Achtung Autofahrer: hier darf der Radfahrer trotz Rotlicht abbiegen | ADAC | Recht? Logisch!
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- Опубліковано 26 вер 2024
- Wenn ihr an einer Kreuzung an der Ampel steht und denkt, dass der Radfahrer, der gerade abgebogen ist und über to fährt einen Verkehrsverstoß begeht, könntet ihr euch täuschen. Wieso das so ist und wie die Regeln für Radfahrer lauten, erklärt ADAC Jurist Stephan Miller in diesem Video.
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Die zweite Variante ist für lebensmüde. Ich würde im Zweifel lieber einmal mehr an der Ampel warten. Aber gut zu wissen, dass das tatsächlich legal ist. Als Radfahrer werde ich die Variante 3 bevorzugen, als Autofahrer ab jetzt auch mit der zweiten Variante rechnen.
Kommt vermutlich auf die Stadt und Situation an, ob das lebensmüde ist oder nicht. Gefühlt bin ich im Alltagsverkehr ohne Radwege, was leider immer noch eher die Standardsituation ist, Freiwild für die Autofahrer. Gerade das Linksabbiegen, wenn man in der Fahrspur der Autos steht und man eher träge in Lücken fahren kann, wird man da scheinbar zum Hindernis. Mir ist das indirekte Abbiegen lieber, wobei ich dann, meist ist viel Verkehr, dann an der Fußgängerampel warte um mit dem „Querverkehr“ die Spur wechsle. Ich habe es aber geschafft nicht mehr auf der „Flucht“ zu sein gedanklich, wenn ich zum Ziel fahre.
Ich sehe eher die Variante 1 als gefährlich. Bei 2 und 3 müssen die Autos ja warten, bei 1 wirst du aber schnell übersehen
@@Ronan.Tanquy Naja, der Autofahrer "unten" im Bild muß nur geradeaus fahren, und dann scheppert es, wenn der Radler vor ihm plätzlich nach links schwenkt.
@@Ronan.Tanquy Problem bei der indirekten Variante, es könnten ja Linksabbieger stehen und als Geradeausfahrer fährt man dann vorbei und dann mit einem Rad zu rechnen das vor einem auch links abbiegt, das überfordert vermutlich und ist riskant.
@@matthiasmuller5173 Ein Radfahrer sollte natürlich Handzeichen geben, das er abbiegen möchte.
Wenn ein Autofahrer das nicht versteht oder beachtet, sollte er doch bitte seinen Führerschein abgeben
Ich habe nur Bahnhof verstanden...und dabei haben mir 2 Hoibe auch nichts geholfen.
Ich persönlich verhalte mich als Autofahrer bei Radfahrern so, als ob kleine Kinder unterwegs sind. Immer Obacht geben, besser langsamer fahren, oder gar stoppen. Egal wer da Vorfahrt hat.
Und selbst wenn der Radfahrer verkehrswidrig über rot radeln sollte, fahre ich ihn nicht über.
Und weil nicht alle Radler wie Schweine radeln, komme ich doch ans Ziel...und kann nachts gut schlafen.
Mal in Polen gewesen. Räder werden dort wie Pkw überholt, links. Angenehm.
@@sotecluxan4221 Und in DE werden Fahräder rechts überholt? Der PKW weicht auf den Bürgersteig aus?!
Warum bitte könnte einer der rechts wartet auf die Idee kommen das der Radfahrer bei rot über die Ampel gefahren sei? 😂😂😂😂😂😂😂!!!! Er biegt doch links ab ! Was bitte hat er mit der Ampel zu tun!
Weil Autofahrer das irgendwie immer denken. Egal was man macht. Aber selber fahren sie immer bei "dunkelrot" 😅
Ein Form der Entbürokratisierung, wäre es einfache Regeln zu schaffen, die jeder versteht und einen Anwalt überflüssig machen
Im Zweifel machen sich die Radfahrer die Regeln selbst. Auf die bestehenden pfeifen sie.
Eine Form des Verkehrsrechtes wäre es vor allem, wenn Rechtsanwälte das verstehen würden,
was sie den Menschen erklären wollen.
Die StVO ist da ziemlich klar formuliert,
denn "indirektes Links abbiegen" entbindet NICHT von der Beachtung der Roten Ampel.
Vor allem dann nicht, wenn es sich dabei um Kreuzungsbereiche handelt,
die nicht so simpel gestaltet sind, wie sie hier immer mal wieder gezeigt werden !
Denn dann "denken" einige Radler, ach, die haben ja gesagt des es erlaubt ist,
und brackern in die nächste Tram, oder den Gegenverkehr, der die Radler, die sich so einfach über die Kreuzung schummeln wollen, gar nicht wahrnehmen können !
