Muste damals Erbschaftsteuer zahlen,was später von EU als Verfassungswidrig erklärt wurde!Geld vom Finanzamt gab es nicht zurück,da es länger als 4 Jahre zurück lag,Verjährung zu Gunsten des Finanzamt.Jetzt schon wieder Lastenausgleich,wie oft muss denn noch bezahlen?
Muste damals Erbschaftsteuer zahlen,was später von EU als Verfassungswidrig erklärt wurde!Geld vom Finanzamt gab es nicht zurück,da es länger als 4 Jahre zurück lag,Verjährung zu Gunsten des Finanzamt.Jetzt schon wieder Lastenausgleich,wie oft muss denn noch bezahlen?
Wie sieht es mit ausländischen Immobilien,die mann durch Erbschaft der Eltern erhalten hat?
Sofern das Finanzamt von den Auslands-Immobilien weiß, werden diese sicher auch in die Berechnung einfließen