Der neue All Crimes Ansatz im Strafrecht

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  • Опубліковано 13 лип 2024
  • Am 5. März 2021 hat der Bundesrat den neu gefassten § 261 #StGB #Geldwäsche gebilligt, den der Bundestag am 11. Februar beschlossen hatte. Das dient der Umsetzung der Richtline (EU) 2018/1673, die die Ausweitung des Vortatenkatalogs und eine Strafschärfung von Geldwäsche durch Verpflichtete verlangt.
    Der deutsche Gesetzgeber geht aber über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, indem die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche nunmehr dem All Crimes Ansatz folgt.
    Rechtsanwalt Andreas Trapp stellt den neuen Geldwäschetatbestand dar und geht dabei auf die Beratungen im Bundestag ein. Er gibt eine erste Einschätzung, was die Änderungen für die Wirtschaft und insbesondere für die Verpflichteten nach dem #GwG bedeutet, zeigt Umsetzungsbedarf im #Risikomanagement, dem Kundenannahmeprozess (#KYC) und bei den #Verdachtsmeldungen auf und gibt Impulse für die Anpassung der Risikoanalyse an den All Crimes Approach.

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