Liebes AK-Team, wenn ich deben der Bildungskarenz geringfügig arbeite, wie ist das dann mit Urlaub und Weihnachsgeld? Ich wäre in diesen beiden Monaten über die Geringfügigkeitsgrenze. Muss ich da etwas beachten?
Hallo liebe Conny! Sonderzahlungen wie dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht in die Geringfügigkeitsgrenze miteinberechnet. Bei offenen Fragen dazu wende dich gerne direkt an uns: arbeiterkammer.at/kontakt Herzliche Grüße
bei bezug von ALG1+ notstandshilfe widerspricht das ja dem grundsatz, dass man "dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen" muss. mir eh egal. st mir nur aufgefallen.
Wie ist das, wenn ein Student als freier Dienstnehmer einen Job hat, bei dem er unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt? Ändert sich dann etwas bei den Sozialversicherungen? Oder ist er weiterhin nur unfallversichert?
Hallo, arbeitest du als freier Dienstnehmer und bleibst unter der Geringfügigkeitsgrenze, dann bist du nur unfallversichert. Du kannst aber eine Selbstversicherung dazunehmen (2023: 70,72 Euro pro Monat), dann bist du auch kranken- und pensionsversichert. Das gilt immer - egal ob du nun Student bist oder nicht. Bei weiteren Fragen kannst du dich direkt telefonisch an unsere Expert:innen aus dem Arbeitsrecht wenden: www.arbeiterkammer.at/kontakt LG
Liebes AK-Team, wenn ich deben der Bildungskarenz geringfügig arbeite, wie ist das dann mit Urlaub und Weihnachsgeld? Ich wäre in diesen beiden Monaten über die Geringfügigkeitsgrenze. Muss ich da etwas beachten?
Hallo liebe Conny! Sonderzahlungen wie dein Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht in die Geringfügigkeitsgrenze miteinberechnet. Bei offenen Fragen dazu wende dich gerne direkt an uns: arbeiterkammer.at/kontakt
Herzliche Grüße
bei bezug von ALG1+ notstandshilfe widerspricht das ja dem grundsatz, dass man "dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen" muss. mir eh egal. st mir nur aufgefallen.
Wie ist das, wenn ein Student als freier Dienstnehmer einen Job hat, bei dem er unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt? Ändert sich dann etwas bei den Sozialversicherungen? Oder ist er weiterhin nur unfallversichert?
Hallo,
arbeitest du als freier Dienstnehmer und bleibst unter der Geringfügigkeitsgrenze, dann bist du nur unfallversichert. Du kannst aber eine Selbstversicherung dazunehmen (2023: 70,72 Euro pro Monat), dann bist du auch kranken- und pensionsversichert.
Das gilt immer - egal ob du nun Student bist oder nicht.
Bei weiteren Fragen kannst du dich direkt telefonisch an unsere Expert:innen aus dem Arbeitsrecht wenden: www.arbeiterkammer.at/kontakt
LG
❤