Wie hoch ist die Strafe für Drogenhandel? Strafverteidiger für Drogenstrafrecht klärt auf

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  • Опубліковано 15 вер 2024
  • Vorladung wegen Drogenhandel erhalten?
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    Welche Strafe droht denn eigentlich für Drogenhandel?
    Vielen ist schon bekannt, dass die Strafhöhe bei Betäubungsmitteldelikten ganz entscheidend von der Menge der Drogen abhängig ist. Insbesondere die Begrifflichkeiten der „geringen“ und der „nicht geringen“ Menge sind hier wichtig. Natürlich gibt es aber auch eine Art „normale“ Menge, wenn man es so ausdrücken will. Diesen Begriff verwendet das Gesetz aber nicht.
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird „im Normalfall“ mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
    Wird mit einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel Handel getrieben, wird die Strafe höher. Hier ist dann eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorgesehen.
    Insbesondere beim Handeltreiben mit Drogen ist aber nicht nur die Menge der Droge für das Strafmaß von Bedeutung, sondern auch „wie“ man den Drogenhandel betreibt.
    Tut man das nämlich als Mitglied einer Bande, die sich gerade zur fortgesetzten Begehung von Drogenhandel zusammengeschlossen hat, schießt die Strafe auch noch einmal in die Höhe. Nämlich auf eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren. Eine Bewährungsstrafe ist nur bis zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren möglich. Also nur dann, wenn das gesetzliche Mindestmaß an Strafe verhängt wird.
    Wird als Mitglied einer Bande mit einer nicht geringen Menge Drogen gedealt, sind wir bei einer Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren. Keine Geldstrafe. Keine Bewährungsstrafe. Das hier vorgesehene Strafmaß ist übrigens dasselbe wie für Totschlag.
    Dasselbe gilt, wenn beim Handel mit Drogen in nicht geringer Menge der Täter eine Schusswaffe bei sich trägt oder sonst ein Werkzeug, was auch dazu geeignet und bestimmt ist, erhebliche Verletzungen bei einer anderen Person zu verursachen.
    Geringere Strafen sieht das Gesetz für sogenannte minder schwere Fälle vor. Das sind solche, bei denen das Gericht am Ende des Verfahrens der Ansicht ist, dass der eigentlich vorgesehene Strafrahmen in dem konkreten Fall zu „hart“ ist. Hier werden also alle Umstände rund um die Tat betrachtet. Pauschal sagen, wann ein minder schwerer Fall eines Drogenhandels vorliegt, kann man also nicht.
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КОМЕНТАРІ • 4

  • @eliasx8237
    @eliasx8237 Рік тому +4

    Wenn man zu dritt also ein paar Kilo Gras verkauft, dann ist das Strafmaß genauso wie bei Totschlag!?
    Soll das ein Scherz sein?

    • @4gamezplays918
      @4gamezplays918 Рік тому +1

      +bandenkriminalität

    • @MegaSirWilliams
      @MegaSirWilliams Рік тому

      Ich verstehe was du meinst.
      Wenn man aber mal wirklich bedenkt, wieviel Schaden so zb. Ein einziges Kilo Verursacht, bis es konsumiert wird ( Raub/Körperverletzung/Diebstähle/betrug/ Leute kommen nicht drauf klar /überdosen, und und und .
      Verstehst du .
      Nimmt man es ganz genau, ist der jenige der es zur Verfügung stellt / sprich den "Grund" für die Straftaten schafft ,schon etwas mit verantwortlich ( zumindest der, der es ins Land gebracht hat.
      Einfach nur meine persönliche Sicht.
      Liebe Grüße