"indirektes Linksabbiegen" ist nach der StVO nämlich IMMER ein Abbiegen in ZWEI Zügen !
@Heiko881 Variante 2 kommt meist bei einfacher gestalteten Kreuzungen zur Anwendung, wie im Video dargestellt. Dabei wird zwar in zwei Zügen abgebogen, aber es müssen keine zwei Grünphasen abgewartet werden. Wenn die Kreuzung allerdings komplizierter gestaltet ist, gilt oftmals Variante 3, bei der die Ampelsignale für den Radverkehr beachtet werden müssen.VG Andi / Social Team
@@ADAC Ich bin sehr gespannt wie man der Polizei im Falle eines Falles erklären soll das es sich nicht um einen Rotlichtverstoß, sondern um "indirektes Abbiegen gehandelt haben soll ?
Und vor allem:
Etwa 75 Prozent aller Kreuzungen kommen dafür gar nicht in Frage.
Damit bleibt es einfach inpraktikabel, und wenn sich noch so viele Leut darum bemühen den Radlern Dinge zu erklären, die sie am Ende "einfach aus dem Weg schaffen" sollen.
@@Heiko881 Widerspruch, Anwalt. Wird lästig und wäre mir die Mühe nicht wert. Würde ich noch nennenswert oft mit dem Fahrrad fahren, würde ich direkt abbiegen.
oh got oh got, variante 2+3: ich kreuze ja den duchgehenden verkehr, ich werd also den teufel tun und einfach links abbiegen (übrigens der grund warum ich hier immer noch einen kommentar abgeben kann). gesundheit geht bei mir immer vor recht.
Richtig ...Unsere Knochen als Radler haben keine Knautschzone egal ob recht oder sonstwas ,so fahr ich seit über 70 Jahren jedes Jahr etliche Tausend Km .
Welchen durchgehenden Verkehr? Der muss ja an der roten Ampel warten
@@Ronan.Tanquy ich glaube er meint den Verkehr der hier von oben kommen könnte 01:04 (in diesem Fall ist dort aber kein Verkehrsteilnehmer dargestellt)
@@hage1031 Richtig, den Gegenverkehr seiner ursprünglichen Fahrtrichtung. Der hat immer noch Vorfahrt, denn der der hat in dieser Situation ebenfalls Grün. Wenn ich grün habe rechne ich auch nicht unbedingt damit, dass plötzlich ein Radfahrer von links kommt.
Variante 1 mit rechtzeitigen Verlassens des Radstreifens bei wenig Verkehr. Sonst warte ich an einer Ampel mehr bleibe auf vorhandenen Radstreifen. Das indirekte Abbiegen ist mir zu viel Nervenkitzel, wenn das nicht direkt auf die Fahrbahn aufgezeichnet ist, um KfZ zu warnen.
Variante zwei für Lebensmüde. Man muss ja davon ausgehen dass die Mehrheit der Radler Bleiarme hat und einfach vor dem Kraftfahrzeug nach links rüber zieht und im ungünstigsten Fall quer vor dem Gegenverkehr auf der Straße steht.
Von indirektem Abbiegen hab ich noch nie gehört und auch noch nie gesehen.
Würde mal behaupten, dass damit nur die Allerwenigsten rechnen. Wenn kein Radweg markiert ist, sollte das auch tunlichst unterbleiben - da hilft nämlich kein Helm, wenn es nicht klappt! Es macht keinen Sinn, zwei Spuren zu queren. Seit wann ist das erlaubt?
Geht mir genau so. Auch wenn ich es darf würde ich nie davon Gebrauch machen. Die Wahrscheinlichkeit, daß der restliche Verkehr nicht damit rechnet und eine gefährliche Situation entsteht ist viel zu hoch.
Ich kenne auch nur 1 und 3. Wobei es für den dritten Fall immer häufiger Ampeln für abbiegende Radfahrer gibt.
Stimmt, das zweite ist einfach nur Kamikaze.
Leider musst du Variante 2 sehr häufig in Großstädten machen,wenn du nicht testen willst ob du oder der PKW stärker ist
@porkonfork2024 Die Regelung wurde 1988 eingeführt. Da sie vielen nicht bekannt ist oder gar angezweifelt wird, haben wir dieses Video gemacht 🙂 VG Andi / Social Team
@@ADAC Top!
