Sobald Du dort seit 6 Monaten beschäftigt bist und die Probezeit beendet ist, hast Du Anspruch auf Teilzeit. Die Dauer der Probezeit kann variieren, aber nach 6 Monaten sollte sie in der Regel abgeschlossen sein, sodass Du dann Teilzeit beantragen kannst.
Punkt 6 ist leider nicht richtig. Es gibt durchaus Firmen, die eine Sonderregelung haben zum Thema Rückkehr auf Vollzeit. Wenn ich bei uns im Betrieb nicht mehr als 15% reduziere und dies nur befristet festlege, kann ich jederzeit wieder auf Vollzeit zurück.
Dann ist der Punkt im Video aber trotzdem richtig. Es geht ja um die standardmäßige Regelung. Wenn es bei dir in der Firma diese Sonderregel gibt, ist das ja schön, in den meisten anderen Betrieben gibt es die aber wohl nicht.
Also direkt nach der Probzeit ist der Anspruch möglich ? Weil 6 Monate dann vorbei sind ? Oder was ist mit länger als 6 Monate gemeint
Sobald Du dort seit 6 Monaten beschäftigt bist und die Probezeit beendet ist, hast Du Anspruch auf Teilzeit. Die Dauer der Probezeit kann variieren, aber nach 6 Monaten sollte sie in der Regel abgeschlossen sein, sodass Du dann Teilzeit beantragen kannst.
Warum gibt es eigentlich keine Übervollzeit, also mehr als 100 % regulär?
Punkt 6 ist leider nicht richtig. Es gibt durchaus Firmen, die eine Sonderregelung haben zum Thema Rückkehr auf Vollzeit. Wenn ich bei uns im Betrieb nicht mehr als 15% reduziere und dies nur befristet festlege, kann ich jederzeit wieder auf Vollzeit zurück.
Dann ist der Punkt im Video aber trotzdem richtig. Es geht ja um die standardmäßige Regelung. Wenn es bei dir in der Firma diese Sonderregel gibt, ist das ja schön, in den meisten anderen Betrieben gibt es die aber wohl nicht.