Voraussetzungen für den Nahtlosigkeitsbezug von ALG I - VdK gibt dir Recht! #7

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  • Опубліковано 21 гру 2020
  • Bei einer langwierigen Erkrankung erhält ein Arbeitnehmer in der Regel 6 Wochen sein volles Gehalt weiter ausbezahlt, danach bezieht er für einige Monate Krankengeld, maximal allerdings 72 Wochen. Wenn der erkrankte Arbeitnehmenr auch nach Ablauf dieser Zeitspanne nicht genesen ist, kommt das Thema "Nahtlosigkeit" ins Spiel. Was verbirgt sich hinter diesem sperrigen Begriff und warum kann ein Arbeitnehmer in diesem Fall ALG I beantragen, obwohl er eigentlich einen Job hat? - diese Fragen beantwortet Ronny Hübsch im aktuellen Kurzvideo von "VdK gibt dir Recht!". Damit gibt der VdK-Sozialrechtsexperte einen ersten Einblick in dieses komplexe Thema - unabhängig, kompetent, einfach.
    Achtung: Im Video hat sich ein Fehler eingeschlichen: Es sind 72 Krankengeldbezug, nicht 78! 78 Wochen sind es insgesamt, die über den Arbeitgeber und die Krankenkasse maximal finanziell abgesichert ist.
    Tipp:
    Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen - melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen VdK-Sozialrechtsreferenten. Geht es um das Thema Nahtlosigkeitsbezug von ALG I, vergessen Sie bitte nicht, folgende Unterlagen / Dokumente mitzubringen:
    • Ärztliche Befundberichte
    • Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte
    • Aussteuerung der Krankenkasse
    In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier (einfach PLZ eingeben!):
    www.vdk.de/permalink/66048
    UA-cam-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"
    In 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere Juristen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der UA-cam-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.
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    Alle 14 Tage veröffentlichen wir eine neue Folge von „VdK gibt dir Recht!“.
    ÜBER UNS
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КОМЕНТАРІ • 15

  • @tollefilm
    @tollefilm Рік тому

    Es sind leider nur 72 Wochen Krankengeldbezug. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung zählen mit in den Zeitraum hinein. Also ist man insgesamt 78 Wochen durch Arbeitgeber und Krankengeld abgesichert

    • @vdkbw
      @vdkbw  Рік тому

      Danke für den Hinweis! Das ist tatsächlich falsch und wir haben nun auf den Fehler im Infotext zum Video hingewiesen und auch im Video selbst eine entsprechende Notiz dazu gemacht.
      Es sind, wie Sie schreiben, 6 Wochen Lohnfortzahlung plus max. 72 Wochen Krankengeldbezug - also insgesamt max. 78 Wochen bis zur Aussteuerung.
      Wir haben uns dagegen entschieden, das Video zu löschen, weil der Fehler zwar doof ist, aber die wichtigste Aussage, dass es insgesamt max. 78 Wochen sind, bevor die Aussteuerung droht, doch sehr deutlich wird.
      Viele Grüße,
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württenberg e.V. | Social Media Team

  • @planon5785
    @planon5785 10 місяців тому

    Hallo. Wenn ich 62,5 Jahre alt bin und normalerweise zwei Jahre ALG 1 zustehen, erhalte ich trotzdem nur ein Jahr? Grüße