Ich nutze bevorzugt Variante 1, das direkte Linksabbiegen. Man fährt praktisch wie ein Auto und fließt im Verkehr mit. Hier gibt es beim Abbiegen selbst nur wenig Konfliktpotential, oft sogar eine eigene Grünphase ohne Gegenverkehr. Es wird nur schwierig, wenn es sich um eine Straße mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung handelt. Dann kann es sehr gefährlich werden auf den Streifen für das Linksabbiegen zu gelangen. Das kommt dann aber auch auf die aktuelle Verkehrsmenge an. Also entscheide ich mich situationsabhängig, bevorzugt aber für das direkte Linksabbiegen.
Wenn der Radweg benutzungspflichtig ist, darf der Radweg keinesfalls zum Linksabbiegen verlassen werden. Daher scheidet Variante 1 meist aus. Die Variante über die Fußgängerampel geht halt nur, wenn gerade keine Polizei da ist.
@@losttownstreet3409 Wie kommst du darauf, dass ein benutzungspflichtiger Radweg zum Abbiegen nicht verlassen werden darf? Und warum meinst du, dass benutzungspflichtige Radwege an Kreuzungen meist vorhanden sind? Radwege mit Benutzungspflicht müssen die Ausnahme sein. Sie dürfen überhaupt nur beim Vorliegen einer örtlichen Gefahrenlage angeordnet werden. An den meisten Kreuzungen dürften benutzungspflichtige Radwege schlicht illegal sein.
@@MH_1989
10x Landtag Bayern, 2x Deutscher Bundestag, 2x Verwaltungsgericht, 3x Amtgericht, Bundesverfassungsgericht, Polizei, Innenministerium, Straßenverkehrsbehöreden haben dies so mir geschrieben.
Eine Gefahrenlage ist nicht erforderlich, da die Leichtigkeit des Verkehrs für PKW vollkommen ausreichend ist (Gefahrenlage oder Leichtigkeit).
@@losttownstreet3409 Kannst du bitte eine Rechtsnorm oder ein Gerichtsurteil nennen, in dem das geschrieben ist?
Es gilt: "Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt." Urteil vom 18.11.2010 -
BVerwG 3 C 42.09
@@MH_1989
Leider ja: "Im Falle des Vorliegens einer qualifizierten Gefährdungslage i. S. v. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO dient die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs." (Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2015 - M 23 K 14.5122)
StVB München: "Die Anordnung einer Benutzungspflicht ist immanent auch mit einem Fahrbahnbenutzungsverbot verbunden, da eine qualifizierte Gefährdungslage für die Verkehrssicherheit und / ***oder den Verkehrsfluss vorliegt ****"
==> eine Gefährdungslage für den Verkehrsfluss ist bereits der Verbesserung des Verkehrsflusses.
"Letztlich würde eine Inanspruchnahme der Fahrbahn durch Radfahrer im streitgegenständlichen Bereich zu erheblichen Beeinträchtigungen der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs und damit zu Beeinträchtigungen des Schutzguts der Ordnung des Verkehrs im Sinne von § 45 Abs. 1 StVO führen. (Urteil vom 6. April 2011 Bayerischer VGH | Az. 11 B 08.1892)
"Die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dient, wozu auch dessen Flüssigkeit gehört (vgl. BayVGH, Urt. v. 11. August 2009 - 11 B 08.186 -, juris Rn. 64 m. w. N.)." www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/10A945.pdf
Doppelte Rückschaupflicht beim direkten abbiegen eines Radfahrers, da fängt der Witz schon an.....😄
Die Variante 2 kann doch nicht euer ernst sein? Könnt ihr diese bitte nochmal im Detail erklären? Bei Gegenverkehr muss ich als Radfahrer ja trotzdem stehen bleiben und damit die Geradeausspur blockieren? Oder warte ich dann an der Ecke der Kreuzung und muss somit auch die hinter mir fahrenden Geradeausfahrer vorbei lassen bis kein Gegenverkehr mehr kommt? Was ist der Vorteil dieser Variante gegenüber der Variante 1? Bitte macht noch ein Folgevideo in dem ihr auf diese gefährliche Situation in allen Varianten nochmal detailliert eingeht - Danke !!
@gunta. Danke für die Anregung. Du musst an der Ecke der Kreuzung warten und die hinter dir fahrenden Geradeausfahrer (und auch Gegenverkehr) vorbei lassen. Der Sinn der Variante des indirekten Linksabbiegens ist u.a. dass sich Radfahrer an Kreuzungen mit viel Verkehr nicht links zum Abbiegen einordnen müssen, sondern zunächst die rechts einmündende Straße überqueren und erst dann die Fahrbahn, die man verlassen will, im rechten Winkel kreuzen. VG Andi / Social Team
@@ADAC Ah Danke! Jetzt hab ich's auch verstanden 🙂 Das ist mir tatsächlich auch schon öfter passiert, dass ich vergessen habe mich rechtzeitig auf der linken Autospur einzuordnen, dann hatte ich intuitiv auch schon indirekt links abgebogen, allerdings an der Ecke gewartet bis auch die Fußgängerampel grün wurde. Gut zu wissen, dass man also auch bei roter Ampel "fertig" linksabbiegen darf sofern es der Verkehr zulässt.
