E-Mail-Postfach des Betriebsrats: Eigene Zugangsdaten für jedes Betriebsratsmitglied?

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  • Опубліковано 28 вер 2024
  • Nach dem Gesetz hat jedes Betriebsratsmitglied das Recht, sich jederzeit alle Unterlagen des Betriebsrats anzusehen. Zu diesen Unterlagen gehören nicht nur Unterlagen in Papierform, wie z.B. die Protokolle der Betriebsratssitzungen, sondern auch Unterlagen in elektronischer Form wie z.B. E-Mails, PDF-Dateien, Excel-Tabellen usw.
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