    • @vdkbw
      @vdkbw  10 місяців тому +1

      Guten Tag!
      Ganz einfach ist die Beantwortung nicht, es gibt hier wohl zwei mögliche Antworten, die die Länge des Arbeitslosengeldes beeinflussen können.
      1.) Soweit Arbeitsfähigkeit besteht und derjenige seine Arbeitskraft dauerhaft dem Arbeitsmarkt anbieten kann, richtet sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld nach dem Alter bzw. nach der Dauer der Versicherungspflicht.
      Anspruchsdauer für Arbeitslose ab 50 Jahre
      Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Diese höchste Anspruchsdauer gilt für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig.
      www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
      2.) Im Rahmen der Nahtlosigkeit:
      1. Das Wichtigste in Kürze
      Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Arbeitslosengeld (ALG I) nur dann gezahlt wird, wenn Versicherte über 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind. Sie soll Versicherte nahtlos (ohne Lücke) absichern, insbesondere während ihre Erwerbsfähigkeit vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft wird.
      2. Nahtlosigkeitsregelung zur Überbrückung der Wartezeit bis zu einer Entscheidung der Rentenversicherung
      Die Nahtlosigkeitsregelung ermöglicht ausnahmsweise, dass Arbeitslosengeld auch dann gezahlt wird, wenn Versicherte nicht über 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind. Normalerweise ist es zwingende Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
      Die Nahtlosigkeitsregelung soll Versicherte absichern, während der Rentenversicherungsträger die Erwerbsfähigkeit prüft. Die Prüfung dauert meist mehrere Monate - bei einem Rechtsstreit sogar Jahre, bevor medizinische Reha, berufliche Reha oder eine Erwerbsminderungsrente bewilligt oder abgelehnt wird.
      Hier richtet sich dann die Dauer des Arbeitslosengeldes im Grundsatz nach dem oben zu Ziffer 1 gesagtem.
      Mehr dazu unter: www.betanet.de/arbeitslosengeld-nahtlosigkeit.html
      Vielleicht konnten wir mit diesen Ausführungen schon weiterhelfen, die zugegebener Maßen recht komplex sind. Wir laden Sie aber herzlich ein, sich zu Ihrer speziellen Situation mit einem/r unserer VdK-Berater/innen zu unterhalten. Dazu vereinbaren Sie am besten einen Termin in Ihrer Nähe. In Baden-Württemberg finden Sie die VdK-Beratungsstelle in Ihrer Nähe hier: www.vdk.de/permalink/66048
      Herzliche Grüße
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team

    • @planon5785
      @planon5785 10 місяців тому

      @@vdkbw Vielen Dank und schöne Wochenende.

  • @herbertgotzfried6008
    @herbertgotzfried6008 2 роки тому

    Ich habe eine Frage Ich bin 62 und habe 60 Prozent Behinderung habe 47 Jahre gearbeitet und bin seit letzten Jahr krank meine Krankengeld läuft bald aus habe aber noch Überstunden und Urlaub wie soll ich mich verhalten

    • @vdkbw
      @vdkbw  2 роки тому +1

      Lieber Herr Götzfried,
      danke für Ihre Anfrage. Vorab empfehlen wir Ihnen einen kostenlosen Beratungstermin in einer unserer VdK-Beratungsstellen zu vereinbaren. (Beratungsstellensuche hier: www.vdk.de/permalink/66048 )
      Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Sie bereits ausgesteuert sind bzw. bereits sogar ALG I erhalten. Dann können Sie die Auszahlung des Resturlaubes und der Überstunden bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Sollten Sie noch nicht ausgesteuert sein, könnte noch eine Wiedereingliederung über das betriebliche Eingliederungsmanagement eine Möglichkeit sein, falls Sie gesundheitlich dazu fähig sind und der Arbeitgeber dies anbieten kann. Ich erinnere daran, dass Sie sich vorsorglich und schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur melden sollten, bevor das Krankengeld ausläuft, damit Sie keine Leistungskürzung in den ersten Monaten erhalten (falls die Meldung noch nicht erfolgt ist). Außerdem sollten Sie sich eine Rentenauskunft der DRV zukommen lassen, damit Sie ggf. eine vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Des Weiteren wäre ebenfalls zu überlegen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen, falls Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind.
      Wir wünschen Ihnen alles Gute und nutzen Sie unser persönliche juristische Beratung, um alles im Detail zu besprechen.
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg / Social Media Team

    • @herbertgotzfried6008
      @herbertgotzfried6008 2 роки тому

      @@vdkbw Danke werd ich machen

    • @Guel490
      @Guel490 Рік тому

      Hallo ich habe auch eine frage 😊
      Kann ich bei der VDK eine beratungstermin machen und dann Beitrittserklärung unterschreiben oder musste ich vorher Mitglied sein?
      Habe hier in der Rheinland Pfalz angerufen ich brauche dringend hilfe mir wurde gesagt erst Mitglied werden erst wenn das bearbeitet ist erst dann Termin für Beratung und der Termin bekommen ich erst ende Mai! Also schnelle Termin zu bekommen ist bei der VDK ist nicht einfach!!!

  • @Gringomania
    @Gringomania 4 місяці тому

    Etwas dünn

    • @vdkbw
      @vdkbw  3 місяці тому

      Schauen Sie sich zur Vertiefung des Themas auch gerne noch folgendes Video an: "Langfristig erkrankt: Was kommt nach dem Krankengeld" - ua-cam.com/video/bscruYGO4ZE/v-deo.htmlsi=6ZNA5inlZeWnWWP3
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team