Wie ist es bei der Variante 2 wenn ein Auto hinter dem Fahrrsad geradeaus fährt? Wer hat Vorfahrt Fahrrad oder Auto. Als Radfahre wurde ich lieber auf "Vorfahrt" verzichten, aber wäre es gut zu wissen.
Der Radfahrer hat Vorfahrt, so lange er sich noch vor dem PKW befindet. Ist doch ganz normal wie an jeder Kreuzung
Ja das wurde leider vergessen. Die Qualität der letzten Videos war nicht unbedingt gut - leider.
@tomas7180 Der Radfahrer muss beim indirekten Linksabbiegen den Verkehr aus beiden Richtungen beachten bzw. durchfahren lassen. Geregelt ist dies in StVO §9(2). VG Andi / Social Team
@@ADAC Sorry aber das sehe ich anders, bzw das dieser § hier nicht zum tragen kommt.
Gegenverkehr gibt es in vorliegendem Fall nicht, da dieser rot haben muss.
Der nachfolgende Verkehr befindet sich hinter dem Fahrrad. Entsprechend hat dieser in dem Fall auch zu warten bzw Vorfahrt zu gewähren, auch wenn in einem weiten Bogen abgebogen wird
@@Ronan.Tanquy Das ist jetzt aber ein Scherz, oder? Radfahrer vor Pkw werden als mobiles Ziel betrachtet und nicht als Vorfahrt habender Verkehrsteilnehmer, das sagen mir meine 50+ Jahre Fahrraderfahrung. Da nützt auch kein Anzeigen eines Spurwechsels, einer Abbiegeabsicht o.ä.
Wenn man ein Erklärvideo braucht, ist die Verkehrsführung falsch.
Niemals über mögliche rote Ampeln fahren. Punkt.
So merkwürdig die Variante 2 auch erscheinen mag - je mehr ich drüber nachdenke desto mehr kann ich sie mir zumindest als gute Ersatzlösung vorstellen. Z.B. man fährt auf die Kreuzung zu mit viel Autoverkehr in dieselbe Richtung. Handzeichen und u.U. recht langer Schulterblick kann schon ein gewisses Risiko darstellen (man schaut nicht nach vorne, fährt unsicherer). Man könnte stattdessen einfach im Kreuzungsbereich rechts halten und abwarten. Wie im Bild bei 1:05 aber natürlich nicht in der eigenen Fahrspur anhalten, sondern rechts davon. Die Variante hätte sicherlich ausführlicher erklärt werden sollen, sodass hier keine Missverständnisse entstehen. Ich gehe davon aus, dass man natürlich den Verkehr in beide Richtungen durchlassen muss! Dann ist aber auch der Titel des Videos sehr ungünstig gewählt (click bait?!).
Vari 1 benutze ich oft.. Ich bleibe aber in der Mitte und fahre links oben dann auf den (endlich) vorhandenen Radweg. In der Strasse von unten ist kein Radweg
Was gilt denn für das indirekte Abbiegen im Falle einer T-Kreuzung? Dort wird die rechte Spur ja zum Rechtsabbiegen genutzt. Kann ich als Radfahrer trotzdem geradeaus fahren und hinter der Kreuzung links abbiegen? Dann müsste ein PKW Fahrer jederzeit damit rechnen, dass ein Radler seinen Abbiegeweg kreuzt??
@tomthomson7876 Auch in diesem Fall wird ja zunächst die Straße von rechts geradeaus überquert. Insoweit muss der Rechtsabbieger den geradeaus fahrenden Radler durchfahren lassen, vgl. § 9 Abs. 3 der StVO. VG Andi / Social Team
In der Variante drei gibt es für den Radfahrer keine eigene kleine Ampel, wie es sonst, zumindest an vielen Stellen, üblich ist. Und dennoch müsste ich ohne eigene Radfahrerampel stehenbleiben ja???
Das finde ich verwirrend im Vergleich zu Variante zwei. Da verstehe ich den Grund nicht warum man in dieser Situation nicht indirekt abbiegen darf, wenn es doch für den Radfahrer keine eigene Ampel gibt. Und wenn man auf dem nutzungspflichtigen Radweg die Ampel des Querverkehrs nicht sehen kann aufgrund baulicher ungünstigkeit, muss ich dann trotzdem stehenbleiben?
