Grundsätzlich kannst du beide Jobs gleichzeitig ausüben. Allerdings schmälern die Stunden aus dem Minijob die Anzahl der Stunden, die du dann noch im Werkstudi-Job haben darfst, um das Werkstudi-Privileg noch zu haben. Also insgesamt nicht mehr als 20 Stunden, sonst wird das ganz anders versteuert. Und wenn dein Minijob die 538 Euro-Grenze überschreitet, greift Lohnsteuer 6 (aber erst dann).
Geht auch beides ganzjährig und gleichzeitig?
Grundsätzlich kannst du beide Jobs gleichzeitig ausüben. Allerdings schmälern die Stunden aus dem Minijob die Anzahl der Stunden, die du dann noch im Werkstudi-Job haben darfst, um das Werkstudi-Privileg noch zu haben. Also insgesamt nicht mehr als 20 Stunden, sonst wird das ganz anders versteuert. Und wenn dein Minijob die 538 Euro-Grenze überschreitet, greift Lohnsteuer 6 (aber erst dann).