SGB XI - Welche Möglichkeiten habe ich? (Teil 3)
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- Опубліковано 4 лис 2024
- In diesem Teil erklärt Marcel euch die Leistungen nach SGB XI bei stationärer Unterbringung, den Wohngruppenzuschlag, das Pflegeunterstützungsgeld und die Wohngruppenförderung.
Super macht ihr das , gut verständlich zusammen gefasst
Superbeitrag, aufschlussreiches und übersichtliches Tafelbild - danke.
Es wäre schön, wenn der Redner am Ende seines Vortrags einmal kurz beiseite treten könnte; dann hätte der Zuschauer mit einem einzigen Screenshot die gesamte Zusammenfassung im Bild. Nochmals: Danke!
Sehr gut erklärt alle drei Videos, ich habe am Dienstag eine Prüfung zwecks SBG XI und SGB V. Die Videos haben mir wirklich sehr geholfen!!!!!!!!!!
Supper gut erklärt alle drei Videos. Very simple presentation, made easy for everyone to understand. Thank you.
Vielen Dank sehr guter Vortrag. Er erinnert mich an Fast Food;-) Kurz,Knapp informativ . Danke Schön
Ich berate selbst seit über 20 Jahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Ich habe mir einige der Videos angesehen. Es sind einige Fehler drin, wie z. B.: Verhinderungspflege kann auch komplett für den Aufenthalt in einer Kurzzeitpflege genutzt werden, nicht nur zu 50 %, im Pflegeheim gibt es keine 125 Euro Entlastungsbetrag (nicht ~beitrag), den gibt es nur für die ambulante Pflege, den Entlastungsbetrag kann man nicht einfach auf den Anspruch Kurzzeitpflege oder Tagespflege drauf rechnen sondern damit kann man sich z. B. den Eigenanteil erstatten lassen, den Wohngruppenzuschlag gibt es nicht vom MDK, sondern von der Pflegekasse, die ein Antragsformular für den Zuschlag haben, …. auch fehlen Informationen z. B.:das man den nicht verbrauchten Entlastungsbetrag mit ins nächste Kalenderhalbjahr des Folgejahres nehmen kann, der Zuschuss bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei zwei oder mehrere Pflegebedürftigen in einer Wohnung bis zu 16.000 Euro betragen kann, oder das man den Zuschuss auch mehrfach bekommen kann, und, und, und, Ausführliche Informationen mit Beispielen zu den einzelnen Leistungen findet man im "Gemeinsamen Rundschreiben zu den Leistungen der Pflegeversicherung" > einfach mal googeln. Also Marcel: etwas besser vorbereiten, größer und deutlicher schreiben und dann wird das schon. Schön ist, dass du informieren möchtest. Nur wenn: dann bitte richtig und vollständig.
Super Kommentar danke hat mir sehr geholfen
Hallo! Kann man noch Fragen stellen? Ist ja 3 Jahre her der Beitrag, deshalb frage ich nach...?
Hallöchen.Meine Frage: Was siind Pflegebedarfskontrollen?
Das Pflegeunterstützungsgeld kann wie oft genutzt werden? 1 malig?
MDK- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung.
Sonst super erklärt für Jedermann
Danke danke :-). Ob du es glaubst oder nicht, diesen Fehler mache ich in all meinen Videos. Aber jetzt ist der Fehler erkannt ;-).
Falls ja, würde ich mich freuen, wenn es eine E-Mail-Adresse gibt, über die ich meine Frage an dich richten kann. Vielen Dank!
Sehr guter Beitrag, leider ein kleiner Fehler. Für die Wohngruppen müssen mindestens zwei und höchstens 11 Personen sein. § 38a Abs.1 Satz 1. Sorry, nur ein kleiner hinweis. Sonst sehr verständlich erklärt. Danke
Vielen Dank für deinen Hinweis 😀
Superbeitrag, aufschlussreiches und übersichtliches Tafelbild - danke.
Es wäre schön, wenn der Redner am Ende seines Vortrags einmal kurz beiseite treten könnte; dann hätte der Zuschauer mit einem einzigen Screenshot die gesamte Zusammenfassung im Bild. Nochmals: Danke!