Aber trotzdem Danke für diese Video!
Hallo @lancevandance623, bei benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen müssen diese eben auch benutzt werden, es sei denn dies ist aus irgendwelchen Gründen unzumutbar. Das Abbiegen allein rechtfertigt aber nicht, die Radverkehrsanlage zu verlassen. Das ist der Grund für die Unterscheidung.
Zu deiner zweiten Frage: ja prinzipiell ist auch in diesem Fall die Lichtzeichenanlage zu beachten, aber ist schwierig das so pauschal zu sagen. Da müsste man sich mal die konkrete Örtlichkeit anschauen. VG Evi/Social Team
Ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt, da er mir auf meiner täglichen Pendlerstrecke oft begegnet: Ich fahre von einer kombinierten Auf- und Abfahrt auf eine Bundesstraße mit zwei Fahrstreifen in eine Richtung (ähnlich einer Autobahn) auf, auf der in beiden Spuren Stau ist. Bis wohin darf ich die kombinierte Auf- und Abfahrt befahren? Meinem Verständnis nach könnte diese kombinierte Auf-und Abfahrt bis zum Ende von mir benutzt werden um mich in den Stau „einzufädeln“ um ein weiteres Rückstauen auf der Straße die auf die Bundesstraße aufführt zu verhindern? Ist das richtig?
@caraddicted6794, auch hier gilt das Gebot der Rücksichtnahme, da du dich ja wohl auf einem Ausfädelungsstreifen befindet. Hier gilt: Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen nur mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden. VG Marion/ Social Team
@@ADAC Vielen Dank, Marion! 🙏
Sehr gerne, @caraddicted6794 😊
Radfahrer genießen im Straßenverkehr Narenfreiheit sie werden nicht korulirt
korrumpiert?
Unabhängig welche Variante, wäre es angebracht, noch darauf hinzuweisen, dass die Radfahrer ihren Richtungswechsel auch deutlich anzuzeigen habe. Denn das und dass man sich davon überzeugen muss, dass der Fahrweg frei ist, scheinen die Radfahrer wohl nie gelernt zu haben. Insbesondere Variante 2+3, nimmt ein Kraftfahrer eher an, dass der Radfahrer geradeaus fährt.
@eastconsult Stimmt, das Abbiegen ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen, also müssen Radfahrer Handzeichen geben. In Variante 3 könnte dies unterbleiben, weil es sich nach dem Abwarten der Rotphase dann je nach konkreter Örtlichkeit nur noch um ein Geradeausfahren handelt. VG Andi / Social Team
Variante 2 & 3: weil es sonst zu einfach wäre (und ein Kfz-ler evtl. mal 20m hinter einem Radfahrer her fahren müsste)
@ADAC Danke, danke, danke!
In der Praxis macht es das indirekte Abbiegen für Radfahrende allerdings häufig komplizierter. Besonders an größeren Kreuzungen mit unterschiedlich geregelten Strömen. Es muss zwar nicht auf Grün gewartet werden, jedoch lässt sich oft nicht so gut abschätzen, ob beispielsweise noch wartende Linksabbiegende noch gesondert Grün kriegen. Häufig, aber nicht immer, gibt es deshalb gesonderte Signalgeber für indirekt links Abbiegende, die nur dann an sind und Grün zeigen, wenn sicher gequert werden kann. Wenn jedoch offensichtlich frei ist, muss darauf nicht gewartet werden.
Zu 3.: Es wäre aber durchaus zulässig den benutzungspflichtigen Radweg *vor* der Kreuzung zu verlassen, um sich zum direkten Linksabbiegen einzuordnen. Nur innerhalb der Kreuzung darf sich nicht mehr umentschieden werden. Ich nehme an, so meintet ihr es auch.
@WurstCase Ja, so meinten wir es 👍🙂 VG Andi / Social Team
Wie ist es denn bei folgender (abgewandelter Variante):
Ich bin auf einem benutzungspflichtigen Radweg unterwegs und halte an der Ampel um geradeaus über die Kreuzung zu fahren. Auf der gegenüberliegenden Seite gibt es in der Tempo 30 Zone nur noch einen Fußweg und keinen Radweg mehr. Kann ich auf der Kreuzung in die Straße rein fahren um geradeaus auf der Straße weiterzufahren? Zur Verdeutlichung, es geht um diese Kreuzung. Es soll von der Waisenhausstraße in die Lachnerstraße geradeaus eingefahren werden:
www.google.de/maps/@48.1567358,11.5311557,3a,75y,228.28h,99.04t/data=!3m7!1e1!3m5!1sxlZXPemudynixIMMa0GrBA!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fpanoid%3DxlZXPemudynixIMMa0GrBA%26cb_client%3Dmaps_sv.share%26w%3D900%26h%3D600%26yaw%3D228.27649183974842%26pitch%3D-9.038782983498137%26thumbfov%3D90!7i16384!8i8192?coh=205410&entry=ttu
@@johannesMuenchen Die Frage ist also, ob es zulässig ist, schon vor der Kreuzung auf die Fahrbahn zu wechseln, um dann geradeaus in die Lachnerstr. weiterzufahren? Mein spontaner Tipp wäre ja, da der Radweg nicht in die gewünschte Richtung führt. Alternative wäre spätestens dort, wo der Radweg geradeaus nicht mehr weitergeht, unter Beachtung des nachfolgenden Verkehrs auf die Fahrbahn zu wechseln.
