum Beispiel, ja…
@@AlexGeha So isses! Wenn die Aufsteller Parkraum wegnehmen, sollten sie auch ein entsprechendes Verbotsschild hinstellen. Sonst ist ja auch alles bis ins Detail geregelt.
Und wie sieht das aus wenn der mobile Blitzer im Parkverbot etc. steht ?
Das habe ich mich auch gerade gefragt.
Der darf das
Hallo gossy0408, die Frage beantworten wir in diesem Video 👉 scom.ly/adac_blitzerfragen_yt ab Minute1:20 . VG Evi/Social Team
Schaft euch das laechelinge ding ab
Wegelagerer, so nennt man das
Einfach an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten, dann passiert auch nix!
"Sascha, du hast da was falsch verstanden. Wir kleben uns auf die STRAAAẞE. Nicht auf den Blitzer!"
Ich habe einmal in meine Lieblingssendung gesehen da hat ein fahranfänger ein Blitzer abmontiert und ihn sein Kofferraum rein gemacht bis die Polizei in aufgehalten hat nur weil sein Kumpel geblitzt wurde und er hat Probleme mit dem Gesetz bekommen
Naja...mal aus Versehen beim vorbeilaufen nen Dreibein verrücken, kann ja schon mal passieren!😅
Kann ich auf meinem Grundstück ein Schild "Vorsicht Blitzer in x m" Aufstellen um Fahrer zu warnen?
In Potsdam steht vor der Augen-Laser-Klinik, direkt an der Straße, neben einem Blitzer, ein großes Schild... ACHTUNG, HIER WIRD GELASERT!, stimmt zwar fachlich nicht, ist aber ein guter Hinweis.😅
War da nicht mal ein Gerichtsverfahren, weil jemand Warnschilder vor Blitzern aufgestellt hatte? Wenn ich mich richtig erinnere, wurde der Schildaufsteller freigesprochen mit der Begründung, dass die Beschilderung ja nur die Geldeinnahmen durch den Blitzer stören würde, Einnehmen von Geld aber nicht der Zweck eines Blitzers sei.
Meines Erachtens wäre dieses Urteil auch auf Blitzerwarner im Auto anwendbar, Blitzerwarner verhindern ja nur und ausschließlich Geld einnehmen
Hallo SeppyTW, das Warnen vor Blitzern vom eigenen Grundstück aus dürfte zulässig sein, sofern der Verkehr nicht zu stark abgelenkt wird. VG Evi/Social Team
Manchmal sieht man solche Schilder z.B. in kleinen Dörfern, obwohl nicht geblitzt wird. Eine Art Notwehr der Dorfbewohner.
@@ADAC Ich bezweifele, daß es strafbar wäre, vor einer Geschwindigkeitskontrolle zu warnen. Immerhin würde man genau den Effekt erreichen, warum die Blitzer angeblich aufgestellt werden. Die Leute fahren dann nicht zu schnell.
Was ist, wenn der Apparat selbst im Halteverbot abgestellt wird, weil er dann mehr teure Fotos schießen kann?
Was ist, wenn ich auf, neben oder in einer Entfernung z.B. eine Tafel, Fahne oder Warndreieck für die anderen hinstelle?
😊
Hallo @Bor.der.Collie, die Polizei ist von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist (§ 35 StVO). Zu diesen hoheitlichen Aufgaben zählt auch die Verkehrsüberwachung. Sind Maßnahmen der Verkehrsüberwachung auf die Verwaltungsbehörde, also die Gemeinde oder die Stadt, übertragen, so gelten auch für diese Sonderrechte. Allerdings darf nur unter sehr engen Voraussetzungen von dieser Sonderstellung Gebrauch gemacht werden. Dabei müssen die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hinreichend berücksichtigt werden. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass andere durch die Sonderrechte nicht mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden. So wäre beispielsweise das vollständige Blockieren eines Gehweges durch einen Radarwagen nicht von § 35 StVO gedeckt, wenn dadurch Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssten und gefährdet würden. Der Fahrer des Messfahrzeuges würde in einem solchen Fall also einen Parkverstoß begehen, der wegen der mehr als unvermeidbaren Behinderung anderer nicht von den Sonderrechten gerechtfertigt wäre. Steht das Fahrzeug dagegen nur geringfügig auf dem Gehweg oder wird es - aus messtechnischen Gründen - entgegen der Fahrtrichtung abgestellt, so ist diese Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht zu beanstanden.
Warndreieck etc. dürfen nur zur Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge verwendet werden nicht um vor Blitzern zu warnen. VG Marion/ Social Team
Oder sogar auf Bürgerschs
teig,mit Fahrradweg .
Zack richtig so haste einfach den weg versperrt
Die Blitzer sind raubrittermethoden
Immer diese Nackten!
Wie die kleinen Kinder. Natürlich muss man Leuten, die sich so wenig im Griff haben den Führerschein wegnehmen.