einigee fragen hätte ich auch noch gerne beantwortet: ist es rechtlich gedeckt, dass der nicht mit der KM verheiratete leibliche vater eines kindes die obsorge erst beantragen muss und diese nicht automatisch ab der geburt des kindes inne hat? schließlich ist es ja auch sein kind und der gleichheitsgrundsatz müsste doch auch beachtet werden? stichwort menschenrechte. umgeht man mit der derzeitigen gesetzeslage nicht erher diese uneinschränkbaren unveräusserlichen menschnrechte? denn zum zahlen wird man ja auch auf grund der sogenannten menschenrechte verpflichtet. wird hier nícht bewusst menschenrecht ausgehebelt zu lasten der väter? und sind solche einseitigen verträge zu lasten dritter (meist den vätern) denn nicht ungültig für dritte, also den vätern? ich mein, die obsorge zu verweigern, den meist bewusst ausgegrenzten elternteil unter androhung von strafen oder sogar freiheitsentzug zum zahlen verpflichen, kann doch nicht rechtlich gedeckt sein. seit wann hat ein mensch kein recht auf seine kinder??? vor allem werden wie man weiß die meisten väter durch lügen und gekonnt gespielter opferhaltung der KM vor den entscheidungsträgern ohne überprüfung der dargelegten verleumdungen (die meistens auch nicht bestraft wird) ausgegrenzt und unter strafe zum zahlen verpflichtet. mesit auch ohne rechtsgültigen beschluss und sehr oft entgegen rechtsgültigen beschlüssen. würde mich sehr über eine beantwortung freuen!
Die wichtigste Frage wurde natürlich nicht gestellt: Was kann man als kontaktberechtigter Elternteil tun, wenn einem der hauptsächlich betreuende Elternteil (meist die Mutter) die gemeinsame Obsorge verweigert und auch den Kontakt zum gemeinsamen Kind verhindert.
einigee fragen hätte ich auch noch gerne beantwortet:
ist es rechtlich gedeckt, dass der nicht mit der KM verheiratete leibliche vater eines kindes die obsorge erst beantragen muss und diese nicht automatisch ab der geburt des kindes inne hat? schließlich ist es ja auch sein kind und der gleichheitsgrundsatz müsste doch auch beachtet werden?
stichwort menschenrechte.
umgeht man mit der derzeitigen gesetzeslage nicht erher diese uneinschränkbaren unveräusserlichen menschnrechte?
denn zum zahlen wird man ja auch auf grund der sogenannten menschenrechte verpflichtet. wird hier nícht bewusst menschenrecht ausgehebelt zu lasten der väter? und sind solche einseitigen verträge zu lasten dritter (meist den vätern) denn nicht ungültig für dritte, also den vätern?
ich mein, die obsorge zu verweigern, den meist bewusst ausgegrenzten elternteil unter androhung von strafen oder sogar freiheitsentzug zum zahlen verpflichen, kann doch nicht rechtlich gedeckt sein. seit wann hat ein mensch kein recht auf seine kinder??? vor allem werden wie man weiß die meisten väter durch lügen und gekonnt gespielter opferhaltung der KM vor den entscheidungsträgern ohne überprüfung der dargelegten verleumdungen (die meistens auch nicht bestraft wird) ausgegrenzt und unter strafe zum zahlen verpflichtet. mesit auch ohne rechtsgültigen beschluss und sehr oft entgegen rechtsgültigen beschlüssen.
würde mich sehr über eine beantwortung freuen!
Die wichtigste Frage wurde natürlich nicht gestellt: Was kann man als kontaktberechtigter Elternteil tun, wenn einem der hauptsächlich betreuende Elternteil (meist die Mutter) die gemeinsame Obsorge verweigert und auch den Kontakt zum gemeinsamen Kind verhindert.
Lawstar Carmen will Geld verdienen, dieser Bereich der Fragen deckt leider nur die niedrig honorierten Fällle ab.
a.d.Bayerischen Landtag Teil 2 zur Petition VF.0680.18 ua-cam.com/video/Yh3bCuISHMo/v-deo.html