Ich würde wahrscheinlich die erste Option wählen, sofern es der Verkehr auf der Fahrbahn zulässt.
Was sagt der @ADAC? :)
@johannesMuenchen Ja, das ist zulässig. Dies hat aber eigentlich nichts mit dem hier thematisierten Abbiegen von Radlern zu tun. Sondern vielmehr mit der Frage, was gilt, wenn ein Radweg endet. Auch hierzu haben unsere Juristen bereits ein Video veröffentlicht, hier der Link 👉ua-cam.com/video/PlRXSe1GjiE/v-deo.html 🙂 VG Andi / Social Team
@@ADAC Vielen Dank für die Unterstützung! :)
... das 3. Beispiel erschüttert meine Toleranz. Wenn beim 2. Beispiel die 2te Ampel ungültig ist, warum muss man beim 3. Beispiel diese Ampel beachten? Dann steht man doch mitten auf dem Fahrstreifen des Querverkehrs!
@stefan_der_graff Dort, wo auf der Kreuzung eine Radverkehrsführung markiert wird, ist dieser zu folgen. So kann dann auch eine Lichtzeichenanlage mit Lichtzeichen für Radfahrer aufgestellt werden, so dass diese Lichtzeichen dann zu beachten sind. Das kommt dort in Betracht, wo das Abbiegen wie in Variante 2 wegen der Verkehrsdichte nicht angemessen ist. VG Andi / Social Team
Wie ist das eigentlich, darf man als Radfahrer an kombinierte Fuß- und Radfahrerampeln ohne Gelb schneller als mit Schrittgeschwindigkeit heran fahren? Durch das fehlende Gelb ist man ja sofort im Rotlichtverstoß, oder?
Theoretisch ja, wird dann aber nicht geahndet. Erst wenn eindeutig erkennbar war, das du bereits problemlos hättest bremsen können bzw sogar bereits die Autos losfahren (und somit schon 3-4 sec rot war), bekommst du eine Strafe
@Ronan.Tanquy Danke für diese richtige Erläuterung 👍 VG Andi / Social Team
ich steige bei rot ab - schiebe links rüber - während die fußgängerampel grün zeigt - bin ich drüben - dann schaltet die andere fußgängerampel auf grün - und ich kann schiebend die andere seite erreichen - von da fahre ich mit dem rad weiter
völlig legal ! funktioniert aber nur bei "normal" geschalteten ampeln...
Wenn aber beim indirekten Linksabbiegen ein Fahrzeug gerade aus fährt, hat der Radfahrer schlechte Karten. Er muss dann warten oder lässt sich vom KFZ mitnehmen. Von so einem Abbiegen habe ich noch nie gehört, auch noch nie erlebt. Bitte zeigen Sie den Radfahrern nicht solche Harakirifahrmethoden, Danke.
@berndadam8703 Der Radfahrer muss beim indirekten Linksabbiegen warten. Es ist der Fahrzeugverkehr aus beiden Richtungen zu beachten. Da die Regelung nicht sehr bekannt ist, informieren wir dazu in diesem Video. VG Andi / Social Team
2. macht doch garkeinen richtigen Sinn, da fehlt mir auch das reale Beispiel!
Ich gehe mal davon aus, dass der geradeaus fahrende Autofahrer gegenüber dem indirekt links abbiegenden Radfahrer Vorfahrt hat. Oder dürfen wir jetzt nur noch mit Schrittgeschwindigkeit durch die grüne Ampel fahren?
Auf der Kreuzung darf nicht überholt werden! Also kann der Radfahrer ohne zu warten vor dem nachfolgenden Auto abbiegen!
Da hat aber einer im Verkehrsunterricht so gar nicht aufgepasst ...
Selbstverständlich wird auch auf Kreuzungen überholt - und das nicht nur auf mehrspurigen Fahrbahnen in einer Fahrtrichtung.
