Moin, tatsächlich leider schon. Sie bedürfen auch einer Boot-Vignette (ab 3 m Länge und ab einer Motorstärke von 5 kW) und einer Wassersporthaftversicherung (ab 20,39 PS oder 15 KW).
@@ic6784 Alles klar, folgende Punkte gilt es dann zu beachten: 1. Wenn das Boot auf dem Landweg nach Kroatien transportiert wird, muss es vor der Wasserung beim Hafenamt angemeldet werden. Das gilt ab 5 kW Antriebsleistung. Hierfür sind folgende Nachweise vorzulegen: Personaldokumente (der Crew) Bootsdokumente Bootsführerschein Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht) Vollmacht (nur zur Nutzung des Bootes, wenn der Eigner nicht an Bord ist) 2. Im Rahmen der Anmeldung des Bootes beim Hafenamt ist das vorgeschriebene Entgelt für die Schiffssicherheit zu zahlen. Für Boote über 7 Meter Länge mit eingebauten Kojen wird außerdem eine Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) fällig, die ebenfalls beim Hafenamt zu bezahlen ist. 3. Du brauchst zwingend einen Bootsführerschein (z.B. den SBF See) Liebe Grüße
Wie passend, es geht bald nach Kroatien 😍
Wir wünschen Dir bzw. euch einen schönen Urlaub :-)
Sehr schön erklärt 👍🏻👍🏻👍🏻
Vielen Dank 🙂
Moin
Wie sieht es mit Schlauchbooten mit 15-40 ps aus? Müssen die angemeldet werden etc?
Moin, tatsächlich leider schon. Sie bedürfen auch einer Boot-Vignette (ab 3 m Länge und ab einer Motorstärke von 5 kW) und einer Wassersporthaftversicherung (ab 20,39 PS oder 15 KW).
Hallo liebes Bootsschule1 Team. Das heisst ich muss an meinem 3,70 Schlauchi mit 15ps auch eine beflagung haben oder? lg
Richtig, ja 👍
ich würde gern den LRC noch machen parallel zum SKS für den ich derzeit die meilen sammel. plant ihr den auch anzubieten?
Guten Abend, tatsächlich erstmal nicht, da die Notwendigkeit immer mehr in Frage steht seit den letzten Jahren.
Liebe Grüße
was genau benötige ich jetzt alles mit einem max 15 ps motorisierten schlauchboot in kroatien?
Guten Tag, willst Du ein solches Schlauchboot dort mieten oder Dein eigenes Schlauchboot aus Deutschland dort fahren?
Moin, das wäre dann mein eigenes Schlauchboot
@@ic6784 Alles klar, folgende Punkte gilt es dann zu beachten:
1. Wenn das Boot auf dem Landweg nach Kroatien transportiert wird, muss es vor der Wasserung beim Hafenamt angemeldet werden. Das gilt ab 5 kW Antriebsleistung.
Hierfür sind folgende Nachweise vorzulegen:
Personaldokumente (der Crew)
Bootsdokumente
Bootsführerschein
Versicherungsnachweis (Bootshaftpflicht)
Vollmacht (nur zur Nutzung des Bootes, wenn der Eigner nicht an Bord ist)
2. Im Rahmen der Anmeldung des Bootes beim Hafenamt ist das vorgeschriebene Entgelt für die Schiffssicherheit zu zahlen. Für Boote über 7 Meter Länge mit eingebauten Kojen wird außerdem eine Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) fällig, die ebenfalls beim Hafenamt zu bezahlen ist.
3. Du brauchst zwingend einen Bootsführerschein (z.B. den SBF See)
Liebe Grüße
@@Bootsschule1vielen Dank für Diese sehr ausführliche Antwort. supi
Konnte tatsächlich ein Boot von 7m Länge , 150PS ohne SRC mieten, die haben das Funkgerät einfach rausgerissen 😂
Es gibt verschiedene Arten von Vermietern, teils wird es natürlich auch so gelöst ;-)
Wen du das küstenpatent b hast brauchst du kein src lol
Alles viel überteuert geworden . Für das Geld kann ich schon auf Malediven Urlaub machen )
Bleibt weg, besser ist es!
Meinst du den boat Skipper ? Der kostet doch nur 200 Euro