Schau dir nochmal die zweite Folie an: Bei Eigenbetrieb durch die Gemeinde kommt es darauf an, ob man dieses Verhalten privatrechtlich oder öffentlich rechtlich klassifiziert! Da hier AGBen verwendet wurden, ist hier der privatrechtliche Weg eröffnet!
Ganz, ganz toll erklärt! Vielen Dank § 31!
Super erklärt! Allerdings MUSS es AGB heißen und nicht AGB's.
AGB ist schon die Mehrzahl! 😅
Bist trotzdem der Beste!!
Herzlichen Glückwunsch du Klugscheißer
Sehr gut erklärt, hat mir wirklich beim verständnis geholfen.
Danke :)
Sehr gerne :)
Gut erklärt:)
(Aber es heißt doch AGB, nicht AGB's (ist ja bereits im Plural))
einfach nur umständlich erklärt!
Ich habe hier eine Fragestellung bei der von einer Benutzungsordnung die Rede ist. Entspricht dies der Benutzungssatzung oder den AGBs? 😅
sehr gut wie immer
§ 31 wann denkst du beendest du diese Serie ?
Bald geht es weiter! Ende Januar sollte die Reihe fertig sein!
Beschreibt das Bespiel nicht einfach Hausverbot?
Aber das das Schwimmbad ein Eigenbetrieb der Gemeinde ist lässt doch auf einen öffentlich-rechtlichen Streit schließen oder?
Schau dir nochmal die zweite Folie an: Bei Eigenbetrieb durch die Gemeinde kommt es darauf an, ob man dieses Verhalten privatrechtlich oder öffentlich rechtlich klassifiziert!
Da hier AGBen verwendet wurden, ist hier der privatrechtliche Weg eröffnet!
DÜREEEEEEN 51!!!
SIOND?
xD