(Bei Variante 2 muss der Radfahrer das sogar aktiv ermöglichen - denn auch hier gilt für ihn das Rechtsfahrgebot, solange er nicht abbiegen kann).
Zum Abbiegevorgang an sich:
Wer auch immer die Fahrtrichtung ändert, hat den nicht-ändernden Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren - und zwar egal, ob sie von vorne, oder von hinten kommen.
Das ist auch jedem Radfahrer sehr bewusst, wenn es sich um einen rechts abbiegenden PKW handelt, und der Radfahrer fährt geradeaus.
Das funktioniert beim linksabbiegenden Radfahrer genauso - befindet er sich jedoch hier in einer für ihn völlig unbekannten Situation, nämlich dass er jetzt einmal der Wartepflichtige ist.
Der Radfahrer hat also zu warten, und zwar auf jeden, der seine Fahrtrichtung nicht ändert und dessen Weg er kreuzt.
(Funktioniert im übrigen genauso wie bei einem linksabbiegenden Kfz, wenn es dabei Straßenbahnschienen kreuzen muss, die geradeaus führen.
Die geradeausfahrende Straßenbahn hat Vorfahrt und darf vom Linksabbieger dabei in keiner Weise behindert oder gar blockiert werden.)
@@wolfgangsommer5029 Nicht ganz.
Der Radfahrer fährt ja vor dem PKW. Er gibt daher Handzeichen um seinen Abbiegevorgang anzukündigen.
Der nachfolgende Verkehr darf somit nicht mehr überholen, sondern muss hinter dem Radfahrer warten.
Außerdem ist an einspurigen Ampeln grundsätzlich überholen verboten!
Ich glaube eher du hast geschlafen....
@oliverhansen2784 Der Radfahrer muss beim indirekten Linksabbiegen den Verkehr aus beiden Richtungen beachten bzw. durchfahren lassen. Geregelt ist dies in StVO §9(2). VG Andi / Social Team
@@Ronan.Tanquy So ist es eben gerade nicht.
Nur weil irgendwer (in diesem Fall ein Radfahrer) seine Abbiegeabsicht anzeigt, bedeutet das nicht, dass der übriger Verkehr sein Vorfahrtsrecht verliert und/oder er jetzt nicht mehr überholen dürfte.
Begründung: Siehe oben.
Aber diese Unwissenheit zu korrigieren ist müssig. Inzwischen hat der ADAC ja mehrfach geantwortet und dies bestätigt.
So viel zum Thema Schlafen ...
Ich nutze hauptsächlich Variante 1, da Variante 3 hier kaum möglich ist!
Variante 3 klappt eigentlich nur, wenn es eigene Ampeln für abbiegende Radfahrer gibt.
Das indirekte abbiegen ist bei uns an Ampeln so nicht erlaubt! Wir haben doppelte links abbiege Möglichkeit, einmal ein Radfahrstreifen an der Linksabbiegerspur & fürs indirekte links abbiegen haben wir eine Radfahrerampel fürs queren der Straße die erst Grün wird wenn der Gerabeausverkehr Rot hat , aber vor dem Grün des Querverkehr so daß der Radfahrer Zeit hat weg zukommen !
Es wurde die Variante 4 "vergessen", die zumindest in Berlin sehr oft und gerne genutzt wird:
AN der roten Ampel links auf die Fußgängerfurth entgegengesetzt der querenden Fahrbahnrichtung entlang schießen und dann auf dem dortigen Fußweg, manchmal auch Fahrradweg, entgegengesetzt der Fahrtrichtung weiterfahren.
Sollte die Ampel zufälligerweise umschalten, kann msn alternativ dann die links parallel liegende Fußgängerfurth entgegengesetzt fahren, um anschließend weiter in richtiger Richtung den Fußweg, den Fahrradweg oder auch notfalls die Fahrspur zu befahren.
Und Hartgesottene Fahrradfahrer machen das so auch selbstverständlich bei roten Ampelsignale ohne auf grün zu warten.... das ist nur Zeitverschwendung....
Alles blödsinn, die meisten Radfahrer haben eh keine Ahnung was Verkehrsregeln sind und wenn ist es auch egal!
Ist bei Autofahrern doch nicht anders (wie man hier in den Kommentaren sieht).
Fast jeder Radfahrer ist übrigens auch gleichzeitig Autofahrer. Nur mal so zum Nachdenken....
Kurze Wege mit dem Rad (zb auch um Benzin zu sparen, lange mit dem PKW
Ich sehe am Tag (im Auto und als Fußgänger) regelmäßig mehr Autofahrer, die Regeln missachten, als ich ÜBERHAUPT Radfahrer sehe. Selbst bei einem kurzen Blick aus dem Fenster sehe ich regelmäßig schon zwei bis drei Autofahrer, die StVO-widrig parken.
