GRUNDSTEUER: "Erstmal nicht zahlen" - Für Hausbesitzer könnte es sonst teurer werden
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- Опубліковано 28 гру 2024
- GRUNDSTEUER: "Erstmal nicht zahlen" - Für Hausbesitzer könnte es sonst teurer werden
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft, die eine Neubewertung von Grundstücken nach objektiven Kriterien vorsieht. Das Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Steuerlast, doch ob dies überall gelingt, bleibt fraglich. Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen, um ihre Einnahmen stabil zu halten. Ein Hebesatzregister soll dabei Orientierung bieten, konkrete Werte legt jedoch jede Kommune individuell fest.
Rechtliche Unsicherheit vor dem Stichtag:
Der Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbandes „Haus & Grund“, Kai Warneke, empfiehlt Eigentümern, vorerst keine Zahlungen zu leisten, wenn sie noch keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben. Hintergrund ist, dass das bisherige Grundsteuergesetz ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr gültig ist, da es vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.
Versprechen der Aufkommensneutralität:
Die Politik hatte zugesichert, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet wird - das bedeutet, dass Kommunen in Summe nicht mehr Einnahmen erzielen sollen als zuvor. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass in vielen Städten, wie beispielsweise in Berlin, teilweise bis zu 75 % höhere Einnahmen aus dem Bereich Wohnen verzeichnet werden.
Steigende Kosten für Eigentümer und Mieter:
Die Grundsteuer wird entweder direkt von Eigentümern gezahlt oder über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt. Dies bedeutet, dass sich fast alle Bürgerinnen und Bürger auf höhere Wohnkosten einstellen müssen.
Der Rat bleibt klar: Wer bislang keinen neuen Bescheid erhalten hat, sollte keine Zahlungen mehr auf Grundlage des alten Grundsteuergesetzes leisten. Eine Strafe droht in diesem Fall nicht. Sobald jedoch ein neuer Bescheid vorliegt, muss dieser ordnungsgemäß beglichen werden.
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