Bitte erlauben Sie mir einen Hinweis: Ihre Version führt zwar zur richtigen Gewinnauswirkung, ist aber steuerlich falsch! Die Ausbuchung des Wirtschaftsguts erfolgt nicht gegen das Erlöskonto, sondern wird über ein gesondertes Aufwandskonto erfasst (siehe z.B. Konto „Anlagenabgang“ im DATEV-Kontenrahmen). Das geschieht einfach mit dem Restbuchwert und im Saldo ist die Differenz zwischen dem Ertragskonto (bei Ihnen EAAV) und dem Aufwandskonto entweder dann ein (Buch-)Gewinn oder Verlust, der aus dem GuV-Konto abzulesen ist. Das hat seinen Grund, auch wenn die Gewinnauswirkung beider Versionen identisch ist: Ihr „Zurückdrehen“ verstößt gegen § 22 UStG, weil es dann kein Konto mehr in der Buchführung gibt, welches die umsatzsteuerliche BMG für dieses steuerbare und steuerpflichtige Hilfsgeschäft ausweist und das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sollte Ihre Version einem Lehrbuch entnommen worden sein, dann wurde das dabei leider - wie so oft - nicht berücksichtigt. Aber keine Buchführung kommt heutzutage ohne (Umsatz-)Steuerrecht aus. 🤷🏼♂️ Viele Grüße 🙋🏼♂️
Exzellente Erläuterung! Besonders das Strukturbild und die Metapher des "Notizzettels" sind genial gut verständlich.
Danke Sie haben meine Klausur morgen gerettet
EIn echt gutes Video 😀
Super erklärt, hat mir sehr geholfen:)
danke !
Bitte erlauben Sie mir einen Hinweis:
Ihre Version führt zwar zur richtigen Gewinnauswirkung, ist aber steuerlich falsch!
Die Ausbuchung des Wirtschaftsguts erfolgt nicht gegen das Erlöskonto, sondern wird über ein gesondertes Aufwandskonto erfasst (siehe z.B. Konto „Anlagenabgang“ im DATEV-Kontenrahmen).
Das geschieht einfach mit dem Restbuchwert und im Saldo ist die Differenz zwischen dem Ertragskonto (bei Ihnen EAAV) und dem Aufwandskonto entweder dann ein (Buch-)Gewinn oder Verlust, der aus dem GuV-Konto abzulesen ist.
Das hat seinen Grund, auch wenn die Gewinnauswirkung beider Versionen identisch ist:
Ihr „Zurückdrehen“ verstößt gegen § 22 UStG, weil es dann kein Konto mehr in der Buchführung gibt, welches die umsatzsteuerliche BMG für dieses steuerbare und steuerpflichtige Hilfsgeschäft ausweist und das ist gesetzlich vorgeschrieben. Sollte Ihre Version einem Lehrbuch entnommen worden sein, dann wurde das dabei leider - wie so oft - nicht berücksichtigt.
Aber keine Buchführung kommt heutzutage ohne (Umsatz-)Steuerrecht aus. 🤷🏼♂️
Viele Grüße 🙋🏼♂️