Attention drivers: cyclists are allowed to turn here despite the red light | ADAC | Right? Logical!
Wer denkt sich so etwas eigentlich aus? Drei verschiedene Regeln für radfahrende Linksabbieger? Komplizierter gehts wohl nicht mehr. Im Straßenverkehr muss man jede Situation in Bruchteilen von Sekunden eindeutig erkennen können. Da ist keine Zeit für solche Spielereien. Radfahrende wollen als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer angesehen werden. Dann müssen für ebendiese aber auch die gleichen Regeln gelten und keine Sonderbehandlungen.
Es kommt noch der Tag, da dürfen Radfahrende Diagonal über die Kreuzung fahren - aber nur am Dienstag und bei Regen auch am Donnerstag.
Das sind eigentlich ganz einfache Regeln, die man auch in der Fahrschule lernt und prüfungsrelevant sind.
Durch die geringere Breite und Geschwindigkeit des Fahrrads, wird bei Variante 2 den schnelleren Fahrzeugen so die Möglichkeit des Überholens gegeben.
Bei Variante 3 wird dies meist durch spezielle Ampeln nochmal reguliert.
Bei 2 kannst du es dir einfach mit einem größeren Abbiegeradius vorstellen
Ich habe kein Fahrrad!
Dann darfst du auch keins fahren. Mein Beileid!
Die Info, auf die die ganze Welt gewartet hat.
Ich fahre mit dem Fahrrad nur auf dem Feldweg und im Wald das gibt es keine Ampeln
radfahrer fahren dcho immer bei grün
auch wenn es kirschgrün ist
Alle deutsche Radfahrer so warum bei rot abgiegen dürfen es ist bei uns sogar Pflicht
Es wird langsam Zeit das Fahrradfahrer Steuern für das benutzen der Straße zahlen müssen. Wer bezahlt die Radwege?
Die Radwege bezahlt der Steuerzahler, genau wie auch die Straßen. Ich bin als Radfahrer übrigens auch nicht von der Steuerpflicht befreit.
Fussgänger dann such?
Weil der Bund ja schon immer Einnahmen und Ausgaben gleich verteilt … Der Bund gibt laut einem Bericht vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung ca. 19,2 Mrd. Euro im Sektor Straßen aus und nimmt durch KFZ-Steuern lediglich 8,49 Mrd. Euro ein. Die KFZ Steuer müsste dementsprechend doppelt so teuer sein. Zumal ja auch ein Großteil des Verschleiß der Straße durch Abnutzung eher von schweren Fahrzeugen wie Autos als von leichten Fahrrädern kommt.
www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3715_58_101_vergleich_verkehrstraeger_bf.pdf
Erst denken, dann schreiben.
Dies mit dem indirekten Linksabbiegen ist definitiv falsch (ich kann gerne die Kontaktdaten vom Ministerium weitergeben) hier müssen, auch wenn keine Ampeln für den Radverkehr vorhanden sind und keine Radverkehrsführung vorhanden ist, definitiv die Fußgängerampeln beachten werden.
Die StVO ist kein Geheimbuch, dass nur das Ministerium kennt und auslegen darf. In der StVO steht das genau so explizit drin. Die Suchmaschine der Wahl hilft. Und nein, die Fußgängerampeln sind für Radfahrer generell bedeutungslos.
Die Fußgängerampel gilt NIE für den Radverkehr. Diese Änderung gilt seit dem 01.01.2017. Früher musste man sich tatsächlich an Fußgängerampeln halten. Jetzt gilt für den Radverkehr die Ampel für den Fahrverkehr, bzw. auf Radverkehrsführungen auch spezielle Ampeln für den Radverkehr. Diese Bestimmungen stehen in StVO §37 (2) 6.
Da liegst du leider falsch. Viele Grüße von einem Fahrlehrer ;)
Es geht ja darum, das der Radfahrer im Verkehr schwimmt und einfach später als die PKWs abbiegt, da er sich an das Rechtsfahrgebot hält
Die Fußgängerampeln sind für Radfahrende schon mal gar nicht relevant - wenn keine Radampeln vorhanden sind, gelten die normalen Ampeln des Autoverkehrs. Setzen, sechs!
@losttownstreet3409 Die Regelung zum indirekten Linksabbiegen wurde 1988 eingeführt. Da sie vielen nicht bekannt ist oder gar angezweifelt wird (wie hier von dir) , haben wir dieses Video gemacht 🙂 VG Andi / Social