Füttern verboten!

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  • Опубліковано 21 сер 2024
  • Füttern von Möwen verboten! Das regelt eine von Oberbürgermeister Roland Methling erlassene Stadtverordnung auf der Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Verbot umfasst auch das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrensgemäß von Möwen aufgenommen werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sowie Nutzungsberechtigte haben darüber hinaus nach vorheriger Ankündigung Maßnahmen der Stadt und deren Beauftragten zur Verhinderung der Bruttätigkeit der Möwen zu dulden. Verstöße gegen das Fütterungsverbot sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
    Ein Film von DünenClip News.TV Kamera. Roland Preller, Musik. by musicfox

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