Das haben wir Sonntag abends um 19 Uhr imme mit der Familie gesehen. Ich möchte die Show - nur war das immer bevor ich Montags in die Schule musste wo meine Mobber gewartet haben. Von daher war ich immer sehr nervös wenn ich ins Bett musste. Dennoch spannend gemachte Show
Was der Typ in 28:42min gesagt hat "Firmen-bzw. Produktnennung wäre Schleichwerbung", stimmt nicht, da man, um SchleichWERBUNG betreiben zu können, man: 1. von der Firma bezahlt worden sein muss, 2. man ihre Produkte schönredet und zum Kauf dieser Gegenstände anregt.
Vermutlich wurde der Erfinder für den Auftritt bezahlt. Weshalb sonst hätte er auftreten sollen? Sonst läuft das so, dass dem Gast die Spesen bezahlt werden und er dafür für sein Buch, Film, Tournee, CD, Erfindung usw. werben darf. Schleichwerbung ist bei ARD und ZDF Gang und Gebe.
@@svenhansen4220 Das heißt, du kennst dich besser aus? Ist es denn Schleichwerbung, wenn die interviewte Person antwortet, dass die eigene Entwicklung z.B. bei Edeka oder Rewe zum Einsatz kommen? Genau um das geht es hier doch. Anderenfalls, d.h. falls du deine hier gegebene Ansicht nicht belegen kannst, bleibe ich dabei, dass es sich hier _NICHT_ um Schleichwerbung handelt. 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 nennt Schleichwerbung als eine von 31 Fallgruppen und beschreibt die Methode: „Es werden redaktionelle Inhalte in Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung eingesetzt und der Gewerbetreibende hat diese Verkaufsförderung bezahlt, ohne dass dies aus dem Inhalt oder aus für den Verbraucher klar erkennbaren Bildern und Tönen eindeutig hervorgehen würde“ --> Geld- oder Sachleistungen müssen vom Gewerbetreibenden an die Sendungsproduzenten(d.h. z.B. dem Moderator) fließen oder geflossen sein. Ebenso die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über audiovisuelle Mediendienste (sog. AVMD-Richtlinie, welche die sog. EG-Fernsehrichtlinie abgelöst hat). Diese definiert Schleichwerbung als „die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, dem Namen, der Marke oder den Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Mediendiensteanbieter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit über ihren eigentlichen Zweck irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.“ --> Absicht der Werbung. Ebenfalls mMn nicht gegeben.
wie ich die früher gerne geschaut habe
schade das es solche sendungen nicht mehr gibt
Nur die ersten Sekunden vom Intro gehört und schon waren die Erinnerungen daran aktiv....
Das haben wir Sonntag abends um 19 Uhr imme mit der Familie gesehen. Ich möchte die Show - nur war das immer bevor ich Montags in die Schule musste wo meine Mobber gewartet haben. Von daher war ich immer sehr nervös wenn ich ins Bett musste. Dennoch spannend gemachte Show
19.30
Ich habe das auch gesehen. SAT.1 hat die Sendung später unter dem Namen clever mit Wigald Boning ausgestrahlt.
Ramona Leiss immer in die tollsten lederklamotten
tolle Show!!
"Wipp-Wipp" Holgi. Trotzdem tolle Sendung👍
12:20 Ist das eine Art Theremin?
Was der Typ in 28:42min gesagt hat "Firmen-bzw. Produktnennung wäre Schleichwerbung", stimmt nicht, da man, um SchleichWERBUNG betreiben zu können, man:
1. von der Firma bezahlt worden sein muss,
2. man ihre Produkte schönredet und zum Kauf dieser Gegenstände anregt.
Vermutlich wurde der Erfinder für den Auftritt bezahlt. Weshalb sonst hätte er auftreten sollen? Sonst läuft das so, dass dem Gast die Spesen bezahlt werden und er dafür für sein Buch, Film, Tournee, CD, Erfindung usw. werben darf. Schleichwerbung ist bei ARD und ZDF Gang und Gebe.
Wenn man keinen Schimmer von nichts hat, sollte man besser vornehm die Schn... halten
@@svenhansen4220 Das heißt, du kennst dich besser aus?
Ist es denn Schleichwerbung, wenn die interviewte Person antwortet, dass die eigene Entwicklung z.B. bei Edeka oder Rewe zum Einsatz kommen?
Genau um das geht es hier doch.
Anderenfalls, d.h. falls du deine hier gegebene Ansicht nicht belegen kannst, bleibe ich dabei, dass es sich hier _NICHT_ um Schleichwerbung handelt.
2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 nennt Schleichwerbung als eine von 31 Fallgruppen und beschreibt die Methode: „Es werden redaktionelle Inhalte in Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung eingesetzt und der Gewerbetreibende hat diese Verkaufsförderung bezahlt, ohne dass dies aus dem Inhalt oder aus für den Verbraucher klar erkennbaren Bildern und Tönen eindeutig hervorgehen würde“
--> Geld- oder Sachleistungen müssen vom Gewerbetreibenden an die Sendungsproduzenten(d.h. z.B. dem Moderator) fließen oder geflossen sein.
Ebenso die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über audiovisuelle Mediendienste (sog. AVMD-Richtlinie, welche die sog. EG-Fernsehrichtlinie abgelöst hat). Diese definiert Schleichwerbung als „die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, dem Namen, der Marke oder den Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Mediendiensteanbieter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und die Allgemeinheit über ihren eigentlichen Zweck irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt.“
--> Absicht der Werbung. Ebenfalls mMn nicht gegeben.
Wipp-Holgi
26:09 Wahre Worte Herr Bublath! Wahre Worte! Es interessiert nur niemanden.
😂🤮