VdK-TV: Arbeitnehmer: Anspruch auf Urlaub trotz Krankheit?

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  • Опубліковано 2 лис 2014
  • Erst monatelang krank sein - und dann auch noch Urlaub wollen! Das mag manchen Arbeitgeber empören, aber auch Arbeitnehmer, die über einen längeren Zeitraum krank waren, haben ein Recht und einen Anspruch auf Urlaub. Das gilt sogar für Arbeitnehmer, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen und deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Regelung im Arbeitstarif ruht.
    Auch dann kann der Chef seinem Mitarbeiter den Urlaub nicht verwehren, wenn der seinen Urlaub rechtzeitig anmeldet.
    Wann soll der genesene Beschäftigte aber seinen Urlaub nehmen, wenn das Jahr schon fast vorüber ist? Das hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Jahren entschieden: Wer lange krank war, hat nach Ablauf des Krankheitsjahres noch 15 Monate Zeit, bis sein Urlaubsanspruch endgültig verfällt. In unserem Beitrag geben wir Informationen zum Thema Krankheit und Urlaubsanspruch.
    Möchten Sie mehr über uns, den Sozialverband VdK, erfahren? Besuchen Sie gern unsere Website: www.vdk.de/deutschland/
    Hier können Sie sich über das Thema Krankengeld informieren: www.vdk.de/deutschland/pages/...

КОМЕНТАРІ • 4

  • @heidigehtdichnixan4912
    @heidigehtdichnixan4912 3 роки тому +2

    Ja mein Mann war auch so ein Günther.

  • @yarom2914
    @yarom2914 9 місяців тому

    Situation: Krankschreibung von 24.07. bis 25.08., Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen am 08.08. zum 15.09 (26.08.-15.09. - Urlaub). Nach 15.09. bleiben noch 7 Tage Resturlaub, die ich mir im Kündigungsschreiben ausbezahlt gewünscht. AG weigert sich: "Was bitte für Resturlaub?! Da du im August kein einziges Tag gearbeitet hast, kriegst du sogar 2 Monatsurlaubstage nicht!". Frage: ist das mit diesen 2 Tagen wirklich so? Und was soll ich machen, um 7 Resttage ausbezahlt zu bekommen? Es ist schon bald 1 Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbei... Zweite Frage: falls ich diese 7 Tage doch nicht mehr "bekomme", heisst das, dass ich diese bei dem neuen AG bekommen darf? Soll ich es irgendwie beweisen? Der alte AG hat in der letzten Gehaltsabrechnung NULL als Resturlaub eingegeben... Dritte Frage: wie wirkt die Situation auf ALGI ? Werde ich 7 Tage später Leistungen kriegen oder wird die Summe auf ALGI abgerechnet und gekürzt? Danke im Voraus!